Berufshaftpflichtversicherung: Wichtig für bestimmte Berufe

Berufshaftpflichtversicherung

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Für bestimmte Berufe wie Ärzte, Fitnesstrainer, Dolmetscher, Ingenieure, Rechtsanwälte oder Architekten ist die Berufshaftpflichtversicherung eine wichtige Versicherung gegen Ansprüche, die sich aus dem Schadenspotenzial dieser Berufe ergeben.

Denn diese Berufsgruppen stehen häufig in direktem Kundenkontakt stehen und unterliegen dem Risiko, Personen- oder Sachschäden zu verursachen.

Das gleiche Risiko gilt für Handwerker, die bei ihren beruflichen Tätigkeiten sehr oft am Eigentum ihrer Auftraggeber arbeiten und daher nicht vor Fehlern und daraus resultierenden Schäden gefeit sind.

Schadensbeispiele für die Berufshaftpflichtversicherung

Fall Nr. 1

Ein Rechtsanwalt wird von einem Mandanten haftpflichtig gemacht, weil er einen Fehler in der Vertretung seines Mandanten begangen hat und dieser dadurch den Prozess verliert und zu hohen Zahlungen verurteilt wird. Hier liegen weder Personen- noch ein Sachschaden vor, dennoch werden die geforderten Ansprüche des klagenden Mandanten von der Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Fall Nr. 2

Ein Apotheker setzt die Bestandteile einer juckreizlindernden Salbe falsch zusammen, sodass die Salbe den Juckreiz verstärkt statt zu lindern. Außerdem führt das Auftragen zu Ekzemen auf der Haut. Der Kunde muss sich wegen der falschen Zusammensetzung der Salbe einer kostenintensiven Behandlung unterziehen und ist längere Zeit arbeitsunfähig. Für den entstandenen Schaden kommt die Berufshaftpflichtversicherung auf.

Fall Nr. 3

Ein Software-Entwickler macht bei der Entwicklung eines Programms für ein Unternehmen einen Fehler, der die internen Prozesse im Betrieb lahmlegt. Zwar wird der Softwarefehler vom Entwickler korrigiert, doch das Unternehmen fordert die Kostenübernahme für den mehrtägigen Software-Ausfall und die damit entstandenen Umsatzeinbußen. Diese Kosten übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung.

Absicherung von Personen- und Sachschäden

Eine normale Betriebshaftpflichtversicherung versichert dagegen nur Ansprüche, die aufgrund von Personen- oder Sachschäden gestellt werden.

Eine Sonderform der Berufshaftpflichtversicherung ist die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die für Berufe im Dienstleistungssektor sehr wichtig werden kann. Denn diejenigen, die durch Beratung, Verwaltung, Begutachtung, Prüfung und Beurkundung Einfluss in fremde Vermögensinteressen vornehmen, sollten sich dementsprechend absichern.

Bei der Berufshaftpflichtversicherung gibt es keine standardisierten Deckungssummen. sondern das individuelle Risiko des jeweiligen Unternehmens oder der freiberuflichen Tätigkeit entscheidet darüber, wie hoch die Deckungssummen festgelegt werden.

Das bedeutet: Je höher das Risiko, desto höher die Deckungssummen. Deshalb solltest du das Risiko deiner Tätigkeit realistisch einzuschätzen, um entsprechend versichert zu sein.

Wirst du also für andere tätig, übernimmst du gewisse vertragliche Sorgfaltspflichten, die du auch durch Fehlinterpretation, Versehen, Nichteinhalten von Terminen usw. verletzen kannst.

Für den dadurch entstehenden finanziellen und wirtschaftlichen Schaden am Vermögen eines Dritten musst du dann selbst aufkommen, wenn du keine Vermögenshaftpflichtversicherung hast. Ein Vermögensschaden liegt dann vor, wenn weder ein Sach- noch ein Personenschaden auszumachen ist und ein Dritter einen finanziellen Schaden erleidet.

Je nach Größe des finanziellen Schadens kann die Existenz dessen, der diesen Schaden ausgelöst hat, absolut gefährdet sein und zur Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz führen.

Für die folgenden Berufsgruppen ist eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflicht wichtig:

  • Anwalt / Rechtsanwalt
  • Arbeitsvermittler / Personalberater
  • Architekt / Ingenieur
  • Auktionator
  • Auskunftei / Detektei
  • Bausparkassenvertreter
  • Beamter / Angestellter im öffentlichen Dienst
  • Bestattungsunternehmen
  • Betreuer / Vormund
  • Buchhalter
  • Büroserviceunternehmen
  • Dolmetscher / Übersetzer
  • Energieberater
  • Eventmanager / Veranstaltungsorganisator
  • Gerichtsvollzieher / Vollziehungsbeamter
  • Grafiker / Designer
  • Gutachter / Sachverständiger
  • Handwerker
  • Hausverwalter
  • Immobilienmakler
  • Inkassobüro
  • IT-Dienstleister
  • IT- / EDV-Beratung
  • Journalist
  • Notar
  • Rechtspfleger
  • Reisebüro
  • Richter
  • Schuldnerberatungsstelle
  • Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Webdesigner
  • Werbeagentur
  • Wohnungs-/ Baubetreuungsunternehmen

(Bildquelle Seitenanfang: © nd3000/Depositphotos.com)

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