Wenn du ein Kraftfahrzeug hältst bzw. besitzt, musst du auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen, dies ist eine gesetzliche Verpflichtung. Wichtig wird vor allem sein, ob du dich darüber hinaus noch für eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung entscheidest.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, über die Schadensansprüche eines Dritten, die durch das Kraftfahrzeug des Versicherungsnehmers im Straßenverkehr verursacht wurden, abgedeckt werden.
Normalerweise ist der Fahrer, der den Schaden oder den Unfall verursacht hat, verpflichtet für den Schadensersatz aufzukommen. Aber auch der Halter des Fahrzeugs kann zum Schadensersatz herangezogen werden, auch wenn ihn kein eigenes Verschulden am Unfall trifft.
Generell übernimmt eine KFZ-Haftpflichtversicherung die Schäden, die du einem Dritten mit deinem KFZ verursacht hast.
Normalerweise müsstest du für alle von dir hervorgerufenen Schäden selbst aufkommen, ganz gleich ob es sich um Sachschäden am Fahrzeug oder anderen Gegenständen, Personenschäden oder Vermögensschäden handelt. Die KFZ-Versicherung springt bei solchen Vorfällen ein und schützt somit dich als auch deinen Unfallgegner.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt folgende Schäden ab:
- Schäden an Personen (Heilungskosten/Rentenzahlung bei Invalidität)
- Sachschäden (Fahrzeugreparaturen und Reparaturen an beschädigten Objekten)
- Immaterielle Schäden
- Vermögensschäden
Der betroffene Fahrzeugführer ist in der KFZ-Haftpflichtversicherung nicht mitversichert. Was die KFZ-Haftpflichtversicherung noch ausmacht, ist ihre Regulierungsvollmacht, denn sie hat die Möglichkeit, Schäden zu regulieren, auch gegen den Willen des Versicherten. Dafür verfügt der Versicherungsnehmer in solch einem Fall über ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Große Beitragsschwankungen bei den verschiedenen Versicherungsanbietern
Wenn du die Versicherungsangebote von mehreren Versicherungsunternehmen vergleichst, wirst du deutliche Preisunterschiede feststellen. Daher solltest du ausführliche Vergleiche anstellen.
Der Beitrag der KFZ-Haftpflichtversicherung gestaltet sich u.a. folgendermaßen:
Es wird ein sogenannter Schadenfreiheitsrabatt angerechnet, d. h. je nachdem wie lange der Vertrag ohne Schäden läuft, reduziert sich das Bonus-/Malus-System um eine bestimmte Prozentzahl, oft bis zu 75 Prozent.
Außerdem fließen in die Versicherungsprämien
- die Typklasse des Fahrzeugs (Schadenshäufigkeit sowie Reparaturkosten eines bestimmten KFZ-Modells),
- die Regionalklasse des Zulassungsortes (Schadenshäufigkeit in einem regional abgegrenzten Gebiet)
- sowie andere Merkmale wie beispielsweise Alter und Beruf des Versicherungsnehmers, Alter des Fahrzeugs, Abstellplatz des Fahrzeugs, jährliche Fahrleistung usw.
mit ein.
Freiwillige Versicherungen: Teilkasko- und Vollkasko
Die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sind freiwillige Leistungen, also nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Bei der Teilkaskoversicherung werden folgende Schäden von der Versicherung übernommen: Diebstahl und Schäden wie Sturm, Hagel, Brand, Explosion, Marderbiss, Unfälle mit Haarwild.
Die Vollkaskoversicherung übernimmt neben den Schäden, die von der Teilkasko übernommen werden, auch Vandalismus und Schäden am eigenen KFZ, die von dir selbst verschuldet wurden.
Die Teil- und Vollkaskoversicherung kommen dagegen nicht für Schäden anderer Verkehrsteilnehmer auf. Sie decken nur Schäden an deinem eigenen Fahrzeug ab.
Es ist empfehlenswert, zumindest eine Teilkaskoversicherung abzuschließen, weil dir dann Schäden ersetzt werden, auf deren Verursachung du kaum oder gar keinen Einfluss hast. Bei einem Neuwagen sollte auch eine Vollkaskoversicherung in Betracht gezogen werden, denn so zahlt die Versicherung Schäden, die du selbst oder Unbekannte verursacht haben.
Bei selbst verursachtem Totalschaden würdest du auf den Wiederanschaffungskosten sitzen bleiben ohne Vollkasko. Natürlich ist diese Versicherungsleistung teurer als Teilkasko und es hängt von jedem selbst ab, wann er daraus wieder aussteigt, Geld spart und hoffentlich keinen Eigenunfall mit hohem Schaden hinlegt.
Beitragsberechnung der KFZ-Versicherung
In der Höhe der Versicherungsbeiträge ist einmal die Wahrscheinlichkeitsgröße enthalten, ob die Versicherung für dich Versicherungsleistungen zahlen muss.
Daher sind alle Fahrzeugtypen in Klassen unterteilt. Je mehr Schäden die einzelnen Klassen verursachen, desto wahrscheinlicher ist es auch, dass du als Zugehöriger zu einer schadensreichen Klasse einen Schaden auslöst und damit steigen auch die Beiträge (und die Fahrzeugtypklasse).
Ebenfalls ausschlaggebend ist der Standort deines Wagens: Steht er in einer Garage, sind die Beiträge niedriger als bei einem Freiluftstandort vorm Haus. Weitere Risikofaktoren, die sich auf die Beiträge dementsprechend auswirken, sind dein Alter, die jährliche Kilometerleistung, die Selbstbeteiligung bei Schäden usw.
Außerdem spielt der Schadensfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) eine wesentliche Rolle für die Beitragshöhe. Dieser basiert auf deiner Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Verursachst du über viele Jahre keine Versicherungskosten, desto höher steigst du in der SF-Klasse und dein Beitrag sinkt deutlich. Daher lohnt es sich, für kleinere Schäden finanziell selbst einzuspringen und damit die Versicherungsbeiträge auf Dauer zu senken.
Ein wesentliches Kriterium ist beispielsweise die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse, die kennzeichnet, wie viele Jahre Sie Auto fahren, ohne einen Schaden gemeldet zu haben.
Wer zum ersten Mal einen Wagen zulässt, der wird meistens in die sehr teure Klasse SF 0 eingestuft, was bei den meisten Versicherungen 240 Prozent des Grundbeitrags bedeutet.
Eine genaue Übersicht über die Schadenfreiheitsklassen findest du auf Comfortplan.de.
Leicht ist es wirklich nicht, den Rabatt-Dschungel der KFZ-Versicherer zu durchschauen. Die Beitragsunterschiede können zwischen manchen Versicherungsanbietern sehr stark variieren und sogar mehrere Hundert Euro ausmachen.
Genauso können bestimmte Leistungen wie Schutz gegen Marderbissschäden, erweiterte Übernahme von Wildschäden, die Einstufung eines Fahranfängers in die günstige SF-Klasse 1/2 oder ein Schwerbehindertennachlass eine Police attraktiv machen.
Überlege daher im Vorfeld genau, was du wirklich benötigst, welche Zusatzleistungen für dich attraktiv sind und welche du nicht brauchst.
„Gute Risiken“ werden mit geringeren Versicherungsbeiträgen belohnt
Die vielen Rabatte sind gerade von Vorteil für solche Kunden, die von den Versicherungen als „gute Risiken“ eingestuft werden. Unter „guten Risiken“ verstehen die Versicherungsgesellschaften bestimmte Merkmale von Kunden, so zum Beispiel, wenn du wenig mit deinem Auto fährst, eine Garage besitzt, mittleren Alters und weiblich bist. Denn mit diesen Eigenschaften bist du weniger in Autounfälle verwickelt und belastest damit nicht die Versicherungen mit Zahlungen.
Selbständige haben in dieser Hinsicht oft schlechtere Karten, denn viele sind täglich zu Kunden unterwegs und müssen daher auch einen Vielfahrerzuschlag hinnehmen.
Rabatte in der KFZ-Versicherung hängen oft von bestimmten Bedingungen ab. So solltest du meistens älter als 25 Jahre sein, nur selbst mit dem Auto fahren und mindestens in SF-Klasse ½ eingestuft sein. Außerdem stehen in manchen Verträgen Auflagen, die man nicht immer einhalten kann, bzw. ein Verstoß gegen diese wird teuer, beispielsweise die Auflage, dass das Auto ab 22 Uhr immer in der Garage stehen soll.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Meist laufen die KZF-Versicherungen bis zum 1. Januar eines Jahres und du kannst diese einen Monat vorher kündigen. Das heißt, dass bis zum 30. November dein Kündigungsschreiben bei deiner alten Versicherung vorliegen muss.
Steigen deine Beiträge zur KFZ-Versicherung an, dann hast du die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechts. Du kannst fristlos kündigen und dir eine günstigere Versicherung suchen. Meistens übernimmt die neue Versicherung die Kündigung bei der alten. Innerhalb eines Monats nach Mitteilungseingang der Beitragserhöhungen hast du Zeit, zu handeln und die Versicherung zu wechseln.
Du kannst auch online nach günstigeren KFZ-Versicherungsanbietern suchen. In nur sechs Schritten hast du einen lohnenswerten KFZ-Versicherungsvergleich durchgeführt.
Auch bei einem Schadensfall sieht die KFZ-Versicherung ein Sonderkündigungsrecht vor. Allerdings muss es sich um einen regulierungspflichtigen Schaden handeln. Genauso kannst du den Versicherungsanbieter sofort wechseln, wenn du dir ein neues Fahrzeug zugelegt und das alte abgemeldet hast.
Wer die KFZ-Versicherung aus Kostengründen wechseln will, kann auch versuchen, mit der aktuellen um einen günstigeren Tarif zu verhandeln, denn eine KFZ-Versicherung verliert nur ungern ihre Kunden.
Solltest du günstigere Beiträge von anderen Versicherungsgesellschaften vorlegen können, ist es möglich, dass sich deine Versicherung bereit erklärt, ebenfalls ihren Beitrag zu senken.
Es gibt also gewisse Verhandlungsspielräume, die man als Versicherungsnehmer wirklich nutzen sollte, vor allem dann, wenn man mit der augenblicklichen Versicherung bezüglich Service und Leistungen sehr zufrieden ist.
Tipps und Infos zur KFZ-Versicherung
Autokauf: Wenn du dir ein neues Auto kaufst, solltest du vorher prüfen, in welcher Typklasse das Auto eingeordnet wird. Mit diesem Check kannst du vorab ungefähr abschätzen, wie hoch die Versicherungskosten sein werden.
Für sehr teure Wagen kann es schwierig sein, überhaupt einen Versicherungsschutz im Kaskobereich zu finden. Nähere Informationen dazu findest du unter KFZ-Auskunft.
Bagatellschäden am Wagen: Kleinere Schäden bezahlst du am besten selbst, denn so kannst du den Schadenfreiheitsrabatt bekommen. Eine Rückstufung in eine niedrigere und damit ungünstigere SF-Klasse kann dagegen sehr viel teurer werden. Auf Autoversicherung-Tarife findest du Details zu den einzelnen SF-Klassen.
Kündigung der KFZ-Versicherung: Du solltest deine alte Versicherung erst kündigen, wenn du von der neuen auch wirklich akzeptiert wurdest. Die Versicherungsunternehmen im Kasko-Bereich sind nicht verpflichtet, jeden aufzunehmen.
Außerdem solltest du die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden, damit sich die alte Versicherung nicht herausreden kann, sie hätte die Kündigung nie per Post erhalten.
Kleingedrucktes: Wenn du eine neue KFZ-Versicherung abschließt, achte auch auf das Kleingedruckte. Denn die Versicherungsunternehmen erheben gerne mal Zuschläge für längere Fahren im Ausland oder wenn mehrere Leute das Auto nutzen.
Versicherungswechsel: Vier Wochen vor Ablauf des Versicherungsjahres hast du die Möglichkeit, deine alte KFZ-Versicherung zu kündigen. Das Kündigungsschreiben muss spätestens bis zum 30. November bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen sein.
Du kannst auch außerhalb dieser ordentlichen Frist kündigen, beispielsweise bei Neukauf eines Autos, bei einer Prämienerhöhung der Versicherung, Fahrzeugverschrottung und im Schadensfall.
Versicherungsbeschwerden: Wenn du dich bei deiner KFZ-Versicherung beschwerst, aber nichts Positives erreicht hast, kannst du dich an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) wenden.
Die Rufnummer des Verbrauchertelefons lautet: 0228 299 70 299 und ist werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Der Internetauftritt der BaFin lautet: www.bafin.de.
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