Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige und Freelancer: Teuer, aber nützlich

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige

Lesedauer: 11 Minuten

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den unbeliebtesten Versicherungen in Deutschland.

Einer der Gründe mag der sein, dass kaum jemand mit seiner Berufsunfähigkeit rechnet und daher den BU-Abschluss als reine Geldverschwendung ansieht.

Andere falsche Vermutungen sind wohl die, dass viele glauben, sie seien im Fall einer Berufsunfähigkeit staatlich oder über andere Versicherungen abgesichert und würden entsprechende Leistungen erhalten.

Die wichtigsten Gründe, warum nur ungefähr 20 Prozent aller Berufstätigen über eine BU-Absicherung verfügen

Grund 1: Ich bin doch im Ernstfall abgesichertLeider nein. Auch wenn du eine Lebens- oder Unfallversicherung abgeschlossen hast, bieten dir die beiden Versicherungen nicht den Schutz, den eine BU-Versicherung beinhaltet. Nur sie zahlt dir eine monatliche Rente über Jahre hinweg, wenn du nicht mehr arbeiten gehen kannst.

Grund 2: Die Versicherung ist zu teuerEs stimmt schon, dass die BU-Versicherung nicht zu den günstigsten Versicherungen zählt. Vergleichszahlen zeigen aber, dass die Einsparung durch keine BU-Versicherung im Ernstfall sehr teuer werden kann. Denn wenn du in jungen Jahren berufsunfähig wirst, dann musst du bis zum Renteneintrittsalter Verluste von mindestens einer Million Euro hinnehmen. Wovon du dann deinen Lebensunterhalt bestreiten willst, bleibt mehr als fraglich.

Grund 3: Ich erhalte staatliche Leistungen
Seit zehn Jahren ist die BU kein Teil mehr des gesetzlichen Schutzes. Die jetzt gezahlte sogenannte Erwerbsminderungsrente ist sehr gering und der Zugang zu ihr so schwierig, dass man mit ihr nicht rechnen sollte. Daher solltest du dich privat absichern.

Grund 4: Die BU-Versicherung zahlt im Ernstfall nichtDas stimmt so nicht. Wenn du einen Vertrag abschließt, dann solltest du bezüglich deiner Gesundheit und deinen Vorerkrankungen korrekte Angaben machen. Ansonsten kann es bei Auszahlung wirklich Probleme geben.

Grund 5: Ich werde bestimmt nicht berufsunfähig
Diesen Gedanken haben viele. Trotzdem scheiden 20 Prozent vor dem Renteneintritt aus dem Beruf aus, weil sie ihn aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Meist sind körperliche und seelische Erkrankungen der BU-Grund, selten Arbeitsunfälle.

Grund 6: Ich bin zu alt/Ich bin zu jung
Viele zögern, eine BU-Versicherung abzuschließen, weil sie glauben, sie seien zu alt oder zu jung. Zu jung ist eigentlich niemand. Außerdem sind in jungen Jahren die Vorerkrankungen geringer und du bekommst eine günstigere Versicherung. Hast du wirklich schon schwere Verschleißerscheinungen wie beispielsweise einen Bandscheibenvorfall, dann wird es fast unmöglich, überhaupt noch eine BU-Versicherung zu finden, die einen aufnimmt. Wenn ja, dann wird es natürlich teuer.

Wichtiges zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige

Eine BU-Versicherung ist in Kombination mit einer Risikolebensversicherung etwas teurer als eine Einzelpolice. Falls man schon über eine Lebensversicherung verfügt, ist es meistens günstiger, eine Einzelpolice abzuschließen.

Viele Versicherungsunternehmen versichern ihre Kunden nur bis zum 55. Lebensjahr. Tritt die Berufsunfähigkeit danach ein, erhält man keine BU-Rente.

Die meisten Unternehmen teilen die Versicherungsnehmer in vier Berufsgruppen ein:

BerufsgruppeRisikobewertungBeispiele
1GutApotheker, Arzt, EDV-Fachmann, Grafiker, Call-Center-Agent
2NormalLehrer, Verkäufer, Hebamme
3ErhöhtGastwirt, Kranführer, Kranken- und Altenpfleger, Fliesenleger
4HochMöbelpacker, Feuerwehr

Beim Abschluss einer BU-Versicherung sollte man auf die abstrakte Verweisung verzichten: Dann nämlich kann der Versicherer dem Kunden die Rentenzahlung bei eintretender BU nicht verweigern mit der Begründung, dass der Versicherungsnehmer theoretisch noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte. Auch Tarife mit Verweisung auf Vorberufe sollte man nicht wählen.

Eine BU-Versicherung sollte variabel sein, d. h. dass Tarife eine Nachversicherung ermöglichen. Wenn der Versicherungsnehmer z. B. irgendwann mehr verdient, heiratet oder ein Kind bekommt, sollten die Tarife ohne Gesundheitsprüfung steigen können.

Gesundheitsfragen: Manche Versicherungsanbieter entbinden Kunden vom schriftlichen Beantworten bestimmter Gesundheitsfragen, falls sie sich deswegen ärztlich untersuchen lassen. Hat ein Antrag eine solche Option, sollte man diese nutzen.

Versicherungsschutz: Akzeptieren sollte man keinen Ausschluss für ein bestimmtes Krankheitsbild. Nur wer anderswo keinen Komplettschutz findet, sollte sich auf so einen Antrag einlassen. Außerdem sollte man dann versuchen zu handeln, damit der Versicherungsbeitrag abgesenkt wird, da auch geringere Leistungen angeboten werden.

Überschussbeteiligung: Die Beitragshöhe ist auch von der Art der Überschussbeteiligungsform abhängig. Denn die Versicherungsunternehmen erwirtschaften mit den Versicherungsbeiträgen Überschüsse, die sie auf unterschiedliche Art und Weise verwenden können.

Unterschieden werden drei Varianten: Das Bonussystem (BO), die Beitragsverrechnung (B) und die verzinsliche Ansammlung (VA). Beim Bonussystem legt das Unternehmen die angefallenen Überschüsse an, damit sie im Ernstfall für die Rentenerhöhung zur Verfügung stehen. Wie hoch diese ausfällt, hängt also von der Höhe der Überschüsse ab, die bis zum möglichen Eintritt der BU erzielt wurden.

Dagegen werden bei der Beitragsverrechnung die erwirtschafteten Überschüsse dem Kunden jedes Jahr direkt auf seinen Beitrag gutgeschrieben. Ist die Kalkulation korrekt, bleibt der Beitrag vergleichsweise stabil. Daher ist diese Variante den beiden anderen vorzuziehen, weil hier der Versicherungsnehmer gleich weiß, wie hoch seine Rente bei BU wäre.

Tipps:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung braucht jeder Selbständige, der nicht vermögend ist. Daher solltest du so früh wie möglich einen Vertrag abschließen.

Hole mehrere Angebote ein, damit du vergleichen kannst. Einen Leistungsausschluss für eine Erkrankung solltest du nicht annehmen, sondern zahle stattdessen lieber einen Zuschlag auf deinen Beitrag. Versuche zu vereinbaren, dass dieser nach einem bestimmten Zeitraum wegfällt.

Achte auf die Bewertung der Angebote. Hole mehrere Angebote mit „Sehr gut“ und entscheide bei gleich bewerteten Angeboten nach dem Bruttobeitrag, auch wenn du den Nettobeitrag zahlst. Denn der Nettobeitrag kann bei schlechter Kapitalmarktlage steigen.

Schließe einen Vertrag ab, der dich bis zum 65. Lebensjahr versichert.

Berufsunfähigkeit: Die risikoreichsten und risikoärmsten Berufe

In den letzten Jahren hat sich das Risiko, berufs- bzw. erwerbsunfähig zu werden, deutlich reduziert und liegt bei ungefähr 20 Prozent. Ein aktueller Report zeigt auf, welches momentan die gefährlichsten Berufe sind und welches die ungefährlichsten.

Während das Berufsunfähigkeitsrisiko rückläufig ist, kann man aber auch zwei weitere Gefahren ausmachen, die mittlerweile deutlich angestiegen sind:

Einmal die, dass viele junge Menschen schon berufs- und erwerbsunfähig auf den Arbeitsmarkt gelangen und das Risiko, dass der Beruf an Bedeutung verliert und man seine Kenntnisse nicht mehr verkaufen kann.

Die risikoreichsten Berufe

Zu den risikoreichsten Berufen gehören Dachdecker und Gerüstbauer. In diesen Berufsgruppen gingen in den vergangenen Jahren mehr als jeder Zweite nicht regulär in den Ruhestand, sondern erhielten eine Erwerbsminderungsrente.

Auch Fleischer, Pflasterer und Estrichleger gehören zu den gefährlichen Berufen.

PlatzBeruf
1Gerüstbauer
2Dachdecker
3Bergleute
4Pflasterer
5Fleisch-/Wurstwarenhersteller
6Estrichleger
7Fliesenleger
8Zimmerer
9Maurer
10Stukkateure, Verputzer
11Sprengmeister
12Isolierer
13sonstige Bauhilfsarbeiter
14Bäcker
15Stauer

Quelle: Versicherungsjournal

Die risikoärmsten Berufe

Zu den risikoärmsten Berufen zählen Physiker, Ärzte, Architekten, Apotheker und Ingenieure. Diese Berufe zeigen auch ein deutliches Beschäftigungswachstum.

PlatzBeruf
1Physiker
2Ärzte
3Maschinenbauingenieure
4Chemiker
5sonstige Fertigungsingenieure
6Rechtsvertreter
7Tierärzte
8Elektroingenieure
9Bergbau-Hütten-Gießerei-Ingenieure
10Verbandsleiter
11Apotheker
12Vermessungsingenieure
13Architekten
14Manager, Unternehmer
15Nautiker, Kapitäne

Quelle: Versicherungsjournal

Die Grundlagen für die Zahlen liefert der Map-Report 781 – 783. In ihm stehen außer weiteren Tabellen zu den verschiedenen Berufen und zu Kennzahlen der bedeutendsten Berufsunfähigkeits-Versicherer auch Schaubilder zur Entwicklung der Ursachen für Berufsunfähigkeit als auch Versicherungsvorschläge von über 20 Versicherungsanbietern zu ausgewählten Fallbeispielen.

Das Heft kann man zum Preis von 87,50 Euro als Druckausgabe oder für 77,50 als PDF-Datei per Fax unter der Nummer 04139 7019 oder per E‑Mail beim Verlag Manfred Poweleit bestellen.

Gelenkserkrankungen und Depressionen führen sehr oft zur Berufsunfähigkeit

Mittlerweile werden die meisten Menschen arbeits- und damit berufsunfähig durch Erkrankungen bzw. Schädigungen des Gelenkapparats und durch seelische Erkrankungen.

Der bekannte BU-Versicherer Swiss Life hat dazu eine Untersuchung veröffentlicht, in der die Erkrankungen aufgeführt sind, die am häufigsten zur Berufsunfähigkeit der Swiss-Life-Versicherten führten.

20 bis 25 Prozent aller Beschäftigten scheiden vor dem Renteneintrittsalter aus dem Berufsleben aus, weil sie wegen körperlicher oder seelischer Gebrechen nicht mehr ihre Arbeit ausüben können. Sehr viele leiden an Schäden des Rückgrats und anderer Gelenke sowie dauerhafter Niedergeschlagenheit.

Fast 30 Prozent aller Berufsunfähigen müssen wegen orthopädischer Erkrankungen frühzeitig das Berufsleben beenden. Knapp dahinter mit 28 Prozent liegen Burnout und Depressionen als Berufsunfähigkeitsgrund.

Die Plätze 3 und 4 belegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen mit 11 Prozent und Krebs mit 5 Prozent. Arbeitsunfälle führen dagegen zu weniger BU-Fällen wie vielleicht erwartet.

Auch Selbständige und Freiberufler sind durch die oben genannten Krankheitsbilder wie Gelenkverschleiß und Burnout in ihrer beruflichen Tätigkeit gefährdet. Daher ist es wirklich wichtig, rechtzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige abzuschließen, vor allem bevor die körperlichen Schäden anfangen einzusetzen.

Denn so wird es deutlich schwieriger, eine BU-Versicherung zu finden, die einen aufnimmt und die Beiträge dürften höher liegen, desto später man im Laufe seines Berufslebens in eine BU-Versicherung eintritt.

Finanztest: Die besten Berufsunfähigkeitsversicherungen

Die Zeitschrift Finanztest hat verschiedene Angebote von privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen sowohl in der selbständigen als auch in der Zusatzversicherungsvariante untersucht. Bewertungsgegenstand war vor allem die Qualität der Bedingungen. Gut 50 Tarife wurden bei diesem Test mit gut oder sehr gut bewertet.

Was jedoch innerhalb der einzelnen Versicherungen auffiel, waren die großen Preisdifferenzen und Schwierigkeiten für Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen, einen Vertragsabschluss zu bekommen.

Folgende Kriterien gingen in die Endbewertung mit ein:

  • der Verzicht auf die abstrakte Verweisung
  • die Sechs-Monats-Prognose
  • eine rückwirkende Leistung in den ersten sechs Monaten und rückwirkende Leistung in den ersten drei Jahren
  • weltweite Versicherungsgeltung
  • Nachversicherungs-Garantien

Des Weiteren gingen in die Endnote mit zehn Prozent ein, ob und inwieweit die Versicherungsanbieter die 27 gängigsten Berufe annehmen und wie sich die maximale Risiko- und Leistungsdauer gestaltete. Die Tester sahen letzteren Punkt deshalb als sehr entscheidend an, weil das Rentenalter mittlerweile angehoben worden ist, aber einige Berufe bis zum bisherigen Erreichen der Rente nicht genügend versichert sind.

Ebenfalls bewertet mit 20 Prozent wurde die Kundenfreundlichkeit der Versicherungsanträge.

Die ersten fünf Plätze in der Bewertung belegen folgende Versicherungen:

  1. AachenMünchener mit dem Tarif SBU BU F/M (Bewertung: sehr gut 0,7)
  2. Generali mit dem Tarif SBU 09 (Bewertung: sehr gut 0,9)
  3. Hannoversche mit dem Tarif Comfort-BUZ BR-Plus F/M (Bewertung: sehr gut 0,9)
  4. HanseMerkur mit dem Tarif SBU 2011M (Bewertung: sehr gut 0,9)
  5. HUK24 mit dem Tarif BB-BUZ Premium 6.4 (Bewertung: sehr gut 0,9)

Eine weitere Beobachtung in den Testergebnissen war, dass es deutliche Beitragsunterschiede von bis zu 250 Prozent unter den Versicherungsanbietern gibt. So kann sich eine Diplomkauffrau im günstigsten Tarif schon für 870 Euro Jahresbeitrag gegen Berufsunfähigkeit absichern, der teuerste Tarif für sie lag bei 2.282 Euro im Jahr.

Ein weiteres Problem für interessierte BU-Versicherungsnehmer kristallisierte sich in dem Test heraus: Viele Ältere, bestimmte Berufsgruppen sowie Menschen mit Vorerkrankungen müssen lange suchen, bis sie eine BU finden, die sie aufnimmt – falls sie überhaupt fündig werden.

Doch Finanztest rät den Versicherungsnehmern, sich nicht entmutigen zu lassen. Erstmals sollte man mehrere Versicherungsangebote (5 bis 10) einholen, auch mit Hilfe eines Versicherungsberaters, der im Vorfeld schon anonyme Anfragen bei den Versicherungsgesellschaften stellen kann. Außerdem solle man mit den Versicherern verhandeln und mithilfe von ärztlichen Gutachten frühere Vorerkrankungen abklären, ob diese überhaupt noch vorhanden sind.

Allerdings sollte man keine falschen Angaben zur Gesundheit machen, nur um leichter zu einem BU-Abschluss zu gelangen.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Urteil um Verweisungsstreit

In einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom Mai 2011 (Az. : 12 U 45 11) ging es um einen Rechtsstreit zwischen einem Versicherer und dem Versicherungsnehmer, der auf Zahlung einer Invaliditätsrente klagte, nachdem das Versicherungsunternehmen die Rentenzahlung verweigert hatte.

Der Fall gestaltete sich folgendermaßen: Der Kläger hatte 1982 eine Lebensversicherung mit Einschluss einer Invaliditätszusatzversicherung abgeschlossen. Sollte der Versicherungsnehmer tatsächlich arbeitsunfähig werden, hätte er eine jährliche Rente in Höhe von 3.800 Euro erhalten.

Die Invalidität wurde in der Versicherungsklausel so definiert:

Eine Invalidität liegt dann vor, wenn der Versicherte aufgrund Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, „die eine ähnliche Ausbildung und gleichwertige Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt.“

2008 erkrankte der Kläger schließlich an Hautkrebs. Infolge dieser und der sich anschließenden Behandlungen konnte er nicht mehr seinen handwerklichen Beruf ausüben, sondern nahm nach seiner Genesung eine Bürotätigkeit an.

Die Versicherung verweigerte die Zahlung der Invaliditätsrente mit der Begründung, dass der Versicherungsnehmer mit seiner neuen beruflichen Tätigkeit keinen sozialen Abstieg erlitten hätte, sondern nun sogar finanziell bessergestellt sei wie in seinem Handwerkerberuf zuvor.

Nur wenn der Versicherungsnehmer in seinem neuen beruflichen Umfeld finanzielle Nachteile hätte hinnehmen müssen, hätte die Versicherung die Zusatzrente gezahlt.

Doch das Gericht sah das anders. Nach seiner Ansicht hat ein Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsversicherer nicht die Einkommensbußen des Versicherten zu ersetzen, sondern er sollte die im Voraus vertraglich ausgemachten Leistungen erbringen.

Aus diesem Grund entschied das Gericht, dass der Versicherer die Rente zahlen muss, obwohl der Versicherungsnehmer mit seiner neuen Tätigkeit keine finanziellen Einbußen erlitten hat.

Auch die Berufung des Versicherers auf die vergleichbare Berufsausübung sei nicht korrekt. Denn die vorherige Berufsausübung sei vor allem handwerklich und körperlich geprägt gewesen, was die Jetzige nicht sei. Dass der Kläger von seiner Ausbildung her eher zufällig auch für eine Bürotätigkeit befähigt sei, sei nicht relevant.

Auch dieses Urteil zeigt wieder, dass die Modalitäten einer zulässigen Verweisung von den jeweils vereinbarten Versicherungsbedingungen festgelegt werden und daher je nach Bedingungswerk unterschiedlich weit gehen können.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige: Bei abstrakter Verweisung Versicherungsnehmer in Beweispflicht

Falls ein Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung vom Versicherer auf eine Erwerbstätigkeit verwiesen wird, die er bereits schon ausführt, so muss der Versicherte beweisen können, dass dieser neue Beruf nicht den Anforderungen gleichkommt, die in den Versicherungsbedingungen an eine Vergleichserwerbstätigkeit gestellt wurden.

Das hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf in einem Urteil entschieden. Der konkrete Fall zu diesem Gerichtsurteil gestaltete sich folgendermaßen: Ein Tischler hatte im Betrieb seines Vaters gearbeitet, als er durch einen Bandscheibenvorfall berufsunfähig wurde. Daraufhin erhielt er von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente ausgezahlt, aber nur unter dem Vorbehalt, dass sie die abstrakte Verweisung des Tischlers zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen wolle.

Währenddessen begann der Kläger eine Ausbildung als Fachverkäufer für Einbauküchen und arbeitete anschließend auch in diesem Beruf. Bei der kurz darauf erfolgten Überprüfung nahm die Versicherungsgesellschaft den Berufswechsel des Klägers zum Anlass, ihn auf diese Tätigkeit zu verweisen.

Mit dieser Entscheidung war der Kläger nicht einverstanden und gab in seiner Klage an, dass sein neuer Beruf als Fachverkäufer nicht mit dem eines Tischlers vergleichbar sei, sowohl was das Gehalt als auch die Wertschätzung in der Gesellschaft angeht.

Das Oberlandesgericht lehnte die Klage ab mit der Begründung, dass es Sache des Versicherten sei, zu beweisen, warum die neue Berufstätigkeit nicht an eine mögliche Vergleichstätigkeit herankommt. Dies hat der Kläger in dem hier genannten Fall unterlassen.

Nach Ansicht des Gerichts verlangt der Beruf des Fachverkäufers entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten, die nicht als geringfügiger eingeschätzt werden können als die Fähigkeiten eines Tischlers. Außerdem sei der Kläger bei seiner Berufsausübung als Tischler schon zeitweise beratend und im Verkauf tätig gewesen. Aus diesem Grund sei es dem Gericht nicht möglich, die handwerkliche Tätigkeit höher zu bewerten als die jetzige im Verkauf.

Der Hinweis des Klägers, dass er in absehbarer Zeit den Tischlereibetrieb seines Vaters übernommen hätte, wäre er nicht berufsunfähig geworden, wurde vom Gericht als rein hypothetisch beanstandet.

In einem ähnlichen Fall, in dem ein Tischlergeselle von seiner Versicherung auf eine Erwerbstätigkeit in einem Baumarkt verwiesen wurde, lehnte das Landgericht Köln die Klage ebenfalls ab.

Nachversicherungsgarantie in der BU-Versicherung wichtig

Bei der BU-Versicherung spielt die sogenannte Nachversicherungsgarantie eine wichtige Rolle. Denn damit sicherst du dir das Recht zu, den Versicherungsschutz ohne wiederholte Prüfung deiner Gesundheit auszubauen.

Deshalb solltest du darauf achten, dass dein BU-Vertrag eine Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung aufweist.

Im Laufe deines Lebens können sich deine Lebensumstände ändern, z. B. durch Eheschließung, Geburt von Kindern, Kauf einer Immobilie oder durch einen anderen Arbeitsplatz. Dadurch kann deine Berufsunfähigkeitsabsicherung eventuell nicht mehr ausreichend sein.

Solltest du dann wirklich durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr arbeitsfähig sein, kann die monatliche BU-Rente womöglich deine Lebensführungskosten nicht mehr decken.

Ist dann in deinem Vertrag keine Nachversicherungsgarantie vorhanden, kann die Erhöhung der BU-Zahlungen an den anstehenden Fragen zu deiner Gesundheit scheitern, sollte sich deine gesundheitliche Verfassung seit Vertragsabschluss verändert haben.

Und das heißt nicht, dass sich deine gesundheitliche Situation dramatisch verschlechtert haben muss. Schon gelegentliche Rückenbeschwerden oder eine Allergie reichen für den Versicherer aus, um eine erneute Gesundheitsprüfung zu veranlassen. Eine weitere Option ist, dass du einen Beitragszuschlag hinnehmen musst.

Es gibt einige Versicherungen, die zu bestimmten Anlässen oder Ereignissen wie Heirat, Geburt von Kindern oder einer neuen beruflichen Situation eine Nachversicherungsgarantie anbieten.

Du solltest dich also auch bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung darüber informieren, bis zu welchem Alter du die Erhöhungsoption ausüben kannst und wie die Antragsfristen nach Eintritt des entsprechenden Ereignisses gestaltet sind. Manche Versicherungsgesellschaften gewähren drei bis sechs Monate.

Wichtig: Achte auf die Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, dann achte auch darauf, dass keine Verweisungsklausel in deinem Vertrag enthalten ist. Denn eine solche kann den BU-Schutz deutlich reduzieren.

Generell ist eine BU-Versicherung so gestaltet, dass du als Versicherte/r eine monatliche Rente erhalten, wenn du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.

Die Versicherungsbedingungen lauten meist so, dass deine Erkrankung zu einem Arbeitsausfall von mindestens sechs Monaten oder noch länger führen muss. Du bist auch verpflichtet, deine Arbeitsunfähigkeit durch das Vorlegen von ärztlichen Attesten zu belegen.

Ist in deiner BU-Police eine Verweisung enthalten, dann bekommst du möglicherweise nicht die mit dir ausgemachte BU-Rente. Denn mit einer Verweisungsklausel kann der Versicherer von dir verlangen, dass du eine andere Tätigkeit ausübst, wenn du noch dazu in der Lage bist. D. h. du wirst auf einen anderen Beruf verwiesen, mit dem du dir deinen Lebensunterhalt sichern sollst.

Meist lautet die Formulierung folgendermaßen:

„Wenn der Versicherungsnehmer in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund seiner Ausbildung bzw. Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht, werden keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung fällig.“

Diese Verweisung wird auch als abstrakte Verweisung bezeichnet.

Dabei spielt auch die Zumutbarkeit eine wichtige Rolle, denn der neue Beruf sollte der bisherigen Lebensführung entsprechen. Dennoch kann das Gehalt bis zu 20 Prozent niedriger liegen als beim vorherigen Beruf, was die Versicherung als akzeptabel einstuft. Das Risiko, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, liegt bei dir, dem Versicherungsnehmer. Der Versicherer braucht nur nachzuweisen, dass eine entsprechende Tätigkeit im Bereich des Möglichen liegt.

Neben der abstrakten Verweisung gibt es auch die konkrete Verweisung. Dieser Fall tritt ein, wenn der Betroffene nach einem BU-Eintritt tatsächlich eine andere Tätigkeit ausübt.

Dann kann der Versicherer darauf verweisen und die BU-Zahlungen kürzen oder gar ganz einstellen, weil Versicherungsleistung plus Arbeitseinkommen nicht über dem Lohn vor der Berufsunfähigkeit liegen dürfen.

Die konkrete Verweisung ist vor allem als Schutz der Versicherungsgemeinschaft zu verstehen. Ein/e Versicherte/r, die/der nach einem BU-Eintritt noch ein Einkommen durch eine andere Tätigkeit erwirtschaften kann, ist nicht bzw. nicht vollständig auf die BU-Rente angewiesen.

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rentenversicherung: Wie sinnvoll ist das?

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, der kann sich auch für eine Kombiversicherung von Berufsunfähigkeit und Rente entscheiden.

In dieser „doppelten“ Versicherung ist die private Rentenversicherung die Hauptversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung die Zusatzversicherung.

Aus diesem Grund gibt es für diese Versicherungsmöglichkeit die Bezeichnung Berufsunfähigkeitszusatzversicherung oder als Abkürzung BUZ.

Außer einer privaten Rentenversicherung lässt sich die BUZ auch mit einer Riester-Rente, einer Rürup-Rente oder einer fondsgebundenen Rentenversicherung kombinieren.

Oder auch mit einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung bzw. Unfallversicherung.

Vorteile und Nachteile der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rentenversicherung

Doch was bringt diese Kombiversicherung? Viele Experten sehen dieses Versicherungspaket aus Berufsunfähigkeitsversicherung und privater Rentenversicherung eher skeptisch. Denn um dem Versicherungsnehmer nicht allzu hohe Versicherungsbeiträge abzuverlangen, setzen die Versicherungsgesellschaften die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente oft zu niedrig an.

Damit können im Ernstfall – sollte wirklich eine Arbeitsunfähigkeit des Versicherungsnehmers eintreten – kaum die Lebenshaltungskosten abgedeckt werden. Somit wird das eigentliche Ziel, nämlich dem Versicherungsnehmer einen ausreichenden finanziellen Schutz bei Berufsunfähigkeit zu bieten, verfehlt.

Eine andere negative Variante der Kombiversicherung kann sein, dass die Altersrente nicht entsprechend hoch genug ausfällt. Was bei dieser Versicherungskombi ungünstig ist, ist das „Zusammentreffen“ von Sparen und Versicherungsschutz. Bei der einen Versicherung wird Kapital für die Altersvorsorge aufgebaut und bei der anderen Versicherung wird man gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert.

Besser zwei separate Versicherungen abschließen

Daher empfehlen Experten, solch zwei unterschiedlich ausgerichtete Versicherungsziele nicht miteinander zu kombinieren, weil die Versicherungspolicen meist kein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aufweisen können oder schlechtere Bedingungen bieten, als wenn man beide Versicherungen getrennt abschließen würde.

Was kann noch passieren? Meldest du dich als Selbständiger oder Freiberufler irgendwann arbeitslos und dein Einkommen reicht nicht mehr aus, um die Versicherungsbeiträge zu zahlen, muss der Versicherungsvertrag komplett gekündigt werden. D. h. du kannst nicht entscheiden, beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung weiterzuführen und die Rentenversicherung für eine gewisse Zeit beitragsfrei zu stellen. Kündigst du die Kombiversicherung, verlierst du dann auch den BU-Schutz.

Bei zwei separaten Versicherungspolicen hast du dagegen die Möglichkeit, die Beitragszahlungen für die private Rentenversicherung (vorübergehend) einzustellen und die Berufsunfähigkeitsversicherung weiterzuführen. Somit verlierst du hier nicht den wichtigen Versicherungsschutz.

Ausführlicher BU-Test von Stiftung Warentest

Auch Stiftung Warentest und Finanztest bewerten die Kombiversicherung aus BU und Rente als nicht empfehlenswert. Da es sich bei beiden Versicherungsarten um sehr komplexe Versicherungsprodukte handelt, könne der Versicherungsnehmer gar nicht die ganzen Details und Bedingungen der einzelnen Versicherungen überblicken und auch richtig einordnen.

Wer an dem ausführlichen Test der Berufsunfähigkeitsversicherungen in Deutschland von Stiftung Warentest interessiert ist, der sollte sich die kostenpflichtigen Ergebnisse von deren Website für 1,50 Euro herunterladen. Insgesamt 52 BU-Anbieter wurden überprüft und ausgewertet.

(Bildquelle Artikelanfang: © MabelAmber /Pixabay.com)

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