Rürup-Rente: Rentenversicherung für Selbständige

Rürup-Rente: Rentenversicherung für Selbständige

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Eine mögliche Altersvorsorge für Selbständige ist die staatlich geförderte Rürup-Rente, die auch als Basisrente geläufig ist und eine kapitalgedeckte Form der Altersvorsorge darstellt. Ab dem 60. Lebensjahr kann man sich die Rente auszahlen lassen.

Allerdings darf der über die Jahre angesparte Geldbetrag nicht auf einmal ausgezahlt werden, weil die Rürup-Rente keine Option des Kapitalwahlrechts besitzt.

Die Beiträge für die Rürup-Rente lassen sich von der Steuer absetzen. Solltest du doch irgendwann von Insolvenz bedroht sein, so bleibt das angesparte Kapital unpfändbar. Und auch bei Arbeitslosigkeit und Hartz IV wird das angesparte Vermögen nicht angetastet.

Im Jahr 2021 können die eingezahlten Beiträge zur Rürup-Rente zu 92% steuerlich abgesetzt werden. Dieser Prozentsatz erhöht sich Jahr für Jahr um 2%. Ab 2025 ist der Rürup-Rente-Steuervorteil somit maximiert.

Im Gegensatz zur Riester-Rente bekommst du bei einer Rürup-Rente keine staatlich geförderten Zulagen, aber die attraktive Absetzbarkeit von deinen Einnahmen kannst du auf irgendeine Art und Weise als staatliche Förderung ansehen, denn dadurch vermindert sich dein zu versteuerndes Einkommen.

Normalerweise sind die eingezahlten Beträge im Todesfall nicht übertragbar. Wenn du aber willst, dass deine Familie etwas abgesichert ist, dann vereinbarst du in der Ansparphase eine Beitragsrückgewähr. So erhalten deine Angehörigen im Falle deines Todes eine kleine Hinterbliebenenrente.

Wenn die Rürup-Rente ausgezahlt wird, müssen die Renten-Leistungen voll besteuert werden. Bis 2020 steigt der steuerpflichtige Prozentsatz jährlich um zwei Prozent, was heißt, dass Menschen, die im Jahr 2016 in Rente gehen, 72 Prozent der Rürup-Rente versteuern müssen, 2017 74 Prozent usw. Ab 2040 werden dann die Leistungen für erstmals ausgezahlte Rürup-Renten voll versteuert.

Verschiedene Produktvarianten der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente gibt es in verschiedenen Produktvarianten, so vor allem als sichere Anlage in klassische Rentenversicherungen oder mit mehr Rendite, aber auch mit mehr Risiko als fondsgebundene Varianten oder Investment-Produkte.

Wer auf Nummer sicher bei seiner Geldanlage gehen will, der sollte die klassische Rürup-Rente in Anspruch nehmen, während risikobereite Anleger auch eine fondsbasierte Variante wählen können. Hier sind die Renditeaussichten deutlich höher, aber auch die Risiken, das Geld wieder zu verlieren.

Deine eingezahlten Beiträge werden angespart und nicht weitergeleitet in die gesetzliche Rentenkasse. So erhältst du auf alle Fälle deinen angesparten Betrag mit dem Eintritt ins Rentenalter zurück.

Da es bei der Rürup-Rente so viele Varianten und Tarifmodelle gibt, empfiehlt sich eine umfassende Beratung auf jeden Fall.

Die Beiträge für die Rürup-Rente können monatlich, jährlich oder als Einmalbetrag gezahlt werden. Was die Rürup-Rente noch auszeichnet, ist, dass man sie als konventionelle oder fondgebundene Rentenversicherung als auch als Fondssparplan anlegen kann.

Dennoch raten Finanzexperten davon ab, in Fonds zu investieren. Der Grund: Es fallen dabei Kosten für den Fonds selbst und auch Kosten für die Versicherung an. Generell sollte man sich eher für eine konventionelle Rentenversicherung entscheiden.

Aber auch in diesem Fall sollte man ein Auge auf die anfallenden Kosten haben, denn in den ersten Jahren werden mit den regelmäßigen Einzahlungen oft nur die recht hohen Vertragskosten gedeckt, sodass viele Versicherungsexperten die Rürup-Rente als teuer einstufen.

Daher ist ein Einholen verschiedener Angebote vor Vertragsabschluss zu empfehlen.

Wenn du einen Rürup-Rentenvertrag abschließen willst, solltest du ebenfalls darüber nachdenken, ob du einen Vertrag mit oder ohne Beitragsgarantie möchtest. Mit einer Garantie sind dir zumindest die Einzahlungen sicher. Ohne Garantie steigen zwar die Ertragsaussichten, genauso aber auch die Verlustrisiken.

Experten raten weiterhin davon ab, die Rürup-Rente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verbinden. Solltest du mal wegen eines finanziellen Engpasses keine Beiträge zahlen können, werden die Zahlungen für beide Versicherungen eingestellt, also auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung, sodass der Schutz vor Berufsunfähigkeit verloren geht.

Ein individuelles Aushandeln der Zahlungseinstellungen für eine bestimmte Versicherung funktioniert leider nicht.

Rürup-Rente: Vor- und Nachteile

Wer als Selbständige/r etwas für ihre /seine private Altersvorsorge tun möchte, kann nicht wie Arbeitnehmer/innen einen Riester-Vertrag abschließen, sondern hat als Alternative u. a. die Rürup-Rente, die ebenfalls staatlich gefördert wird.

Vorteile:

  • Die Beiträge für die Rürup-Rente können monatlich, jährlich oder als Einmalbetrag gezahlt werden. Weitere grundlegende Informationen zur Rürup-Rente findest du unter https://www.rueruprente24.de/.
  • Du erhältst eine lebenslange Rente, ganz gleich wie alt du wirst. Der Versicherer übernimmt das Langlebigkeitsrisiko.
  • In der Ansparphase ist die Rürup-Rente pfändungssicher und wird auch bei einer Insolvenz nicht herangezogen. Bezieht der Versicherungsnehmer wegen Arbeitslosigkeit irgendwann Hartz IV, muss der angesparte Betrag nicht für die Lebenshaltungskosten oder Miete verwendet werden.
  • Die Zahlung der Beiträge lässt sich flexibel gestalten, auch Zahlungsaussetzungen und Zuzahlungen sind möglich.
  • Die eingezahlten Beiträge lassen sich in der Ansparphase in der Steuererklärung angeben und verringern somit das zu versteuernde Einkommen. Somit kann man die Rürup-Rente auch als Steuersparmodell betrachten.
  • Die Rürup-Rente ist mit steuerlichen Vorteilen versehen, denn Selbständige können im Jahr 2021 92 Prozent vom Höchstbetrag von 23.724 Euro bei Ledigen und 47.448 Euro bei Verheirateten als Sonderausgaben steuerlich absetzen lassen. In den nächsten Jahren steigt der Prozentsatz um jeweils 2 Prozent, sodass im Jahr 2025 sogar 100 Prozent als Sonderausgaben abzugsfähig sind.

Nachteile:

  • Die Rürup-Rente kann nicht als Einmalbetrag ausgezahlt werden (fehlendes Kapitalwahlrecht), sondern nur als lebenslange Rente.
  • Die Rürup-Rente wird von Jahr zu Jahr bis 2040 höher versteuert, ab dem genannten Jahr werden die Leistungen für erstmals ausgezahlte Rürup-Renten voll besteuert.
  • Ein Rürup-Vertrag kann nicht übertragen, beliehen oder verkauft werden, es existiert kein Rückkaufswert. Ein Vertrag lässt sich nicht vorzeitig komplett auflösen. Für diese Regelung ist allerdings der Gesetzgeber verantwortlich, der eine Zertifizierung der Basisrentenverträge seit 2010 verlangt. Und zu einer solchen Zertifizierung gehört auch, dass das eingezahlte Kapital nicht vererbt, beliehen oder verkauft werden darf.
  • Ohne eine weitere Zusatzversicherung verfällt das angesparte Kapital, wenn der Versicherungsnehmer vor Rentenantritt stirbt.

 

Fazit

Die Rürup-Rente ist eine der besten Möglichkeiten, als Selbständige/r für seine Altersvorsorge in die Hand zu nehmen. Gerade die Steuervorteile in der Ansparphase machen diese private Rentenversicherung sehr attraktiv.

Ohne Nachteile geht es auch bei der Rürup-Rente nicht, doch sie halten sich die Waage mit den Vorteilen. Wer das angesparte Kapital im Falls seines Todes an mögliche Hinterbliebene weitergeben will, kann eine Zusatzversicherung abschließen.

 

(Bildquelle Artikelanfang: © planet_fox /Pixabay.com)

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