Rürup-Rente: Rentenversicherung für Selbständige

Eine mög­li­che Alters­vor­sor­ge für Selb­stän­di­ge ist die staat­lich geför­der­te Rürup-Ren­te, die auch als Basis­ren­te geläu­fig ist und eine kapi­tal­ge­deck­te Form der Alters­vor­sor­ge dar­stellt. Ab dem 60. Lebens­jahr kann man sich die Ren­te aus­zah­len lassen.

Aller­dings darf der über die Jah­re ange­spar­te Geld­be­trag nicht auf ein­mal aus­ge­zahlt wer­den, weil die Rürup-Ren­te kei­ne Opti­on des Kapi­tal­wahl­rechts besitzt.

Die Bei­trä­ge für die Rürup-Ren­te las­sen sich von der Steu­er abset­zen. Soll­test du doch irgend­wann von Insol­venz bedroht sein, so bleibt das ange­spar­te Kapi­tal unpfänd­bar. Und auch bei Arbeits­lo­sig­keit und Hartz IV wird das ange­spar­te Ver­mö­gen nicht angetastet.

Im Jahr 2021 kön­nen die ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge zur Rürup-Ren­te zu 92% steu­er­lich abge­setzt wer­den. Die­ser Pro­zent­satz erhöht sich Jahr für Jahr um 2%. Ab 2025 ist der Rürup-Ren­te-Steu­er­vor­teil somit maximiert.

Im Gegen­satz zur Ries­ter-Ren­te bekommst du bei einer Rürup-Ren­te kei­ne staat­lich geför­der­ten Zula­gen, aber die attrak­ti­ve Absetz­bar­keit von dei­nen Ein­nah­men kannst du auf irgend­ei­ne Art und Wei­se als staat­li­che För­de­rung anse­hen, denn dadurch ver­min­dert sich dein zu ver­steu­ern­des Einkommen.

Nor­ma­ler­wei­se sind die ein­ge­zahl­ten Beträ­ge im Todes­fall nicht über­trag­bar. Wenn du aber willst, dass dei­ne Fami­lie etwas abge­si­chert ist, dann ver­ein­barst du in der Anspar­pha­se eine Bei­trags­rück­ge­währ. So erhal­ten dei­ne Ange­hö­ri­gen im Fal­le dei­nes Todes eine klei­ne Hinterbliebenenrente.

Wenn die Rürup-Ren­te aus­ge­zahlt wird, müs­sen die Ren­ten-Leis­tun­gen voll besteu­ert wer­den. Bis 2020 steigt der steu­er­pflich­ti­ge Pro­zent­satz jähr­lich um zwei Pro­zent, was heißt, dass Men­schen, die im Jahr 2016 in Ren­te gehen, 72 Pro­zent der Rürup-Ren­te ver­steu­ern müs­sen, 2017 74 Pro­zent usw. Ab 2040 wer­den dann die Leis­tun­gen für erst­mals aus­ge­zahl­te Rürup-Ren­ten voll versteuert.

Verschiedene Produktvarianten der Rürup-Rente

Die Rürup-Ren­te gibt es in ver­schie­de­nen Pro­dukt­va­ri­an­ten, so vor allem als siche­re Anla­ge in klas­si­sche Ren­ten­ver­si­che­run­gen oder mit mehr Ren­di­te, aber auch mit mehr Risi­ko als fonds­ge­bun­de­ne Vari­an­ten oder Invest­ment-Pro­duk­te.

Wer auf Num­mer sicher bei sei­ner Geld­an­la­ge gehen will, der soll­te die klas­si­sche Rürup-Ren­te in Anspruch neh­men, wäh­rend risi­ko­be­rei­te Anle­ger auch eine fonds­ba­sier­te Vari­an­te wäh­len kön­nen. Hier sind die Ren­di­te­aus­sich­ten deut­lich höher, aber auch die Risi­ken, das Geld wie­der zu verlieren.

Dei­ne ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge wer­den ange­spart und nicht wei­ter­ge­lei­tet in die gesetz­li­che Ren­ten­kas­se. So erhältst du auf alle Fäl­le dei­nen ange­spar­ten Betrag mit dem Ein­tritt ins Ren­ten­al­ter zurück.

Da es bei der Rürup-Ren­te so vie­le Vari­an­ten und Tarif­mo­del­le gibt, emp­fiehlt sich eine umfas­sen­de Bera­tung auf jeden Fall.

Die Bei­trä­ge für die Rürup-Ren­te kön­nen monat­lich, jähr­lich oder als Ein­mal­be­trag gezahlt wer­den. Was die Rürup-Ren­te noch aus­zeich­net, ist, dass man sie als kon­ven­tio­nel­le oder fondge­bun­de­ne Ren­ten­ver­si­che­rung als auch als Fonds­spar­plan anle­gen kann.

Den­noch raten Finanz­ex­per­ten davon ab, in Fonds zu inves­tie­ren. Der Grund: Es fal­len dabei Kos­ten für den Fonds selbst und auch Kos­ten für die Ver­si­che­rung an. Gene­rell soll­te man sich eher für eine kon­ven­tio­nel­le Ren­ten­ver­si­che­rung entscheiden.

Aber auch in die­sem Fall soll­te man ein Auge auf die anfal­len­den Kos­ten haben, denn in den ers­ten Jah­ren wer­den mit den regel­mä­ßi­gen Ein­zah­lun­gen oft nur die recht hohen Ver­trags­kos­ten gedeckt, sodass vie­le Ver­si­che­rungs­exper­ten die Rürup-Ren­te als teu­er einstufen.

Daher ist ein Ein­ho­len ver­schie­de­ner Ange­bo­te vor Ver­trags­ab­schluss zu empfehlen.

Wenn du einen Rürup-Ren­ten­ver­trag abschlie­ßen willst, soll­test du eben­falls dar­über nach­den­ken, ob du einen Ver­trag mit oder ohne Bei­trags­ga­ran­tie möch­test. Mit einer Garan­tie sind dir zumin­dest die Ein­zah­lun­gen sicher. Ohne Garan­tie stei­gen zwar die Ertrags­aus­sich­ten, genau­so aber auch die Verlustrisiken.

Exper­ten raten wei­ter­hin davon ab, die Rürup-Ren­te mit einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu ver­bin­den. Soll­test du mal wegen eines finan­zi­el­len Eng­pas­ses kei­ne Bei­trä­ge zah­len kön­nen, wer­den die Zah­lun­gen für bei­de Ver­si­che­run­gen ein­ge­stellt, also auch für die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, sodass der Schutz vor Berufs­un­fä­hig­keit ver­lo­ren geht.

Ein indi­vi­du­el­les Aus­han­deln der Zah­lungs­ein­stel­lun­gen für eine bestimm­te Ver­si­che­rung funk­tio­niert lei­der nicht.

Rürup-Rente: Vor- und Nachteile

Wer als Selbständige/​r etwas für ihre /​seine pri­va­te Alters­vor­sor­ge tun möch­te, kann nicht wie Arbeitnehmer/​innen einen Ries­ter-Ver­trag abschlie­ßen, son­dern hat als Alter­na­ti­ve u. a. die Rürup-Ren­te, die eben­falls staat­lich geför­dert wird.

Vor­tei­le:

  • Die Bei­trä­ge für die Rürup-Ren­te kön­nen monat­lich, jähr­lich oder als Ein­mal­be­trag gezahlt wer­den. Wei­te­re grund­le­gen­de Infor­ma­tio­nen zur Rürup-Ren­te fin­dest du unter https://​www​.rue​ru​pren​te24​.de/.
  • Du erhältst eine lebens­lan­ge Ren­te, ganz gleich wie alt du wirst. Der Ver­si­che­rer über­nimmt das Langlebigkeitsrisiko.
  • In der Anspar­pha­se ist die Rürup-Ren­te pfän­dungs­si­cher und wird auch bei einer Insol­venz nicht her­an­ge­zo­gen. Bezieht der Ver­si­che­rungs­neh­mer wegen Arbeits­lo­sig­keit irgend­wann Hartz IV, muss der ange­spar­te Betrag nicht für die Lebens­hal­tungs­kos­ten oder Mie­te ver­wen­det werden.
  • Die Zah­lung der Bei­trä­ge lässt sich fle­xi­bel gestal­ten, auch Zah­lungs­aus­set­zun­gen und Zuzah­lun­gen sind möglich.
  • Die ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge las­sen sich in der Anspar­pha­se in der Steu­er­erklä­rung ange­ben und ver­rin­gern somit das zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men. Somit kann man die Rürup-Ren­te auch als Steu­er­spar­mo­dell betrachten.
  • Die Rürup-Ren­te ist mit steu­er­li­chen Vor­tei­len ver­se­hen, denn Selb­stän­di­ge kön­nen im Jahr 2021 92 Pro­zent vom Höchst­be­trag von 23.724 Euro bei Ledi­gen und 47.448 Euro bei Ver­hei­ra­te­ten als Son­der­aus­ga­ben steu­er­lich abset­zen las­sen. In den nächs­ten Jah­ren steigt der Pro­zent­satz um jeweils 2 Pro­zent, sodass im Jahr 2025 sogar 100 Pro­zent als Son­der­aus­ga­ben abzugs­fä­hig sind.

Nach­tei­le:

  • Die Rürup-Ren­te kann nicht als Ein­mal­be­trag aus­ge­zahlt wer­den (feh­len­des Kapi­tal­wahl­recht), son­dern nur als lebens­lan­ge Rente.
  • Die Rürup-Ren­te wird von Jahr zu Jahr bis 2040 höher ver­steu­ert, ab dem genann­ten Jahr wer­den die Leis­tun­gen für erst­mals aus­ge­zahl­te Rürup-Ren­ten voll besteuert.
  • Ein Rürup-Ver­trag kann nicht über­tra­gen, belie­hen oder ver­kauft wer­den, es exis­tiert kein Rück­kaufs­wert. Ein Ver­trag lässt sich nicht vor­zei­tig kom­plett auf­lö­sen. Für die­se Rege­lung ist aller­dings der Gesetz­ge­ber ver­ant­wort­lich, der eine Zer­ti­fi­zie­rung der Basis­ren­ten­ver­trä­ge seit 2010 ver­langt. Und zu einer sol­chen Zer­ti­fi­zie­rung gehört auch, dass das ein­ge­zahl­te Kapi­tal nicht ver­erbt, belie­hen oder ver­kauft wer­den darf.
  • Ohne eine wei­te­re Zusatz­ver­si­che­rung ver­fällt das ange­spar­te Kapi­tal, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer vor Ren­ten­an­tritt stirbt.

Fazit

Die Rürup-Ren­te ist eine der bes­ten Mög­lich­kei­ten, als Selbständige/​r für sei­ne Alters­vor­sor­ge in die Hand zu neh­men. Gera­de die Steu­er­vor­tei­le in der Anspar­pha­se machen die­se pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung sehr attraktiv.

Ohne Nach­tei­le geht es auch bei der Rürup-Ren­te nicht, doch sie hal­ten sich die Waa­ge mit den Vor­tei­len. Wer das ange­spar­te Kapi­tal im Falls sei­nes Todes an mög­li­che Hin­ter­blie­be­ne wei­ter­ge­ben will, kann eine Zusatz­ver­si­che­rung abschließen.

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © planet_​fox /Pixabay.com)

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