Pri­va­te Alters­vor­sor­ge für selb­stän­di­ge Web­wor­ker — wel­che Mög­lich­kei­ten gibt es?

Altersvorsorge für Selbständige

Lesedauer: 7 Minuten

Für die pri­va­te Alters­vor­sor­ge auf­zu­kom­men, ist für jeden Selb­stän­di­gen ein unat­trak­ti­ves und heik­les Thema.

Denn im Gegen­satz zu Ange­stell­ten ist man als selb­stän­dig Täti­ger nicht ver­pflich­tet, eine pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen oder Mit­glied in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung zu sein.

Oft ver­dient man in den ers­ten Jah­ren seit sei­ner Exis­tenz­grün­dung nicht genug, um auch noch 300 bis 500 Euro monat­lich für die pri­va­te Alters­vor­sor­ge in eine Ver­si­che­rung zah­len zu kön­nen. Doch die­se „Frei­heit“, sich für oder gegen eine Ren­ten­ver­si­che­rung ent­schei­den zu kön­nen, scheint bald der Ver­gan­gen­heit anzugehören.

Schon 2012 erfuhr man, dass die Bun­des­re­gie­rung im Jahr 2013 eine ver­pflich­ten­de Alters­vor­sor­ge für Selb­stän­di­ge ein­füh­ren will. Doch dazu spä­ter mehr.

Zuvor stellt sich die Fra­ge, wel­che Mög­lich­kei­ten ein Selb­stän­di­ger hat, um im Ren­ten­al­ter über einen monat­li­chen Geld­be­trag zur Bestrei­tung sei­nes Lebens­un­ter­halts zu verfügen.

Gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung für Selbständige

Auch wenn man mit dem Ein­tritt in die Selb­stän­dig­keit nicht mehr ver­pflich­tet ist, Bei­trä­ge in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung zu zah­len, so gibt es doch für Selb­stän­di­ge die Opti­on, in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung zurückzukehren.

Gera­de für sol­che, die vor der Selb­stän­dig­keit eini­ge Jah­re als Angestellte/​r regel­mä­ßig Bei­trä­ge in die­se Ver­si­che­rung ein­ge­zahlt haben und die dadurch ent­stan­de­nen Leis­tungs­an­sprü­che auf­recht erhal­ten wol­len, ist es eine Über­le­gung wert.

Um frei­wil­li­ges Mit­glied der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung zu wer­den, müs­sen Selb­stän­di­ge inner­halb von fünf Jah­ren nach ihrer Exis­tenz­grün­dung ihre Ver­si­che­rungs­pflicht mit einer Antrags­pflicht­ver­si­che­rung bean­tra­gen. Doch vor die­sem Schritt soll­te man genau über­le­gen, ob es erstre­bens­wert ist, in die GRV zurück­zu­keh­ren. Denn ist man schließ­lich auf­ge­nom­men, kann man die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung nicht mehr ver­las­sen. D. h. solan­ge du selb­stän­dig bist, musst du in der GRV bleiben.

Unfle­xi­ble Monats­bei­trä­ge für Selb­stän­di­ge in der GRV

Die Bei­trags­ge­stal­tung sieht fol­gen­der­ma­ßen aus: In den meis­ten Fäl­len musst du einen fes­ten monat­li­chen Betrag ein­zah­len, was mit Sicher­heit ein Nach­teil für Selb­stän­di­ge ist. 2012 lag der Regel­bei­trag bei 514,50 Euro in den alten Bun­des­län­dern, bei 439,04 Euro in den neu­en Bundesländern.

Du kannst aber auch einen ein­kom­mens­ge­rech­ten Bei­trag zah­len (2012: 19,6 Pro­zent), falls du ein deut­lich abwei­chen­des Ein­kom­men mit dei­nem letz­ten Ein­kom­men­steu­er­be­scheid nach­wei­sen kannst. Die­se Bei­trags­op­ti­on, die sich nach dei­nem Ein­kom­men rich­tet, musst du also beantragen.

Wie man sieht, ist die Rück­kehr in die GRV für Selb­stän­di­ge mit ein paar Fall­stri­cken ver­se­hen. Daher soll­te die­ser Schritt gut durch­dacht sein. Am bes­ten infor­miert man sich in einem Bera­tungs­ge­spräch über die­se Mög­lich­keit, deren Vor- und Nachteile.

Wich­ti­ge Bera­tungs­adres­sen fin­dest du auf der Web­site der deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung.

Wer nicht wie­der Mit­glied der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung wer­den will, für den gibt es ande­re Mög­lich­kei­ten der pri­va­ten Altersvorsorge.

Pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung für Selbständige

Eine wei­te­re Opti­on ist der Abschluss einer pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­rung. Sie bie­tet vor allem fle­xi­ble und indi­vi­du­el­le Ver­trags­leis­tun­gen. So kannst du fest­le­gen, ob du beim Ren­ten­ein­tritt eine monat­li­che Ren­te erhal­ten willst, oder ob du lie­ber eine Ein­mal­zah­lung hättest.

Außer­dem sind die Anga­ben zu den erwar­ten­den finan­zi­el­len Leis­tun­gen im Ruhe­stand ziem­lich genau. Du weißt, was du an pri­va­ter Ren­te erhal­ten und das, solan­ge du lebst.

Der garan­tier­te Min­dest­zins­satz liegt momen­tan bei 2,5 Pro­zent. Da die meis­ten Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men wäh­rend der Ein­zah­lungs­pha­se Über­schüs­se erzie­len, kannst du auch mit einer Ren­di­te von drei bis vier Pro­zent rech­nen. Die pri­va­te Ren­te wird in der Aus­zah­lungs­pha­se nur bis zu 18 Pro­zent ver­steu­ert, ganz gleich ob du noch neben­her was ver­dienst und wie hoch die­ser Ver­dienst ausfällt.

Ein wich­ti­ger Aspekt bei der PRV ist die Gestal­tung des Ver­si­che­rungs­port­fo­li­os. Um eine mög­lichst hohe Ren­di­te zu errei­chen, soll­te man gera­de bei einem Ver­si­che­rungs­ab­schluss in jun­gen Jah­ren (unter 30) dar­auf ach­ten, Akti­en in das Port­fo­lio auf­zu­neh­men. Bei der Akti­en­quo­te emp­fiehlt es sich, nach dem Alter zu gehen. Je jün­ger man ist, des­to höher kann der Anteil sein (Richt­wert: 100 — Alter = emp­feh­lens­wer­ter Aktienanteil).

Ist man schon über 40 oder gar 50 Jah­re alt, soll­te man das Risi­ko her­ab­set­zen, denn schließ­lich machen vie­le Akti­en im Lau­fe der Jah­re Tief­pha­sen durch, bevor sie wie­der an Gewinn zulegen.

Für einen recht kur­zen Anla­ge­zeit­raum von fünf bis acht Jah­ren lohnt es sich auch, Roh­stof­fe wie Gold und Sil­ber zu sei­nen Anla­gen hinzuzufügen.

Auch den Abschluss einer pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­rung gilt es genau zu über­den­ken, weil es gera­de in die­ser Ver­si­che­rungs­spar­te so vie­le unter­schied­li­che Pro­duk­te für die unter­schied­lichs­ten Bedürf­nis­se gibt. Details soll­te man mit einem unab­hän­gi­gen Ver­si­che­rungs­exper­ten klären.

Rürup-Ren­te für Selbständige

Die Rürup-Ren­te ist eben­falls eine Alters­vor­sor­ge-Mög­lich­keit für selb­stän­dig Täti­ge. Dabei han­delt es sich um eine kapi­tal­ge­deck­te Alter­na­ti­ve der pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­rung. Wer einen Rürup-Ver­trag abschließt, kann sich ab dem 60. Lebens­jahr monat­lich einen Geld­be­trag aus­zah­len lassen.

Im Gegen­satz zur pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­rung gibt es hier nicht die Vari­an­te, statt der monat­li­chen Ren­te eine ein­ma­li­ge Aus­zah­lung zu ver­an­las­sen (wegen der feh­len­den Opti­on des Kapitalwahlrechts).

Die ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge kannst du als Son­der­aus­ga­ben steu­er­lich gel­tend machen (bis zu 20.000 Euro bei Allein­ste­hen­den, bei Ehe­paa­ren bis zu 40.000 Euro) — eine recht attrak­ti­ve Rege­lung, denn dadurch ver­rin­gert sich das zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men und man zahlt weni­ger Steuern.

Wer sei­ne Selb­stän­dig­keit auf­gibt (wegen Insol­venz oder ande­rer Grün­de), ver­liert das ange­spar­te Geld nicht, denn es ist vor Pfän­dun­gen geschützt. Auch in Zei­ten der Arbeits­lo­sig­keit oder gar Hartz IV ist man nicht dazu ver­pflich­tet, das Kapi­tal für sei­nen Lebens­un­ter­halt einzusetzen.

Wer möch­te, dass nach sei­nem Tod die Rürup-Ren­te auf die Fami­lie über­tra­gen wird, soll­te in der Ein­zah­lungs­pha­se eine soge­nann­te Bei­trags­rück­ge­währ ver­ein­ba­ren. Dadurch bekommt dei­ne Fami­lie eine Hin­ter­blie­be­nen­ren­te, falls du stirbst.

Kommt die Rürup-Ren­te in die Aus­zah­lungs­pha­se, wird die Leis­tung bis zu 66 Pro­zent besteu­ert (ab 2013). Ab dem Jahr 2040 erfolgt schließ­lich die vol­le Besteue­rung der Rürup-Rente.

Wer sich für den Abschluss einer Rürup-Ren­te inter­es­siert, soll­te sich im Vor­feld aus­führ­lich infor­mie­ren und umfas­send bera­ten las­sen. Denn wie bei der pri­va­ten Ren­ten­ver­si­che­rung gibt es die­se Ren­ten­form in so vie­len Pro­dukt­va­ri­an­ten und Tarif­mo­del­len, dass ein Laie mit Sicher­heit nur über einen Bruch­teil von dem nöti­gen Hin­ter­grund­wis­sen ver­fügt, was für ein vol­les Ver­ständ­nis benö­tigt wird.

Vor­tei­le der Rürup-Rente

Wer als Selb­stän­di­ger etwas für sei­ne pri­va­te Alters­vor­sor­ge tun möch­te, kann nicht wie Arbeitnehmer/​innen einen Ries­ter-Ver­trag abschlie­ßen, son­dern hat als Alter­na­ti­ve u. a. die Rürup-Ren­te, die eben­falls staat­lich geför­dert wird.

Was die Rürup-Ren­te noch aus­zeich­net, ist, dass man sie als kon­ven­tio­nel­le oder fondge­bun­de­ne Ren­ten­ver­si­che­rung als auch als Fonds­spar­plan anle­gen kann. Den­noch raten Finanz­ex­per­ten davon ab, in Fonds zu inves­tie­ren. Der Grund: Es fal­len dabei Kos­ten für den Fonds selbst und auch Kos­ten für die Ver­si­che­rung an. Gene­rell soll­te man sich eher für eine kon­ven­tio­nel­le Ren­ten­ver­si­che­rung entscheiden.

Aber auch in die­sem Fall soll­te man ein Auge auf die anfal­len­den Kos­ten haben, denn in den ers­ten Jah­ren wer­den mit den regel­mä­ßi­gen Ein­zah­lun­gen oft nur die recht hohen Ver­trags­kos­ten gedeckt, sodass vie­le Ver­si­che­rungs­exper­ten die Rürup-Ren­te als teu­er einstufen.

Daher ist ein Ein­ho­len ver­schie­de­ner Ange­bo­te vor Ver­trags­ab­schluss zu empfehlen.

Die Rürup-Ren­te ist vor Hartz IV sicher. Soll­test du arbeits­los wer­den, bist du nicht dazu ver­pflich­tet, das ange­spar­te Kapi­tal auf­zu­brau­chen. Außer­dem ist das Geld vor Pfän­dung geschützt, bis zu einem je nach dem Alter des Ein­zah­len­den gestaf­fel­ten Höchstbetrag.

Nach­tei­le der Rürup-Rente

Exper­ten raten wei­ter­hin davon ab, die Rürup-Ren­te mit einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu ver­bin­den. Soll­test du wegen eines finan­zi­el­len Eng­pas­ses kei­ne Bei­trä­ge zah­len kön­nen, wer­den die Zah­lun­gen für bei­de Ver­si­che­run­gen ein­ge­stellt, also auch für die BU, sodass der Schutz vor Berufs­un­fä­hig­keit ver­lo­ren geht. Ein indi­vi­du­el­les Aus­han­deln der Zah­lungs­ein­stel­lun­gen für eine bestimm­te Ver­si­che­rung funk­tio­niert lei­der nicht.

Man kann sie nicht kün­di­gen und auch nicht ver­er­ben. Nur sel­ten ist ein Wech­sel des Ver­trags­an­bie­ters mög­lich. Falls du vor der Aus­zah­lung stirbst, erhal­ten der/​die Partner/​in oder die Kin­der nur eine Aus­zah­lung, falls dies vor­her im Ver­trag fest­ge­legt wurde.

Für die­se Rege­lung ist aller­dings der Gesetz­ge­ber ver­ant­wort­lich, der eine Zer­ti­fi­zie­rung der Basis­ren­ten­ver­trä­ge seit 2010 ver­langt. Und zu einer sol­chen Zer­ti­fi­zie­rung gehört auch, dass das ein­ge­zahl­te Kapi­tal nicht ver­erbt, belie­hen oder ver­kauft wer­den darf.

Wenn du einen Rürup-Ren­ten­ver­trag abschlie­ßen willst, soll­test du eben­falls dar­über nach­den­ken, ob du einen Ver­trag mit oder ohne Bei­trags­ga­ran­tie möch­test. Mit einer Garan­tie sind dir zumin­dest die Ein­zah­lun­gen sicher. Ohne Garan­tie stei­gen zwar die Ertrags­aus­sich­ten, genau­so aber auch die Verlustrisiken.

Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung für die finan­zi­el­le Absi­che­rung im Rentenalter

Es muss nicht unbe­dingt eine pri­va­te Ren­ten­ver­si­che­rung sein, mit der man sich als Selb­stän­di­ger für sei­nen Lebens­abend finan­zi­ell absi­chert. Auch eine Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung kann für die­sen Zweck genutzt werden.

Eine Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung ist eine Kom­bi­na­ti­on aus Risi­ko­ver­si­che­rung und Geld­an­la­ge mit Kapi­tal­bil­dung, d. h. man sichert ein­mal sei­ne Fami­lie bzw. Ange­hö­ri­gen im Fal­le sei­nes Todes finan­zi­ell ab und es wird zusätz­lich Kapi­tal auf­ge­baut, das einem zum Ver­trags­en­de aus­ge­zahlt wird.

Wer in der Aus­zah­lungs­pha­se lie­ber einen monat­li­chen (Renten-)Betrag statt einer ein­ma­li­gen Aus­zah­lung möch­te, kann die­se Opti­on bei sei­ner Ver­si­che­rung beantragen.

Die Bei­trags­hö­he für eine Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung ist alters­ab­hän­gig. Je jün­ger man ist, des­to weni­ger muss man ein­zah­len. Da nun im Dezem­ber 2012 die viel­dis­ku­tier­ten Uni­sex-Tari­fe ein­ge­führt wur­den, sieht es so aus, dass bei neu abge­schlos­se­nen Ver­si­che­run­gen die Bei­trä­ge für Frau­en stei­gen und für Män­ner güns­ti­ger wer­den — im Ver­gleich zu den ver­gan­ge­nen Jahren.

Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­run­gen, die seit dem 1. Janu­ar 2005 abge­schlos­sen wer­den, unter­lie­gen bei der Aus­zah­lung der vol­len Besteue­rung. Dabei wer­den die über die Jah­re ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge von der Aus­zah­lungs­sum­me abge­zo­gen, sodass die Dif­fe­renz der Ein­kom­men­steu­er unterliegt.

Falls der Ver­trag über min­des­tens 12 Jah­re gelau­fen und erst nach dem voll­ende­ten 60. Geburts­tag des Ver­si­che­rungs­neh­mers aus­ge­zahlt wird (für neue Ver­trä­ge ab 2012 nach dem voll­ende­ten 62. Lebens­jahr), wird nur die Hälf­te der Erträ­ge besteuert.

Alters­vor­sor­ge-Pflicht­ver­si­che­rung für alle Selb­stän­di­gen ab 2013?

Wie schon am Arti­kel­an­fang erwähnt, plant die Bun­des­re­gie­rung im Lau­fe des Jah­res 2013 eine Alters­vor­sor­ge-Pflicht für Selb­stän­di­ge ein­zu­füh­ren. Wann genau dies sein wird, ist unklar, denn 2013 steht ja im Sep­tem­ber auch noch die Bun­des­tags­wahl an. Außer­dem wol­le das Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um noch eine ange­for­der­te Mach­bar­keits­stu­die abwarten.

Ursa­che die­ser Geset­zes­pla­nung sind wahr­schein­lich alar­mie­ren­de Zah­len, nach denen vie­le Selb­stän­di­ge nicht genü­gend ver­die­nen, um davon leben zu kön­nen, geschwei­ge denn für ihre Alters­vor­sor­ge finan­zi­ell auf­zu­kom­men. Eini­ge davon (2011 waren es ca. 125.000 Per­so­nen) sto­cken ihre Ein­künf­te aus selb­stän­di­ger Arbeit mit Hartz IV auf.

Um der damit siche­ren Alters­ar­mut von vie­len Selb­stän­di­gen ent­ge­gen­zu­wir­ken, soll nun 2013 (oder auch spä­ter?) eine Alters­vor­sor­ge-Pflicht ein­ge­führt werden.

Alle Selb­stän­di­gen unter 30 Jah­ren sol­len nach einer Über­gangs­frist von drei bis fünf Jah­ren ihre Ren­ten­vor­sor­ge selbst in die Hand neh­men. Nach der Über­gangs­frist ist wohl ein ein­kom­mens­un­ab­hän­gi­ger Betrag von 250 bis 350 Euro monat­lich für die Ren­ten­ver­si­che­rung plus 100 Euro für die Absi­che­rung gegen Erwerbs­min­de­rung zu zahlen.

Wel­che Ver­si­che­rungs­art man aus­wäh­len wird — ob nun gesetz­li­che oder pri­va­te Absi­che­rung — ist jedem freigestellt.

Für Selb­stän­di­ge zwi­schen 30 und 50 Jah­ren gel­ten abge­schwäch­te Rege­lun­gen. Was in die­ser Alters­grup­pe an monat­li­chen Pflicht­zah­lun­gen von obe­rer Stel­le ver­langt wird bzw. wie sich die­se abge­schwäch­te Rege­lung genau gestal­tet, dazu habe ich kei­ne wei­te­ren Infor­ma­tio­nen im Inter­net gefunden.

Von der Ver­si­che­rungs­pflicht sol­len Selb­stän­di­ge, die unter 400 Euro monat­lich ver­die­nen, aus­ge­nom­men werden.

Eben­falls nicht betrof­fen von der geplan­ten Vor­sor­ge-Rege­lung für Selb­stän­di­ge sind Ärz­te, Rechts­an­wäl­te oder Archi­tek­ten, die über ihre berufs­stän­di­schen Ver­sor­gungs­ein­rich­tun­gen ver­si­chert sind, sowie Mit­glie­der der Künstlersozialkasse.

Mit den Ren­ten­bei­trä­gen erwer­ben Selb­stän­di­ge Ansprü­che auf eine Ren­ten­hö­he, die wohl ober­halb der Grund­si­che­rung von 700 Euro liegt. Dafür muss man aller­dings 45 Jah­re in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zah­len. Das heißt folg­lich auch, dass vie­le die­se Ver­si­che­rungs­zeit nicht schaf­fen und trotz der monat­li­chen Ein­zah­lun­gen nur eine Ren­te unter­halb der Grund­si­che­rung erhalten.

Fazit

Bin mal gespannt, wie es mit die­sem The­ma wei­ter­geht. Im Netz wird dar­über aus­führ­lich dis­ku­tiert, Pro und Con­tra fin­dest du bei­spiels­wei­se in die­sem Arti­kel. 80.000 Deut­sche haben mitt­ler­wei­le mit einer Online-Peti­ti­on gegen den Ren­ten­ver­si­che­rungs­zwang für Selb­stän­di­ge gestimmt.

Eine finan­zi­el­le Absi­che­rung für das Alter soll­ten auch Selb­stän­di­ge nicht aus den Augen ver­lie­ren, wenn sie im Ruhe­stand nicht von staat­li­chen Leis­tun­gen abhän­gig wer­den wol­len. Den­noch ist es aus mei­ner Sicht der fal­sche Weg, alle Selb­stän­di­gen zur Alters­vor­sor­ge zu verpflichten.

Hier könn­te man Selb­stän­di­ge in ande­ren Berei­chen eher finan­zi­ell ent­las­ten (sie­he u. a. Steu­ern und Kran­ken­ver­si­che­rung), um Res­sour­cen für die Absi­che­rung im Alter frei zu machen.

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © detail­blick #15588238/Fotolia.com)

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