Drei attraktive Vorsorgemöglichkeiten für Selbstständige

Selbstständige müssen für ihre Rente und die ihrer Mitarbeiter vorsorgen.

Lesedauer: 2 Minuten

Die Altersvorsorge für Selbstständige – das ist in Deutschland ein Dauer-Streitthema. Mal wird die Pflicht zur Rentenversicherung für Selbstständige angedacht, dann wieder verworfen.

Doch eines steht fest: Gerade als Selbstständiger muss man die Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen. Dieser Artikel stellt drei verschiedene Vorsorgemöglichkeiten vor.

Was ist ein Arbeitszeitkonto?

Ein Zeitwertkonto kann für unterschiedliche Zwecke genutzt werden. Es ist vor allem in der Form bekannt, dass es vom Arbeitgeber für Arbeitnehmer eingerichtet wird.

Doch auch Selbstständige können ein solches Konto für sich selbst einrichten. Durch Arbeitsentgelt und Arbeitszeit wird das Wertguthaben aufgebaut.

Dieses Guthaben kann später für alles Mögliche genutzt werden. Zum Beispiel, wenn das eigene Business saisonalen Schwankungen unterliegt, kann dies mit dem Wertguthaben ausgeglichen werden. Genauso kann diese Anlageform als betriebliche Altersvorsorge dienen.

Welche Vorteile hat ein Arbeitszeitkonto?

Der große Vorteil eines solchen Kontos liegt darin, dass das Wertguthaben schon vor dem Ruhestand genutzt werden kann. So können Selbstständige flexibel auf die Herausforderungen in ihrem Arbeitsalltag reagieren.

Auch eine längere Auszeit wegen Krankheit kann durch diese Form der Vorsorge finanziell abgedeckt werden. Besonders sinnvoll ist es für die Finanzierung des Vorruhestandes, also für den Zeitraum zwischen Beendigung der selbstständigen Arbeit und dem tatsächlichen Eintritt ins Rentenalter.

So sind Selbstständige weniger abhängig von klassischen Rentenversicherungen und können ihre Ressourcen entsprechend ihrer Lebensumstände und aktuellen Erfordernisse einsetzen.

In die betriebliche Vorsorgekasse einzahlen

Auch als Influencer und in anderen Online-Jobs beschäftigt man eventuell Mitarbeiter, zum Beispiel Kameramann und Cutter. Wer sein Geschäftsfeld ausbaut und vom Solo-Selbstständigen zum Unternehmer wächst, muss auch an die Vorsorge für die Mitarbeiter denken.

Dafür dient die betriebliche Vorsorgekasse. Als Arbeitgeber zahlt man Beiträge ein, um die Altersvorsorge der Mitarbeiter zu fördern. Auch die Arbeitnehmer zahlen gewisse Beiträge in die betriebliche Vorsorgekasse ein.

Für Selbstständige gibt es diese Vorsorgepflicht zwar noch nicht. Allerdings hat die Politik angedacht, dass ab 2024 eine betriebliche Vorsorgepflicht für Selbstständige unter 35 Jahren gelten könnte.

Welche Vorteile bietet die betriebliche Vorsorge?

Obwohl es derzeit noch nicht verpflichtend ist, können Selbstständige auch jetzt schon in eine betriebliche Vorsorgekasse einzahlen. Ausgezahlt werden die Beträge zwar erst im Rentenalter.

Doch es gibt steuerliche Erleichterungen für das Einzahlen der Vorsorgebeträge. Denn sie gelten als Betriebsausgabe und sind somit steuerfrei. Auch bei der Auszahlung profitieren Selbstständige von einer steuerlichen Begünstigung. Als Einmalauszahlung wird die betriebliche Vorsorge mit nur sechs Prozent versteuert.

Eine Rentenversicherung abschließen

Möglichkeiten zur Geldanlage gibt es viele. Eine davon ist die Riester-Rente. Diese können nicht nur Arbeitnehmer abschließen, sondern auch Selbstständige. Diese Form der Rentenversicherung ist staatlich gefördert, wodurch Versicherte von Zulagen profitieren können.

Anders verhält es sich bei der Rürüp-Rente. Diese Form der Altersvorsorge ist ausschließlich für Selbstständige und Freiberufler zugänglich. Bei beiden Renten-Varianten können die Versicherten die Höhe des Beitrags flexibel anpassen. Außerdem können Selbstständige bei beiden Varianten Steuervorteile geltend machen.

Fazit

Selbstständige sind selbst für den Aufbau der finanziellen Altersvorsorge verantwortlich. Zwar besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vorsorgeform abzuschließen.

Allerdings empfiehlt es sich, für die Zeit vorzusorgen, in der man aufgrund des Alters oder aus anderen Gründen nicht mehr erwerbsfähig ist. Ein Arbeitszeitkonto kann man sich beispielsweise schon vor dem eigentlichen Rentenalter auszahlen lassen und den Vorsorgebetrag flexibel einsetzen.

So lassen sich saisonale Schwankungen, Pflege von Angehörigen oder eigene Erkrankungen finanziell überbrücken. Dies kann eine sinnvolle Ergänzung zu den klassischen Vorsorgeformen sein, die erst im gesetzlichen Rentenalter abrufbar sind, wie die betriebliche Vorsorgekasse und die Rentenversicherung. Die Einzahlungen in eine betriebliche Vorsorgekasse bieten den Vorteil, dass sie steuerlich als betriebliche Ausgaben gelten.

Auch der Abschluss einer Rentenversicherung wie die Riester- oder die Rürüp-Rente ist wichtig, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten.

(Bildquelle Artikelanfang: © photographyMK/Depositphotos.com)

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