Drei attraktive Vorsorgemöglichkeiten für Selbstständige

Die Alters­vor­sor­ge für Selbst­stän­di­ge – das ist in Deutsch­land ein Dau­er-Streit­the­ma. Mal wird die Pflicht zur Ren­ten­ver­si­che­rung für Selbst­stän­di­ge ange­dacht, dann wie­der verworfen. 

Doch eines steht fest: Gera­de als Selbst­stän­di­ger muss man die Alters­vor­sor­ge selbst in die Hand neh­men. Die­ser Arti­kel stellt drei ver­schie­de­ne Vor­sor­ge­mög­lich­kei­ten vor.

Was ist ein Arbeitszeitkonto?

Ein Zeit­wert­kon­to kann für unter­schied­li­che Zwe­cke genutzt wer­den. Es ist vor allem in der Form bekannt, dass es vom Arbeit­ge­ber für Arbeit­neh­mer ein­ge­rich­tet wird. 

Doch auch Selbst­stän­di­ge kön­nen ein sol­ches Kon­to für sich selbst ein­rich­ten. Durch Arbeits­ent­gelt und Arbeits­zeit wird das Wert­gut­ha­ben aufgebaut. 

Die­ses Gut­ha­ben kann spä­ter für alles Mög­li­che genutzt wer­den. Zum Bei­spiel, wenn das eige­ne Busi­ness sai­so­na­len Schwan­kun­gen unter­liegt, kann dies mit dem Wert­gut­ha­ben aus­ge­gli­chen wer­den. Genau­so kann die­se Anla­ge­form als betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge dienen.

Welche Vorteile hat ein Arbeitszeitkonto?

Der gro­ße Vor­teil eines sol­chen Kon­tos liegt dar­in, dass das Wert­gut­ha­ben schon vor dem Ruhe­stand genutzt wer­den kann. So kön­nen Selbst­stän­di­ge fle­xi­bel auf die Her­aus­for­de­run­gen in ihrem Arbeits­all­tag reagieren. 

Auch eine län­ge­re Aus­zeit wegen Krank­heit kann durch die­se Form der Vor­sor­ge finan­zi­ell abge­deckt wer­den. Beson­ders sinn­voll ist es für die Finan­zie­rung des Vor­ru­he­stan­des, also für den Zeit­raum zwi­schen Been­di­gung der selbst­stän­di­gen Arbeit und dem tat­säch­li­chen Ein­tritt ins Rentenalter. 

So sind Selbst­stän­di­ge weni­ger abhän­gig von klas­si­schen Ren­ten­ver­si­che­run­gen und kön­nen ihre Res­sour­cen ent­spre­chend ihrer Lebens­um­stän­de und aktu­el­len Erfor­der­nis­se einsetzen.

In die betriebliche Vorsorgekasse einzahlen

Auch als Influen­cer und in ande­ren Online-Jobs beschäf­tigt man even­tu­ell Mit­ar­bei­ter, zum Bei­spiel Kame­ra­mann und Cut­ter. Wer sein Geschäfts­feld aus­baut und vom Solo-Selbst­stän­di­gen zum Unter­neh­mer wächst, muss auch an die Vor­sor­ge für die Mit­ar­bei­ter denken. 

Dafür dient die betrieb­li­che Vor­sor­ge­kas­se. Als Arbeit­ge­ber zahlt man Bei­trä­ge ein, um die Alters­vor­sor­ge der Mit­ar­bei­ter zu för­dern. Auch die Arbeit­neh­mer zah­len gewis­se Bei­trä­ge in die betrieb­li­che Vor­sor­ge­kas­se ein. 

Für Selbst­stän­di­ge gibt es die­se Vor­sor­ge­pflicht zwar noch nicht. Aller­dings hat die Poli­tik ange­dacht, dass ab 2024 eine betrieb­li­che Vor­sor­ge­pflicht für Selbst­stän­di­ge unter 35 Jah­ren gel­ten könnte.

Welche Vorteile bietet die betriebliche Vorsorge?

Obwohl es der­zeit noch nicht ver­pflich­tend ist, kön­nen Selbst­stän­di­ge auch jetzt schon in eine betrieb­li­che Vor­sor­ge­kas­se ein­zah­len. Aus­ge­zahlt wer­den die Beträ­ge zwar erst im Rentenalter. 

Doch es gibt steu­er­li­che Erleich­te­run­gen für das Ein­zah­len der Vor­sor­ge­be­trä­ge. Denn sie gel­ten als Betriebs­aus­ga­be und sind somit steu­er­frei. Auch bei der Aus­zah­lung pro­fi­tie­ren Selbst­stän­di­ge von einer steu­er­li­chen Begüns­ti­gung. Als Ein­mal­aus­zah­lung wird die betrieb­li­che Vor­sor­ge mit nur sechs Pro­zent versteuert.

Eine Rentenversicherung abschließen

Mög­lich­kei­ten zur Geld­an­la­ge gibt es vie­le. Eine davon ist die Ries­ter-Ren­te. Die­se kön­nen nicht nur Arbeit­neh­mer abschlie­ßen, son­dern auch Selbst­stän­di­ge. Die­se Form der Ren­ten­ver­si­che­rung ist staat­lich geför­dert, wodurch Ver­si­cher­te von Zula­gen pro­fi­tie­ren können. 

Anders ver­hält es sich bei der Rürüp-Ren­te. Die­se Form der Alters­vor­sor­ge ist aus­schließ­lich für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler zugäng­lich. Bei bei­den Ren­ten-Vari­an­ten kön­nen die Ver­si­cher­ten die Höhe des Bei­trags fle­xi­bel anpas­sen. Außer­dem kön­nen Selbst­stän­di­ge bei bei­den Vari­an­ten Steu­er­vor­tei­le gel­tend machen.

Fazit

Selbst­stän­di­ge sind selbst für den Auf­bau der finan­zi­el­len Alters­vor­sor­ge ver­ant­wort­lich. Zwar besteht kei­ne gesetz­li­che Pflicht, eine Vor­sor­ge­form abzuschließen.

Aller­dings emp­fiehlt es sich, für die Zeit vor­zu­sor­gen, in der man auf­grund des Alters oder aus ande­ren Grün­den nicht mehr erwerbs­fä­hig ist. Ein Arbeits­zeit­kon­to kann man sich bei­spiels­wei­se schon vor dem eigent­li­chen Ren­ten­al­ter aus­zah­len las­sen und den Vor­sor­ge­be­trag fle­xi­bel einsetzen.

So las­sen sich sai­so­na­le Schwan­kun­gen, Pfle­ge von Ange­hö­ri­gen oder eige­ne Erkran­kun­gen finan­zi­ell über­brü­cken. Dies kann eine sinn­vol­le Ergän­zung zu den klas­si­schen Vor­sor­ge­for­men sein, die erst im gesetz­li­chen Ren­ten­al­ter abruf­bar sind, wie die betrieb­li­che Vor­sor­ge­kas­se und die Ren­ten­ver­si­che­rung. Die Ein­zah­lun­gen in eine betrieb­li­che Vor­sor­ge­kas­se bie­ten den Vor­teil, dass sie steu­er­lich als betrieb­li­che Aus­ga­ben gelten.

Auch der Abschluss einer Ren­ten­ver­si­che­rung wie die Ries­ter- oder die Rürüp-Ren­te ist wich­tig, um den gewohn­ten Lebens­stan­dard im Alter aufrechtzuerhalten.

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © photographyMK/Depositphotos.com)

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