Die Insolvenz droht — Was tun?

Wer sich selbst­stän­dig machen möch­te oder ein Unter­neh­men grün­den will, der benö­tigt eine gute Geschäfts­idee und aus­rei­chend Kapi­tal, um den Betrieb in den Anfangs­jah­ren zu stabilisieren.

Dabei schwebt die Gefahr einer Insol­venz wie ein Damo­kles­schwert über dem Unter­neh­men, steht die Fir­ma doch vor allem zu Beginn auf wacke­li­gen Füßen.

Unter­neh­me­ri­sche Uner­fah­ren­heit, plötz­li­che nega­ti­ve Markt­ver­schie­bun­gen und Liqui­di­täts­eng­päs­se kön­nen den Wunsch der unter­neh­me­ri­schen Frei­heit schnell zum Alb­traum wer­den las­sen. Wer­den doch ein Drit­tel der Neu­grün­dun­gen inner­halb der ers­ten drei Jah­re zahlungsunfähig.

In Anbe­tracht der Augu­ren, die nach dem Abklin­gen von Coro­na eine Insol­venz­wel­le ankün­di­gen, wird sich die­ser Effekt eher noch verstärken.

Doch es gibt laut den Exper­ten des Unter­neh­mer­por­tals Forum Mer­ca­to­ri­um eini­ge Maß­nah­men, die die­sen Pro­zess ver­hin­dern oder die Fol­gen abmil­dern kön­nen. Dabei ist aller­dings früh­zei­ti­ges, umsich­ti­ges und nach­hal­ti­ges Han­deln gefragt.

Was verstehe ich unter einer Insolvenz?

Eine Insol­venz liegt dann vor, wenn ein Unter­neh­men sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen nicht mehr nach­kom­men kann.

In Deutsch­land unter­liegt die Eröff­nung sowie der Ablauf eines Insol­venz­ver­fah­rens der Insol­venz­ord­nung. Bei dro­hen­der Zah­lungs­un­fä­hig­keit soll­te jeder Unter­neh­mer die Eröff­nung eines Insol­venz­ver­fah­rens in Betracht zie­hen, bei einer GmbH ist die­ses Vor­ge­hen sogar vorgeschrieben.

Wer bei einer fest­ge­stell­ten Insol­venz untä­tig bleibt, macht sich in der Regel straf­bar. Eine Insol­venz­ver­schlep­pung kann mit bis zu drei Jah­ren Frei­heits­ent­zug geahn­det werden.

Doch eine ord­nungs­ge­mä­ße Insol­venz bie­tet auch die Chan­ce für einen Neu­an­fang. Ist ihr Ziel doch die Ent­schul­dung der Betrof­fe­nen, eine lebens­lan­ge Ahn­dung wird dadurch vermieden.

Was sind die Gründe dafür?

Vor allem sind es drei Grün­de, die zu einer Insol­venz füh­ren. Zum einen wird sie durch eine Über­schul­dung ver­ur­sacht, die meist durch Feh­ler im unter­neh­me­ri­schen Han­deln entstehen.

Unzu­rei­chen­de Unter­neh­mens­pla­nung unter Miss­ach­tung des Busi­ness­pla­nes sowie man­gel­haf­te Unter­neh­mens­füh­rung und unge­nü­gen­de Finan­zie­rung spie­len dabei die Hauptrollen.

Exter­ne Schocks wie Wirt­schafts­kri­sen, Krank­heit oder Schei­dung tra­gen ihren Teil dazu bei. Zudem dro­hen Insol­ven­zen bei Liqui­di­täts­eng­päs­sen, wenn Kun­den Plei­te gehen, ver­spä­tet oder gar nicht ihre Rech­nung begleichen.

Dadurch gerät der Cash Flow ins Sto­cken. Bei ers­ten Anzei­chen einer Zah­lungs­un­fä­hig­keit ist es des­halb rat­sam, sich pro­fes­sio­nel­len Bei­stand zu sichern.

Wie kann ich eine Insolvenz abwenden?

Insol­ven­zen von Start­ups und KMU (Klein- und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men) wer­den sel­ten so popu­lär in den Medi­en behan­delt, wie das bei Groß­kon­zer­nen geschieht.

Das gau­kelt eine trü­ge­ri­sche Sicher­heit vor, ist die Insol­venz­ge­fahr doch bei klei­nen Fir­men weit­aus höher. Zudem wis­sen vie­le Neu­lin­ge nichts über die Exis­tenz von Kre­dit­ver­si­che­run­gen, die für rela­tiv klei­nes Geld abge­schlos­sen wer­den können.

Klei­ne Fir­men gewäh­ren Groß­un­ter­neh­men ger­ne groß­zü­gi­ge Lie­fe­ran­ten­kre­di­te und Zah­lungs­zie­le. Oft sind Klein­un­ter­neh­mer von einem gro­ßen Auf­trag­ge­ber abhän­gig, des­sen Bank­rott eine Viel­zahl von Fol­ge­insol­ven­zen anschiebt.

Vor­aus­schau­en­des Den­ken und prä­ven­ti­ve Maß­nah­men, gera­de in der schwie­ri­gen Situa­ti­on einer dro­hen­den Insol­venz, sind des­halb ers­te Pflicht.

Eine Person verhandelt

Eine von Insol­venz bedroh­te Fir­ma soll­te nach außen hin geschlos­sen mit einer Stim­me auf­tre­ten. Ansons­ten kommt es schnell zu Miss­ver­ständ­nis­sen, wel­che die Lage verschärfen.

Nichts treibt eine Fir­ma eher in den Bank­rott wie die Gerüch­te­kü­che. Des­halb soll­te offen gegen­über Ban­ken und Lie­fe­ran­ten kom­mu­ni­ziert wer­den. Gerüch­te neh­men beson­ders bei der “Kopf-im-Sand”-Taktik schnell über­hand, Lie­fe­ran­ten stel­len sofort ihre Lie­fe­run­gen ein und Ban­ken kap­pen die Kreditlinie.

Möglichkeiten, die Forderungen zu verkaufen

Eine hilf­rei­che Erst­maß­nah­me stellt der Ver­kauf von For­de­run­gen an eine soge­nann­te Fac­to­ring-Gesell­schaft dar. Das ver­schafft kurz­fris­tig Liqui­di­tät und Luft zum Atmen, um sich nach ande­ren Geld­quel­len umzusehen.

Auch Skon­ti, also Preis­nach­läs­se bei Bar­zah­lung oder kur­zem Zah­lungs­ziel, sind ein pro­ba­tes Mit­tel, Liqui­di­täts­eng­päs­se zu vermeiden.

Kunden anmahnen, pünktlich zu zahlen

Bei eige­nen Kun­den ist das Zah­lungs­ziel zu kür­zen und auf pünkt­li­cher Bezah­lung zu behar­ren. Das Mahn­we­sen muss über­holt wer­den und bereits nach der ers­ten Mah­nung kann ein Inkas­so­bü­ro oder ein Anwalt beauf­tragt werden.

Kreditlinien optimieren

Eine viel­ver­spre­chen­de Maß­nah­me ist der Ver­such, bei den Ban­ken die eige­ne Kre­dit­li­nie zu erwei­tern. Eine Insol­venz liegt nicht im Inter­es­se der kre­dit­ge­ben­den Bank, solan­ge das Limit noch nicht aus­ge­reizt ist.

Als Alter­na­ti­ve kön­nen soge­nann­te Garan­tie­ver­si­che­run­gen vor­ge­legt wer­den. Die­se stam­men von Ver­si­che­run­gen oder ande­ren Kre­dit­ge­bern und erfül­len den Zweck von zusätz­li­chen Kreditlinien.

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © ger­alt /Pixabay.com)

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