Für die private Altersvorsorge aufzukommen, ist für jeden Selbständigen ein unattraktives und heikles Thema.
Denn im Gegensatz zu Angestellten ist man als selbständig Tätiger nicht verpflichtet, eine private Rentenversicherung abzuschließen oder Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung zu sein.
Oft verdient man in den ersten Jahren seit seiner Existenzgründung nicht genug, um auch noch 300 bis 500 Euro monatlich für die private Altersvorsorge in eine Versicherung zahlen zu können. Doch diese „Freiheit“, sich für oder gegen eine Rentenversicherung entscheiden zu können, scheint bald der Vergangenheit anzugehören.
Schon 2012 erfuhr man, dass die Bundesregierung im Jahr 2013 eine verpflichtende Altersvorsorge für Selbständige einführen will. Doch dazu später mehr.
Zuvor stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten ein Selbständiger hat, um im Rentenalter über einen monatlichen Geldbetrag zur Bestreitung seines Lebensunterhalts zu verfügen.
Gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige
Auch wenn man mit dem Eintritt in die Selbständigkeit nicht mehr verpflichtet ist, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen, so gibt es doch für Selbständige die Option, in die gesetzliche Rentenversicherung zurückzukehren.
Gerade für solche, die vor der Selbständigkeit einige Jahre als Angestellte/r regelmäßig Beiträge in diese Versicherung eingezahlt haben und die dadurch entstandenen Leistungsansprüche aufrecht erhalten wollen, ist es eine Überlegung wert.
Um freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung zu werden, müssen Selbständige innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Existenzgründung ihre Versicherungspflicht mit einer Antragspflichtversicherung beantragen. Doch vor diesem Schritt sollte man genau überlegen, ob es erstrebenswert ist, in die GRV zurückzukehren. Denn ist man schließlich aufgenommen, kann man die gesetzliche Rentenversicherung nicht mehr verlassen. D. h. solange du selbständig bist, musst du in der GRV bleiben.
Unflexible Monatsbeiträge für Selbständige in der GRV
Die Beitragsgestaltung sieht folgendermaßen aus: In den meisten Fällen musst du einen festen monatlichen Betrag einzahlen, was mit Sicherheit ein Nachteil für Selbständige ist. 2012 lag der Regelbeitrag bei 514,50 Euro in den alten Bundesländern, bei 439,04 Euro in den neuen Bundesländern.
Du kannst aber auch einen einkommensgerechten Beitrag zahlen (2012: 19,6 Prozent), falls du ein deutlich abweichendes Einkommen mit deinem letzten Einkommensteuerbescheid nachweisen kannst. Diese Beitragsoption, die sich nach deinem Einkommen richtet, musst du also beantragen.
Wie man sieht, ist die Rückkehr in die GRV für Selbständige mit ein paar Fallstricken versehen. Daher sollte dieser Schritt gut durchdacht sein. Am besten informiert man sich in einem Beratungsgespräch über diese Möglichkeit, deren Vor- und Nachteile.
Wichtige Beratungsadressen findest du auf der Website der deutschen Rentenversicherung.
Wer nicht wieder Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung werden will, für den gibt es andere Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge.
Private Rentenversicherung für Selbständige
Eine weitere Option ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung. Sie bietet vor allem flexible und individuelle Vertragsleistungen. So kannst du festlegen, ob du beim Renteneintritt eine monatliche Rente erhalten willst, oder ob du lieber eine Einmalzahlung hättest.
Außerdem sind die Angaben zu den erwartenden finanziellen Leistungen im Ruhestand ziemlich genau. Du weißt, was du an privater Rente erhalten und das, solange du lebst.
Der garantierte Mindestzinssatz liegt momentan bei 2,5 Prozent. Da die meisten Versicherungsunternehmen während der Einzahlungsphase Überschüsse erzielen, kannst du auch mit einer Rendite von drei bis vier Prozent rechnen. Die private Rente wird in der Auszahlungsphase nur bis zu 18 Prozent versteuert, ganz gleich ob du noch nebenher was verdienst und wie hoch dieser Verdienst ausfällt.
Ein wichtiger Aspekt bei der PRV ist die Gestaltung des Versicherungsportfolios. Um eine möglichst hohe Rendite zu erreichen, sollte man gerade bei einem Versicherungsabschluss in jungen Jahren (unter 30) darauf achten, Aktien in das Portfolio aufzunehmen. Bei der Aktienquote empfiehlt es sich, nach dem Alter zu gehen. Je jünger man ist, desto höher kann der Anteil sein (Richtwert: 100 – Alter = empfehlenswerter Aktienanteil).
Ist man schon über 40 oder gar 50 Jahre alt, sollte man das Risiko herabsetzen, denn schließlich machen viele Aktien im Laufe der Jahre Tiefphasen durch, bevor sie wieder an Gewinn zulegen.
Für einen recht kurzen Anlagezeitraum von fünf bis acht Jahren lohnt es sich auch, Rohstoffe wie Gold und Silber zu seinen Anlagen hinzuzufügen.
Auch den Abschluss einer privaten Rentenversicherung gilt es genau zu überdenken, weil es gerade in dieser Versicherungssparte so viele unterschiedliche Produkte für die unterschiedlichsten Bedürfnisse gibt. Details sollte man mit einem unabhängigen Versicherungsexperten klären.
Rürup-Rente für Selbständige
Die Rürup-Rente ist ebenfalls eine Altersvorsorge-Möglichkeit für selbständig Tätige. Dabei handelt es sich um eine kapitalgedeckte Alternative der privaten Rentenversicherung. Wer einen Rürup-Vertrag abschließt, kann sich ab dem 60. Lebensjahr monatlich einen Geldbetrag auszahlen lassen.
Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung gibt es hier nicht die Variante, statt der monatlichen Rente eine einmalige Auszahlung zu veranlassen (wegen der fehlenden Option des Kapitalwahlrechts).
Die eingezahlten Beiträge kannst du als Sonderausgaben steuerlich geltend machen (bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden, bei Ehepaaren bis zu 40.000 Euro) – eine recht attraktive Regelung, denn dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen und man zahlt weniger Steuern.
Wer seine Selbständigkeit aufgibt (wegen Insolvenz oder anderer Gründe), verliert das angesparte Geld nicht, denn es ist vor Pfändungen geschützt. Auch in Zeiten der Arbeitslosigkeit oder gar Hartz IV ist man nicht dazu verpflichtet, das Kapital für seinen Lebensunterhalt einzusetzen.
Wer möchte, dass nach seinem Tod die Rürup-Rente auf die Familie übertragen wird, sollte in der Einzahlungsphase eine sogenannte Beitragsrückgewähr vereinbaren. Dadurch bekommt deine Familie eine Hinterbliebenenrente, falls du stirbst.
Kommt die Rürup-Rente in die Auszahlungsphase, wird die Leistung bis zu 66 Prozent besteuert (ab 2013). Ab dem Jahr 2040 erfolgt schließlich die volle Besteuerung der Rürup-Rente.
Wer sich für den Abschluss einer Rürup-Rente interessiert, sollte sich im Vorfeld ausführlich informieren und umfassend beraten lassen. Denn wie bei der privaten Rentenversicherung gibt es diese Rentenform in so vielen Produktvarianten und Tarifmodellen, dass ein Laie mit Sicherheit nur über einen Bruchteil von dem nötigen Hintergrundwissen verfügt, was für ein volles Verständnis benötigt wird.
Vorteile der Rürup-Rente
Wer als Selbständiger etwas für seine private Altersvorsorge tun möchte, kann nicht wie Arbeitnehmer/innen einen Riester-Vertrag abschließen, sondern hat als Alternative u. a. die Rürup-Rente, die ebenfalls staatlich gefördert wird.
Was die Rürup-Rente noch auszeichnet, ist, dass man sie als konventionelle oder fondgebundene Rentenversicherung als auch als Fondssparplan anlegen kann. Dennoch raten Finanzexperten davon ab, in Fonds zu investieren. Der Grund: Es fallen dabei Kosten für den Fonds selbst und auch Kosten für die Versicherung an. Generell sollte man sich eher für eine konventionelle Rentenversicherung entscheiden.
Aber auch in diesem Fall sollte man ein Auge auf die anfallenden Kosten haben, denn in den ersten Jahren werden mit den regelmäßigen Einzahlungen oft nur die recht hohen Vertragskosten gedeckt, sodass viele Versicherungsexperten die Rürup-Rente als teuer einstufen.
Daher ist ein Einholen verschiedener Angebote vor Vertragsabschluss zu empfehlen.
Die Rürup-Rente ist vor Hartz IV sicher. Solltest du arbeitslos werden, bist du nicht dazu verpflichtet, das angesparte Kapital aufzubrauchen. Außerdem ist das Geld vor Pfändung geschützt, bis zu einem je nach dem Alter des Einzahlenden gestaffelten Höchstbetrag.
Nachteile der Rürup-Rente
Experten raten weiterhin davon ab, die Rürup-Rente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu verbinden. Solltest du wegen eines finanziellen Engpasses keine Beiträge zahlen können, werden die Zahlungen für beide Versicherungen eingestellt, also auch für die BU, sodass der Schutz vor Berufsunfähigkeit verloren geht. Ein individuelles Aushandeln der Zahlungseinstellungen für eine bestimmte Versicherung funktioniert leider nicht.
Man kann sie nicht kündigen und auch nicht vererben. Nur selten ist ein Wechsel des Vertragsanbieters möglich. Falls du vor der Auszahlung stirbst, erhalten der/die Partner/in oder die Kinder nur eine Auszahlung, falls dies vorher im Vertrag festgelegt wurde.
Für diese Regelung ist allerdings der Gesetzgeber verantwortlich, der eine Zertifizierung der Basisrentenverträge seit 2010 verlangt. Und zu einer solchen Zertifizierung gehört auch, dass das eingezahlte Kapital nicht vererbt, beliehen oder verkauft werden darf.
Wenn du einen Rürup-Rentenvertrag abschließen willst, solltest du ebenfalls darüber nachdenken, ob du einen Vertrag mit oder ohne Beitragsgarantie möchtest. Mit einer Garantie sind dir zumindest die Einzahlungen sicher. Ohne Garantie steigen zwar die Ertragsaussichten, genauso aber auch die Verlustrisiken.
Kapitallebensversicherung für die finanzielle Absicherung im Rentenalter
Es muss nicht unbedingt eine private Rentenversicherung sein, mit der man sich als Selbständiger für seinen Lebensabend finanziell absichert. Auch eine Kapitallebensversicherung kann für diesen Zweck genutzt werden.
Eine Kapitallebensversicherung ist eine Kombination aus Risikoversicherung und Geldanlage mit Kapitalbildung, d. h. man sichert einmal seine Familie bzw. Angehörigen im Falle seines Todes finanziell ab und es wird zusätzlich Kapital aufgebaut, das einem zum Vertragsende ausgezahlt wird.
Wer in der Auszahlungsphase lieber einen monatlichen (Renten-)Betrag statt einer einmaligen Auszahlung möchte, kann diese Option bei seiner Versicherung beantragen.
Die Beitragshöhe für eine Kapitallebensversicherung ist altersabhängig. Je jünger man ist, desto weniger muss man einzahlen. Da nun im Dezember 2012 die vieldiskutierten Unisex-Tarife eingeführt wurden, sieht es so aus, dass bei neu abgeschlossenen Versicherungen die Beiträge für Frauen steigen und für Männer günstiger werden – im Vergleich zu den vergangenen Jahren.
Kapitallebensversicherungen, die seit dem 1. Januar 2005 abgeschlossen werden, unterliegen bei der Auszahlung der vollen Besteuerung. Dabei werden die über die Jahre eingezahlten Beiträge von der Auszahlungssumme abgezogen, sodass die Differenz der Einkommensteuer unterliegt.
Falls der Vertrag über mindestens 12 Jahre gelaufen und erst nach dem vollendeten 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers ausgezahlt wird (für neue Verträge ab 2012 nach dem vollendeten 62. Lebensjahr), wird nur die Hälfte der Erträge besteuert.
Altersvorsorge-Pflichtversicherung für alle Selbständigen ab 2013?
Wie schon am Artikelanfang erwähnt, plant die Bundesregierung im Laufe des Jahres 2013 eine Altersvorsorge-Pflicht für Selbständige einzuführen. Wann genau dies sein wird, ist unklar, denn 2013 steht ja im September auch noch die Bundestagswahl an. Außerdem wolle das Bundesarbeitsministerium noch eine angeforderte Machbarkeitsstudie abwarten.
Ursache dieser Gesetzesplanung sind wahrscheinlich alarmierende Zahlen, nach denen viele Selbständige nicht genügend verdienen, um davon leben zu können, geschweige denn für ihre Altersvorsorge finanziell aufzukommen. Einige davon (2011 waren es ca. 125.000 Personen) stocken ihre Einkünfte aus selbständiger Arbeit mit Hartz IV auf.
Um der damit sicheren Altersarmut von vielen Selbständigen entgegenzuwirken, soll nun 2013 (oder auch später?) eine Altersvorsorge-Pflicht eingeführt werden.
Alle Selbständigen unter 30 Jahren sollen nach einer Übergangsfrist von drei bis fünf Jahren ihre Rentenvorsorge selbst in die Hand nehmen. Nach der Übergangsfrist ist wohl ein einkommensunabhängiger Betrag von 250 bis 350 Euro monatlich für die Rentenversicherung plus 100 Euro für die Absicherung gegen Erwerbsminderung zu zahlen.
Welche Versicherungsart man auswählen wird – ob nun gesetzliche oder private Absicherung – ist jedem freigestellt.
Für Selbständige zwischen 30 und 50 Jahren gelten abgeschwächte Regelungen. Was in dieser Altersgruppe an monatlichen Pflichtzahlungen von oberer Stelle verlangt wird bzw. wie sich diese abgeschwächte Regelung genau gestaltet, dazu habe ich keine weiteren Informationen im Internet gefunden.
Von der Versicherungspflicht sollen Selbständige, die unter 400 Euro monatlich verdienen, ausgenommen werden.
Ebenfalls nicht betroffen von der geplanten Vorsorge-Regelung für Selbständige sind Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten, die über ihre berufsständischen Versorgungseinrichtungen versichert sind, sowie Mitglieder der Künstlersozialkasse.
Mit den Rentenbeiträgen erwerben Selbständige Ansprüche auf eine Rentenhöhe, die wohl oberhalb der Grundsicherung von 700 Euro liegt. Dafür muss man allerdings 45 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen. Das heißt folglich auch, dass viele diese Versicherungszeit nicht schaffen und trotz der monatlichen Einzahlungen nur eine Rente unterhalb der Grundsicherung erhalten.
Fazit
Bin mal gespannt, wie es mit diesem Thema weitergeht. Im Netz wird darüber ausführlich diskutiert, Pro und Contra findest du beispielsweise in diesem Artikel. 80.000 Deutsche haben mittlerweile mit einer Online-Petition gegen den Rentenversicherungszwang für Selbständige gestimmt.
Eine finanzielle Absicherung für das Alter sollten auch Selbständige nicht aus den Augen verlieren, wenn sie im Ruhestand nicht von staatlichen Leistungen abhängig werden wollen. Dennoch ist es aus meiner Sicht der falsche Weg, alle Selbständigen zur Altersvorsorge zu verpflichten.
Hier könnte man Selbständige in anderen Bereichen eher finanziell entlasten (siehe u. a. Steuern und Krankenversicherung), um Ressourcen für die Absicherung im Alter frei zu machen.
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