Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Wich­ti­ge Tipps für Exis­tenz­grün­der und ‑grün­de­rin­nen

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wichtige Tipps für Existenzgründer und -gründerinnen

Auch wenn man als Existenzgründer/​in kei­ne Gedan­ken an Krank­hei­ten, schwer­wie­gen­de kör­per­li­che Ver­schleiß­erschei­nun­gen oder Unfäl­le und die oft damit ver­bun­de­ne Berufs­un­fä­hig­keit ver­schwen­den will, ist es wich­tig, sich gleich in der Grün­dungs­pha­se mit einer pri­va­ten Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abzusichern.

Obwohl Selb­stän­di­ge, die Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung zah­len, Anspruch auf Ren­te wegen Erwerbs­min­de­rung haben, bleibt eine pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung ein Muss, will man nicht nur von gut 600 Euro Erwerbs­min­de­rungs­ren­te leben.

Um die­se Erwerbs­min­de­rungs­ren­te zu bekom­men, muss man min­des­tens fünf Jah­re in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung ver­si­chert gewe­sen sein und in den letz­ten fünf Jah­ren vor dem Ein­tritt in die Erwerbs­min­de­rungs­ren­te drei Jah­re Bei­trä­ge gezahlt haben.

Und nicht jeder Selb­stän­di­ge zahlt in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung ein, da es kei­ne Pflicht ist. Und die­sen Fäl­len kann man kei­ne Ren­te wegen Erwerbs­min­de­rung beziehen.

Nach­fol­gend fin­dest du wich­ti­ge Tipps, wie du dich als Exis­tenz­grün­der oder ‑grün­de­rin mit knap­pen finan­zi­el­len Res­sour­cen gegen Berufs­un­fä­hig­keit absi­chern kannst.

Tipp Nr. 1: Schlie­ße schon in jun­gen Jah­ren eine Ver­si­che­rung ab

Je jün­ger und gesün­der du bist, des­to güns­ti­ger wer­den die Ein­stiegs­bei­trä­ge für die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung aus­fal­len und du wirst noch von vie­len Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten als Ver­si­che­rungs­neh­mer genom­men. Jen­seits der 40 und mit Vor­er­kran­kun­gen wird das wesent­lich schwieriger.

Extra für jun­ge Ver­si­che­rungs­neh­mer mit gerin­gem Bud­get wur­de in den letz­ten Jah­ren die soge­nann­te Star­ter Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (Star­ter BU) konzipiert.

Die Star­ter BU kann bis zum 40. Lebens­jahr abge­schlos­sen wer­den, in den ers­ten fünf Jah­ren zahlst du ca. 50 Pro­zent des vol­len Ver­si­che­rungs­be­trags und kannst den vol­len Ver­si­che­rungs­schutz in Anspruch nehmen.

Nach Ablauf der fünf Jah­re kannst du ohne eine erneu­te Gesund­heits­prü­fung wäh­len, ob du die glei­che Ver­si­che­rungs­leis­tung mit einem erhöh­ten Bei­trag behal­ten oder bei glei­chem Bei­trag die Leis­tun­gen ver­rin­gern willst.

Zwar sind die BU-Star­ter-Tari­fe nicht nur von Vor­teil, denn da der Ver­si­che­rer schon in der Pha­se der güns­ti­ge­ren Bei­trä­ge das Risi­ko trägt, in die Leis­tungs­pflicht genom­men zu wer­den, sichert er sich mit ent­spre­chen­den Bei­trags­an­pas­sun­gen ab. Daher sind die Tari­fe der Star­ter BU teu­rer als die Poli­cen von klas­si­schen Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Den­noch geben sie jun­gen Men­schen mit nicht viel Geld — und dazu gehö­ren auch in den meis­ten Fäl­len Existenzgründer/​innen — die Mög­lich­keit, früh in eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ein­zu­stei­gen, was für den Bezug einer mög­li­chen Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te und deren Höhe im spä­te­ren Lebens­ab­schnitt nur von Vor­teil sein kann.

Bleibst du gesund, kannst du mög­li­cher­wei­se spä­ter in einen für dei­ne Bedürf­nis­se güns­ti­ge­ren Tarif wech­seln, wodurch sich wie­der Bei­trä­ge spa­ren lassen.

Tipp 2: Begin­ne mit nied­ri­gen Einstiegszahlungen

Begin­ne bes­ser mit nied­ri­gen Ver­si­che­rungs­bei­trä­gen für die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung als gar kei­ne Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Die Zah­lun­gen kannst du im Lau­fe der Zeit immer noch erhöhen.

Denn ein­mal kannst du eine dyna­mi­sche Anpas­sung der Bei­trä­ge mit dem Ver­si­che­rer ver­ein­ba­ren, bei der du die monat­lich zu zah­len­de Ver­si­che­rungs­ra­te über Jah­re hin­weg all­mäh­lich anstei­gen lässt, bei­spiels­wei­se um 3 Pro­zent. So wie der Bei­trag um die fest­ge­leg­te Pro­zen­tra­te steigt, steigt dann auch die Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te in der glei­chen Höhe an.

Die jähr­li­che dyna­mi­sche Anpas­sung kannst du bei eini­gen Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten auch wie­der aus­set­zen, falls du dies wünschst. Wie dies genau gere­gelt ist, soll­test du bei Ver­trags­ab­schluss mit dei­nem Ver­si­che­rer klären.

Eine wei­te­re Mög­lich­keit, die Bei­trä­ge stei­gen zu las­sen, ist die soge­nann­te Anpas­sungs­ga­ran­tie. Damit reagie­ren die Ver­si­che­rer auf neue Lebens­si­tua­tio­nen des Ver­si­che­rungs­neh­mers, wie z. B. Hei­rat, Bau eines Eigen­hei­mes, Geburt von Kin­dern oder eine neue beruf­li­che Situa­ti­on, bei deren Ein­tritt der Bei­trag ange­passt wer­den kann. Auch zu die­ser Opti­on soll­test du dich aus­führ­lich bera­ten lassen.

Tipp 3: Set­ze die Bei­trags­zah­lung bei Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten aus

Falls du in finan­zi­el­le Schwie­rig­kei­ten gera­ten soll­test, kannst du bei eini­gen Ver­si­che­rern die Bei­trags­zah­lung aus­set­zen. Dafür musst du bei der Ver­si­che­rung einen Antrag stellen.

Eine Zah­lungs­aus­set­zung ist der Kün­di­gung ein­deu­tig vor­zu­zie­hen, denn bei letzt­ge­nann­ter ver­lierst du den kom­plet­ten Ver­si­che­rungs­schutz und kannst dich — wenn dei­ne finan­zi­el­le Situa­ti­on wie­der ent­spannt ist — gegen Berufs­un­fä­hig­keit nur über einen neu­en Ver­trag absi­chern. Das bedeu­tet meist auch ungüns­ti­ge­re Tari­fe und even­tu­ell Aus­schluss bei eini­gen Ver­si­che­run­gen wegen bestimm­ter Krankheiten.

In der Zeit der Bei­trags­frei­stel­lung gewähr­leis­ten die Ver­si­che­rer einen deut­lich redu­zier­ten Schutz. Dau­ert die Zah­lungs­aus­set­zung mehr als ein hal­bes Jahr, musst du wahr­schein­lich eine erneu­te Gesund­heits­prü­fung durch­lau­fen, um den voll­stän­di­gen Ver­si­che­rungs­schutz zu bekommen.

Eine Alter­na­ti­ve zur Zah­lungs­aus­set­zung ist die Stun­dung, die den Vor­teil hat, dass du wäh­rend der Stun­dungs­pha­se den vol­len Ver­si­che­rungs­schutz genießt. Die gestun­de­ten — d.h. auf­ge­scho­be­nen — Bei­trä­ge wer­den schließ­lich mit den künf­ti­gen Zah­lun­gen verrechnet.

Eine Zah­lungs­aus­set­zung oder Stun­dung wird von den Ver­si­che­rern meist erst akzep­tiert, wenn der Ver­si­che­rungs­ver­trag schon meh­re­re Jah­re Bestand hat.

Tipp 4: Nut­ze Steu­er­vor­tei­le in Kom­bi­na­ti­on mit der Rürup-Rente

Für Exis­tenz­grün­der und ‑grün­de­rin­nen lohnt sich aus steu­er­li­cher Sicht der Abschluss einer Rürup-Ren­te, denn die ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge kön­nen 2018 bis zu 86 Pro­zent steu­er­lich abge­setzt wer­den. In den kom­men­den Jah­ren erhöht sich die­ser Pro­zent­satz um 2 Pro­zent, sodass im Jahr 2025 100 Pro­zent der Bei­trä­ge steu­er­lich berück­sich­tigt wer­den können.

Falls du einen Kom­bi­ver­trag Rürup-Ren­te mit Berufs­un­fä­hig­keits­zu­satz­ver­si­che­rung aus­wählst, kannst du einen Teil der Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zur Berufs­un­fä­hig­keits­zu­satz­ver­si­che­rung eben­falls steu­er­lich gel­tend machen.

Auf der ande­ren Sei­te hat die Kom­bi­na­ti­on aus Rürup-Ren­te und Berufs­un­fä­hig­keits­zu­satz­ver­si­che­rung auch Nach­tei­le, vor allem was die zu erwar­ten­de Höhe der Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te angeht.

Daher soll­test du vor­ab klä­ren, ob eine sol­che Kom­bi­ver­si­che­rung das rich­ti­ge für dich und dei­ne Ansprü­che ist.

Tipp 5: Die­se Punk­te soll­test du auch beachten

Bei dem Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung soll­test du noch auf fol­gen­de Punk­te achten:

Ver­zicht auf abs­trak­te Verweisung
Ach­te dar­auf, dass kei­ne Ver­wei­sungs­klau­sel im Ver­si­che­rungs­ver­trag steht. Denn die­se redu­ziert den Berufs­un­fä­hig­keits­schutz deut­lich. Mit der abs­trak­ten Ver­wei­sung kann der Ver­si­che­rer von dir ver­lan­gen, dass du eine Tätig­keit aus­übst, wenn du dazu in der Lage bist, d. h. du wirst auf einen Beruf verwiesen.
Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie
Mit der soge­nann­ten Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie sicherst du dir die Mög­lich­keit zu, den Ver­si­che­rungs­schutz ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung auszubauen.

Du soll­test dich also beim Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung infor­mie­ren, bis zu wel­chem Alter du die Erhö­hungs­op­ti­on ein­set­zen kannst.

Fazit

Auch wenn der Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung belas­ten­de Mehr­aus­ga­ben für Exis­tenz­grün­der wie ‑grün­de­rin­nen bedeu­tet, so gibt es meh­re­re Mög­lich­kei­ten, wäh­rend der ers­ten Jah­re der Selb­stän­dig­keit die Bei­trä­ge nied­rig zu hal­ten oder sich durch die Wahl einer Kom­bi­ver­si­che­rung steu­er­li­che Vor­tei­le zu verschaffen.

Eben­falls von Vor­teil ist das Ein­stiegs­al­ter in die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Je jün­ger du bei Ver­trags­ab­schluss bist, des­to güns­ti­ger fal­len die Ein­stiegs­bei­trä­ge aus.

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