Media-Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Nütz­lich für Blog­ger, Tex­ter und Co.

Media-Haftpflichtversicherung

Lesedauer: 2 Minuten

Die Media-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine Berufs­haft­pflicht für alle, die im Medi­en­be­reich selb­stän­dig tätig sind, wie Web- oder Kom­mu­ni­ka­ti­ons­de­si­gner, Tex­ter, Foto­gra­fen, Blog­ger, Con­sul­tants, Web­mas­ter usw.

Gera­de in den Medi­en kommt es schnell und vor allem unbe­ab­sich­tigt zu klei­ne­ren und grö­ße­ren Rechts­ver­let­zun­gen, die sehr teu­er wer­den kön­nen. Eine Media-Haft­pflicht­ver­si­che­rung sichert dabei vor allem gegen Schä­den in Form von finan­zi­el­len Nach­tei­len Drit­ter ab, d. h. gegen Ver­mö­gens­schä­den des Auftraggebers.

Wel­che Schä­den kön­nen im Medi­en­be­reich aufkommen?

Gera­de im Inter­net hinkt die Recht­spre­chung den schnel­len Ent­wick­lun­gen, wie sie bei­spiels­wei­se die gro­ßen sozia­len Netz­wer­ke auf­wei­sen, hin­ter­her. Als beruf­lich Invol­vier­ter weiß man daher oft gar nicht, wel­che Hand­lun­gen rechts­si­cher sind und wel­che abge­mahnt wer­den kön­nen, zumal es kei­ne wich­ti­gen Erfah­rungs­wer­te gibt, auf die man zurück­grei­fen kann.

Wie schnell hat man daher mal gegen das Persönlichkeits‑, Urheber‑, Mar­ken- oder Namens­recht ver­sto­ßen, ohne es über­haupt rich­tig wahr­ge­nom­men zu haben, denn wel­che Kam­pa­gnen zum Bei­spiel in den Social Media recht­lich in Ord­nung sind und wel­che nicht, dazu kön­nen selbst Juris­ten nicht immer ein­deu­ti­ge Aus­sa­gen machen.

Media-Haft­pflicht schützt bei Ver­stö­ßen gegen Urheber‑, Marken‑, Namen- und Persönlichkeitsrechte

Mit einer Media-Haft­pflicht­ver­si­che­rung kann man sich gegen sol­che Ver­stö­ße absi­chern, bei­spiels­wei­se gegen eine Abmahnung,

  • wenn man bei einem im Netz ver­öf­fent­lich­ten Bild das Urhe­ber- oder Per­sön­lich­keits­recht der dar­auf gezeig­ten Per­so­nen nicht beach­tet hat,
  • genau­so gegen Schä­den bei einem Kun­den­pro­jekt, sodass die­sem ein Ver­mö­gens­scha­den ent­steht. Sowas kann u. a. einem Pro­gram­mie­rer pas­sie­ren, der ein Skript beim Kun­den ein­spielt und dadurch die EDV-Anla­ge mit einem Virus lahmlegt.

Wei­te­re Schä­den kön­nen sein: Daten­ver­lust, feh­ler­haf­te Bera­tung, Pro­gram­mier­feh­ler, Web­sei­ten-Aus­fäl­le, Nicht­ein­hal­ten von Dead­lines usw.

In einer Media-Haft­pflicht­ver­si­che­rung wer­den auch eige­ne Mit­ar­bei­ter und Sub­un­ter­neh­mer mit aufgenommen.

Wich­tig ist zu beach­ten, dass Ver­stö­ße gegen das Urheber‑, Mar­ken- oder Per­sön­lich­keits­recht erst durch die Media-Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­si­chert sind, wenn die­se im Ver­si­che­rungs­zeit­raum liegen.

Hat man bei­spiels­wei­se einen Blog­ar­ti­kel ver­fasst, der gegen ein der oben genann­ten Rech­te ver­stößt und man war zu die­sem Zeit­punkt der Arti­kel­ver­öf­fent­li­chung noch nicht ver­si­chert, schützt einem die Media-Haft­pflicht­ver­si­che­rung in die­sem Fall nicht unbedingt.

Man­che Media-Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen nut­zen aller­dings die Scha­den­er­eig­nis­theo­rie, sodass auch Schä­den vor dem Ver­si­che­rungs­be­ginn abge­deckt werden.

Scha­den­er­eig­nis­theo­rie bedeu­tet, dass es in dem jewei­li­gen Scha­dens­fall auf den Ein­tritts­zeit­punkt des Scha­dens ankommt und nicht, wann der Scha­den ver­ur­sacht wurde.

Selbst­be­tei­li­gung bei Media-Haftpflicht?

Gene­rell soll­te man dar­auf ach­ten, dass das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men die Abmahn­kos­ten sowie die Ver­fah­rens­kos­ten, Anwalts‑, Zeugen‑, Gerichts‑, Rei­se- und Sach­ver­stän­di­gen­kos­ten übernimmt.

Nor­ma­ler­wei­se wird der Ver­si­che­rer auch die Scha­dens­er­satz­kos­ten über­neh­men. Dies wird eigent­lich von so gut wie allen Media-Haft­pflicht­an­bie­tern so gehand­habt (pas­si­ve Rechtschutzversicherung).

Genau­so üblich ist eine Selbst­be­tei­li­gung des Ver­si­che­rungs­neh­mers, die in der Regel bei unge­fähr 500 Euro pro Scha­den­fall liegt.

Auf­zeich­nungs­pflich­ten des Versicherungsnehmers?

Man­che Media-Haft­pflicht­an­bie­ter ver­lan­gen von dem Ver­si­che­rungs­neh­mer, dass er bestimm­ten Doku­men­tie­rungs- und Auf­zeich­nungs­pflich­ten nach­kommt. Nur dann ist vol­ler Ver­si­che­rungs­schutz bei Rechts­strei­tig­kei­ten gebo­ten, wenn du eine Prü­fung durch Exper­ten wie bei­spiels­wei­se Anwäl­te nach­wei­sen kannst.

Eini­ge Ver­si­che­run­gen sehen aber auch davon ab wie die exali-Media-Haftpflicht.

Du fin­dest im Inter­net ver­schie­de­ne Media-Haft­pflicht­an­bie­ter wie u. a. die bekann­ten Ver­si­che­rer exa​li​.de und kuv24​me​dia​.de. Über Ver­si­che­rungs­kos­ten und wei­te­re Details kannst du dich auf deren Por­ta­len informieren.

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