Gewerbeanmeldung – Für welche Tätigkeiten ist das Pflicht?

Gewerbeanmeldung - Für welche Tätigkeiten Pflicht?

Lesedauer: 2 Minuten
Artikel zuletzt aktualisiert: 21. Mai 2025

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So manche, die sich im Internet einen kleinen Nebenverdienst erwirtschaften, werden oft gar nicht daran denken, dass sie eventuell auch für solche Tätigkeiten ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden müssen.

Denn grundsätzlich gilt, dass jeder in Deutschland, der ein Gewerbe betreiben will, auch ein Gewerbe anmelden muss, um den benötigten Gewerbeschein zu erhalten.

Ein Gewerbe wird folgendermaßen definiert: Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit (Verkauf von Dienstleistungen oder Waren), die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

Für einige Berufsgruppen gibt es allerdings keine Gewerbescheinpflicht.

Befreit von der Gewerbeanmeldung – die Freien Berufe

Die sogenannten Freien Berufe und freiberufliche Tätigkeiten benötigen keinen Gewerbeschein. Zu diesen Berufen gehören Ärzte, Zahnärzte und weitere Heilberufe wie Heilpraktiker, selbständige Hebammen sowie Krankenpfleger, Tierärzte, Rechts- und Patentanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Programmierer, Steuerbevollmächtigte, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und Lotsen.

Meistens sind es Berufe, für die eine hoch qualifizierte Ausbildung, vorzugsweise ein Studium, erforderlich ist, oder in deren Zentrum die geistige bzw. schöpferische Arbeit steht.

Auch land- und forstwirtschaftliche Berufe sind von der Gewerbeanmeldungspflicht befreit.

Gewerbeanmeldung für Nebenjobs nötig?

Sobald Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausführen, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Das heißt auch für den privaten Blogger, wenn er auf seiner Website Werbeanzeigen einbaut (wie z. B. Google Adsense), um Einnahmen zu erzielen, dass er ein Gewerbe anmelden muss. Denn es liegt eine eindeutige Gewinnerzielungsabsicht vor.

Daher ist es auch nicht notwendig, dass Sie erst tatsächliche Einnahmen erzielen müssen, die Absicht allein reicht aus. Auch die für das Bloggen eingesetzte Zeit ist unwesentlich, d. h. für die Gewerbeanmeldungspflicht gibt es keine festgesetzten Mindestarbeitsstunden. So reichen eine oder zwei Stunden pro Woche Bloggertätigkeit schon aus, um als Gewerbetreibender festgelegt zu werden.

Nur solange Sie mit Ihrer privaten Website oder Ihrem Blog keine Einnahmen erreichen wollen, gelten Sie auch nicht als Gewerbetreibender.

Auch das regelmäßige Verkaufen von Waren auf ebay  – und wenn es sich nur um private Gegenstände handelt  – wird als gewerbliche Tätigkeit eingestuft. Dazu liegt ein Gerichtsbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vor.

Folgen einer fehlenden Gewerbeanmeldung

Sobald Ihr Finanzamt von Ihren Einnahmen erfährt oder Sie die Einnahmen nicht in Ihrer Steuererklärung geltend machen, wird Ihr Handeln als Steuerhinterziehung eingestuft. Neben Steuernachzahlungen droht dann auch noch eine Geldstrafe.

Gewerbeanmeldung unkompliziert

Die Anmeldung beim Gewerbeamt der jeweiligen Stadt oder Kommune verläuft unkompliziert und oft in weniger als einer halben Stunde. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung belaufen sich je nach Gemeinde zwischen ca. 15 und 60 €.

In dem auszufüllenden Formular müssen Sie Angaben zu Ihrer Person, zum Betrieb, den möglichen Niederlassungen und Firmenadressen sowie dem Beginn der Tätigkeit machen. Das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft werden anschließend vom Gewerbeamt über Ihre Gewerbeanmeldung informiert.

Wichtige Links zum Thema “Gewerbe anmelden”:

Viel Erfolg beim Anmelden Ihres Gewerbes!

(Bildquelle Artikelanfang: © Kindel Media/Pexels.com)

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