Amazon Partnerprogramm: Korrekte Rechnungen an Amazon erstellen

Rechnungen richtig stellen: So wird die Buchhaltung professionell!

Lesedauer: 2 Minuten
Artikel zuletzt aktualisiert: 3. Juni 2025

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Wer schon Affiliate-Einnahmen bei Amazon erzielt und ausgezahlt bekommen hat, der wird feststellen, dass Amazon einfach nur eine Mail verschickt, in der die Auszahlung über einen bestimmten Betrag bestätigt wird.

Eine ordnungsgemäße Rechnung oder Gutschrift erhalten die Amazon-Publisher allerdings nicht. Das ist schon etwas seltsam, wenn man bedenkt, was für ein Global Player dieses riesige Unternehmen ist. Andere Affiliate-Programme wie beispielsweise finanzen.de sind in dieser Beziehung deutlich professioneller. Aber ok, daran lässt sich nun mal nichts ändern.

Es kann sein, dass diese Abrechnungsmails nicht vom Steuerberater oder dem Finanzamt beanstandet werden, aber falls doch, muss man handeln, damit man nicht unnötig Umsatzsteuer zahlen muss.

Wenn es nun passieren sollte, dass das Finanzamt die Abrechnungsmails nicht als formal korrekte Gutschrift anerkennt, dann sollten Sie eine Proforma-Rechnung an Amazon schreiben (die Sie natürlich nicht an das Unternehmen schicken müssen), um die Einnahmen ordnungsgemäß abzurechnen.

Teilnahmevoraussetzung am Amazon Partnerprogramm: Gewerbeanmeldung

Wer an dem Partnerprogramm von Amazon teilnehmen will, muss ein Gewerbetreibender sein, also keine Privatperson. Außerdem muss man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzen, die man sogar online beantragen kann.

Da Amazon seinen Sitz in Luxemburg hat, fällt auf die Auszahlungen keine Umsatzsteuer an, die man ans Finanzamt abführen müsste.

Um nun das Finanzamt zufriedenzustellen, ist es wichtig, alle notwendigen Angaben in die selbst ausgestellte Rechnung an Amazon einzufügen. Sonst kann es passieren, dass das Finanzamt den Netto-Betrag als Brutto ansieht und einem Umsatzsteuer abzieht, was natürlich den Verdienst verringert.

Aufbau der Proforma-Rechnung an Amazon

Wegen des Unternehmenssitzes im EU-Ausland gilt für die Rechnungserstellung das Reverse-Charge-Verfahren, was bedeutet, dass die Steuerschuld an den Leistungsempfänger (in unserem Beispiel an Amazon) übertragen wird.

Wichtige Elemente der Rechnung

1. Adresse von Amazon (steht auch in der Abrechnungsmail drin)
Amazon EU Sarl

Amazon Europe Core Sarl
38 avenue John F. Kennedy
L-1855 Luxembourg
Luxembourg

2. Umsatzsteuer-ID von Amazon (steht auch in der Abrechnungsmail drin)
USt-IdNr: LU26375245

3. Die eigene Umsatzsteuer-ID (steht bei mir in meinen Kontaktdaten im Rechnungskopf)

4. Der Netto-Betrag
Unter den Netto-Betrag meiner Rechnung füge ich auch noch folgende Zeile ein:
MWSt. (steuerfrei gem. § 4 Nr. 1b UStG; § 6a UStG):                  0,00 €

Sie ist allerdings nicht Pflicht, wenn man am Ende der Rechnung explicit auf das Reverse-Charge-Verfahren hinweist.

5. Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren

Hierbei handelt es sich um eine im Inland nicht steuerbare sonstige Leistung. Nach der Reverse-Charge-Regelung sind Sie als Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer.

Ich selbst schreibe in diesem Fall ans Ende der Rechnung folgenden Hinweis:

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung i. S. des § 6a UStG durch
IT- und Webservice sbraun, Deutschland, USt-IdNr. DE263022206
an
Amazon EU Sarl, Luxemburg, IBLC Nr. LU20260743
Der Leistungsempfänger ist Steuerschuldner (Anwendung Reverse-Charge-Verfahren).

Wer diese Elemente in seine Proforma-Rechnung einfügt, dürfte keine Probleme mit dem Finanzamt bezüglich der Umsatzsteuer bekommen und hat die Einnahmen aus dem Publisherprogramm von Amazon korrekt abgerechnet.

(Bildquelle Artikelanfang: © cloudhoreca /Pixabay.com)

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