Amazon Partnerprogramm: Korrekte Rechnungen an Amazon erstellen

Inhalt zuletzt aktua­li­siert: 29. Febru­ar 2020

Wer schon Affi­lia­te-Ein­nah­men bei Ama­zon erzielt und aus­ge­zahlt bekom­men hat, der wird fest­stel­len, dass Ama­zon ein­fach nur eine Mail ver­schickt, in der die Aus­zah­lung über einen bestimm­ten Betrag bestä­tigt wird.

Eine ord­nungs­ge­mä­ße Rech­nung oder Gut­schrift erhal­ten die Ama­zon-Publisher aller­dings nicht. Das ist schon etwas selt­sam, wenn man bedenkt, was für ein Glo­bal Play­er die­ses rie­si­ge Unter­neh­men ist. Ande­re Affi­lia­te-Pro­gram­me wie bei­spiels­wei­se finan​zen​.de sind in die­ser Bezie­hung deut­lich pro­fes­sio­nel­ler. Aber ok, dar­an lässt sich nun mal nichts ändern.

Es kann sein, dass die­se Abrech­nungs­mails nicht vom Steu­er­be­ra­ter oder dem Finanz­amt bean­stan­det wer­den, aber falls doch, muss man han­deln, damit man nicht unnö­tig Umsatz­steu­er zah­len muss.

Wenn es nun pas­sie­ren soll­te, dass das Finanz­amt die Abrech­nungs­mails nicht als for­mal kor­rek­te Gut­schrift aner­kennt, dann soll­ten Sie eine Pro­for­ma-Rech­nung an Ama­zon schrei­ben (die Sie natür­lich nicht an das Unter­neh­men schi­cken müs­sen), um die Ein­nah­men ord­nungs­ge­mäß abzurechnen.

Teilnahmevoraussetzung am Amazon Partnerprogramm: Gewerbeanmeldung

Wer an dem Part­ner­pro­gramm von Ama­zon teil­neh­men will, muss ein Gewer­be­trei­ben­der sein, also kei­ne Pri­vat­per­son. Außer­dem muss man eine Umsatz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer besit­zen, die man sogar online bean­tra­gen kann.

Da Ama­zon sei­nen Sitz in Luxem­burg hat, fällt auf die Aus­zah­lun­gen kei­ne Umsatz­steu­er an, die man ans Finanz­amt abfüh­ren müsste.

Um nun das Finanz­amt zufrie­den zu stel­len, ist es wich­tig, alle not­wen­di­gen Anga­ben in die selbst aus­ge­stell­te Rech­nung an Ama­zon ein­zu­fü­gen. Sonst kann es pas­sie­ren, dass das Finanz­amt den Net­to-Betrag als Brut­to ansieht und einem Umsatz­steu­er abzieht, was natür­lich den Ver­dienst verringert.

Aufbau der Proforma-Rechnung an Amazon

Wegen des Unter­neh­mens­sit­zes im EU-Aus­land gilt für die Rech­nungs­er­stel­lung das Rever­se-Char­ge-Ver­fah­ren, was bedeu­tet, dass die Steu­er­schuld an den Leis­tungs­emp­fän­ger (in unse­rem Bei­spiel an Ama­zon) über­tra­gen wird.

Wich­ti­ge Ele­men­te der Rechnung

1. Adres­se von Ama­zon (steht auch in der Abrech­nungs­mail drin)
Ama­zon EU Sarl

Ama­zon Euro­pe Core Sarl
38 ave­nue John F. Kennedy
L‑1855 Luxembourg
Luxembourg

2. Umsatz­steu­er-ID von Ama­zon (steht auch in der Abrech­nungs­mail drin)
USt-IdNr: LU26375245

3. Die eige­ne Umsatz­steu­er-ID (steht bei mir in mei­nen Kon­takt­da­ten im Rechnungskopf)

4. Der Nettobetrag
Unter den Net­to-Betrag mei­ner Rech­nung füge ich auch noch fol­gen­de Zei­le ein:
MWSt. (steu­er­frei gem. § 4 Nr. 1b UStG; § 6a UStG): 0,00 €

Sie ist aller­dings nicht Pflicht, wenn man am Ende der Rech­nung expli­cit auf das Rever­se-Char­ge-Ver­fah­ren hinweist.

5. Hin­weis auf das Reverse-Charge-Verfahren

Hier­bei han­delt es sich um eine im Inland nicht steu­er­ba­re sons­ti­ge Leis­tung. Nach der Rever­se-Char­ge-Rege­lung sind Sie als Leis­tungs­emp­fän­ger Schuld­ner der Umsatzsteuer.

Ich selbst schrei­be in die­sem Fall ans Ende der Rech­nung fol­gen­den Hinweis:

Steu­er­freie inner­ge­mein­schaft­li­che Lie­fe­rung i. S. des § 6a UStG durch 
IT- und Web­ser­vice sbraun, Deutsch­land, USt-IdNr. DE263022206
an 
Ama­zon EU Sarl, Luxem­burg, IBLC Nr. LU20260743
Der Leis­tungs­emp­fän­ger ist Steu­er­schuld­ner (Anwen­dung Rever­se Char­ge Verfahren).

Wer die­se Ele­men­te in sei­ne Pro­for­ma-Rech­nung ein­fügt, dürf­te kei­ne Pro­ble­me mit dem Finanz­amt bezüg­lich der Umsatz­steu­er bekom­men und hat die Ein­nah­men aus dem Publisher­pro­gramm von Ama­zon kor­rekt abgerechnet.

55 Gedanken zu „Amazon Partnerprogramm: Korrekte Rechnungen an Amazon erstellen“

  1. Hi, könn­test du nicht eine Bei­spiel Rech­nung ver­öf­fent­li­chen? Beschreibst du die Posi­ti­on auch? Hab in mei­nen nor­ma­len Rech­nung immer eine Posi­ti­ons­num­mer, Beschrei­bung, Net­to und unten Zahl­be­trag Brut­to stehen.

  2. Hal­lo Florian,

    nein, eine Posi­ti­on schrei­be ich nicht in die Rech­nung rein, das ist mir viel zu auf­wän­dig. Ich schrei­be immer eine Rech­nung über den Gesamt­be­trag, der mir von Ama­zon über­wie­sen wur­de. Bis­her wur­de die­se Auf­füh­rung noch nicht vom Steu­er­be­ra­ter beanstandet.

  3. Guter Hin­weis, der aber noch eine Fra­ge auf­wirft. Im Ama­zon Part­ner­pro­gramm und den dor­ti­gen Hilf­e­sei­ten ist über­all von Ama­zon Euro­pe Core Sarl (Ust-IdNr.: LU26375245) als Ver­trags­part­ner die Rede. In der monat­li­chen Email mit dem Gut­schrifts­be­trag aus dem Part­ner­pro­gramm wird aber Ama­zon EU Sarl (USt-IdNr: LU20260743) genannt. Bei­de Fir­men exis­tie­ren, nur wer ist der Ver­trags­part­ner? Dem­nach ist die Adres­se in Dei­nem Mus­ter tat­säch­lich die rich­ti­ge? Oder nimmst Du das nur an?

  4. Hal­lo Andi,

    ich neh­me die Adres­se, die auch in den Aus­zah­lungs-E-Mails von Ama­zon drin steht. Und das ist die von Ama­zon EU Sarl in Luxem­burg. Bis jetzt wur­de da noch nichts angekreidet.

  5. Hal­lo, wie sieht das bei Nut­zung der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung aus? Dort darf ich gar kei­ne Net­to­be­trä­ge aus­wei­sen. Soll­te man also den Zusatz zur Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung UND die Info zum Rever­se-Char­ge-Ver­fah­ren in die Rech­nung schreiben?

  6. Soviel ich weiß, brauchst du bei der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung nur dei­ne Ein­nah­men ohne MWSt. aus­zu­wei­sen. Der Zusatz zur Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung soll­te auch auf­ge­führt sein. Das müss­te reichen.
    Aber am bes­ten einen Fach­mann — also Steu­er­be­ra­ter — fragen. :-)

  7. Ich fal­le unter die Klein­un­ter­neh­mer Rege­lung und habe mein Gewer­be auch neben­be­ruf­lich als sol­ches ange­mel­det. Ich habe damals eine Steu­er­num­mer bekom­men, aber bis jetzt kei­ne Umsatz­steu­er ID.
    Dem­nächst wird mei­ne ers­te Ama­zon Affi­lia­te Aus­zah­lung anste­hen. Brau­che ich die­se denn, um Ama­zon eine gül­ti­ge Rech­nung zu schreiben?
    Habe mei­ne Steu­er­erklä­rung bis jetzt immer selbst gemacht und habe daher kei­nen Steu­er­be­ra­ter. SG

  8. Hal­lo,

    ich kann hier zwar kei­ne steu­er­li­che Bera­tung anbie­ten :-), aber soviel ich weiß, ist eine Umsatz­steu­er-ID nicht nötig. Letzt­end­lich wird die Rech­nung ja nicht wirk­lich an Ama­zon geschickt, son­dern sie soll nur erfas­sen, wel­che Ein­nah­men über das Affi­lia­te-Pro­gramm zusam­men gekom­men sind, und dann kommt die Pro-For­ma-Rech­nung von Ama­zon zu den eige­nen Unterlagen.

  9. Erst­mal vie­len Dank für den Beitrag.
    Wie muss eine Rech­nung bei einem deut­schen Affi­lia­te-Part­ner geschrie­ben werden?

  10. Hal­lo Dave,
    wenn es erfor­der­lich sein soll­te, eine Rech­nung an einen deut­schen Affi­lia­te-Part­ner zu schrei­ben, wür­de ich die Rech­nung gemäß den deut­schen Richt­li­ni­en auf­bau­en: Re-Datum, Re-Nr,. die ein­zel­nen Ein­nah­me­pos­ten net­to. Bei der Sum­me dann noch die Mehr­wert­steu­er auf­füh­ren, falls du wel­che abführst und schließ­lich der Brut­to­be­trag. Ich wür­de es jeden­falls so machen. :-)

  11. Wäre die­se, natür­lich mit ande­ren Daten, auch für das eBay Part­ner­net­work gül­tig? Der Sitz von eBay liegt ja nicht inner­halb der EU, son­dern in den USA.

  12. Hal­lo Sascha,
    das weiß ich jetzt nicht, ob eine Affi­lia­te-Rech­nung für Ebay genau­so ver­fasst wer­den kann. Aber eigent­lich müss­te es gleich sein. MWSt. fällt für die USA als Dritt­land auch nicht an.

  13. Dan­ke für die Anlei­tung Susanne,

    macht es einen Unter­schied, ob ich die Rech­nung jeden Monat ver­fas­se oder eine ein­zi­ge am Ende des Jah­res ? Wie machst Du es?Danke und LG

  14. @attila
    Ich schrei­be die Rech­nung immer nach einer Ama­zon-Aus­zah­lung. Ob eine ein­zi­ge am Jah­res­en­de aus­reicht, weiß ich nicht, da soll­test du dich bei einem Steu­er­be­ra­ter erkun­di­gen. Aber da ich die Ein­nah­men monat­lich gel­tend mache, schrei­be ich die Rech­nung eben nach einer Auszahlung.

  15. Hal­lo Susanne,

    Du bist im Affi­lia­te-Bereich tätig und als Web­de­si­gne­rin unter­wegs. Hast Du ein Gewer­be ange­mel­det als Frei­be­ruf­le­rin? Oder läuft alles aus­schließ­lich über Dein Gewerbe?

    VG, Chris­toph

  16. Hal­lo Christoph,

    mei­ne Tätig­kei­ten lau­fen über mein ange­mel­de­tes Gewer­be, so hat man mir das damals auf dem Gewer­be­amt und beim Steu­er­be­ra­ter empfohlen.

  17. Hal­lo Susanne,

    vie­len Dank für den tol­len Arti­kel. Die­ses The­ma kos­tet mich seit ein paar Tagen echt ner­ven. Ich bin Klein­un­ter­neh­mern und habe nun ers­te Ein­nah­men durch das Part­ner­net. Sen­dest du die Rech­nun­gen auch an Ama­zon? Als Klein­un­ter­neh­mer habe ich kei­ne UST ID und mache auch nur am Ende des Jah­res eine UST Erklä­rung in der ich sofern ich unter der Gren­ze blei­be 0€ UST aus­wei­se. Sobald ich die Umsatz­gren­ze über­schrei­te wer­de ich ja sowie­so nicht mehr als Klein­un­ter­neh­mer behandelt.

    Mei­ne Fra­ge ist nur ob man die Rech­nung wirk­lich hin­schi­cken muss und wie sich das ver­hält wenn man kei­ne UST ID hat. In ande­ren Blogs strei­ten sich die Gemü­ter über eine zusam­men­fas­sen­de UST Mel­dung oder auch (ZM?) genannt. Betrifft uns das dann auch?

    Sor­ry für die vie­len Fra­gen nur bin ich echt wirre.

  18. Hal­lo Daniel,

    also, die Rech­nung musst du nicht zu Ama­zon schi­cken, sie ist haupt­säch­lich für dei­ne Buch­füh­rung und für den Steuerberater.
    Da du als Klein­un­ter­neh­mer tätig bist, brauchst du wahr­schein­lich auch kei­ne zusam­men­fas­sen­de UST-Mel­dung abzu­ge­ben. Genaue­res kann dir da wohl ein Steu­er­be­ra­ter sagen. :-)

  19. Erst mal vie­len Dank für den Beitrag.

    Ich bin in Luxem­burg wohn­haft und MUSS laut dem Ama­zon Part­ner­pro­gramm eine Rech­nung an Ama­zon schicken. 

    Hier sind eini­ge Aus­zü­ge aus dem Text, wel­cher sich auf der Ama­zon­Part­ner­net Sei­te befindet:

    “Infos für Part­ner, die in Luxem­burg ansäs­sig sind

    Steu­er­pflich­ti­ge Per­so­nen mit Wohn­sitz in Luxem­burg, bit­ten wir den in Luxem­burg gül­ti­gen Mehr­wert­steu­er­satz für Mar­ke­ting Ser­vices in Höhe von 17% an Ama­zon Euro­pe Core Sarl Luxem­bourg in Rech­nung zu stellen.”

    “Sobald du dei­ne vier­tel­jähr­li­che Abrech­nung dei­ner Umsät­ze erhal­ten hast, erstel­le bit­te eine Rech­nung in Über­ein­stim­mung mit den Rech­nungs­an­for­de­run­gen des luxem­bur­gi­schen Steu­er­rechts. Die Rech­nung muss die Net­to­um­sät­ze sowie die sepa­rat aus­ge­wie­se­ne Mehr­wert­steu­er enthalten.”

    Ich habe nun fol­gen­de Fra­ge. Wie muss ich die Rech­nung genau auf­bau­en? Also wie genau muss ich die 17% verrechnen?

    Bei­spiel bei 5% Wer­be­kos­ten­er­stat­tung: “Umsatz:10€” “Wer­be­kos­ten­er­stat­tung: 0,5€”

    Muss ich jetzt 17% von 10€ verrechnen?

    Ich habe mein Anlie­gen schon 3 mal an die Ama­zon Hil­fe geschickt. Docht wird mir gesagt, dass sie die Email an die Finanz­ab­tei­lung wei­ter­lei­ten, doch ich bekom­me kei­ne Ant­wort… Viel­leicht kann mir ja hier jemand hel­fen. Danke

  20. 1. Vor­sicht mit der ISt.-ID: Ama­zon hat selbst in LU vier verschiedene!

    Ama­zon Euro­pe Core SARL z.B bedient sich aktu­ell z.B. der LU26375245, und sel­bi­ge zah­len (zumin­dest in mei­nem Fall) die Asso­cia­te-Ein­nah­men aus.

    2. Den Satz “Nach der Rever­se-Char­ge-Rege­lung sind Sie als Leis­tungs­emp­fän­ger Schuld­ner der Umsatz­steu­er.” ist irre­füh­rend. Wir, also die durch den Arti­kel ange­spro­che­nen Leser, sind nicht die Leis­tungs­emp­fän­ger. Ama­zon ist Leis­tungs­emp­fän­ger und wir wer­den von Ama­zon für unse­re Leis­tung bezahlt. Daher ist auch Ama­zon, wie dann im Fol­gen­den rich­tig beschrie­ben, für die Anmel­dung und ggf. Abfüh­rung der USt. ver­ant­wort­lich und wir stel­len eine Net­to­rech­nung mit Ver­merk zur Umkehr der Steuerschuld.

    Vie­le Grüße,
    Alex

  21. Hal­lo Susanne;

    vie­len Dank für den infor­ma­ti­ven Arti­kel! Wie sieht denn eine Rech­nung bei einem Klein­un­ter­neh­mer aus? Habe eine Web­sei­te über Qi Lade­ge­rä­te, sie­he https://smartphone-kabellos.jimdo.com/qi-ladeger%C3%A4t-induktive-ladestation-wireless-charger/
    Gibt es irgend­wo eine Bei­spiel­rech­nung im Netz zu sehen, v.a. was es mit dem Rever­se-Char­ge-Ver­fah­ren auf sich hat. Ist dies in der Rech­nung zu berücksichtigen.
    vie­len Dank
    vie­le Grüsse
    Jürgen

  22. Hal­lo Jürgen,

    wie sich das für Klein­un­ter­neh­mer mit dem Rever­se-Char­ge-Ver­fah­ren gestal­tet, kann ich lei­der nicht sagen. :-( Da müss­te ein Steu­er­be­ra­ter befragt werden.

  23. Hal­lo,

    vie­len Dank für den Bei­trag. Inwie­weit ist eigent­lich eine neben­be­ruf­li­che Tätig­keit, neben­be­ruf­lich? Gibt es da ein bestimm­tes Ver­hält­nis zum Haupt­ein­kom­men, wel­ches nicht über­schrit­ten wer­den darf? Und wie sieht es mit den SV-Bei­trä­gen in einer neben­be­ruf­li­chen Tätig­keit aus?

    Vie­len Dank für die Mühe

  24. Hal­lo Moritz,
    soviel ich weiß, defi­niert sich eine neben­be­ruf­li­che Tätig­keit nach Ein­kom­men und Zeit­auf­wand. Der Zeit­auf­wand soll­te wohl nicht mehr als 18 Stun­den pro Woche aus­ma­chen und das Haupt­ein­kom­men soll­te vom Neben­ein­kom­men nicht über­schrit­ten wer­den. Zusätz­li­che Sozi­al­ver­si­che­run­gen braucht man für den Neben­be­ruf nicht.

    Falls du wei­te­re Infos zu dem The­ma benö­tigst, fin­dest du auf ent­spre­chen­den Web­sites genaue­re Details.

  25. Die Adres­se hat sich geändert:

    Ama­zon Euro­pe Core Sarl
    38 ave­nue John F. Kennedy
    L‑1855 Luxembourg
    Luxembourg

    USt-IdNr: LU26375245

    Schö­ne Grü­ße aus Österreich

  26. Beginnt man Pro­for­ma Rech­nun­gen mit einer neu­en Rech­nungs­num­mer? Oder führt man die Num­mer der nor­ma­len Rech­nun­gen weiter?

  27. Hal­lo,

    vie­len lie­ben Dank für den tol­len Beitrag.

    Ich habe mich gera­de noch gefragt, wel­ches Rech­nungs­da­tum ich ver­wen­den muss?
    Ich habe ges­tern die Aus­zah­lung von Mai erhal­ten. Ich hät­te jetzt das Rech­nungs­da­tum auf 31.05. gesetzt und ein­fach ein Zah­lungs­ziel von 60 Tagen eingetragen.
    Buch­hal­te­risch wird der Erlös ja eh erst am Tag der Zah­lung gebucht, d.h. am 29.07..

    Dan­ke vorab.

    Grü­ße Sarah

  28. Hal­lo und dan­ke für die gan­zen Infos!
    Ich ver­die­ne haupt­säch­lich mit dem Ame­ri­ka­ni­schen Ama​zon​.com und nicht über ama​zon​.de. Da bekom­me ich nur eine ganz knap­pe Email mit dem Hin­weis das die Abrech­nung pas­siert ist aber es ist kei­ne Adres­se geschwei­ge denn Ust von Ama­zon mit dabei. Kennt sich da jemand aus wel­che Adres­se aus den USA dort ange­ge­ben wer­den muss? Die ame­ri­ka­ni­sche Sei­te ist noch unüber­schau­li­cher wie ich finde…
    Dan­ke im Voraus…

  29. Das könn­te die Ama­zon-Adres­se in den USA sein:

    Ama​zon​.com, Inc.
    Cus­to­mer service
    PO Box 81226
    Seat­tle, WA 98108 – 1226

    Eine UST habe ich aber nicht gefunden.

  30. Hal­lo Susanne,

    vie­len Dank für Dei­nen ver­ständ­li­chen Arti­kel für die­ses schwie­ri­ge The­ma. Und vie­len Dank für die vie­len Kom­men­ta­re mit Ant­wor­ten, die mir eben­falls wei­ter­ge­hol­fen haben. So wur­de zumin­dest etwas Licht ins Dunk­le gebracht. Aber rich­tig hell ist es noch lan­ge nicht :-). 

    Lie­be Grüße
    Björn

  31. Hal­lo,
    wel­che Umsatz­Steu­er Feld-Nr. müs­sen aktu­ell ver­we­det werden?
    84÷85÷67 ?

    Vie­len Dank schon im Voraus.
    Eric

  32. Hal­lo und vie­len Dank für den Artikel!

    Hat­te als Amazon-USt.-ID bis­her auch immer die LU20260743 benutzt. Aber nun ist es defi­ni­tiv die LU26375245? Okay, gut zu wissen.

    Hat hier auch jemand Erfah­rung mit dem­sel­ben Sach­ver­halt beim eBay-Part­ner­pro­gramm? Die­se “Rech­nungs-PDFs”, die eBay auto­ma­tisch gene­riert, beinhal­ten gra­de mal die Adres­sen und eine kur­ze Leis­tungs­be­schrei­bung, die kann man also nicht nut­zen, man muss schon sel­ber eine “ver­nünf­ti­ge” Rech­nung schrei­ben. Wür­de das eben genau­so wie mit Ama­zon hier machen, nur dazu feh­len mir eben auch:

    - eBay-Adres­se
     — eBay-USt.-ID

    In den (recht kon­fu­sen) Hilf­e­sei­ten von eBay fin­de ich lei­der bis­her dazu nichts.

    Außer­dem wür­de ich ger­ne noch wis­sen, ob man die Ein­nah­men von Ebay dann bei SKR03 auf das Buchungs­kon­to 8338 buchen kann (“Erlö­se aus im Dritt­land steu­er­ba­ren Leis­tun­gen, im Inland nicht steu­er­ba­re Umsät­ze”). Ama­zon buche ich übri­gens auf die 8339.

    Wür­de mich freu­en, wenn ein eBay-Part­ner hier­zu etwas weiß…

    VG
    Marcel

  33. Im Nach­hin­ein ist mir auf­ge­fal­len, dass ich ja natür­lich zumin­dest die Adres­se die­ser unzu­läng­lich gene­rier­ten eBay-Rech­nun­gen nut­zen könn­te, das müss­te ja die kor­rek­te sein, oder?

    eBay Part­ner Net­work, 2145 Hamil­ton Ave, San Jose Cali­for­nia 95125, United States

    Blie­be dann jedoch noch die Anga­be zur USt.-ID, die ich bräuchte.

    Wäre es nicht ein­mal gene­rell eine Idee, wenn man die gan­zen Anga­ben, die man für eine kor­rek­te Rech­nungs­stel­lung und Ver­bu­chung der Ein­nah­men für die gan­zen Wer­be­netz­wer­ke (Ama­zon, Goog­le, AWIN, eBay usw.) braucht, mal über­sicht­lich auf einer Sei­te sam­meln und ggf. aktua­li­sie­ren wür­de? Ich den­ke, dass das sehr vie­le Leu­te inter­es­sie­ren wür­de und solch eine Sei­te regel­mä­ßig gut besucht wäre.

    Grü­ße
    Marcel

  34. Hal­lo Marcel,

    vie­len Dank für dei­nen Arti­kel­vor­schlag. Wäre für vie­le mit Sicher­heit wirk­lich nütz­lich. Bis alle Infos zusam­men­ge­tra­gen ist, wird aber eine gewis­se Zeit vergehen.

    Noch eine Fra­ge: Brauchst du für eine Rech­nung an ein Unter­neh­men in den USA des­sen UST-ID?

  35. Hal­lo Susanne,

    ja genau, muss die nicht im Fal­le von Ebay genau­so mit auf die Rech­nung wie z.B. auch bei Ama­zon und Google?

  36. Wenn die Adres­se von Ebay in den USA ist, wahr­schein­lich nicht. Bin mir aber nicht sicher.
    Bei Dritt­län­dern ist es gene­rell nicht not­wen­dig, die UST-ID aufzuführen.

  37. Hal­lo & Dan­ke für den Artikel!
    Bei mir ist die Situa­ti­on etwas komisch, tra­ge aber selbst schuld an der Situation.
    Ich bin Klein­un­ter­neh­mer & ich habe mich letz­tes Jahr im April 2020 für die Ama­zon Affi­lia­te Pro­gram­me in US/​DE/​ES/​UK/​IT/​CA ange­mel­det & wur­de auch ziem­lich schnell bestätigt

    Mein Feh­ler war dass ich erst Anfang März 2021 die steu­er­li­chen Daten & auf Ama­zon aus­ge­füllt habe, dar­aus resul­tiert dass ich bis­her kei­ne Aus­zah­lung bekom­men habe, ergo das Geld hat sich bei Ama­zon über Mona­te hin­weg gesammelt.
    In paar tagen soll­te wohl die gesam­te Aus­zah­lung von April 2020 bis Janu­ar 2021(meine ich) auf mein Kon­to folgen.
    Mei­ne fra­ge dazu wäre jetzt:
    1. Reicht es eine gro­ße Rech­nung für das gan­ze Jahr 2020 zu machen oder muss ich die Mona­te immer noch ein­zeln auflisten?
    2. Da ich die Aus­zah­lung erst jetzt bekom­me, zählt die­se über­haupt für das Jahr 2020? Oder spielt dies erst in der Steu­er­erklä­rung für 2021 eine Rolle?

    Gruß Trenz

  38. Hal­lo Trenz,

    da du bei der anste­hen­den Aus­zah­lung nur einen Monat (Janu­ar) im Jahr 2021 aus­ge­zahlt bekommst, wür­de ich die Ein­nah­men abzügl. Janu­ar für die anste­hen­de Steu­er­erklä­rung 2020 gel­tend machen.

    Für die Rech­nung müss­te eine gro­ße Rech­nung für 2020 reichen.

  39. Hal­lo Susanne,

    vie­len Dank für den tol­len Beitrag!

    1. Wie gibst du die Ein­ah­men aus dem Ama­zon Part­ner­pro­gramm in der Umsatz­steu­er­vor­anmel­dung an? Also in wel­che Fel­der trägt du sie ein?
    2. Wann führst du die Ein­nah­men in der Ust-Vor­anmel­dung auf? In dem Monat, wo du sie erzielt hast oder in dem Monat wo die Aus­zah­lung statt­fin­det? Zum Bei­spiel hast du 100 Euro im März ver­dient. Kommt die Ein­nah­me dann in die Ust-Vor­anmel­dung für März oder erst in den Monat, wo die Aus­zah­lung stattfindet?

    Vie­len Dank für dei­ne Hil­fe im Voraus!

    Lie­be Grüße
    Karl

  40. Hal­lo und guten Tag,
    ein sehr nütz­li­cher Blog hier mit viel Informationen.
    Eine Fra­ge hät­te ich noch.
    Für Ama­zon Luxem­bourg habe ich die VAT No.
    Für Ama­zon USA kann ich sie abso­lut nicht finden.
    Kann da jemand behilf­lich sein? Bin da echt ratlos

  41. Hal­lo Karl,

    ich füh­re die Ein­nah­men ab, wenn sie aus­ge­zahlt wur­den. Und ich tra­ge sie in Feld 45 in der UST-Vor­anmel­dung ein. So hat es mir mal mein Steu­er­be­ra­ter empfohlen.

  42. Hal­lo!

    Ich hät­te mal eine Fra­ge bzgl. des Bele­ges einer bestimm­ten Einnahmen-Art.

    Und zwar wür­de auch ich ger­ne in einem Inter­net-Por­tal, in dem ich kei­ne Wer­bung schal­ten möch­te, um Spen­den zur Unter­stüt­zung des Por­tals bit­ten. Ganz ein­fach per Bank­über­wei­sung. Nun ist es so, dass ich kei­ne gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­ti­on lei­te, und die­se Unter­stüt­zun­gen daher kei­ne wirk­li­chen „Spen­den“ im eigent­li­chen Sin­ne sind, son­dern ganz nor­ma­le, steu­er­pflich­ti­ge Ein­nah­men mit 19% MwSt., die ich daher in SKR03 auf das Kon­to 8400 buchen würde.

    Nun mei­ne Frage:

    Anders als bei nor­ma­len Dienst­leis­tun­gen stel­le ich ja nie­man­dem nach einer Arbeit in einem bestimm­ten Zeit­raum dafür eine Rech­nung, son­dern bekom­me hier spon­tan selbst­ge­wähl­te Sum­men von Leu­ten, deren Namen ich ggf. nicht ein­mal ken­ne, über­wie­sen. Muss ich für die­se Über­wei­sun­gen trotz­dem jeweils im Nach­hin­ein eine Rech­nung erstel­len, oder reicht für sowas der Kon­to­aus­zug als Beleg?

    Lie­be Grüße
    Marcel

  43. Hal­lo Marcel,

    wenn das mal kein Fall für den Steu­er­be­ra­ter ist. :-)

    Ich kann dir kei­nen siche­ren Tipp geben, aber ich wür­de mit dem Kon­to­aus­zug als Beleg anfangen.
    Falls sich irgend­wann jemand (das Finanz­amt z. B.) dar­an stört, kannst du immer noch auf eine Rech­nung umsteigen.
    Ob eine Rech­nung die rich­ti­ge Lösung ist, weiß ich nicht.

  44. Habe die Fra­ge übri­gens noch mal in einem Rech­nungs­we­sen-Forum gestellt und die­sel­be Ant­wort bekom­men. Also, dass ein Kon­to­aus­zug hier als Beleg reicht…

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