Wozu benö­tigt man als Selb­stän­di­ger eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Wozu benötigt man als Selbständiger eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

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Bis­her hat­te ich noch kei­ne Umsatz­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer, was auch nicht unbe­dingt nötig war, denn ich habe noch kei­ne Dienst­leis­tun­gen für jeman­den inner­halb der EU aus­ge­führt und in Rech­nung gestellt.

Den­noch habe ich mich ent­schlos­sen, eine Umsatz­steu­er-IdNr. zu bean­tra­gen, weil ich Leis­tun­gen in der EU ein­ge­kauft habe und dabei nach die­ser ID gefragt wurde.

Außer­dem muss­te ich des­halb Umsatz­steu­er zah­len, was nicht der Fall gewe­sen wäre, hät­te ich schon eine USt-IdNr. beses­sen. Das wer­de ich jetzt ändern.

Wozu braucht man als Selb­stän­di­ger eine Umsatzsteuer-IdNr.?

Defi­ni­ti­on: Du benö­tigst als Unternehmer/​in eine USt-IdNr., wenn du

  • Waren in das übri­ge Gemein­schafts­ge­biet (damit ist die EU gemeint) lie­ferst (oder aus dem übri­gen Gemein­schafts­ge­biet erwirbst,
  • Lie­fe­run­gen i.S.d. § 25b Abs. 2 UStG aus­führst (inner­ge­mein­schaft­li­che Dreiecksgeschäfte),
  • steu­er­pflich­ti­ge sons­ti­ge Leis­tun­gen nach § 3a Abs. 2 UStG im übri­gen Gemein­schafts­ge­biet erbringst, für die der Leis­tungs­emp­fän­ger die Steu­er schul­det, oder sons­ti­ge Leis­tun­gen eines im übri­gen Gemein­schafts­ge­biet ansäs­si­gen Unter­neh­mers in Anspruch nimmst.

(Quel­le: Por­tal des Bun­des­zen­tral­am­tes für Steuern)

Antrags­be­rech­tigt für die USt-IdNr. sind ein­mal Unternehmer/​innen, die eine gewerb­li­che oder beruf­li­che Tätig­keit selb­stän­dig aus­füh­ren und auch juris­ti­sche Per­so­nen ohne Unter­neh­mer­ei­gen­schaft, wenn sie die USt-IdNr. für inner­ge­mein­schaft­li­che Erwer­be benötigen.

Falls du eine LEI-Num­mer bean­tra­gen musst, fin­dest du wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen in dem Arti­kel: Was ist der LEI-Code?

Bean­tra­gung der USt-IdNr. — online oder schriftlich

Die USt-IdNr. kannst du schon gleich bei Grün­dung dei­nes Unter­neh­mens oder Ein­tritt in die Selb­stän­dig­keit bean­tra­gen oder auch erst, wenn du sie benötigst.

Bei der Neu­grün­dung hast du die Mög­lich­keit, in dem Fra­ge­bo­gen zur steu­er­li­chen Erfas­sung ein ent­spre­chen­des Feld anzu­kreu­zen. Das Finanz­amt wird schließ­lich die USt-IdNr. für dich bean­tra­gen, indem es die Daten an das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt) wei­ter­lei­tet. Das Bun­des­zen­tral­amt erteilt dann die Num­mer und sen­det sie dir per Post zu.

Online-Bean­tra­gung: Aber man kann die USt-IdNr. auch nach­träg­lich online bean­tra­gen. Dafür stellt das BZSt ein ent­spre­chen­des For­mu­lar zur Ver­fü­gung, was ich auch genutzt habe.

Dabei wer­den nur weni­ge Daten abge­fragt:
Dein Bun­des­land, dein zuge­hö­ri­ges Finanz­amt, Steu­er­num­mer, Rechts­form, Vor­na­me und Nach­na­me, Geburts­da­tum und du musst noch ein Häk­chen zu der Opti­on set­zen, dass du selbst die Num­mer beantragst.

Das war’s dann schon und du kannst die Daten absen­den. Der Antrag geht in einer Minu­te über die Büh­ne. Am bes­ten druckst du dir das For­mu­lar noch aus, als Nach­weis. Du erhältst dann in den nächs­ten Wochen die USt-IdNr. auf pos­ta­li­schem Weg.

Bei Pro­ble­men oder ande­ren Rück­fra­gen fin­dest du auf dem aus­ge­druck­ten Bestä­ti­gungs­for­mu­lar eine Ruf­num­mer, an die du dich wen­den kannst, bei­spiels­wei­se wenn die Num­mer nach meh­re­ren Wochen nicht bei dir eintrifft.

Der Online-Dienst für die Bean­tra­gung der USt-IdNr. steht täg­lich in der Zeit von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr zur Verfügung.

Schrift­li­che Bean­tra­gung: Wer das Online-For­mu­lar nicht aus­fül­len will, kann auch einen schrift­li­chen Antrag stel­len, der fol­gen­de Anga­ben ent­hal­ten muss: Name und Anschrift, gehö­ri­ges Finanz­amt, Steu­er­num­mer. Der Antrag wird an das BZSt, Dienst­sitz Saar­lou­is, 66738 Saar­lou­is geschickt oder kann auch per Fax (0228−406−3801) über­mit­telt werden.

Du brauchst nur eine USt-IdNr., auch wenn du meh­re­re Gewer­be betreibst. Die­se gilt für dei­ne gesam­te unter­neh­me­ri­sche Tätigkeit.

Nach­trag: Nach­dem ich sonn­tags mei­ne USt-IdNr. online bean­tragt hat­te, flat­ter­te sie mitt­wochs schon per Post ein. Das war mal wirk­lich ein zügi­ger Ser­vice vom BZSt.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern — Fra­gen und Ant­wor­ten zur Ver­ga­be der USt-IdNr.

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © Kiwar/Depositphotos.com)

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