Wozu benötigt man als Selbständiger eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Wozu benötigt man als Selbständiger eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Lesedauer: 2 Minuten
Artikel zuletzt aktualisiert: 10. Juni 2023

Bisher hatte ich noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, was auch nicht unbedingt nötig war, denn ich habe noch keine Dienstleistungen für jemanden innerhalb der EU ausgeführt und in Rechnung gestellt.

Dennoch habe ich mich entschlossen, eine Umsatzsteuer-IdNr. zu beantragen, weil ich Leistungen in der EU eingekauft habe und dabei nach dieser ID gefragt wurde.

Außerdem musste ich deshalb Umsatzsteuer zahlen, was nicht der Fall gewesen wäre, hätte ich schon eine USt-IdNr. besessen. Das werde ich jetzt ändern.

Wozu braucht man als Selbständiger eine Umsatzsteuer-IdNr.?

Definition: Du benötigst als Unternehmer/in eine USt-IdNr., wenn du

  • Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet (damit ist die EU gemeint) lieferst (oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet erwirbst,
  • Lieferungen i.S.d. § 25b Abs. 2 UStG ausführst (innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte),
  • steuerpflichtige sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringst, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, oder sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers in Anspruch nimmst.

(Quelle: Portal des Bundeszentralamtes für Steuern)

Antragsberechtigt für die USt-IdNr. sind einmal Unternehmer/innen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausführen und auch juristische Personen ohne Unternehmereigenschaft, wenn sie die USt-IdNr. für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

Falls du eine LEI-Nummer beantragen musst, findest du wichtige Informationen in dem Artikel: Was ist der LEI-Code?

Beantragung der USt-IdNr. – online oder schriftlich

Die USt-IdNr. kannst du schon gleich bei Gründung deines Unternehmens oder Eintritt in die Selbständigkeit beantragen oder auch erst, wenn du sie benötigst.

Bei der Neugründung hast du die Möglichkeit, in dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein entsprechendes Feld anzukreuzen. Das Finanzamt wird schließlich die USt-IdNr. für dich beantragen, indem es die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiterleitet. Das Bundeszentralamt erteilt dann die Nummer und sendet sie dir per Post zu.

Online-Beantragung: Aber man kann die USt-IdNr. auch nachträglich online beantragen. Dafür stellt das BZSt ein entsprechendes Formular zur Verfügung, was ich auch genutzt habe.

Dabei werden nur wenige Daten abgefragt:
Dein Bundesland, dein zugehöriges Finanzamt, Steuernummer, Rechtsform, Vorname und Nachname, Geburtsdatum und du musst noch ein Häkchen zu der Option setzen, dass du selbst die Nummer beantragst.

Das war’s dann schon und du kannst die Daten absenden. Der Antrag geht in einer Minute über die Bühne. Am besten druckst du dir das Formular noch aus, als Nachweis. Du erhältst dann in den nächsten Wochen die USt-IdNr. auf postalischem Weg.

Bei Problemen oder anderen Rückfragen findest du auf dem ausgedruckten Bestätigungsformular eine Rufnummer, an die du dich wenden kannst, beispielsweise wenn die Nummer nach mehreren Wochen nicht bei dir eintrifft.

Der Online-Dienst für die Beantragung der USt-IdNr. steht täglich in der Zeit von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr zur Verfügung.

Schriftliche Beantragung: Wer das Online-Formular nicht ausfüllen will, kann auch einen schriftlichen Antrag stellen, der folgende Angaben enthalten muss: Name und Anschrift, gehöriges Finanzamt, Steuernummer. Der Antrag wird an das BZSt, Dienstsitz Saarlouis, 66738 Saarlouis geschickt oder kann auch per Fax (0228-406-3801) übermittelt werden.

Du brauchst nur eine USt-IdNr., auch wenn du mehrere Gewerbe betreibst. Diese gilt für deine gesamte unternehmerische Tätigkeit.

Nachtrag: Nachdem ich sonntags meine USt-IdNr. online beantragt hatte, flatterte sie mittwochs schon per Post ein. Das war mal wirklich ein zügiger Service vom BZSt.

Weitere Informationen zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

Bundeszentralamt für Steuern – Fragen und Antworten zur Vergabe der USt-IdNr.

(Bildquelle Artikelanfang: © Kiwar/Depositphotos.com)

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