Bisher hatte ich noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, was auch nicht unbedingt nötig war, denn ich habe noch keine Dienstleistungen für jemanden innerhalb der EU ausgeführt und in Rechnung gestellt.
Dennoch habe ich mich entschlossen, eine Umsatzsteuer-IdNr. zu beantragen, weil ich Leistungen in der EU eingekauft habe und dabei nach dieser ID gefragt wurde.
Außerdem musste ich deshalb Umsatzsteuer zahlen, was nicht der Fall gewesen wäre, hätte ich schon eine USt-IdNr. besessen. Das werde ich jetzt ändern.
Wozu braucht man als Selbständiger eine Umsatzsteuer-IdNr.?
Definition: Sie benötigen als Unternehmer/in eine USt-IdNr., wenn Sie
- Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet (damit ist die EU gemeint) liefern (oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet erwerben,
- Lieferungen i.S.d. § 25b Abs. 2 UStG ausführen (innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte),
- steuerpflichtige sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, oder sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers in Anspruch nehmen.
(Quelle: Portal des Bundeszentralamtes für Steuern)
Antragsberechtigt für die USt-IdNr. sind einmal Unternehmer/innen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausführen und auch juristische Personen ohne Unternehmereigenschaft, wenn sie die USt-IdNr. für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.
Beantragung der USt-IdNr. — online oder schriftlich
Die USt-IdNr. können Sie schon gleich bei Gründung Ihres Unternehmens oder Eintritt in die Selbständigkeit beantragen oder auch erst, wenn Sie sie benötigen.
Bei der Neugründung haben Sie die Möglichkeit, in dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein entsprechendes Feld anzukreuzen. Das Finanzamt wird schließlich die USt-IdNr. für Sie beantragen, indem es die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiterleitet. Das Bundeszentralamt erteilt dann die Nummer und sendet Sie Ihnen per Post zu.
Online-Beantragung: Aber man kann die USt-IdNr. auch nachträglich online beantragen. Dafür stellt das BZSt ein entsprechendes Formular zur Verfügung, was ich auch genutzt habe.
Dabei werden nur wenige Daten abgefragt:
Ihr Bundesland, Ihr zugehöriges Finanzamt, Steuernummer, Rechtsform, Vorname und Nachname, Geburtsdatum und Sie müssen noch ein Häkchen zu der Option setzen, dass Sie selbst die Nummer beantragen.
Das war‘s dann schon und Sie können die Daten absenden. Der Antrag geht in einer Minute über die Bühne. Am besten drucken Sie sich das Formular noch aus, als Nachweis. Sie erhalten dann in den nächsten Wochen die USt-IdNr. auf postalischem Weg.
Bei Problemen oder anderen Rückfragen finden Sie auf dem ausgedruckten Bestätigungsformular eine Rufnummer, an die Sie sich wenden können, beispielsweise wenn die Nummer nach mehreren Wochen nicht bei Ihnen eintrifft.
Der Online-Dienst für die Beantragung der USt-IdNr. steht täglich in der Zeit von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr zur Verfügung.
Schriftliche Beantragung: Wer das Online-Formular nicht ausfüllen will, kann auch einen schriftlichen Antrag stellen, der folgende Angaben enthalten muss: Name und Anschrift, gehöriges Finanzamt, Steuernummer. Der Antrag wird an das BZSt, Dienstsitz Saarlouis, 66738 Saarlouis geschickt oder kann auch per Fax (0228−406−3801) übermittelt werden.
Sie brauchen nur eine USt-IdNr., auch wenn Sie mehrere Gewerbe betreiben. Diese gilt für Ihre gesamte unternehmerische Tätigkeit.
Nachtrag: Nachdem ich sonntags meine USt-IdNr. online beantragt hatte, flatterte sie mittwochs schon per Post ein. Das war mal wirklich ein zügiger Service vom BZSt.
Weitere Informationen zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
Bundeszentralamt für Steuern — Fragen und Antworten zur Vergabe der USt-IdNr.