Neue Regelungen für die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige stehen bevor

Neue Regelungen für die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige stehen bevor

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Bisher war die Arbeitslosenversicherung für Selbständige mit einem Monatsbeitrag von 17,89 € (im Westen Deutschlands) sehr günstig. Aus diesem Grund habe auch ich mich entschieden, zu Beginn meiner Selbständigkeit freiwillig in diese Versicherung einzuzahlen, denn letztendlich fühlte ich mich damit doch ein wenig abgesichert, falls ich mit meiner selbständigen Tätigkeit keinen Erfolg haben sollte.

Beim Googeln vergangene Woche habe ich aber “unschöne” Neuigkeiten über die Arbeitslosenversicherung für Selbständige erfahren, sodass ich wahrscheinlich Ende 2010 diese Versicherung kündigen werde – wohl oder übel.

Denn auf der Website von Steuertipps.de habe ich gelesen, dass das Bundeskabinett zwar die Arbeitslosenversicherung für Selbständige über dieses Jahr hinaus verlängert, aber mit weiteren für den Versicherten unattraktiven Neuerungen.

Neben den weitgehend gleichgebliebenen Voraussetzungen für die Beantragung der Arbeitslosenversicherung, wie dass der Versicherte eine selbständige Tätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben muss und er innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Gründung ein Jahr in einem versicherungspflichtigen Job tätig war bzw. eine Entgeltersatzleistung bezogen hat, kommen ab dem ersten Januar 20100 folgende Neuregelungen:

1. Anstieg des Versicherungsbeitrages: Die Beiträge werden sich 2011 verdoppeln (so zum Beispiel im Westen von 17,89 € auf 35,78 €) und im darauffolgenden Jahr 2012 verdoppeln sie sich nochmals. Wer sich ab 2011 selbständig macht, zahlt im ersten Jahr seiner Existenzgründung nur die Hälfte des Versicherungsbeitrages.

2. Fünf Jahre Pflichtversicherung: Gerade dieser Punkt schreckt mich ab, weiterhin in dieser Versicherung zu bleiben, noch mehr als das deutliche Ansteigen der Beiträge. Denn ab nächstem Jahr ist der Versicherte fünf Jahre an diese Versicherung gebunden und kann erst nach Ablauf dieser Zeit innerhalb einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Das heißt, die Regierung macht aus der freiwilligen eine Pflichtversicherung.

3. Automatische Weiterversicherung: Selbständige, die schon vor dem 1.1.2011 freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert waren, werden automatisch nach den neuen Regelungen weiterversichert. Allerdings haben sie die Möglichkeit, die Versicherungspflicht auf Antrag bis zum 31. März 2011 schriftlich bei der Bundesagentur für Arbeit rückwirkend zum 31. Dezember 2010 zu kündigen.

Soweit zu den wichtigsten Änderungen bei der Arbeitslosenversicherung für Selbständige ab dem kommenden Jahr.

Eine Auswirkung auf die Bezugshöhe des Arbeitslosengeldes hat die Vervierfachung der Versicherungsbeiträge nicht, denn diese richtet sich weiterhin nach der beruflichen Qualifikation, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder des Versicherten. Ein Selbstständiger, der sich arbeitslos meldet, erhält demnach zwischen 607,20 Euro und 1.266 € ALG I im Monat.

Fazit

Mit einem Beitragsanstieg der Arbeitslosenversicherung für Selbständige habe ich gerechnet, denn der bisherige Betrag war wirklich sehr gering, wenn man sich überlegt, dass das mögliche Arbeitslosengeld durchschnittlich bei ungefähr 1.000 € monatlich liegt. Doch die Bindung an diese Versicherung für mindestens fünf Jahre ab 2011 wird wahrscheinlich zu zahlreichen Austritten aus der Arbeitslosenversicherung für Selbständige führen. Vielleicht veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit Zahlen dazu.

Wer kurz vor der Existenzgründung steht, sollte sich daher gut überlegen, ob er diese Versicherung noch abschließt.

(Bildquelle Artikelanfang: © succo /Pixabay.com)

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