Bank-Kre­dit für Selb­stän­di­ge: Nicht so ein­fach zu bekommen

Bank-Kredit für Selbständige: Nicht so einfach zu bekommen

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Es ist eine alte Bin­sen­weis­heit: Für Selb­stän­di­ge oder Exis­tenz­grün­der, die kei­ne mode­ra­ten Sicher­hei­ten vor­le­gen kön­nen, ist es sehr schwer einen Kre­dit zu erhal­ten. Dabei ist es das Kern­ge­schäft von Ban­ken und Spar­kas­sen, da sie an den Kre­dit­zin­sen verdienen.

Aber eine Bank hat mit jeder Kre­dit­ver­ga­be auch ein Kre­dit­aus­fall­ri­si­ko. Unter einem Kre­dit­aus­fall ist zu ver­ste­hen, dass der geneh­mig­te und aus­ge­zahl­te Kre­dit nicht pünkt­lich zurück­ge­zahlt oder nur unvoll­stän­dig getilgt wird.

Die Boni­täts­prü­fung als Grund­la­ge einer Kreditvergabe

Aus der vor­er­wähn­ten Lage her­aus prüft jede Bank vor einer Kre­dit­ver­ga­be die Boni­tät des Kre­dit­neh­mers. Es wird die wirt­schaft­li­che Leis­tungs­fä­hig­keit auf den Prüf­stand genom­men. Dar­un­ter fällt das aus­rei­chend hohe Arbeits­ein­kom­men, ein fes­ter Arbeits­platz und vor allen Din­gen eine posi­ti­ve Schufa.

Sind in letz­te­rer nega­ti­ve Ein­trä­ge ver­merkt (wie Mah­nun­gen von Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons-Gesell­schaf­ten, Ver­sand­häu­sern oder ein Insol­venz­ver­fah­ren), so wird ein Kre­dit­su­chen­der kei­nen Kre­dit bekom­men. Beam­te, Ange­stell­te und Arbei­ter kön­nen das durch ein regel­mä­ßi­ges Ein­kom­men absi­chern. Aber bei einem Selb­stän­di­gen ist das nicht der Fall. Aus die­ser Per­spek­ti­ve her­aus wird eine Bank nur schwer, wenn über­haupt, einen Kre­dit gewäh­ren. Es sei denn, er hat diver­se Sicher­hei­ten, die er der Bank anbie­ten kann.

Dem Selb­stän­di­gen kann auch mit einem zweck­ge­bun­de­nen Kre­dit gehol­fen wer­den, aller­dings soll­te er dabei auf das Zins­ni­veau ach­ten, weil bei Zusa­ge eines Kre­di­tes die­ser nur mit hoch­zin­si­gen Kon­di­tio­nen ange­bo­ten wird. Auch wenn der Selb­stän­di­ge Sicher­hei­ten vor­zei­gen kann, wie eine Abtre­tung einer Kapi­tal­ver­si­che­rung oder einen Bür­gen, ste­hen die Chan­cen auf einen Kre­dit deut­lich besser.

Die Sicher­hei­ten: Für die meis­ten Selb­stän­di­gen schwer zu erfüllen

Selb­stän­di­ge haben oft kein regel­mä­ßi­ges Ein­kom­men, das sich in gleich­blei­ben­der Höhe zeigt. Gera­de beim Beginn einer Selb­stän­dig­keit lie­gen kei­ne regel­mä­ßi­gen Ein­nah­men vor und kön­nen infol­ge­des­sen nicht als Sicher­heit her­an­ge­zo­gen wer­den. Man­che Selb­stän­di­ge haben zwar Auf­trä­ge erle­digt, aber es dau­ert oft­mals Wochen bis die­se bezahlt sind.

Damit einem Selb­stän­di­gen ein Kre­dit geneh­migt wird, wird oft­mals auch der ers­te Ein­kom­men­steu­er­be­scheid ver­langt. Aber bei vie­len Selb­stän­di­gen kön­nen gut zwei Jah­re ver­ge­hen, bis ein sol­cher als Nach­weis vor­ge­legt wer­den kann. Eine betriebs­wirt­schaft­li­che Aus­wer­tung der BWA, die einen Über­blick über die steu­er­li­chen Gesichts­punk­te ver­schafft, ist auch ein Bonitätsnachweis.

Es steht selbst­ver­ständ­lich auch die dau­er­haf­te Fähig­keit eines Kun­den zur Prü­fung an. Zusam­men­fas­send kann man bei einem Kre­dit für Selb­stän­di­ge sagen, bei aus­ge­wähl­ten Ban­ken kön­nen Kre­di­te ver­ge­ben wer­den. Dabei pro­fi­tie­ren die Selb­stän­di­gen vom aktu­el­len Zinstief.

Fol­gen­de Punk­te erhö­hen die Wahr­schein­lich­keit einer Kre­dit­ver­ga­be deutlich:

  • Ein regel­mä­ßi­ges Ein­kom­men soll­te erzielt wer­den, denn schließ­lich müs­sen ja auch die Kre­dit­ra­ten zurück­ge­zahlt werden.
  • Das Geschäfts­mo­dell soll­te auch für die nächs­ten Jah­re erfolgs­ver­spre­chend sein.
  • Man soll­te schon min­des­tens zwei, bes­ser fünf Jah­re selb­stän­dig tätig sein. Nach die­sem Zeit­ab­schnitt hat sich das Unter­neh­men in den meis­ten Fäl­len auf dem Markt gefestigt.
  • In den letz­ten Jah­ren der Selb­stän­dig­keit soll­te das Unter­neh­men in sei­ner Gewinn­ermitt­lung einen Trend nach oben aufzeigen.

Der Kre­dit für Selb­stän­di­ge von cre­dit­S­UN zeich­net sich für eine schnel­le und unbü­ro­kra­ti­sche Bear­bei­tung aus. Wer bei­spiels­wei­se einen Kre­dit über 30.000 € benö­tigt, kann die­sen bei Vor­la­ge von Sicher­hei­ten zu einem 2,38 % effek­ti­ven Jah­res­zins bis 60 Mona­te Lauf­zeit erhalten.

Der Kre­dit für Selb­stän­di­ge ist zur frei­en Ver­wen­dung, auch pri­vat nutz­bar. Die Kre­dit­ent­schei­dung erfolgt inner­halb einer Stun­de, aller­dings sind auch hier zwei Jah­re Selb­stän­dig­keit Vor­aus­set­zung. Selbst hohe Sum­men bis 250.000 Euro (bei die­sen Sum­men wird indi­vi­du­ell geprüft) sind zu einem 1,99 % effek­ti­ven Jah­res­zins zu haben. Der Kre­dit kann frei ver­wen­det wer­den auch für Betriebs­mit­tel. Wer vor­zei­tig sei­nen Kre­dit ablö­sen möch­te, der wird von die­ser Bank nicht bestraft, es sind kei­ne Vor­fäl­lig­keits­zin­sen zu zahlen.

Unter Vor­fäl­lig­keits­zin­sen sind die Zin­sen zu ver­ste­hen, die gezahlt wer­den müs­sen, wenn der Kre­dit­neh­mer den Kre­dit vor der ver­ein­bar­ten Lauf­zeit ablö­sen will. Da Kre­di­te oder Dar­le­hen über eine bestimm­te Lauf­zeit­mit einem fes­ten Zins­satz abge­schlos­sen wer­den, ent­steht auch eine Zins­bin­dungs­frist, die der Bank gesi­cher­te Ein­nah­men beschert.

Been­det der Kre­dit­neh­mer die­se Kre­dit­lauf­zeit deut­lich frü­her, ent­fal­len auch für die Bank die­se Zah­lun­gen bzw. eine ein­ge­plan­te Ein­nah­me­quel­le. Des­we­gen erhebt sie in so einem Fall Vor­fäl­lig­keits­zin­sen, die ziem­lich hoch aus­fal­len können.

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © Ulf Gäh­me #26145755/Fotolia.com)

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