Start-up-Finan­zie­rung: Pri­vat­kre­dit von Freun­den oder der Familie

Startup-Finanzierung

Wer sich selb­stän­dig machen will, sei es nun online oder “off­line”, benö­tigt in den meis­ten Fäl­len für die ers­te Pha­se der Exis­tenz­grün­dung eine klei­ne­re oder grö­ße­re Finanz­sprit­ze.

    Die­se finan­zi­el­le Unter­stüt­zung kann — gera­de bei klei­ne­ren Grün­dun­gen, die nicht sehr viel Geld in Anspruch neh­men — auch etwas infor­mel­ler ablau­fen, z. B. indem man einen Kre­dit von der Fami­lie oder von Freun­den annimmt. Gera­de wenn man von der Bank kei­nen Kre­dit bekommt, bleibt oft nur die­se Möglichkeit.

    Aber auch hier ist man­ches zu beach­ten. Wer für sei­ne Grün­dung auf einen Geld­zu­schuss nicht ange­wie­sen ist, soll­te auch dar­auf ver­zich­ten, denn kein Geld lei­hen ist immer noch bes­ser als ein klei­ner Kre­dit, den man ja auch wie­der zurück­zah­len muss.

    “Beim Geld hört die Freund­schaft auf.”

    Die­sen Spruch kennt mit Sicher­heit jeder, und er ist auch wirk­lich wahr. Daher soll­ten bei­de Sei­ten — Kre­dit­neh­mer und Kre­dit­ge­ber — auch bei einem solch infor­mel­len Kre­dit eini­ge For­ma­li­en beach­ten, um am Ende kei­nen Zwist in der Fami­lie oder unter Freun­den auszulösen.

    Gene­rell ver­lei­hen die Deut­schen nur sehr ungern Geld an Bekann­te, Freun­de oder Fami­li­en­mit­glie­der, wie Umfra­gen von ver­schie­de­nen Mei­nungs­for­schungs­in­sti­tu­ten zeig­ten. Um sein Geld als Kre­dit­ge­ber auch irgend­wann wie­der zu zurück zu bekom­men, soll­te man dar­auf bestehen, dass das Geld­ge­schäft in einem Ver­trag gere­gelt und fest­ge­hal­ten wird.

    Denn wer dies nicht macht, hat kei­ne Garan­tie, sei­nen Kre­dit irgend­wann wie­der zu erhal­ten. Oft ist es schon vor­ge­kom­men, dass Freun­de oder Fami­li­en­mit­glie­der den Kre­dit als Geschenk ansa­hen und den Betrag nicht mehr zurück­zahl­ten. Hat man nichts Schrift­li­ches in der Hand, wird man in Beweis­not gera­ten, denn wie will man vor Gericht klar­ma­chen, dass man das Geld wie­der zurück will und es sich um kein Geschenk finan­zi­el­ler Art handelte.

    Kein Kre­dit ohne ver­trag­li­che Regelung

    Meist wird ein Pri­vat­kre­dit nicht ver­trag­lich fest­ge­hal­ten, weil der Geld­ge­ber sei­nen Freund, Bekann­ten oder Ver­wand­ten nicht vor den Kopf sto­ßen oder gar die Freund­schaft ris­kie­ren will. Trotz­dem soll­te man dar­auf bestehen.

    In dem Ver­trag soll­ten fol­gen­de Punk­te auf­ge­führt sein:

    • Fest­le­gung der Rück­zah­lungs­be­din­gun­gen (die im Vor­feld des Ver­tra­ges schon gemein­sam geklärt wer­den sollten)
    • wenn bei­de Sei­ten sich für Raten­zah­lung ent­schei­den: Höhe der monat­li­chen Ratenzahlungen
    • Auf­füh­rung des genau­en Kreditbetrages
    • Zeit­raum der Rückzahlungen
    • Fal­len Zin­sen bei der Rück­zah­lung an? Ja oder Nein
    • Fest­le­gung von Rückzahlungsgrenzen
    • even­tu­el­le Kündigungsmöglichkeit
    • Sicher­hei­ten, falls Schuld­ner zah­lungs­un­fä­hig wird
    • und natür­lich Name und Anschrift von Dar­le­hens­ge­ber und ‑neh­mer

    Wie so ein Kre­dit­ver­trag aus­se­hen kann, fin­den Sie hier (Vor­la­ge von Finanz­tip). Die­se Mus­ter­vor­la­ge kann man sich her­un­ter­la­den und gege­be­nen­falls noch abwan­deln bzw. erweitern.

    Der Ver­trag muss von bei­den Sei­ten unter­schrie­ben wer­den, mit der Anga­be von Ort und Datum. Auf eine nota­ri­el­le Beglau­bi­gung kann ver­zich­tet wer­den, auch wenn man­che den­ken, erst dadurch wird der Ver­trag recht­lich wirk­sam wird. Das stimmt so nicht. Jeder pri­vat­recht­li­che Ver­trag mit zwei Unter­schrif­ten ist ein rechts­gül­ti­ges Doku­ment, des­sen Abma­chung ein­ge­klagt wer­den kann, solan­ge der Ver­trags­in­halt nicht gegen gül­ti­ges Recht verstößt.

    Emp­feh­lens­wert ist auch, dass der Ver­trag von einem neu­tra­len Drit­ten bestä­tigt und der Per­so­nal­aus­weis des Kre­dit­neh­mers als Kopie dem Ver­trag bei­gelegt wird.

    Wer aller­dings auf die höchs­te Form der schrift­li­chen Sicher­heit — die Beur­kun­dung — nicht ver­zich­ten will, muss einen Notar her­an­zie­hen, was wei­te­re Kos­ten ver­ur­sa­chen wird. Etwas preis­wer­ter ist dage­gen die nota­ri­el­le Beglaubigung.

    Wich­tig ist sicher­lich auch, dass man vor dem Leih­ge­schäft abklärt, dass der Freund oder Ver­wand­te auch zah­lungs­fä­hig und ‑wil­lig ist. Ist er das nicht, bekommt man das Geld so gut wie nie mehr zurück, ob mit oder ohne Vertrag.

    Auch die Bele­ge der Raten­zah­lun­gen soll­te man auf­be­wah­ren. Quit­tun­gen kön­nen vor Behaup­tun­gen des Gläu­bi­gers schüt­zen, die Raten­zah­lung wäre nicht ein­ge­gan­gen. Oder der Schuld­ner soll­te die Raten­zah­lung per Über­wei­sung durch­füh­ren, da man so den Zah­lungs­be­leg auf dem Kon­to­aus­zug als Beweis nut­zen kann.

    Fazit:

    Ein pri­va­ter Kre­dit von Freun­den oder der Fami­lie kann so man­chem Exis­tenz­grün­der aus der finan­zi­el­len Pat­sche hel­fen, gera­de wenn die Bank “Nein” bei der Kre­dit­ver­ga­be sagt.
    Aller­dings soll­te man auch hier so for­mell wie mög­lich han­deln und die Kre­dit­mo­da­li­tä­ten ver­trag­lich fest­hal­ten, um weder die freund­schaft­li­che Bezie­hung aufs Spiel zu set­zen noch um als Gläu­bi­ger sein ver­lie­he­nes Geld zu verlieren.

    Auch wenn eine ver­trag­li­che Rege­lung kei­ne hun­dert­pro­zen­ti­ge Sicher­heit bie­tet, so schützt sie doch einem deut­lich mehr als nur eine münd­li­che Ver­ein­ba­rung, die man vor Gericht nicht rich­tig bewei­sen kann.

    Wer als Schuld­ner oder Kre­dit­neh­mer auf eine ver­trag­li­che Rege­lung nicht ein­ge­hen will, dem soll­te man wohl auch kein Geld leihen.

    (Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © Ulf Gäh­me #26145755/Fotolia.com)

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