Das ändert sich 2020 für Selbständige

Das ändert sich 2020 für Selbständige

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Neues Jahr, neue Regelungen, auch für Selbständige. Was gibt es an Neuerungen im Jahr 2020 für Selbständige? Die wichtigsten Neuregelungen und Änderungen stelle ich in diesem Beitrag vor.

Die Kleinunternehmergrenze wird angehoben

Zum 1. Januar 2020 wird die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer angehoben. Bisher lag die Grenze bei 17.500 Euro, nun steigt sie auf 22.000 Euro.

Die Kleinunternehmer-Regelung kann von Selbständigen in Anspruch genommen werden, wenn der Umsatz im vergangenen Kalenderjahr den oben genannten Wert nicht überschritten hat und der Umsatz im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigt.

Wer diese Umsatzzahlen nicht überschreitet, kann auf die Erhebung von Umsatzsteuer auf seine Leistungen verzichten. Und man muss keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, was den Bürokratieaufwand deutlich entschärft.

Ob es sich für Existenzgründer/innen und Selbständige lohnt, die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch zu nehmen, sollte jede/r sich genau überlegen. Es gibt wie immer Vor- und Nachteile. Genaueres zu diesem Thema findest du in dem Artikel: Kleinunternehmer-Regelung für Selbständige:  Vor- und Nachteile.

Neue Bemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die so genannte Bezugsgröße auf 3.185 Euro an und damit auch die Mindestbemessungsgrenze auf 1.061,67 Euro (ein Drittel der Bezugsgröße).

Nach der Mindestbemessungsgrenze richten sich die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig gesetzlich versicherte Selbständige, auch wenn sie weniger pro Monat verdienen sollten.

Gut 200 Euro müssen also mindestens im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden (167 Euro Krankenversicherung und zwischen 32 und 35 Euro Pflegeversicherung, je nachdem ob man Kinder hat oder nicht).

Gutverdienende Selbständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind, zahlen aufgrund der neuen Beitragsbemessungsgrenze von 4.687,50 Euro einen Höchstbetrag von ca. 890 Euro.

Ebenfalls neue Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

Auch hier steigt die Bemessungsgrenze, und zwar auf 6.900 Euro (West) und auf 6.450 Euro (Ost).

Freiwillig Versicherte, die sich für einkommensabhängige Beiträge entschieden haben, zahlen einen Höchstbetrag von 1.283 Euro (Ost: 1.200 Euro), der Mindestbeitrag liegt bei 84 Euro (basierend auf der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro).

Der Regelbeitrag liegt bei 592 Euro, den freiwillig Versicherte alternativ wählen können.

Beiträge zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige gehen runter

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gehen in diesem Jahr von 2,5 auf 2,4 Prozent runter.

Die zu zahlenden Beiträge richten sich nach der oben genannten Bezugsgröße der Sozialversicherung von 3.185 Euro.

Somit liegt der Beitrag im Westen bei 77 Euro pro Monat, im Osten bei 72 Euro. In den ersten beiden Jahren der Selbständigkeit reduziert sich der Beitrag um die Hälfte (38 Euro bzw. 36 Euro).

Höhere Bußgelder bei fehlerhafter Kassenführung

Wer als Selbständiger Kasse führt, muss mit höheren Bußgeldern rechnen, wenn er bei fehlerhafter Kassenführung erwischt wird.

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen aus dem Jahr 2016 wurde so festgelegt, dass in diesem Jahr bei Verstößen die Bußgelder deutlich steigen, und zwar von bisherigen 5.000 Euro auf 25.000 Euro.

Aufbewahrungspflicht für elektronische Steuerunterlagen wird verkürzt

Bisher mussten elektronische Steuerunterlagen auch bei einem Wechsel der Datenverarbeitungssoftware für einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt werden.

Zukünftig ist dies nur noch für fünf Jahre nach Systemwechsel bzw. Datenauslagerung nötig.

Porto für DHL-Pakete wird teurer

Diese Neuerung gilt natürlich auch für Privatpersonen. Wer als Selbständiger – z. B. als Online-Händler – viele Pakete verschickt, muss mit höheren Versandkosten rechnen.

Zum 1. Januar 2020 verteuert sich das Porto für DHL-Pakete folgendermaßen:

  • Paket M kostet 4,79 Euro (vorher 4,50 Euro)
  • Paket bis 10 kg kostet 10,49 Euro (vorher 9,49 Euro)
  • Paket bis 31,5 kg kostet 18,49 Euro (vorher 16,49 Euro)

Auch andere Leistungen von DHL werden teurer.

Umsatzsteuer auf Ebook wird gesenkt

Ebooks, Audiobooks und E-Paper werden ab 2020 (eigentlich schon seit dem 18.12.2019) mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% belegt, genauso wie es bisher bei Printprodukten der Fall war. Diese Neuregelung gilt auch für Membership-Zugänge, wenn diese nur PDFs enthalten.

Verkaufst du in deinen Memberships neben PDFs und Audiobooks auch Videos und Online-Kurse, bleibt die Besteuerung bei 19%

Bahntickets im Fernverkehr werden billiger

Wer als Selbständiger viel mit der Bahn unterwegs ist, dürfte sich über die Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19% auf 7% für Fernverkehrsreisen (ab 50 Kilometer) freuen. Die Bahn hat jedenfalls beschlossen, die Ersparnis an ihre Bahnkunden weiterzugeben.

Es fehlt noch die Zustimmung des Bundesrats, die dürfte allerdings nur Formsache sein.

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