Das ändert sich 2020 für Selbständige

Das ändert sich 2020 für Selbständige

Neues Jahr, neue Rege­lun­gen, auch für Selb­stän­di­ge. Was gibt es an Neue­run­gen im Jahr 2020 für Selb­stän­di­ge? Die wich­tigs­ten Neu­re­ge­lun­gen und Ände­run­gen stel­le ich in die­sem Bei­trag vor.

Die Klein­un­ter­neh­mer­gren­ze wird angehoben

Zum 1. Janu­ar 2020 wird die Umsatz­gren­ze für Klein­un­ter­neh­mer ange­ho­ben. Bis­her lag die Gren­ze bei 17.500 Euro, nun steigt sie auf 22.000 Euro.

Die Klein­un­ter­neh­mer-Rege­lung kann von Selb­stän­di­gen in Anspruch genom­men wer­den, wenn der Umsatz im ver­gan­ge­nen Kalen­der­jahr den oben genann­ten Wert nicht über­schrit­ten hat und der Umsatz im lau­fen­den Kalen­der­jahr 50.000 Euro vor­aus­sicht­lich nicht übersteigt.

Wer die­se Umsatz­zah­len nicht über­schrei­tet, kann auf die Erhe­bung von Umsatz­steu­er auf sei­ne Leis­tun­gen ver­zich­ten. Und man muss kei­ne Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dun­gen abge­ben, was den Büro­kra­tie­auf­wand deut­lich entschärft.

Ob es sich für Existenzgründer/​innen und Selb­stän­di­ge lohnt, die Klein­un­ter­neh­mer-Rege­lung in Anspruch zu neh­men, soll­te jede/​r sich genau über­le­gen. Es gibt wie immer Vor- und Nach­tei­le. Genaue­res zu die­sem The­ma fin­dest du in dem Arti­kel: Klein­un­ter­neh­mer-Rege­lung für Selb­stän­di­ge: Vor- und Nach­tei­le.

Neue Bemes­sungs­gren­zen in der Kran­ken- und Pflegeversicherung

Bei der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung steigt die so genann­te Bezugs­grö­ße auf 3.185 Euro an und damit auch die Min­dest­be­mes­sungs­gren­ze auf 1.061,67 Euro (ein Drit­tel der Bezugsgröße).

Nach der Min­dest­be­mes­sungs­gren­ze rich­ten sich die Bei­trä­ge der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung für frei­wil­lig gesetz­lich ver­si­cher­te Selb­stän­di­ge, auch wenn sie weni­ger pro Monat ver­die­nen sollten.

Gut 200 Euro müs­sen also min­des­tens im Monat für Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung gezahlt wer­den (167 Euro Kran­ken­ver­si­che­rung und zwi­schen 32 und 35 Euro Pfle­ge­ver­si­che­rung, je nach­dem ob man Kin­der hat oder nicht).

Gut­ver­die­nen­de Selb­stän­di­ge, die in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung Mit­glied sind, zah­len auf­grund der neu­en Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze von 4.687,50 Euro einen Höchst­be­trag von ca. 890 Euro.

Eben­falls neue Bemes­sungs­gren­ze in der gesetz­li­chen Rentenversicherung

Auch hier steigt die Bemes­sungs­gren­ze, und zwar auf 6.900 Euro (West) und auf 6.450 Euro (Ost).

Frei­wil­lig Ver­si­cher­te, die sich für ein­kom­mens­ab­hän­gi­ge Bei­trä­ge ent­schie­den haben, zah­len einen Höchst­be­trag von 1.283 Euro (Ost: 1.200 Euro), der Min­dest­bei­trag liegt bei 84 Euro (basie­rend auf der Gering­fü­gig­keits­gren­ze von 450 Euro).

Der Regel­bei­trag liegt bei 592 Euro, den frei­wil­lig Ver­si­cher­te alter­na­tiv wäh­len können.

Bei­trä­ge zur Frei­wil­li­gen Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung für Selbst­stän­di­ge gehen runter

Die Bei­trä­ge zur Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung gehen in die­sem Jahr von 2,5 auf 2,4 Pro­zent runter.

Die zu zah­len­den Bei­trä­ge rich­ten sich nach der oben genann­ten Bezugs­grö­ße der Sozi­al­ver­si­che­rung von 3.185 Euro.

Somit liegt der Bei­trag im Wes­ten bei 77 Euro pro Monat, im Osten bei 72 Euro. In den ers­ten bei­den Jah­ren der Selb­stän­dig­keit redu­ziert sich der Bei­trag um die Hälf­te (38 Euro bzw. 36 Euro).

Höhe­re Buß­gel­der bei feh­ler­haf­ter Kassenführung

Wer als Selb­stän­di­ger Kas­se führt, muss mit höhe­ren Buß­gel­dern rech­nen, wenn er bei feh­ler­haf­ter Kas­sen­füh­rung erwischt wird.

Das Gesetz zum Schutz vor Mani­pu­la­tio­nen an digi­ta­len Grund­auf­zeich­nun­gen aus dem Jahr 2016 wur­de so fest­ge­legt, dass in die­sem Jahr bei Ver­stö­ßen die Buß­gel­der deut­lich stei­gen, und zwar von bis­he­ri­gen 5.000 Euro auf 25.000 Euro.

Auf­be­wah­rungs­pflicht für elek­tro­ni­sche Steu­er­un­ter­la­gen wird verkürzt

Bis­her muss­ten elek­tro­ni­sche Steu­er­un­ter­la­gen auch bei einem Wech­sel der Daten­ver­ar­bei­tungs­soft­ware für einen Zeit­raum von zehn Jah­ren auf­be­wahrt werden.

Zukünf­tig ist dies nur noch für fünf Jah­re nach Sys­tem­wech­sel bzw. Daten­aus­la­ge­rung nötig.

Por­to für DHL-Pake­te wird teurer

Die­se Neue­rung gilt natür­lich auch für Pri­vat­per­so­nen. Wer als Selb­stän­di­ger — z. B. als Online-Händ­ler – vie­le Pake­te ver­schickt, muss mit höhe­ren Ver­sand­kos­ten rechnen.

Zum 1. Janu­ar 2020 ver­teu­ert sich das Por­to für DHL-Pake­te folgendermaßen:

  • Paket M kos­tet 4,79 Euro (vor­her 4,50 Euro)
  • Paket bis 10 kg kos­tet 10,49 Euro (vor­her 9,49 Euro)
  • Paket bis 31,5 kg kos­tet 18,49 Euro (vor­her 16,49 Euro)

Auch ande­re Leis­tun­gen von DHL wer­den teurer.

Umsatz­steu­er auf Ebook wird gesenkt

Ebooks, Audio­books und E‑Paper wer­den ab 2020 (eigent­lich schon seit dem 18.12.2019) mit einem ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er­satz von 7% belegt, genau­so wie es bis­her bei Print­pro­duk­ten der Fall war. Die­se Neu­re­ge­lung gilt auch für Mem­ber­ship-Zugän­ge, wenn die­se nur PDFs enthalten.

Ver­kaufst du in dei­nen Mem­ber­ships neben PDFs und Audio­books auch Vide­os und Online-Kur­se, bleibt die Besteue­rung bei 19%

Bahn­ti­ckets im Fern­ver­kehr wer­den billiger

Wer als Selb­stän­di­ger viel mit der Bahn unter­wegs ist, dürf­te sich über die Sen­kung des Umsatz­steu­er­sat­zes von 19% auf 7% für Fern­ver­kehrs­rei­sen (ab 50 Kilo­me­ter) freu­en. Die Bahn hat jeden­falls beschlos­sen, die Erspar­nis an ihre Bahn­kun­den weiterzugeben.

Es fehlt noch die Zustim­mung des Bun­des­rats, die dürf­te aller­dings nur Form­sa­che sein.

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