OnlyFans ist ein globales Phänomen und erfreut sich wachsender Beliebtheit. Die Plattform bietet Content-Erstellern eine unkomplizierte Möglichkeit, Einnahmen durch ihre Inhalte ohne zwischengeschaltete Vermarkter zu generieren.
Das wird auch rege genutzt und beschert den Erstellern oft ein lukratives Auskommen. Die OnlyFans Agentur eBakery betreut eine ganze Reihe von Influencer in diesem Bereich und kann aus eigener Erfahrung berichten, wie z.B. neue Kunden schnell erste Einnahmen generieren und sich fragen, wie damit korrekt umgegangen werden soll. Hier rät die eBakery grundsätzlich dazu, sich an versierte Steuerberater zu wenden.
Manche OnlyFans-Creator vergessen nämlich zunächst, dass es auch vielseitige steuerliche Aspekte zu berücksichtigen gilt.
Wer Einnahmen durch den Verkauf von Web-Inhalten generiert, auf die Abgabe einer Steuererklärung aber verzichtet, riskiert der Steuerhinterziehung verdächtigt zu werden. Was also sollte man beachten, um Schwierigkeiten mit dem Finanzamt von Vornherein zu vermeiden?
Gewerbeanmeldung und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Einnahmen über OnlyFans steuerlich als Einnahmen aus einer gewerblichen Tätigkeit gelten. Wer seine Web-Inhalte gegen Gebühren verkauft, mit dem Ziel Gewinne zu erzielen, ist in Deutschland verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.
Dabei ist es unerheblich, in welcher Form die Einnahmen erfolgen, OnlyFans-Creator sind demnach eigenständige Unternehmer. Einige Tätigkeiten lassen zwar auch die Anerkennung einer freiberuflichen Tätigkeit zu, dazu zählen beispielsweise Künstler im Allgemeinen, Musiker, Fitness-Coach oder Ernährungsberater, dennoch sind die Grenzen oft fließend und im Zweifel entscheidet das zuständige Gewerbeamt.
Eine Gewerbeanmeldung kann auch im Nachhinein erfolgen, spätestens wenn die ersten Einnahmen generiert werden, sollte dies aber sinnvollerweise geschehen, um auch mögliche Geldbußen durch Verspätungen zu vermeiden.
Neben der Gewerbeanmeldung muss in diesem Zusammenhang auch ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden. Neben der Angabe persönlicher Daten muss hier auch der zu erwartende Umsatz geschätzt werden. Die Prüfung des Fragebogens nimmt in der Regel einige Zeit in Anspruch, anschließend vergibt das Finanzamt eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, sofern diese separat beantragt wird.
Umsatzsteuer, Ertragssteuer und Steuerfreibetrag
Bei OnlyFans im Speziellen ist es jedoch so, dass die Plattform selber die Umsatzsteuer abführt. Steuerberater Thomas Matisheck, der hier einen interessanten Artikel zum Thema geschrieben hat, rät dies in jedem Fall mit dem zuständigen Finanzamt abzuklären und sich schriftlich bestätigen zu lassen, um nachträgliche Probleme zu vermeiden.
OnlyFans: Steuern Tutorial
Zur sogenannten Ertragssteuer zählen alle Steuern, die für Einkommen und Gewinn anfallen. Die Gewinne aus den Einnahmen bei OnlyFans fallen ganz regulär unter Einkommenssteuer. Sofern es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, fällt (ab einem Gewinn von 24.500 Euro) zusätzlich eine Gewerbesteuer an.
Bleibt der gesamte Gewinn unter dem Steuerfreibetrag, muss keine Gewerbesteuer entrichtet werden. Steuerberater Thomas Matisheck empfiehlt, etwa 30 Prozent der Einnahmen als Rücklagen einzubehalten, für den Fall, dass das Finanzamt unter Umständen Nachzahlungen fordert.
Jede gewerbliche oder beruflich nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ist steuerpflichtig, dies sollten auch OnlyFans-Creator stets im Hinterkopf behalten und dementsprechend notwendige Anmeldungen durchführen.
Ich empfehle, zunächst rund ein Drittel der Einnahmen als Reserve für mögliche Nachzahlungen zurückzuhalten.
Gerne arbeiten wir dahingehend auch mit Influencern zusammen, die durch die OnlyFans Agentur eBakery aufgebaut wurden.
Weiterführende, ausführliche Informationen finden sich in diesem Artikel über OnlyFans-Steuern von eBakery.
Fazit
Als OnlyFans-Creator zu arbeiten, wird immer beliebter und kann durchaus eine lukrative Einnahmequelle sein.
Um zu verhindern, dass es zu unangenehmen Überraschungen kommt, ist es wichtig von Anfang an, alle relevanten Aspekte zu klären, insbesondere ob eine Gewerbesteuerpflicht besteht oder nicht. Im Zweifel kann es sich lohnen, einen erfahrenen Steuerberater zurate zu ziehen, und sich umfänglich beraten zu lassen.