Neben­ver­dienst: Immer mehr Deut­sche ver­die­nen sich etwas dazu

Nebenverdienst: Immer mehr Deutsche verdienen sich etwas dazu

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Die Grün­de, war­um vie­le Deut­sche neben ihrer Haupt­tä­tig­keit auch noch einem Neben­job nach­ge­hen, sind vielfältig.

Einer­seits kann es Geld­man­gel sein, ande­rer­seits will man sich mit dem Neben­ver­dienst viel­leicht die Urlaubs­kas­se auf­bes­sern oder hat mit der Neben­tä­tig­keit eine Ergän­zung gefun­den, die einem per­sön­lich viel Freu­de berei­tet und auch Spaß macht.

Was ver­steht man unter einer Neben­tä­tig­keit oder einem Zweitjob?

Befin­det man sich in einem Arbeits­ver­hält­nis, so ist jede ande­re Beschäf­ti­gung, mit oder auch ohne Ent­gelt, eine Tätig­keit, die neben dem Arbeits­ver­trag aus­ge­übt wird — somit spricht man von einer Neben­tä­tig­keit oder einem Neben- wie Zweitjob.

Zu beach­ten ist, dass es sein kann, dass der Haupt­ar­beit­ge­ber aber erst sei­ne Zustim­mung ertei­len muss, wenn man einer Neben­tä­tig­keit nach­ge­hen möch­te. Das heißt, man soll­te im Vor­feld einen Blick in den Arbeits­ver­trag werfen.

Der Neben­job kann ein wei­te­res Ange­stell­ten­ver­hält­nis sein, man kann aber auch eine selb­stän­di­ge Tätig­keit aus­üben. Mit­un­ter besteht sogar die Mög­lich­keit, dass durch eine Neben­tä­tig­keit ein zwei­tes Anstel­lungs­ver­hält­nis beim Haupt­ar­beit­ge­ber entsteht.

Bezieht man aus der Neben­tä­tig­keit ein Ein­kom­men, so wird die­ses zum Haupt­ver­dienst hin­zu­ge­rech­net und ver­steu­ert. Dabei han­delt es sich um den soge­nann­ten Zu- oder auch Neben­ver­dienst. Aber auch unent­gelt­li­che wie ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten wer­den in die Kate­go­rie Neben­job eingeordnet.

Sucht man einen Neben­job, so wird man mit­un­ter die Anzei­gen in den regio­na­len Zei­tun­gen stu­die­ren oder auch einen Blick auf Online-Job­por­ta­le werfen.

Jobs, die sich her­vor­ra­gend als Neben­tä­tig­keit eignen

Ein qua­li­fi­zier­ter Arbeit­neh­mer, der im kauf­män­ni­schen Bereich tätig ist, kann sich etwa als Abend­se­kre­tär, in der vor­be­rei­ten­den Buch­hal­tung oder auch in der Daten­ver­ar­bei­tung etwas Geld dazuverdienen.

Natür­lich ist es in die­sem Fall rat­sam, wenn die Arbeits­zei­ten auf den spä­ten Nach­mit­tag oder frü­hen Abend fest­ge­legt oder gar frei ein­ge­teilt wer­den kön­nen, da nur so pro­blem­los dem Haupt­job nach­ge­gan­gen wer­den kann.

Der Ein­zel­han­del bie­tet übri­gens auch die Mög­lich­keit an, als Aus­hil­fe etwas Geld ver­die­nen zu kön­nen. So wer­den immer wie­der, vor allem wäh­rend der Urlaubs­zeit, Aus­hil­fen gesucht, die an der Kas­se sit­zen und/​oder die Rega­le einräumen.

Ähn­lich ver­hält es sich auch in der Gas­tro­no­mie. Ob in der Küche oder direkt als Ser­vice­kraft — selbst dann, wenn die fach­spe­zi­fi­sche Aus­bil­dung fehlt, kann man sein monat­li­ches Ein­kom­men mit dem Ser­vie­ren von Geträn­ken wie Spei­sen aufbessern.

Eine Mög­lich­keit, die immer wie­der in Anspruch genom­men wird, weil hier auch stän­dig Leu­te auf­ge­nom­men wer­den: das Call Cen­ter. Ent­we­der muss man (poten­ti­el­le) Kun­den anru­fen oder ein­ge­hen­de Anru­fe beant­wor­ten und die Fra­gen oder Anlie­gen der Kun­den bearbeiten.

Besitzt man einen gül­ti­gen Füh­rer­schein, so kann man auch als Aus­hilfs­fah­rer sei­ne Urlaubs­kas­se auf­bes­sern. Ob Spei­sen, Medi­ka­men­te oder Zei­tun­gen — wer Spaß am Fah­ren hat, wird die­sen Neben­job mit Sicher­heit lieben.

Kann man sich noch an sei­ne Schul­zeit und/​oder beherrscht die Spra­chen Deutsch, Eng­lisch wie Fran­zö­sisch und/​oder kann beson­ders gut Rechen­auf­ga­ben lösen, der kann auch Nach­hil­fe­un­ter­richt geben.

Sind Online-Jobs empfehlenswert?

Wer ein wenig fle­xi­bel sein möch­te, der soll­te sich auch im Bereich der Online-Jobs umsehen.

Das Inter­net und die Tat­sa­che, dass man aktu­ell schon rund um die Uhr „ver­bun­den“ ist, garan­tiert, dass stän­dig (und zum Teil auch neben­bei) einer Beschäf­ti­gung nach­ge­gan­gen wer­den kann, die am Ende auch Geld einbringt.

Wäh­rend man in der Gas­tro­no­mie, im Ein­zel­han­del oder auch als Nach­hil­fe­leh­rer fixe Zei­ten ein­hal­ten muss, kön­nen Online-Jobs immer dann aus­ge­übt wer­den, wenn man gera­de Zeit und Lust dazu hat. Und wer sich zudem inten­siv damit befasst und auch wirk­lich viel Ener­gie inves­tiert, der kann sich am Ende sogar über einen recht hohen Zuver­dienst freuen.

Geld ver­die­nen als Autor/​in, Umfra­ge­teil­neh­me­rin oder Softwaretester/​in

Wer gut im Schrei­ben ist, kann die­se Dienst­leis­tung auch im Inter­net anbie­ten. Es wer­den immer gute Tex­ter gesucht, egal ob für eine Web­sei­te, einen Blog oder für Social Media Posts. Tex­ter wer­den meis­tens pro Wort bezahlt, was durch­aus lukra­tiv sein kann, wenn man bereits Erfah­run­gen im Schrei­ben von Tex­ten gesam­melt hat.

Man kann auch mit dem Schrei­ben von Rezen­sio­nen zu Dienst­leis­tun­gen oder zu bestimm­ten Pro­duk­ten Geld verdienen.

Aber nicht nur Bewer­tun­gen brin­gen Geld — auch als als Blog­ger kann man heut­zu­ta­ge sei­ne Haus­halts­kas­se auf­bes­sern. Wer eine eige­ne Home­page betreibt und hier regel­mä­ßig neue Tex­te anbie­tet, sodass sich eine gro­ße Leser­ge­mein­schaft bil­det, kann am Ende durch­aus ein hohes Ein­kom­men erzielen.

Wer ger­ne an Umfra­gen teil­nimmt, kann sich die­ses Hob­by eben­falls ver­gü­ten las­sen. Mark­for­schungs­in­sti­tu­te suchen immer wie­der nach Leu­ten, die zu bestimm­ten The­men Fra­gen beant­wor­ten — der Link zu der bezahl­ten Umfra­ge wird per E‑Mail über­mit­telt, sodass der Fra­ge­bo­gen auch online aus­ge­füllt wer­den kann.

Auch als Soft­ware Tes­ter kann man im Inter­net Geld ver­die­nen. Dazu muss man ein­fach nur ein Soft­ware­pro­gramm tes­ten und auf­zeich­nen, wie man die Soft­ware fin­det. Um die­sen Job zu machen, muss man nicht unbe­dingt Exper­te sein, denn je nach Sze­na­rio ist gera­de das Feed­back eines ech­ten Nut­zers am wertvollsten.

Pas­sen­de Jobs fin­dest du u. a. auf https://​de​.job​so​ra​.com.

Was steht im Arbeitsvertrag?

In der Regel sind Neben­tä­tig­kei­ten erlaubt und müs­sen auch nicht dem Arbeit­ge­ber gemel­det wer­den. Jedoch muss an die­ser Stel­le erwähnt wer­den, dass es natür­lich auf die Ver­ein­ba­run­gen ankommt, die sich im Arbeits­ver­trag finden.

Wird etwa aus­drück­lich fest­ge­hal­ten, dass jede Art von Neben­ver­dienst gemel­det wer­den muss, so ist der Arbeit­ge­ber unver­züg­lich in Kennt­nis zu set­zen; zudem kann im Arbeits­ver­trag auch fest­ge­hal­ten sein, dass Tätig­kei­ten bei der Kon­kur­renz ver­bo­ten sind. Wer gegen die Regeln, die sich im Arbeits­ver­trag befin­den, ver­stößt, der ris­kiert natür­lich sei­nen Jo

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © deagreez1/Depositphotos.com)

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