Immobilien kaufen: Das müssen Käufer über einen Kredit wissen

Ob man sich den lang­ersehn­ten Traum erfüllt, ein Eigen­heim zu besit­zen, oder Immo­bi­li­en als Anla­ge kau­fen möch­te – für vie­le Men­schen, die Immo­bi­li­en kau­fen, steht das The­ma Kre­dit im Raum.

Doch was gibt es spe­zi­ell beim Kauf von Immo­bi­li­en zu beach­ten und wel­che Tipps rund um den Kre­dit soll­ten sich Käu­fer zu Her­zen neh­men? Die­sen und wei­te­ren Fra­gen geht fol­gen­der Arti­kel auf den Grund.

Den richtigen Kredit wählen

Vie­le haben Angst davor, einen Kre­dit zu bean­tra­gen, da sie fürch­ten, damit in eine Schul­den­spi­ra­le zu gelan­gen. Die­se Angst ist nicht ganz unbe­rech­tigt, denn wer im Vor­hin­ein nicht sorg­fäl­tig plant, kann tat­säch­lich schnell in tie­fen Schul­den ste­cken. Um das zu ver­hin­dern, soll­te man einen sorg­fäl­ti­gen Finanz­plan erstellen.

Es gibt Immo­bi­li­en­kre­di­te mit ver­schie­de­nen Lauf­zei­ten. Je nach­dem, wel­che monat­li­chen Beträ­ge man stem­men kann, um den Kre­dit zurück­zu­be­zah­len, soll­te ein ent­spre­chen­der Til­gungs­zeit­raum ver­ein­bart wer­den. Auch wenn man es schnell hin­ter sich haben und schul­den­frei sein möch­te: Wer bereits an die­sem Punkt nicht rich­tig plant und sich womög­lich über­schätzt, muss meist spä­ter teu­er dafür bezahlen.

Erst planen – Dann Kredit beantragen

Dass ein guter Plan das A und O in punc­to Immo­bi­li­en­kre­dit ist, steht fest. Doch was muss man bei der Pla­nung alles berück­sich­ti­gen? Zunächst ein­mal stellt das Eigen­ka­pi­tal den Aus­gangs­punkt dar.

Denn nicht jeder erfüllt die opti­ma­len Vor­aus­set­zun­gen für den Kauf einer Immo­bi­lie. Etwa 10 – 20 % des Kauf­prei­ses und die Erwerbs­ne­ben­kos­ten soll­ten in Form von Eigen­ka­pi­tal vor­han­den sein. Zu den Erwerbs­ne­ben­kos­ten zäh­len die Grund­er­werbs­steu­er und die Kos­ten für den Notar und den Grund­buch­ein­trag. Nur wer wirk­lich gut ver­dient und ein sta­bi­les Ein­kom­men auf­wei­sen kann, soll­te eine Immo­bi­lie kau­fen, obwohl er die­se Vor­aus­set­zung nicht erfüllt.

Wer kei­ne finan­zi­el­len Risi­ken ein­ge­hen möch­te, soll­te übri­gens über eine gute Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ver­fü­gen. Unvor­her­ge­se­he­nes kann schnell ein­tre­ten und wer auf­grund eines Unfalls kein Geld mehr ver­die­nen kann, kann kei­nen Kre­dit abbezahlen.

Die Erwerbsnebenkosten berechnen

Wie bereits erwähnt, zäh­len zu den Erwerbs­ne­ben­kos­ten neben der Grund­er­werbs­steu­er auch die Kos­ten für den Notar und den Ein­trag ins Grund­buch. Es wird immer wie­der dazu gera­ten, die Erwerbs­ne­ben­kos­ten nicht durch den Kre­dit zah­len zu müssen.

Denn schon allein die Grund­er­werbs­kos­ten kön­nen je nach Bun­des­land rund 3,5 – 6,5 % des ange­ge­be­nen Kauf­prei­ses aus­ma­chen. Die Kos­ten für Notar und Grund­buch belau­fen sich auf rund 1,5 – 2 % des Kaufpreises.

Wer einen Mak­ler beauf­tragt hat, muss dar­über hin­aus Geld für die Pro­vi­si­on bei­sei­te­le­gen. Bei einem Immo­bi­li­en­kauf spielt also nicht nur der eigent­li­che Kauf­preis eine Rol­le, was vie­len Käu­fern zu Beginn nicht ganz klar ist.

Rücklagen und Wohngeld berechnen

Auch wenn man selbst in der Immo­bi­lie leben möch­te, die er gekauft hat, heißt das noch lan­ge nicht, dass man kos­ten­los dort wohnt. Es fal­len Kos­ten an, mit denen man im ers­ten Moment viel­leicht gar nicht gerech­net hat. Doch alles hat sei­nen Preis: Müll­ent­sor­gung, Ver­wal­tungs­kos­ten und vie­les mehr. Man spricht dabei auch von Wohngeld.

Dar­über hin­aus soll­te man, wenn man eine Immo­bi­lie kauft und dafür einen Kre­dit auf­nimmt, Rück­la­gen bil­den. Die­se die­nen nicht dem Zweck, die monat­li­che Sum­me für den Kre­dit zu bezah­len, son­dern fun­gie­ren als Not­gro­schen, wenn es zu einer Nach­fi­nan­zie­rung kommt.

Vor allem für Bau­her­ren kom­men Nach­fi­nan­zie­run­gen häu­fig uner­war­tet. Wer ein Haus bau­en lässt und kein bestehen­des kauft, muss mit Kos­ten für die Erschlie­ßung des Bau­grund­stücks, Boden­gut­ach­ten, das Ein­rich­ten der Bau­stel­le sowie Haus­an­schlüs­se rechnen.

Um kei­ne böse Über­ra­schung in Form einer Nach­fi­nan­zie­rung zu erle­ben, emp­fiehlt es sich daher, die­se Kos­ten­punk­te in die Berech­nung mit auf­zu­neh­men oder zumin­dest gute Rück­la­gen zu bilden.

Kredit beantragen und Kaufvertrag unterzeichnen

Hat man die per­fek­te Immo­bi­lie gefun­den, die man ger­ne kau­fen möch­te, ist man gewillt, ohne zu Zögern einen Kauf­ver­trag zu unter­schrei­ben. Das ist jedoch ein Feh­ler, der Käu­fern immer wie­der pas­siert.
Vie­le den­ken gar nicht an die Kon­se­quen­zen, wenn sie einen Ver­trag unter­zeich­net haben, aber spä­ter kein Okay für den Kre­dit bekommen.

Dem­nach ist es sinn­voll, sich zunächst um den Kre­dit zu küm­mern. Erst wenn alles unter Dach und Fach ist und man sich sicher sein kann, den Kauf­preis für die gewünsch­te Immo­bi­lie bezah­len zu kön­nen, soll­te man sei­ne Unter­schrift unter den Ver­trag setzen.

Fazit

Wer eine Immo­bi­lie kau­fen möch­te, soll­te dies nicht über­stürzt tun. Gute Pla­nung ist das A und O bei solch gro­ßen Inves­ti­tio­nen. Vor allem wenn man einen Kre­dit bean­tra­gen möch­te, soll­te man alle Kos­ten­punk­te durch­ge­hen und einen Finan­zie­rungs­plan auf­stel­len, um sicher­zu­ge­hen, die monat­li­chen Raten auch zah­len zu können.

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © ger­alt /Pixabay.com)

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