Vermögenswirksame Leistungen: Mitarbeiter beim Vermögensaufbau unterstützen

Vermögenswirksame Leistungen: Mitarbeiter beim Vermögensaufbau unterstützen

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Selbstständige können mit vermögenswirksamen Leistungen ihre Mitarbeiter beim Sparen unterstützen. Dabei steht es den Mitarbeitern frei, für welche Variante des VL-Sparens sie sich entscheiden.

Übersteigt das Einkommen bestimmte Grenzen nicht, gibt es noch zusätzlich Geld vom Staat. Wie vermögenswirksame Leistungen funktionieren, welche Vorteile Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben, und in welche Sparformen das Geld investiert werden kann – mehr dazu hier.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Selbstständige haben als Arbeitgeber die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter beim Vermögensaufbau zu unterstützen. Das funktioniert über vermögenswirksame Leistungen (VL), bei denen es sich um freiwillige Leistungen seitens des Arbeitgebers handelt.

Es gibt einige Berufe, in denen vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers im Tarifvertrag garantiert werden. Die Wahl des Vertrags, in den vermögenswirksame Leistungen eingezahlt werden, obliegt dem Arbeitnehmer.

Dieser legt dem Arbeitgeber eine Bestätigung über den abgeschlossenen VL-Vertrag vor, und dann kann es auch schon losgehen. Der Arbeitgeber zahlt monatlich einen Betrag zwischen 6,65 und 40 Euro auf das Vertragskonto ein.

Die Höhe der Zahlungen ist abhängig von der Region und von der Branche, der das Unternehmen zuzuordnen ist. Unabhängig von der Höhe des Arbeitgeberzuschusses haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, den monatlichen Betrag selbst aufzustocken.

Vermögenswirksame Leistungen: Staatliche Förderung durch die Arbeitnehmer-Sparzulage

Wird eine fest definierte Einkommensgrenze nicht überschritten, beteiligt sich neben dem Arbeitgeber auch der Staat am Vermögensaufbau von Arbeitnehmern mit der sogenannten Arbeitnehmer-Sparzulage.

Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter vermögenswirksame Leistungen zahlt.

TIPP des Arbeitgebers für den Mitarbeiter:

Arbeitgeber sollten Mitarbeiter darauf hinweisen, dass die Arbeitnehmersparzulage von ihm selbst beantragt werden muss. Dazu wurde in der Vergangenheit neben der Einkommensteuererklärung auch die zusätzliche Anlage VL beim Finanzamt eingereicht. Sie ist durch die Vermögensbildungsbescheinigung ersetzt worden.

Die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage wird auf dem Steuerhauptformular beantragt, indem in Zeile 42 eine “1” eingetragen wird. Wer es versäumt, die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen, hat nach § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO (Abgabenordnung) bis zu vier Jahre nach Ablauf des Sparjahres Zeit, diese rückwirkend geltend zu machen.

Die Einkommensgrenze ist abhängig vom Familienstand, also davon, ob ein Arbeitnehmer alleinstehend oder verheiratet ist. Das Jahreseinkommen bei Alleinstehenden darf 17.900 Euro nicht übersteigen, während die Einkommensgrenze bei Verheirateten bei 35.800 Euro liegt.

Diese Summen beziehen sich jeweils auf Bausparverträge. Anderes gilt, wenn die vermögenswirksamen Leistungen in Aktien angelegt werden. Dann darf das maximale Einkommen bei Alleinstehenden 20.000 Euro und bei Verheirateten 40.000 Euro betragen. Die genaue Höhe des zu versteuernden Einkommens geht aus dem Steuerbescheid hervor.

TIPP des Arbeitgebers für den Mitarbeiter:

Fließen die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag, kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die Wohnungsbauprämie erhalten.

Die verschiedenen Varianten des VL-Sparens – Anlageformen

Vermögenswirksame Leistungen können in verschiedene neue oder bereits bestehende Verträge eingezahlt werden, angefangen bei der laufenden Baufinanzierung über den Banksparplan und den Aktienfondssparplan bis zum Bausparvertrag.

Sofern sich Arbeitnehmer für einen Sparplan entscheiden, sollten sie vorab prüfen, ob dieser für das VL-Sparen geeignet ist.

1. Fondssparplan mit guten Renditechancen

Die dauerhaft niedrigen Zinsen wirken sich auf Finanzprodukte aus. Ausnahmen sind Sparpläne auf Aktienfonds oder ETFs, bei denen die Renditechancen vergleichsweise gut sind. Es kann jedoch passieren, dass der Sparplan am Ende der Festlegungsfrist von sieben Jahren ein Minus aufweist.

2. Banksparplan mit einem verlässlichen Wertzuwachs

Eine andere Variante ist der verzinste Banksparplan mit einem verlässlichen Wertzuwachs, der höher ausfällt als bei Termingeldern. Für den Banksparplan gibt es keine staatliche Förderung, sodass Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie wegfallen und die Einzahlungen auf die vermögenswirksamen Leistungen begrenzt sind.

3. Der Bausparvertrag ist immer noch beliebt

Großer Beliebtheit erfreut sich noch immer der Bausparvertrag, in den häufig vermögenswirksame Leistungen fließen. Interessant ist das insbesondere für die Arbeitnehmer, die einen Immobilienkauf fest eingeplant haben. Insoweit ist die Aussicht auf ein möglichst niedrig verzinstes Baudarlehen wichtiger als die niedrig ausfallenden Zinseinnahmen eines Bausparvertrages.

4. Kredit tilgen mit vermögenswirksamen Leistungen

Diese Variante des VL-Vertrages ist vielen Arbeitnehmern nicht bekannt. Arbeitnehmer, die eine Immobilie abbezahlen, können die angesparten vermögenswirksamen Leistungen zur Tilgung des Baudarlehens verwenden. Voraussetzung ist, dass die Bausparkasse oder Bank dieser Lösung zustimmt, was oftmals mit Schwierigkeiten verbunden ist.

TIPP des Arbeitgebers für den Mitarbeiter:

Verträge über vermögenswirksame Leistungen haben regelmäßig eine Laufzeit von sieben Jahren, von denen sechs Jahre für Einzahlungen bestimmt sind, während das siebte Jahr ein Ruhejahr ist.

Das bedeutet für den Arbeitnehmer, dass er bereits nach sechs Jahren einen neuen VL-Vertrag seiner Wahl abschließen kann, auf den der Arbeitgeber erneut vermögenswirksame Leistungen einzahlen kann. Anderes gilt für Bausparverträge, in die sieben Jahre lang Beiträge fließen müssen.

Die steuerliche Behandlung von vermögenswirksamen Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind steuerpflichtig. Das heißt, dass auf die Erträge Abgeltungssteuer gezahlt werden muss, und zwar in dem Jahr, in dem die Summe zur Auszahlung kommt.

Deshalb ist es für Arbeitnehmer wichtig, der Bank im siebten Jahr einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Und auch in Bezug auf die Lohnsteuer greift das Finanzamt über die Dauer von sieben Jahren zu.

Denn vermögenswirksame Leistungen werden zum Bruttogehalt hinzugerechnet, sodass darauf Steuern und Sozialabgaben zu entrichten sind. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Arbeitgeber den vollen und ungekürzten VL-Betrag sowie gegebenenfalls die Aufstockung durch den Arbeitnehmer auf den VL-Vertrag überweist.

Vorteile der vermögenswirksamen Leistungen für Arbeitgeber

Auch wenn der Arbeitgeber für die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen aufkommen muss, profitiert auch er von den Vorteilen. Das gilt vor allem für Selbstständige, kleinere Unternehmen und Freiberufler, die einen oder mehrere Mitarbeiter beschäftigen.

  • Ein Arbeitgeber, der vermögenswirksame Leistungen zahlt, hilft seinen Mitarbeitern beim kontinuierlichen Vermögensaufbau.
  • Vermögenswirksame Leistungen sind eine Zusatzleistung, die die Attraktivität eines Arbeitgebers erhöht und wodurch er sich von Konkurrenten abheben kann.
  • Wer seinen Mitarbeitern Gutes tut, intensiviert die Mitarbeiterbindung. Das gilt insbesondere für qualifiziertes Fachpersonal, was sich wiederum positiv auf die Attraktivität und das Image eines Unternehmens als Arbeitgeber auswirkt.

Insgesamt sind vermögenswirksame Leistungen für Selbstständige, kleine Unternehmen und Freiberufler als Arbeitgeber und auch für den Arbeitnehmer eine zusätzliche Leistung, die beiden Parteien Vorteile verschafft.

(Bildquelle Artikelanfang: © nattanan23 /Pixabay.com)

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