Kleinunternehmerregelung für Selbständige: Vor- und Nachteile

Kleinunternehmerregelung für Selbständige: Vor- und Nachteile

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Wer sich online selbständig macht, wird sich in der Planungs- und Gründungsphase auch Gedanken darüber machen müssen, ober er schon gleich auf seine Leistungen bzw. Rechnungen Umsatzsteuer erhebt oder nicht.

Die Inrechnungstellung von Umsatzsteuer ist nicht verpflichtend, denn es gibt die sogenannte Kleinunternehmerregelung (§19 UStG), die besagt, dass Sie als Kleinunternehmer gelten, wenn Sie

  • im Vorjahr Betriebseinnahmen (damit ist der Umsatz und nicht der Gewinn gemeint) von unter 17.500 Euro hatten
  • und im laufenden Kalenderjahr die Grenze von 50.000 Euro Umsatz voraussichtlich nicht übersteigen werden.

Das heißt, Sie sparen sich einiges an Bürokratie oder Kosten beim Steuerberater, wenn Sie  auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten.

Sollte sich nachher herausstellen, dass Sie doch mehr als 17.500 Euro Umsatz gemacht haben, dann wird Ihnen nichts Nachteiliges passieren, sprich Sie werden nicht bestraft und Sie müssen keine Nachzahlungen leisten. Nähert sich Ihr Umsatz aber schon relativ früh im Jahr der 50.000-Euro-Marke, dann sollten Sie Ihren Steuerberater informieren oder gleich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, um Ihren Umsatzsteuerstatus zu klären.

Machen Sie sich nicht am Anfang eines neuen Kalenderjahres, sondern erst beispielsweise Mitte des Jahres selbständig, dann müssen Sie Ihren voraussichtlichen Umsatz auf das Jahr hochrechnen. Machen Sie im zweiten Halbjahr einen Umsatz von 9.000 Euro, überschreiten Sie auf zwölf Monate hochgerechnet die 17.500-Euro-Marke.

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Weniger Bürokratie und Zeitaufwand: Einmal haben Sie einen geringeren Bürokratie-Aufwand, denn das monatliche Abführen der Umsatzsteuer an das Finanzamt können Sie sich ersparen.

Niedrigere Preise für Privatkunden: Außerdem sind Ihre Preise attraktiver, gerade für Privatkunden, denn diese brauchen nur den Netto-Betrag Ihrer Leistungen zu zahlen. Je nach Rechnungshöhe ist für diese ein bemerkenswertes Sparpotenzial bei Kleinunternehmern vorhanden.

Genau diesen Umstand, wer Ihre Hauptkunden sind, Geschäfts- oder Privatkunden, sollten Sie bei der Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung vor allem berücksichtigen.

Sie müssen in den Rechnungen nicht ausdrücklich auf Ihren Kleinunternehmerstatus hinweisen. Es reicht die allgemeine Standardfloskel: “Der Rechnungsbetrag enthält gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer.”

Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Doch wo Vorteile liegen, gibt es auch immer Nachteile.

Vorsteuer abführen nicht möglich: Ein wesentlicher Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist der, dass Sie selbst im Gegenzug keine Vorsteuer abführen können. Wenn Sie kaum Geschäftsausgaben haben, dann ist dieser Umstand weniger tragisch.

Besuchen Sie aber beispielsweise Schulungen oder haben größere Anschaffungen für Ihre Existenzgründung zu tätigen, wie z. B. Computer, Software, Kfz, dann ist die Regelung schlecht für Sie, weil die Umsatzsteuer auf den zu bezahlenden Rechnungen für Sie nicht mehr geltend gemacht werden kann. Das Geld ist für Sie verloren.

Image-Schaden: Haben Sie hauptsächlich Geschäftskunden, hinterlässt die Kleinunternehmerregelung vielleicht einen schlechten Eindruck auf diese , weil Sie ja damit einen relativ niedrigen Verdienst bzw. Mini-Umsätze sozusagen offenlegen.

Änderung des Umsatzsteuer-Status für Privatkunden ungünstig: Wenn Sie irgendwann Ihren Kleinunternehmerstatus wegen höherer Umsätze aufgeben und Umsatzsteuer erheben, dann wird diese neue Situation für mögliche private Bestandskunden spürbar teurer, weil diese nun plötzlich 19 Prozent mehr für Ihre Leistungen zahlen müssen.

Weitere Informationen

Entscheiden Sie sich für die Regelversteuerung, also für die Berechnung von Umsatzsteuer, dann sind Sie an diese Entscheidung fünf Jahre gebunden, können also nicht einfach so zurück zur Kleinunternehmerregelung, wenn Sie feststellen, dass diese für Sie attraktiver wäre oder Ihr Umsatz gering ist. Dann müssen Sie jeden Monat bzw. vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt erstellen und entsprechen die Umsatzsteuer abführen.

Bei der Kleinunternehmerregelung werden Sie bei dem Übersteigen der entsprechenden Umsatzbeträge (oben genannt) ohnehin im darauffolgenden Jahr zur Regelversteuerung verpflichtet.

Wie Sie sich entscheiden, müssen Sie selbst abwägen. Wer einen Online-Shop eröffnet, sollte sich in den meisten Fällen gleich für die Regelversteuerung entscheiden, denn falls Sie sehr viele Ausgaben durch Wareneinkauf und -lieferungen haben, können Sie auch genügend Vorsteuer geltend machen, die ansonsten verloren wäre.

Als Webseiten-Ersteller ist es wichtig, für welchen Kundenkreis Sie Seiten designen. Liegt Ihr Interesse bei Geschäftskunden, ist auch hier die Regelversteuerung von Vorteil, bei Privatkunden wie Vereine oder andere Kleinunternehmer ist die Kleinunternehmerregelung von Vorteil.

Wer sich unsicher ist, wie er sich entscheiden soll, der sollte sich von Experten wie Steuerberater oder Existenzgründungscoaches beraten lassen.

Links zum Thema Kleinunternehmerregelung:

(Bildquelle Artikelanfang: © PeJo #22475270/Fotolia.com)

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