Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung für Selb­stän­di­ge: Vor- und Nachteile

Kleinunternehmerregelung für Selbständige: Vor- und Nachteile

Lesedauer: 3 Minuten

Wer sich online selb­stän­dig macht, wird sich in der Pla­nungs- und Grün­dungs­pha­se auch Gedan­ken dar­über machen müs­sen, ober er schon gleich auf sei­ne Leis­tun­gen bzw. Rech­nun­gen Umsatz­steu­er erhebt oder nicht.

Die Inrech­nung­s­tel­lung von Umsatz­steu­er ist nicht ver­pflich­tend, denn es gibt die soge­nann­te Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung (§19 UStG), die besagt, dass Sie als Klein­un­ter­neh­mer gel­ten, wenn Sie

  • im Vor­jahr Betriebs­ein­nah­men (damit ist der Umsatz und nicht der Gewinn gemeint) von unter 17.500 Euro hatten
  • und im lau­fen­den Kalen­der­jahr die Gren­ze von 50.000 Euro Umsatz vor­aus­sicht­lich nicht über­stei­gen werden.

Das heißt, Sie spa­ren sich eini­ges an Büro­kra­tie oder Kos­ten beim Steu­er­be­ra­ter, wenn Sie auf die Erhe­bung von Umsatz­steu­er verzichten.

Soll­te sich nach­her her­aus­stel­len, dass Sie doch mehr als 17.500 Euro Umsatz gemacht haben, dann wird Ihnen nichts Nach­tei­li­ges pas­sie­ren, sprich Sie wer­den nicht bestraft und Sie müs­sen kei­ne Nach­zah­lun­gen leis­ten. Nähert sich Ihr Umsatz aber schon rela­tiv früh im Jahr der 50.000-Euro-Marke, dann soll­ten Sie Ihren Steu­er­be­ra­ter infor­mie­ren oder gleich mit dem Finanz­amt in Ver­bin­dung set­zen, um Ihren Umsatz­steu­er­sta­tus zu klären.

Machen Sie sich nicht am Anfang eines neu­en Kalen­der­jah­res, son­dern erst bei­spiels­wei­se Mit­te des Jah­res selb­stän­dig, dann müs­sen Sie Ihren vor­aus­sicht­li­chen Umsatz auf das Jahr hoch­rech­nen. Machen Sie im zwei­ten Halb­jahr einen Umsatz von 9.000 Euro, über­schrei­ten Sie auf zwölf Mona­te hoch­ge­rech­net die 17.500-Euro-Marke.

Vor­tei­le der Kleinunternehmerregelung

Weni­ger Büro­kra­tie und Zeit­auf­wand: Ein­mal haben Sie einen gerin­ge­ren Büro­kra­tie-Auf­wand, denn das monat­li­che Abfüh­ren der Umsatz­steu­er an das Finanz­amt kön­nen Sie sich ersparen.

Nied­ri­ge­re Prei­se für Pri­vat­kun­den: Außer­dem sind Ihre Prei­se attrak­ti­ver, gera­de für Pri­vat­kun­den, denn die­se brau­chen nur den Net­to-Betrag Ihrer Leis­tun­gen zu zah­len. Je nach Rech­nungs­hö­he ist für die­se ein bemer­kens­wer­tes Spar­po­ten­zi­al bei Klein­un­ter­neh­mern vorhanden.

Genau die­sen Umstand, wer Ihre Haupt­kun­den sind, Geschäfts- oder Pri­vat­kun­den, soll­ten Sie bei der Ent­schei­dung für oder gegen die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung vor allem berücksichtigen.

Sie müs­sen in den Rech­nun­gen nicht aus­drück­lich auf Ihren Klein­un­ter­neh­mer­sta­tus hin­wei­sen. Es reicht die all­ge­mei­ne Stan­dard­flos­kel: “Der Rech­nungs­be­trag ent­hält gemäß § 19 UStG kei­ne Umsatzsteuer.”

Nach­tei­le der Kleinunternehmerregelung

Doch wo Vor­tei­le lie­gen, gibt es auch immer Nachteile.

Vor­steu­er abfüh­ren nicht mög­lich: Ein wesent­li­cher Nach­teil der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung ist der, dass Sie selbst im Gegen­zug kei­ne Vor­steu­er abfüh­ren kön­nen. Wenn Sie kaum Geschäfts­aus­ga­ben haben, dann ist die­ser Umstand weni­ger tragisch.

Besu­chen Sie aber bei­spiels­wei­se Schu­lun­gen oder haben grö­ße­re Anschaf­fun­gen für Ihre Exis­tenz­grün­dung zu täti­gen, wie z. B. Com­pu­ter, Soft­ware, Kfz, dann ist die Rege­lung schlecht für Sie, weil die Umsatz­steu­er auf den zu bezah­len­den Rech­nun­gen für Sie nicht mehr gel­tend gemacht wer­den kann. Das Geld ist für Sie verloren.

Image-Scha­den: Haben Sie haupt­säch­lich Geschäfts­kun­den, hin­ter­lässt die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung viel­leicht einen schlech­ten Ein­druck auf die­se , weil Sie ja damit einen rela­tiv nied­ri­gen Ver­dienst bzw. Mini-Umsät­ze sozu­sa­gen offenlegen.

Ände­rung des Umsatz­steu­er-Sta­tus für Pri­vat­kun­den ungüns­tig: Wenn Sie irgend­wann Ihren Klein­un­ter­neh­mer­sta­tus wegen höhe­rer Umsät­ze auf­ge­ben und Umsatz­steu­er erhe­ben, dann wird die­se neue Situa­ti­on für mög­li­che pri­va­te Bestands­kun­den spür­bar teu­rer, weil die­se nun plötz­lich 19 Pro­zent mehr für Ihre Leis­tun­gen zah­len müssen.

Wei­te­re Informationen

Ent­schei­den Sie sich für die Regel­ver­steue­rung, also für die Berech­nung von Umsatz­steu­er, dann sind Sie an die­se Ent­schei­dung fünf Jah­re gebun­den, kön­nen also nicht ein­fach so zurück zur Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung, wenn Sie fest­stel­len, dass die­se für Sie attrak­ti­ver wäre oder Ihr Umsatz gering ist. Dann müs­sen Sie jeden Monat bzw. vier­tel­jähr­lich eine Umsatz­steu­er­vor­anmel­dung für das Finanz­amt erstel­len und ent­spre­chen die Umsatz­steu­er abführen.

Bei der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung wer­den Sie bei dem Über­stei­gen der ent­spre­chen­den Umsatz­be­trä­ge (oben genannt) ohne­hin im dar­auf­fol­gen­den Jahr zur Regel­ver­steue­rung verpflichtet.

Wie Sie sich ent­schei­den, müs­sen Sie selbst abwä­gen. Wer einen Online-Shop eröff­net, soll­te sich in den meis­ten Fäl­len gleich für die Regel­ver­steue­rung ent­schei­den, denn falls Sie sehr vie­le Aus­ga­ben durch Waren­ein­kauf und ‑lie­fe­run­gen haben, kön­nen Sie auch genü­gend Vor­steu­er gel­tend machen, die ansons­ten ver­lo­ren wäre.

Als Web­sei­ten-Erstel­ler ist es wich­tig, für wel­chen Kun­den­kreis Sie Sei­ten desi­gnen. Liegt Ihr Inter­es­se bei Geschäfts­kun­den, ist auch hier die Regel­ver­steue­rung von Vor­teil, bei Pri­vat­kun­den wie Ver­ei­ne oder ande­re Klein­un­ter­neh­mer ist die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung von Vorteil.

Wer sich unsi­cher ist, wie er sich ent­schei­den soll, der soll­te sich von Exper­ten wie Steu­er­be­ra­ter oder Exis­tenz­grün­dungs­coa­ches bera­ten lassen.

Links zum The­ma Kleinunternehmerregelung:

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © PeJo #22475270/Fotolia.com)

Tei­le die­sen Beitrag:


WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner