Schutzrechte – Ein verblüffendes Chancenfeld für jedermann (Teil 1)

Schutzrechte - Ein verblüffendes Chancenfeld für jedermann

Lesedauer: 6 Minuten

Ich möchte dir hier etwas vom Schutz von Ideen berichten und davon, welche bislang weitgehend unbekannten und somit ungenutzten Chancen damit für wirklich jeden einhergehen können.

Werfen wir also einen Blick auf ein Themengebiet, welches uns allen zwar permanent in Form aller möglichen Produkte, die wir tagtäglich verwenden, begegnet, von welchem aber dennoch kaum ein „Normalsterblicher“ wirklich tiefergehende Kenntnisse hat. Wir sprechen vom Thema Schutzrechte.

Dazu sind den meisten Menschen nur einige bekannte Kernbegriffe wie Patent, Patentamt, Marke und vielleicht noch Geschmacksmuster und Gebrauchsmuster bekannt. So ziemlich jeder hat eine Vorstellung davon, was eine Erfindung ist und dass man zu einem Patentanwalt gehen muss, um eine solche beim Patentamt zu schützen.

Es fallen einem sofort berühmte Beispiele wie die Glühbirne, das Telefon oder der Fernseher ein und eine wesentliche Assoziation bei dem Ganzen ist, dass man etwas mehr oder minder Kompliziertes vor Augen hat.

Fast jeder weiß auch noch, dass man mit einem Patent oder Gebrauchsmuster sozusagen ein Monopol auf die Erfindung hat, dass man einen solchen beim Amt eingetragenen Schutz verkaufen kann und dass man aber auch Lizenzen dafür vergeben kann, so dass ein Unternehmen die Erfindung herstellt und verkauft und der Erfinder einen Anteil des Umsatzes erhält.

Dass man sich als Erfinder somit in die wirtschaftlich ausgesprochen komfortable Lage bringen kann, mit einer einmaligen Anstrengung ein dauerhaftes passives Einkommen generiert zu haben, ist also allgemein bekannt.

Ein kleiner Erfinder steckt in jedem von uns

Aber da man selbst ja kein Erfinder ist, hat man sich als Normalsterblicher mit dem Ganzen in der Regel noch nicht wirklich näher beschäftigt und weiß daher auch nichts Näheres über die Thematik. Man glaubt, niemals selbst eine echte Erfindung machen zu können, das sei Sache von Tüftlern und Professoren, von Menschen die genial sind oder zumindest ihre Zeit weitgehend in der Werkstatt verbringen.

Zudem denkt man, dass der Schutz beim Patentamt teuer und somit riskant ist, alleine schon weil man einen Patentanwalt einschalten muss. Als etwas, das auch für einen selbst interessant sein könnte, nimmt man das Thema Schutzrechte also im Allgemeinen gar nicht wahr.

Als geschäftliche/finanzielle Chance hat man es schlicht nicht auf dem Schirm. So ging es auch uns bis zum Jahr 2016. „Uns“, das ist ein Paar mittleren Alters, in dessen Leben Anfang 2016 eine kleine Idee im Bereich „Küchenhelfer“ trat.

Bis dato war das oben beschriebene Halbwissen auch unser Informationsstand und wir haben zuvor noch nie daran gedacht, mit einem simplen Einfall zur Lösung eines kleinen allgemeinen Komfortproblems zum Erfinder zu werden und gar in die oben beschriebene Lage zu kommen, mit einer einmaligen Arbeitsanstrengung eine dauerhafte Einkommensquelle zu erschließen.

Aber nun war sie halt da, diese kleine aber feine, im Kern völlig simple Idee, die ein Komfortproblem in der Küche, mit dem sich jeder schon mal rumgeärgert hat, so elegant löst. Ideen dieser Art haben viele Menschen ab und zu mal, zum Beispiel wenn sie sich gerade mit irgendeinem kleinen alltäglichen Problem im Haushalt, am Arbeitsplatz, bei Freizeitaktivitäten oder wo auch immer herumschlagen.

„Da müsste es doch DIESES ODER JENES geben, mit dem man das löst“ oder „wenn man an dem Produkt, welches ich gerade verwende DIESES ODER JENES ändern würde, wäre es bequemer oder vielseitiger einsetzbar“ oder etwas in dieser Richtung.

Solcherlei Gedanken hatten wir auch zuvor in unserem Leben schon oftmals und den meisten Menschen, mit denen wir sprachen geht es genauso. Jedoch haben wir das bislang nie (gedanklich) weiterverfolgt – so wie die Menschen mit denen wir sprachen.

Für ein Patent braucht man KEINE große Erfindung

In diesem einen Fall Anfang 2016 war es bei uns aber anders. Diese Idee „fesselte“ uns irgendwie und um das Ende der Geschichte hier bereits ein Stück weit vorwegzunehmen: Wir erkannten schließlich, dass unsere vorherige Praxis, solcherlei Gedanken nicht ernst zu nehmen und vom Thema Schutzrechte eigentlich keine Ahnung zu haben, ein großer Fehler war.

Ein Fehler den die meisten Menschen begehen und der sogar dann noch ein Fehler ist, wenn man bislang noch keine Ideen der eben beschriebenen Art hatte und somit glaubt, in dieser Angelegenheit „nichts verpasst“ zu haben. Denn – noch ein kleiner Spoiler – es genügt bereits das Erkennen eines bislang noch ungelösten oder nur unzureichend gelösten kleinen Komfort-Problems im Alltag, um daraus eine beim Patentamt schutzfähige Erfindung zu machen!

Lass mich etwas konkreter werden: Es geht hier also um dingliche Ideen, also um irgendeine Apparatur, man sagt im Schutzrechtwesen auch Vorrichtung dazu, die man anfassen kann und die irgendeine Funktion hat. Solche funktionalen dinglichen Ideen (kein Design, keine Marken, keine immateriellen Regeln/Verfahren/Pläne) kann man beim Patentamt als Gebrauchsmuster oder als Patent schützen, um damit eine Art Monopol darauf zu erhalten.

Mit Patenten lassen sich zudem auch (Herstellungs-)Verfahren und einige weitere Sonderfälle schützen, aber darum soll es hier ebenso wenig gehen, wie um Design- oder Markenschutz. Wir betrachten hier ausschließlich dingliche(!) Vorrichtungen. Dabei konzentrieren wir uns insbesondere auf einfache Dinge, die jeder sich ausdenken kann.

Denn, was der Laie wie oben beschrieben in der Regel schon nicht weiß: Sogar ein einzelnes Bauteil mit einer spezifischen Formgebung kann bereits beim Patentamt schutzfähig sein! ”Kompliziertheit” ist keine Voraussetzung für den Erhalt des Schutzes. Es gelten andere Bedingungen, die aber dem Nichtfachmann nicht näher bekannt sind, außer vielleicht, dass eine Erfindung natürlich neu sein muss.

Der erste wichtige Punkt, den es festzuhalten gilt, ist also der, dass selbst simpelste Vorrichtungen eine Erfindung sein können! Man muss weder genial, noch besonders kreativ oder begabt sein, um einen solchen Einfall zu haben, zumal, wenn damit nur eines der vielen kleinen „Jammern auf höchstem Niveau“-Probleme gelöst wird, wie sie in unserer Wohlstandsgesellschaft massenhaft auftreten und für deren Lösung es durchaus einen großen Markt gibt.

Selbst wenn es sich nur um ein irgendwie interessantes „Gimmick“ handelt, das niemand wirklich braucht, kann damit ein großer Markterfolg erzielt werden. Der Fidget Spinner dürfte ein gutes Beispiel dafür sein.

In den neuerdings aufkommenden TV-Formaten rund um Erfindungen, wie zum Beispiel bei „Das Ding des Jahres“ auf PRO7, konnte man neben durchaus komplexeren Geschichten auch einige wirklich simple Erfindungen bestaunen: Vom Kleidungsoberteil für Mütter von Säuglingen, mit einem Reißverschluss an der richtigen Stelle zum diskreten Stillen in der Öffentlichkeit, bis zu einer Kuchenform aus Silikon, die man auffalten kann, um den gebackenen Kuchen problemlos daraus zu lösen. Oder ein simpler kleiner Plastiknippel, der die „Zunge“ des Haustürschlosses etwas verlängert und damit verhindert, dass man die Tür von außen, ohne den Schlüssel eingesteckt und halb gedreht zu haben, zuziehen kann – und sich somit aussperrt.

Solche Einfälle kann jeder spontan haben oder sie sich zielgerichtet im Alltag ausdenken. Wer genauer weiß und versteht wie Schutzrechte funktionieren und welches die Bedingungen sind, die daran geknüpft werden, der sieht seine Alltagswelt mit anderen Augen und erkennt überall Möglichkeiten für geeignete Ideenansätze.

Diese ergeben sich zumeist aus erkannten (kleinen) (Komfort-)Problemen im eigenen Alltag. Aber zunächst nochmal kurz zurück zu unserer eigenen Geschichte: Mit unserem Ideenansatz im Kopf machten wir uns Anfang 2016 im Internet auf die Suche nach Informationen.

Patente können von jedem angemeldet werden und sind NICHT teuer

Wir wollten wissen, ob es das, was uns da vorschwebte wirklich noch nicht gibt und ob es schutzfähig ist und wie man es schützen kann. Wir wollten das wissen, damit wir die „Idee selbst“ vermarkten können, ohne ein Unternehmen zu gründen, um das Ausgedachte selbst herzustellen und zu verkaufen.

Wir wollten das Herstellungs- und Vertriebs- Rad nicht neu erfinden, sondern das Erdachte geeigneten Unternehmen vorstellen, in deren Sortiment die Erfindung gut passt und sie vom Marktpotential überzeugen. Dazu benötigten wir aber einen Schutz beim Amt, also ein Patent oder Gebrauchsmuster, damit die kontaktierten Unternehmen das Ganze nicht „an uns vorbei“ betreiben können, nachdem wir sie darauf aufmerksam gemacht haben.

Schnell konnten wir Folgendes herausfinden: Sowohl Gebrauchsmuster als auch Patente können von jedem angemeldet werden. Die Hinzuziehung eines Patentanwaltes – der selten unter 1.500 Euro verlangt, meist und je nach Idee/ Erfindung noch viel mehr – ist also nicht zwingend vorgeschrieben.

Die Anmeldeformulare beim Patentamt sind sehr einfach aufgebaut, daran sollte es also nicht scheitern. Aber auf diese Formulare kommt neben den Personalien des Anmelders/Erfinders im Wesentlichen nur der Name und eine 3-zeilige Kurzbeschreibung der Erfindung, das kann also nicht alles sein.

Und tatsächlich: Der eigentliche Kern einer solchen Anmeldung ist die sogenannte Schutzschrift. Das ist ein frei zu formulierender Text, in dem die Erfindung ausführlich beschrieben, mit bereits vorhandenen ähnlichen Dingen verglichen und schließlich in einer Art Bauplan vom dinglichen Aufbau her definiert wird.

Und genau diese Schutzschrift – obwohl es letztlich ja nur ein frei formulierter Text von in der Regel zwischen 2 und 10 DIN A4 Seiten Umfang ist – stellt die eigentliche Schwierigkeit dar. Diese so zu verfassen, dass ein wirkungsvoller Amtsschutz gewährt wird, ist dem Laien quasi unmöglich und wird daher in aller Regel einem Patentanwalt überlassen.

Aber dank des Internets und des Buchdrucks muss man ja kein Laie bleiben, wenn man erkennt, dass es sich lohnt sich mit etwas Spezialwissen auszustatten. …

In Teil 2 der dreiteiligen Artikelreihe erläutere ich, wie wir das benötigte Wissen erhielten und den Weg erfolgreich gingen und wie du es uns nachmachen kannst.


Autorenbox:

Dieser dreiteilige Gastbeitrag kommt von André Becker. Es geht um den Schutz von einfachen Alltagsideen im do-it-yourself-Verfahren.

Die auf gebrauchsmusteranmeldung.de zur Verfügung gestellte Anleitung ist das Ergebnis eines erfolgreich gegangenen Weges eines privaten Paares, welches eines Tages eine einfache Idee im Bereich “Küchenhelfer” hatte.


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