Schutzrechte — Ein verblüffendes Chancenfeld für jedermann (Teil 1)

Ich möch­te dir hier etwas vom Schutz von Ideen berich­ten und davon, wel­che bis­lang weit­ge­hend unbe­kann­ten und somit unge­nutz­ten Chan­cen damit für wirk­lich jeden ein­her­ge­hen können.

Wer­fen wir also einen Blick auf ein The­men­ge­biet, wel­ches uns allen zwar per­ma­nent in Form aller mög­li­chen Pro­duk­te, die wir tag­täg­lich ver­wen­den, begeg­net, von wel­chem aber den­noch kaum ein „Nor­mal­sterb­li­cher“ wirk­lich tie­fer­ge­hen­de Kennt­nis­se hat. Wir spre­chen vom The­ma Schutz­rech­te.

Dazu sind den meis­ten Men­schen nur eini­ge bekann­te Kern­be­grif­fe wie Patent, Patent­amt, Mar­ke und viel­leicht noch Geschmacks­mus­ter und Gebrauchs­mus­ter bekannt. So ziem­lich jeder hat eine Vor­stel­lung davon, was eine Erfin­dung ist und dass man zu einem Patent­an­walt gehen muss, um eine sol­che beim Patent­amt zu schützen.

Es fal­len einem sofort berühm­te Bei­spie­le wie die Glüh­bir­ne, das Tele­fon oder der Fern­se­her ein und eine wesent­li­che Asso­zia­ti­on bei dem Gan­zen ist, dass man etwas mehr oder min­der Kom­pli­zier­tes vor Augen hat.

Fast jeder weiß auch noch, dass man mit einem Patent oder Gebrauchs­mus­ter sozu­sa­gen ein Mono­pol auf die Erfin­dung hat, dass man einen sol­chen beim Amt ein­ge­tra­ge­nen Schutz ver­kau­fen kann und dass man aber auch Lizen­zen dafür ver­ge­ben kann, so dass ein Unter­neh­men die Erfin­dung her­stellt und ver­kauft und der Erfin­der einen Anteil des Umsat­zes erhält.

Dass man sich als Erfin­der somit in die wirt­schaft­lich aus­ge­spro­chen kom­for­ta­ble Lage brin­gen kann, mit einer ein­ma­li­gen Anstren­gung ein dau­er­haf­tes pas­si­ves Ein­kom­men gene­riert zu haben, ist also all­ge­mein bekannt.

Ein kleiner Erfinder steckt in jedem von uns

Aber da man selbst ja kein Erfin­der ist, hat man sich als Nor­mal­sterb­li­cher mit dem Gan­zen in der Regel noch nicht wirk­lich näher beschäf­tigt und weiß daher auch nichts Nähe­res über die The­ma­tik. Man glaubt, nie­mals selbst eine ech­te Erfin­dung machen zu kön­nen, das sei Sache von Tüft­lern und Pro­fes­so­ren, von Men­schen die geni­al sind oder zumin­dest ihre Zeit weit­ge­hend in der Werk­statt verbringen.

Zudem denkt man, dass der Schutz beim Patent­amt teu­er und somit ris­kant ist, allei­ne schon weil man einen Patent­an­walt ein­schal­ten muss. Als etwas, das auch für einen selbst inter­es­sant sein könn­te, nimmt man das The­ma Schutz­rech­te also im All­ge­mei­nen gar nicht wahr.

Als geschäftliche/​finanzielle Chan­ce hat man es schlicht nicht auf dem Schirm. So ging es auch uns bis zum Jahr 2016. „Uns“, das ist ein Paar mitt­le­ren Alters, in des­sen Leben Anfang 2016 eine klei­ne Idee im Bereich „Küchen­hel­fer“ trat.

Bis dato war das oben beschrie­be­ne Halb­wis­sen auch unser Infor­ma­ti­ons­stand und wir haben zuvor noch nie dar­an gedacht, mit einem simp­len Ein­fall zur Lösung eines klei­nen all­ge­mei­nen Kom­fort­pro­blems zum Erfin­der zu wer­den und gar in die oben beschrie­be­ne Lage zu kom­men, mit einer ein­ma­li­gen Arbeits­an­stren­gung eine dau­er­haf­te Ein­kom­mens­quel­le zu erschließen.

Aber nun war sie halt da, die­se klei­ne aber fei­ne, im Kern völ­lig simp­le Idee, die ein Kom­fort­pro­blem in der Küche, mit dem sich jeder schon mal rum­ge­är­gert hat, so ele­gant löst. Ideen die­ser Art haben vie­le Men­schen ab und zu mal, zum Bei­spiel wenn sie sich gera­de mit irgend­ei­nem klei­nen all­täg­li­chen Pro­blem im Haus­halt, am Arbeits­platz, bei Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten oder wo auch immer herumschlagen.

„Da müss­te es doch DIESES ODER JENES geben, mit dem man das löst“ oder „wenn man an dem Pro­dukt, wel­ches ich gera­de ver­wen­de DIESES ODER JENES ändern wür­de, wäre es beque­mer oder viel­sei­ti­ger ein­setz­bar“ oder etwas in die­ser Richtung.

Sol­cher­lei Gedan­ken hat­ten wir auch zuvor in unse­rem Leben schon oft­mals und den meis­ten Men­schen, mit denen wir spra­chen geht es genau­so. Jedoch haben wir das bis­lang nie (gedank­lich) wei­ter­ver­folgt — so wie die Men­schen mit denen wir sprachen.

Für ein Patent braucht man KEINE große Erfindung

In die­sem einen Fall Anfang 2016 war es bei uns aber anders. Die­se Idee „fes­sel­te“ uns irgend­wie und um das Ende der Geschich­te hier bereits ein Stück weit vor­weg­zu­neh­men: Wir erkann­ten schließ­lich, dass unse­re vor­he­ri­ge Pra­xis, sol­cher­lei Gedan­ken nicht ernst zu neh­men und vom The­ma Schutz­rech­te eigent­lich kei­ne Ahnung zu haben, ein gro­ßer Feh­ler war.

Ein Feh­ler den die meis­ten Men­schen bege­hen und der sogar dann noch ein Feh­ler ist, wenn man bis­lang noch kei­ne Ideen der eben beschrie­be­nen Art hat­te und somit glaubt, in die­ser Ange­le­gen­heit „nichts ver­passt“ zu haben. Denn — noch ein klei­ner Spoi­ler — es genügt bereits das Erken­nen eines bis­lang noch unge­lös­ten oder nur unzu­rei­chend gelös­ten klei­nen Kom­fort-Pro­blems im All­tag, um dar­aus eine beim Patent­amt schutz­fä­hi­ge Erfin­dung zu machen!

Lass mich etwas kon­kre­ter wer­den: Es geht hier also um ding­li­che Ideen, also um irgend­ei­ne Appa­ra­tur, man sagt im Schutz­recht­we­sen auch Vor­rich­tung dazu, die man anfas­sen kann und die irgend­ei­ne Funk­ti­on hat. Sol­che funk­tio­na­len ding­li­chen Ideen (kein Design, kei­ne Mar­ken, kei­ne imma­te­ri­el­len Regeln/​Verfahren/​Pläne) kann man beim Patent­amt als Gebrauchs­mus­ter oder als Patent schüt­zen, um damit eine Art Mono­pol dar­auf zu erhalten.

Mit Paten­ten las­sen sich zudem auch (Herstellungs-)Verfahren und eini­ge wei­te­re Son­der­fäl­le schüt­zen, aber dar­um soll es hier eben­so wenig gehen, wie um Design- oder Mar­ken­schutz. Wir betrach­ten hier aus­schließ­lich ding­li­che(!) Vor­rich­tun­gen. Dabei kon­zen­trie­ren wir uns ins­be­son­de­re auf ein­fa­che Din­ge, die jeder sich aus­den­ken kann.

Denn, was der Laie wie oben beschrie­ben in der Regel schon nicht weiß: Sogar ein ein­zel­nes Bau­teil mit einer spe­zi­fi­schen Form­ge­bung kann bereits beim Patent­amt schutz­fä­hig sein! ”Kom­pli­ziert­heit” ist kei­ne Vor­aus­set­zung für den Erhalt des Schut­zes. Es gel­ten ande­re Bedin­gun­gen, die aber dem Nicht­fach­mann nicht näher bekannt sind, außer viel­leicht, dass eine Erfin­dung natür­lich neu sein muss.

Der ers­te wich­ti­ge Punkt, den es fest­zu­hal­ten gilt, ist also der, dass selbst sim­pels­te Vor­rich­tun­gen eine Erfin­dung sein kön­nen! Man muss weder geni­al, noch beson­ders krea­tiv oder begabt sein, um einen sol­chen Ein­fall zu haben, zumal, wenn damit nur eines der vie­len klei­nen „Jam­mern auf höchs­tem Niveau“-Probleme gelöst wird, wie sie in unse­rer Wohl­stands­ge­sell­schaft mas­sen­haft auf­tre­ten und für deren Lösung es durch­aus einen gro­ßen Markt gibt.

Selbst wenn es sich nur um ein irgend­wie inter­es­san­tes „Gim­mick“ han­delt, das nie­mand wirk­lich braucht, kann damit ein gro­ßer Markt­er­folg erzielt wer­den. Der Fid­get Spin­ner dürf­te ein gutes Bei­spiel dafür sein.

In den neu­er­dings auf­kom­men­den TV-For­ma­ten rund um Erfin­dun­gen, wie zum Bei­spiel bei „Das Ding des Jah­res“ auf PRO7, konn­te man neben durch­aus kom­ple­xe­ren Geschich­ten auch eini­ge wirk­lich simp­le Erfin­dun­gen bestau­nen: Vom Klei­dungs­ober­teil für Müt­ter von Säug­lin­gen, mit einem Reiß­ver­schluss an der rich­ti­gen Stel­le zum dis­kre­ten Stil­len in der Öffent­lich­keit, bis zu einer Kuchen­form aus Sili­kon, die man auf­fal­ten kann, um den geba­cke­nen Kuchen pro­blem­los dar­aus zu lösen. Oder ein simp­ler klei­ner Plas­tik­nip­pel, der die „Zun­ge“ des Haus­tür­schlos­ses etwas ver­län­gert und damit ver­hin­dert, dass man die Tür von außen, ohne den Schlüs­sel ein­ge­steckt und halb gedreht zu haben, zuzie­hen kann — und sich somit aussperrt.

Sol­che Ein­fäl­le kann jeder spon­tan haben oder sie sich ziel­ge­rich­tet im All­tag aus­den­ken. Wer genau­er weiß und ver­steht wie Schutz­rech­te funk­tio­nie­ren und wel­ches die Bedin­gun­gen sind, die dar­an geknüpft wer­den, der sieht sei­ne All­tags­welt mit ande­ren Augen und erkennt über­all Mög­lich­kei­ten für geeig­ne­te Ideenansätze.

Die­se erge­ben sich zumeist aus erkann­ten (klei­nen) (Komfort-)Problemen im eige­nen All­tag. Aber zunächst noch­mal kurz zurück zu unse­rer eige­nen Geschich­te: Mit unse­rem Ideen­an­satz im Kopf mach­ten wir uns Anfang 2016 im Inter­net auf die Suche nach Informationen.

Patente können von jedem angemeldet werden und sind NICHT teuer

Wir woll­ten wis­sen, ob es das, was uns da vor­schweb­te wirk­lich noch nicht gibt und ob es schutz­fä­hig ist und wie man es schüt­zen kann. Wir woll­ten das wis­sen, damit wir die „Idee selbst“ ver­mark­ten kön­nen, ohne ein Unter­neh­men zu grün­den, um das Aus­ge­dach­te selbst her­zu­stel­len und zu verkaufen.

Wir woll­ten das Her­stel­lungs- und Ver­triebs- Rad nicht neu erfin­den, son­dern das Erdach­te geeig­ne­ten Unter­neh­men vor­stel­len, in deren Sor­ti­ment die Erfin­dung gut passt und sie vom Markt­po­ten­ti­al über­zeu­gen. Dazu benö­tig­ten wir aber einen Schutz beim Amt, also ein Patent oder Gebrauchs­mus­ter, damit die kon­tak­tier­ten Unter­neh­men das Gan­ze nicht „an uns vor­bei“ betrei­ben kön­nen, nach­dem wir sie dar­auf auf­merk­sam gemacht haben.

Schnell konn­ten wir Fol­gen­des her­aus­fin­den: Sowohl Gebrauchs­mus­ter als auch Paten­te kön­nen von jedem ange­mel­det wer­den. Die Hin­zu­zie­hung eines Patent­an­wal­tes — der sel­ten unter 1.500 Euro ver­langt, meist und je nach Idee/​Erfin­dung noch viel mehr — ist also nicht zwin­gend vorgeschrieben.

Die Anmel­de­for­mu­la­re beim Patent­amt sind sehr ein­fach auf­ge­baut, dar­an soll­te es also nicht schei­tern. Aber auf die­se For­mu­la­re kommt neben den Per­so­na­li­en des Anmelders/​Erfinders im Wesent­li­chen nur der Name und eine 3‑zeilige Kurz­be­schrei­bung der Erfin­dung, das kann also nicht alles sein.

Und tat­säch­lich: Der eigent­li­che Kern einer sol­chen Anmel­dung ist die soge­nann­te Schutz­schrift. Das ist ein frei zu for­mu­lie­ren­der Text, in dem die Erfin­dung aus­führ­lich beschrie­ben, mit bereits vor­han­de­nen ähn­li­chen Din­gen ver­gli­chen und schließ­lich in einer Art Bau­plan vom ding­li­chen Auf­bau her defi­niert wird.

Und genau die­se Schutz­schrift — obwohl es letzt­lich ja nur ein frei for­mu­lier­ter Text von in der Regel zwi­schen 2 und 10 DIN A4 Sei­ten Umfang ist — stellt die eigent­li­che Schwie­rig­keit dar. Die­se so zu ver­fas­sen, dass ein wir­kungs­vol­ler Amts­schutz gewährt wird, ist dem Lai­en qua­si unmög­lich und wird daher in aller Regel einem Patent­an­walt überlassen.

Aber dank des Inter­nets und des Buch­drucks muss man ja kein Laie blei­ben, wenn man erkennt, dass es sich lohnt sich mit etwas Spe­zi­al­wis­sen auszustatten. …

In Teil 2 der drei­tei­li­gen Arti­kel­rei­he erläu­te­re ich, wie wir das benö­tig­te Wis­sen erhiel­ten und den Weg erfolg­reich gin­gen und wie du es uns nach­ma­chen kannst.

Die­ser drei­tei­li­ge Gast­bei­trag kommt von André. Es geht um den Schutz von ein­fa­chen All­tags­ideen im do-it-yours­elf-Ver­fah­ren. Die auf gebrauchs​mus​ter​an​mel​dung​.de zur Ver­fü­gung gestell­te Anlei­tung ist das Ergeb­nis eines erfolg­reich gegan­ge­nen Weges eines pri­va­ten Paa­res, wel­ches eines Tages eine ein­fa­che Idee im Bereich “Küchen­hel­fer” hatte.

Schreibe einen Kommentar

Privatsphäre-Einstellungen ändern | Historie der Privatsphäre-Einstellungen | Einwilligungen widerrufen

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner