Schutzrechte – Ein verblüffendes Chancenfeld für jedermann (Teil 2)

Schutzrechte – Ein verblüffendes Chancenfeld für jedermann

Lesedauer: 5 Minuten

In Teil 1 des Beitrages erläuterte ich dir, dass jeder sich mit dem Schutz von dinglichen Alltagsideen potenziell ein dauerhaftes passives Einkommen aufbauen kann. Wir, die Verfasser dieses Artikels, sind diesen Weg erfolgreich gegangen. Hier erfährst du, wie wir das geschafft haben und wie auch du es uns nachmachen kannst.

Das hochinteressante Thema Schutzrechte hat uns damals sehr in seinen Bann gezogen und wir entwickelten den Ehrgeiz, es OHNE Patentanwalt zu schaffen, unsere Grundidee zu einer Erfindung zu machen und sie beim Patentamt zu schützen.

Der Schutz einer Erfindung kostet nicht mehr als 40 Euro

Was wir schnell in Erfahrung bringen konnten, war, dass die reinen Amtsgebühren sich auf lediglich 40 Euro belaufen, mit denen man eine dingliche Vorrichtung als Gebrauchsmuster für die ersten 3 Jahre vollumfänglich schützen kann.

Damit sind wir beim zweiten wichtigen Punkt, den es festzuhalten gilt: Der Schutz einer Erfindung kostet nicht mehr als 40 Euro, denn höher sind die Amtsgebühren nicht und einen Patentanwalt muss man nicht einschalten!

Der in Teil 1 dieses Artikels erläuterte erste wichtige Punkt, den es festzuhalten galt, war ja, dass selbst einfachste Ideen schutzfähig sein können, da „Kompliziertheit“ keine Bedingung für eine Erfindung ist. Beide Erkenntnisse/Punkte zusammengenommen bedeuten und bedingen, dass wirklich JEDER eine Erfindung machen und sie auch zu geringsten Kosten selbst schützen kann! Wenn er nur weiß, wie man es machen muss, damit es erfolgversprechend ist!

Am Anfang war das Nichtwissen über Patente und Schutzrechte

Was bei uns nach der Einholung der ersten einfachen Grundinformationen (s.o.) folgte, waren viele hundert Stunden sehr ernsthafte Recherche im Internet und in Büchern. Wir investierten dafür nahezu unsere gesamte Freizeit und Teile unseres Schlafs.

Wir lasen sämtliche einschlägigen Gesetze und Amtsregelungen, nahmen Akteneinsicht in unzählige Verfahren vor den Patentgerichten sowie in Patent-Prüfungsverfahren, wir lasen unzählige Patente und Gebrauchsmuster und beschäftigten uns ausgiebig mit den Regelungen und Vorschriften, anhand derer die Prüfer beim Amt die Schutzfähigkeit einer eingereichten Idee überprüfen (da wird nicht „gewürfelt“, alles ist klar geregelt).

Wir lasen still in (offenen) Foren von Patentanwälten mit, wir verschlangen schließlich, als unsere Expertise dies zuließ, zahllose sehr tief in die Materie gehende Fachartikel in Fachpublikationen und unternahmen noch vieles weitere mehr, um GENAU zu begreifen, welches die Bedingungen sind, die eine Vorrichtung erfüllen muss, um als Erfindung geschützt werden zu können und wie man eine Anmeldung vorzunehmen hat.

Antrieb war uns initial zunächst herauszufinden, ob wir für unsere Idee tatsächlich einen Schutz erhalten können. Danach wollten wir ursprünglich zu einem Patentanwalt gehen, aber eben nur dann, wenn wir uns sicher waren, dass ein Schutz möglich ist.

Die faszinierende Thematik Schutzrechte – die uns alle ja in Form nahezu aller Produkte, die wir täglich verwenden, permanent umgibt, ohne dabei wirklich sichtbar zu werden, außer auf den Bankkonten der Erfinder – und die Aussicht, darauf tatsächlich den „Erfinderweg“ gehen zu können, motivierten uns aber schließlich zu den oberen genannten umfangreichen Anstrengungen.

Unsere gesammelten Erkenntnisse haben wir laiengerecht aufbereitet

Unsere gewonnenen Erkenntnisse, die in der Summe gar nicht allzu umfangreich, dafür aber hoch komprimiert, vollständig, abgesichert und vor allem laiengerecht aufbereitet sind, haben wir schriftlich festgehalten, um sie auch zukünftig anwenden zu können. Man weiß ja, dass man alles, was man sich nicht aufschreibt oder mit dem man ständig zu tun hat, nach gewisser Zeit wieder von den Details her vergisst, sodass man wieder Zeit aufwenden müsste, um sich sicher zu sein „wie das nochmal war“.

Diese Aufzeichnungen haben wir mittlerweile bereits mehrfach wiederverwendet, denn Ideenansätze fliegen uns durch das erlangte Spezialwissen mittlerweile förmlich um die Ohren. Man sieht die „Dinge“ des Alltags (im wahrsten Sinne des Wortes) mit anderen Augen, wenn man erst einmal genau weiß und versteht, wie Schutzrechte funktionieren.

Hätten wir schon früher gewusst, wie einfach eine brauchbare Idee aussehen kann, wie man geeignete Ideen überall im Alltag erkennt oder sie zielgerichtet gedanklich erarbeitet und wie günstig und somit risikofrei man sie selbst schützen kann, dann … hätte, hätte Fahrradkette.

Erfindermarkt birgt großes Potenzial für passives Einkommen

Mit dem richtigen Knowhow benötigt man zum Schutz einer dinglichen Idee beim Patentamt keine professionelle Hilfe und nicht mal ein Gewerbe und kann für nur 40 Euro Amtsgebühren binnen weniger Wochen einen amtlichen Schutz erhalten, der einem das Monopol auf das Erfundene gewährt und den man Unternehmen, die an Herstellung und Verkauf des Erfundenen Interesse haben könnten, zum Kauf oder zur Lizenzierung anbieten kann.

Alles, was man dazu tun muss, kann man online und von Zuhause aus erledigen und es entstehen nur einmalige, begrenzte Arbeiten sowie nur geringste Kosten.

Funktioniert es nicht, hat man kaum Geld und nur begrenzte Zeit investiert. Funktioniert es hingegen, hat man sich mit einmaligem Arbeitseinsatz ein tatsächlich 100 % passives dauerhaftes Einkommen aufgebaut, in theoretisch sogar unbegrenzter Höhe, denn das „Wirtschaften“ überlässt man ja anderen, bestenfalls einem großen Unternehmen.

Mit wohl keiner anderen Vorgehensweise, die man risikolos, fast ohne Kosten und nebenher anwenden kann, hat man die Chance auf einen derart „großen“ Erfolg. Normalerweise gilt: Will man ein „the-sky-is-the-limit“-Projekt starten, muss man in aller Regel „all in“ gehen und von Anfang an große Risiken und Arbeitsbelastungen tragen. Nicht so bei der hier beschriebenen Vorgehensweise.

Aus Mangel an Wissen werden findige Alltagsideen kaum weiterverfolgt

Fassen wir zusammen: Dem Laien ist es normalerweise nicht möglich, eine Schutzrecht-Anmeldung (zum Patent oder Gebrauchsmuster) in einer Weise durchzuführen, die erfolgversprechend ist und tatsächlich zu einem wirksamen Schutz führt.

Der Laie DARF eine Anmeldung also zwar ohne Patentanwalt beim Amt einreichen, aber er KANN es letztlich nicht. Deshalb beauftragt man normalerweise einen Patentanwalt mit der Anmeldung der Erfindung und den vorausgehenden Recherchen, mit denen geklärt wird, ob eine Anmeldung überhaupt Sinn macht und die Idee geeignet ist.

Ein solcher Anwalt mit einem Stundensatz zwischen zumeist 150,- und 500,- Euro macht das ganze Unterfangen aber leider sehr teuer und somit riskant. Mit weniger als 1.500, – Euro kommt man bei einer solchen Anmeldung in der Regel nicht davon, eher noch (weit) mehr, je nach Anwalt und Erfindung.

Die Folge ist, dass kaum einer seine Alltagsideen ernsthaft weiterverfolgt. So ging es vermutlich bislang auch dir, wodurch all deine Ideen/Einfälle stets im Sande verliefen, beziehungsweise wodurch du dir deiner Ideenansätze – die bereits aus einem erkannten Problem bestehen können – eventuell gar nicht wirklich bewusst warst, da du deren Potenzial nicht kanntest. …

Erfindewas.de liefert einzigartige Anleitung für die Realisierung von Alltagsideen

Das ändert sich jedoch, wenn du dich mit der Thematik Schutzrechte etwas besser auskennst. Dann erkennst du das Potenzial und die relative Einfachheit einer Schutzrechtsanmeldung und wirst mit anderen Augen durch die Welt gehen und Dinge in deinem Alltag wahrnehmen, die dir zuvor nicht auffielen. Letztlich musst du, um eine Erfindung zu schützen, nur ein simples 3-seitiges Formular des Patentamtes ausfüllen, in welchem im Wesentlichen nur deine Personalien einzutragen sind.

Diesem Formular musst du eine sogenannte Schutzschrift beilegen, einen von dir zu formulierenden Text von in der Regel zwischen etwa 2 und 10 DIN A4 Seiten Umfang, in welchem du die Erfindung genau beschreibst und in einer Art Bauplan definierst. Die Schutzschrift geeignet zu verfassen und zuvor die Idee in konstruktiver/dinglicher Hinsicht geeignet auszugestalten, ist die eigentliche Herausforderung bei dem Ganzen.

Wird dies in fachgerechter Weise erledigt und die Anmeldung (Formular plus Schutzschrift) zum Patentamt gesendet und 40 Euro überwiesen, ist damit bereits alles getan, um den Schutz binnen nur circa 6 bis 8 Wochen zu erhalten! Nach dem Erhalt der Urkunde kannst du allen anderen Marktteilnehmern die Herstellung und den Verkauf von Produkten gemäß deiner Idee/Erfindung verbieten und dies nötigenfalls gerichtlich durchsetzen.

Für die weiteren Arbeiten nach der Anmeldung brauchst du aber nicht erst diese 6 bis 8 Wochen, bis die Urkunde kommt, abzuwarten, denn bereits unmittelbar nach dem Eingang der Anmeldung beim Amt kann dir niemand mehr die Idee abnehmen. Du brauchst deine Idee also ab diesem Zeitpunkt nicht mehr geheim zu halten und kannst damit beginnen, Unternehmen zu kontaktieren, die daran interessiert sein könnten, dir den Schutz – also letztlich die Idee /das Erfundene – als Ganzes abzukaufen oder eine Lizenz zur Herstellung zu erhalten, gegen Umsatzbeteiligung an dich.

Mit dieser einfachen Vorgehensweise kann also jeder nebenher, risikolos, fast kostenlos und mit nur einmaligen Arbeiten in der Größenordnung von 5 bis 30 Stunden ein „Eisen ins Feuer“ bringen, aus dem potenziell etwas Großes werden kann.

Im letzten Teil der dreiteiligen Artikelserie 3 zeige ich dir Ausschnitte aus unseren oben erwähnten „Aufzeichnungen“.


Autorenbox:

Dieser dreiteilige Gastbeitrag kommt von André Becker. Es geht um den Schutz von einfachen Alltagsideen im do-it-yourself-Verfahren.

Die auf gebrauchsmusteranmeldung.de zur Verfügung gestellte Anleitung ist das Ergebnis eines erfolgreich gegangenen Weges eines privaten Paares, welches eines Tages eine einfache Idee im Bereich “Küchenhelfer” hatte.


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