Schutz­rech­te – Ein ver­blüf­fen­des Chan­cen­feld für jeder­mann (Teil 2)

Schutzrechte – Ein verblüffendes Chancenfeld für jedermann

In Teil 1 des Bei­tra­ges erläu­ter­te ich dir, dass jeder sich mit dem Schutz von ding­li­chen All­tags­ideen poten­zi­ell ein dau­er­haf­tes pas­si­ves Ein­kom­men auf­bau­en kann. Wir, die Ver­fas­ser die­ses Arti­kels, sind die­sen Weg erfolg­reich gegan­gen. Hier erfährst du, wie wir das geschafft haben und wie auch du es uns nach­ma­chen kannst.

Das hoch­in­ter­es­san­te The­ma Schutz­rech­te hat uns damals sehr in sei­nen Bann gezo­gen und wir ent­wi­ckel­ten den Ehr­geiz, es OHNE Patent­an­walt zu schaf­fen, unse­re Grund­idee zu einer Erfin­dung zu machen und sie beim Patent­amt zu schützen.

Der Schutz einer Erfin­dung kos­tet nicht mehr als 40 Euro

Was wir schnell in Erfah­rung brin­gen konn­ten, war, dass die rei­nen Amts­ge­büh­ren sich auf ledig­lich 40 Euro belau­fen, mit denen man eine ding­li­che Vor­rich­tung als Gebrauchs­mus­ter für die ers­ten 3 Jah­re voll­um­fäng­lich schüt­zen kann.

Damit sind wir beim zwei­ten wich­ti­gen Punkt, den es fest­zu­hal­ten gilt: Der Schutz einer Erfin­dung kos­tet nicht mehr als 40 Euro, denn höher sind die Amts­ge­büh­ren nicht und einen Patent­an­walt muss man nicht einschalten! 

Der in Teil 1 die­ses Arti­kels erläu­ter­te ers­te wich­ti­ge Punkt, den es fest­zu­hal­ten galt, war ja, dass selbst ein­fachs­te Ideen schutz­fä­hig sein kön­nen, da „Kom­pli­ziert­heit“ kei­ne Bedin­gung für eine Erfin­dung ist. Bei­de Erkenntnisse/​Punkte zusam­men­ge­nom­men bedeu­ten und bedin­gen, dass wirk­lich JEDER eine Erfin­dung machen und sie auch zu gerings­ten Kos­ten selbst schüt­zen kann! Wenn er nur weiß, wie man es machen muss, damit es erfolg­ver­spre­chend ist!

Am Anfang war das Nicht­wis­sen über Paten­te und Schutzrechte

Was bei uns nach der Ein­ho­lung der ers­ten ein­fa­chen Grund­in­for­ma­tio­nen (s.o.) folg­te, waren vie­le hun­dert Stun­den sehr ernst­haf­te Recher­che im Inter­net und in Büchern. Wir inves­tier­ten dafür nahe­zu unse­re gesam­te Frei­zeit und Tei­le unse­res Schlafs.

Wir lasen sämt­li­che ein­schlä­gi­gen Geset­ze und Amts­re­ge­lun­gen, nah­men Akten­ein­sicht in unzäh­li­ge Ver­fah­ren vor den Patent­ge­rich­ten sowie in Patent-Prü­fungs­ver­fah­ren, wir lasen unzäh­li­ge Paten­te und Gebrauchs­mus­ter und beschäf­tig­ten uns aus­gie­big mit den Rege­lun­gen und Vor­schrif­ten, anhand derer die Prü­fer beim Amt die Schutz­fä­hig­keit einer ein­ge­reich­ten Idee über­prü­fen (da wird nicht „gewür­felt“, alles ist klar geregelt).

Wir lasen still in (offe­nen) Foren von Patent­an­wäl­ten mit, wir ver­schlan­gen schließ­lich, als unse­re Exper­ti­se dies zuließ, zahl­lo­se sehr tief in die Mate­rie gehen­de Fach­ar­ti­kel in Fach­pu­bli­ka­tio­nen und unter­nah­men noch vie­les wei­te­re mehr, um GENAU zu begrei­fen, wel­ches die Bedin­gun­gen sind, die eine Vor­rich­tung erfül­len muss, um als Erfin­dung geschützt wer­den zu kön­nen und wie man eine Anmel­dung vor­zu­neh­men hat.

Antrieb war uns initi­al zunächst her­aus­zu­fin­den, ob wir für unse­re Idee tat­säch­lich einen Schutz erhal­ten kön­nen. Danach woll­ten wir ursprüng­lich zu einem Patent­an­walt gehen, aber eben nur dann, wenn wir uns sicher waren, dass ein Schutz mög­lich ist.

Die fas­zi­nie­ren­de The­ma­tik Schutz­rech­te — die uns alle ja in Form nahe­zu aller Pro­duk­te, die wir täg­lich ver­wen­den, per­ma­nent umgibt, ohne dabei wirk­lich sicht­bar zu wer­den, außer auf den Bank­kon­ten der Erfin­der — und die Aus­sicht, dar­auf tat­säch­lich den „Erfin­der­weg“ gehen zu kön­nen, moti­vier­ten uns aber schließ­lich zu den obe­ren genann­ten umfang­rei­chen Anstrengungen.

Unse­re gesam­mel­ten Erkennt­nis­se haben wir lai­en­ge­recht aufbereitet

Unse­re gewon­ne­nen Erkennt­nis­se, die in der Sum­me gar nicht all­zu umfang­reich, dafür aber hoch kom­pri­miert, voll­stän­dig, abge­si­chert und vor allem lai­en­ge­recht auf­be­rei­tet sind, haben wir schrift­lich fest­ge­hal­ten, um sie auch zukünf­tig anwen­den zu kön­nen. Man weiß ja, dass man alles, was man sich nicht auf­schreibt oder mit dem man stän­dig zu tun hat, nach gewis­ser Zeit wie­der von den Details her ver­gisst, sodass man wie­der Zeit auf­wen­den müss­te, um sich sicher zu sein „wie das noch­mal war“.

Die­se Auf­zeich­nun­gen haben wir mitt­ler­wei­le bereits mehr­fach wie­der­ver­wen­det, denn Ideen­an­sät­ze flie­gen uns durch das erlang­te Spe­zi­al­wis­sen mitt­ler­wei­le förm­lich um die Ohren. Man sieht die „Din­ge“ des All­tags (im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes) mit ande­ren Augen, wenn man erst ein­mal genau weiß und ver­steht, wie Schutz­rech­te funktionieren.

Hät­ten wir schon frü­her gewusst, wie ein­fach eine brauch­ba­re Idee aus­se­hen kann, wie man geeig­ne­te Ideen über­all im All­tag erkennt oder sie ziel­ge­rich­tet gedank­lich erar­bei­tet und wie güns­tig und somit risi­ko­frei man sie selbst schüt­zen kann, dann … hät­te, hät­te Fahrradkette.

Erfin­der­markt birgt gro­ßes Poten­zi­al für pas­si­ves Einkommen

Mit dem rich­ti­gen Know­how benö­tigt man zum Schutz einer ding­li­chen Idee beim Patent­amt kei­ne pro­fes­sio­nel­le Hil­fe und nicht mal ein Gewer­be und kann für nur 40 Euro Amts­ge­büh­ren bin­nen weni­ger Wochen einen amt­li­chen Schutz erhal­ten, der einem das Mono­pol auf das Erfun­de­ne gewährt und den man Unter­neh­men, die an Her­stel­lung und Ver­kauf des Erfun­de­nen Inter­es­se haben könn­ten, zum Kauf oder zur Lizen­zie­rung anbie­ten kann.

Alles, was man dazu tun muss, kann man online und von Zuhau­se aus erle­di­gen und es ent­ste­hen nur ein­ma­li­ge, begrenz­te Arbei­ten sowie nur gerings­te Kosten.

Funk­tio­niert es nicht, hat man kaum Geld und nur begrenz­te Zeit inves­tiert. Funk­tio­niert es hin­ge­gen, hat man sich mit ein­ma­li­gem Arbeits­ein­satz ein tat­säch­lich 100 % pas­si­ves dau­er­haf­tes Ein­kom­men auf­ge­baut, in theo­re­tisch sogar unbe­grenz­ter Höhe, denn das „Wirt­schaf­ten“ über­lässt man ja ande­ren, bes­ten­falls einem gro­ßen Unternehmen.

Mit wohl kei­ner ande­ren Vor­ge­hens­wei­se, die man risi­ko­los, fast ohne Kos­ten und neben­her anwen­den kann, hat man die Chan­ce auf einen der­art „gro­ßen“ Erfolg. Nor­ma­ler­wei­se gilt: Will man ein „the-sky-is-the-limit“-Projekt star­ten, muss man in aller Regel „all in“ gehen und von Anfang an gro­ße Risi­ken und Arbeits­be­las­tun­gen tra­gen. Nicht so bei der hier beschrie­be­nen Vorgehensweise.

Aus Man­gel an Wis­sen wer­den fin­di­ge All­tags­ideen kaum weiterverfolgt

Fas­sen wir zusam­men: Dem Lai­en ist es nor­ma­ler­wei­se nicht mög­lich, eine Schutz­recht-Anmel­dung (zum Patent oder Gebrauchs­mus­ter) in einer Wei­se durch­zu­füh­ren, die erfolg­ver­spre­chend ist und tat­säch­lich zu einem wirk­sa­men Schutz führt.

Der Laie DARF eine Anmel­dung also zwar ohne Patent­an­walt beim Amt ein­rei­chen, aber er KANN es letzt­lich nicht. Des­halb beauf­tragt man nor­ma­ler­wei­se einen Patent­an­walt mit der Anmel­dung der Erfin­dung und den vor­aus­ge­hen­den Recher­chen, mit denen geklärt wird, ob eine Anmel­dung über­haupt Sinn macht und die Idee geeig­net ist.

Ein sol­cher Anwalt mit einem Stun­den­satz zwi­schen zumeist 150,- und 500,- Euro macht das gan­ze Unter­fan­gen aber lei­der sehr teu­er und somit ris­kant. Mit weni­ger als 1.500, — Euro kommt man bei einer sol­chen Anmel­dung in der Regel nicht davon, eher noch (weit) mehr, je nach Anwalt und Erfindung.

Die Fol­ge ist, dass kaum einer sei­ne All­tags­ideen ernst­haft wei­ter­ver­folgt. So ging es ver­mut­lich bis­lang auch dir, wodurch all dei­ne Ideen/​Einfälle stets im San­de ver­lie­fen, bezie­hungs­wei­se wodurch du dir dei­ner Ideen­an­sät­ze — die bereits aus einem erkann­ten Pro­blem bestehen kön­nen — even­tu­ell gar nicht wirk­lich bewusst warst, da du deren Poten­zi­al nicht kanntest. …

Erfin​de​was​.de lie­fert ein­zig­ar­ti­ge Anlei­tung für die Rea­li­sie­rung von Alltagsideen

Das ändert sich jedoch, wenn du dich mit der The­ma­tik Schutz­rech­te etwas bes­ser aus­kennst. Dann erkennst du das Poten­zi­al und die rela­ti­ve Ein­fach­heit einer Schutz­rechts­an­mel­dung und wirst mit ande­ren Augen durch die Welt gehen und Din­ge in dei­nem All­tag wahr­neh­men, die dir zuvor nicht auf­fie­len. Letzt­lich musst du, um eine Erfin­dung zu schüt­zen, nur ein simp­les 3‑seitiges For­mu­lar des Patent­am­tes aus­fül­len, in wel­chem im Wesent­li­chen nur dei­ne Per­so­na­li­en ein­zu­tra­gen sind.

Die­sem For­mu­lar musst du eine soge­nann­te Schutz­schrift bei­le­gen, einen von dir zu for­mu­lie­ren­den Text von in der Regel zwi­schen etwa 2 und 10 DIN A4 Sei­ten Umfang, in wel­chem du die Erfin­dung genau beschreibst und in einer Art Bau­plan defi­nierst. Die Schutz­schrift geeig­net zu ver­fas­sen und zuvor die Idee in konstruktiver/​dinglicher Hin­sicht geeig­net aus­zu­ge­stal­ten, ist die eigent­li­che Her­aus­for­de­rung bei dem Ganzen.

Wird dies in fach­ge­rech­ter Wei­se erle­digt und die Anmel­dung (For­mu­lar plus Schutz­schrift) zum Patent­amt gesen­det und 40 Euro über­wie­sen, ist damit bereits alles getan, um den Schutz bin­nen nur cir­ca 6 bis 8 Wochen zu erhal­ten! Nach dem Erhalt der Urkun­de kannst du allen ande­ren Markt­teil­neh­mern die Her­stel­lung und den Ver­kauf von Pro­duk­ten gemäß dei­ner Idee/​Erfindung ver­bie­ten und dies nöti­gen­falls gericht­lich durchsetzen.

Für die wei­te­ren Arbei­ten nach der Anmel­dung brauchst du aber nicht erst die­se 6 bis 8 Wochen, bis die Urkun­de kommt, abzu­war­ten, denn bereits unmit­tel­bar nach dem Ein­gang der Anmel­dung beim Amt kann dir nie­mand mehr die Idee abneh­men. Du brauchst dei­ne Idee also ab die­sem Zeit­punkt nicht mehr geheim zu hal­ten und kannst damit begin­nen, Unter­neh­men zu kon­tak­tie­ren, die dar­an inter­es­siert sein könn­ten, dir den Schutz – also letzt­lich die Idee /​das Erfun­de­ne – als Gan­zes abzu­kau­fen oder eine Lizenz zur Her­stel­lung zu erhal­ten, gegen Umsatz­be­tei­li­gung an dich.

Mit die­ser ein­fa­chen Vor­ge­hens­wei­se kann also jeder neben­her, risi­ko­los, fast kos­ten­los und mit nur ein­ma­li­gen Arbei­ten in der Grö­ßen­ord­nung von 5 bis 30 Stun­den ein „Eisen ins Feu­er“ brin­gen, aus dem poten­zi­ell etwas Gro­ßes wer­den kann.

Im letz­ten Teil der drei­tei­li­gen Arti­kel­se­rie 3 zei­ge ich dir Aus­schnit­te aus unse­ren oben erwähn­ten „Auf­zeich­nun­gen“.


Autoren­box:

Die­ser drei­tei­li­ge Gast­bei­trag kommt von André Becker. Es geht um den Schutz von ein­fa­chen All­tags­ideen im do-it-yourself-Verfahren. 

Die auf gebrauchs​mus​ter​an​mel​dung​.de zur Ver­fü­gung gestell­te Anlei­tung ist das Ergeb­nis eines erfolg­reich gegan­ge­nen Weges eines pri­va­ten Paa­res, wel­ches eines Tages eine ein­fa­che Idee im Bereich “Küchen­hel­fer” hatte.


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