Kre­dit­auf­nah­me im fort­ge­schrit­te­nen Alter — Das soll­test du wissen

Kreditaufnahme im fortgeschrittenen Alter - Das solltest du wissen

Kre­di­te kön­nen uns in vie­len Lebens­si­tua­tio­nen nütz­lich sein. Oft wer­den damit teu­re­re All­tags­ge­gen­stän­de wie ein Com­pu­ter, eine Wasch­ma­schi­ne oder auch ein Auto finan­ziert, da nicht genug Geld für eine ein­ma­li­ge Zah­lung vor­han­den ist.

Und gera­de im Alter, jen­seits der 60 oder 65 Jah­re, wenn man Ren­te bezieht und mehr Zeit für sich und sei­ne Fami­lie hat, will man sich Hob­bys wid­men, die durch­aus kost­spie­lig sein kön­nen und für deren Rea­li­sie­rung die Erspar­nis­se nicht ausreichen. 

Oder man möch­te eine gro­ße Rei­se unter­neh­men, das Haus umbau­en oder sanie­ren oder sich einen Win­ter­gar­ten zule­gen. Mit der Auf­nah­me eines Kre­dits könn­te so man­cher Traum Wirk­lich­keit werden.

Zwar wird man als Rent­ner oder soge­nann­ter Best Ager (Per­so­nen ab einem Alter von 55 Jah­ren auf­wärts) von vie­len Bran­chen als mög­li­cher Kun­de umwor­ben, von Ban­ken aller­dings nicht.

Ab wel­chem Alter wird kein Kre­dit mehr gewährt?

Doch kann man im fort­ge­schrit­te­nen Alter noch einen Kre­dit bean­tra­gen bzw. wird die Bank Per­so­nen die­ser Alters­grup­pe einen Kre­dit gewäh­ren? Und kann man genau sagen, ab wel­chem Alter man kei­ne Kre­di­te mehr bekommt?

Vor­ab sei gesagt, dass es in Deutsch­land kein Gesetz gibt, in dem ein Höchst­al­ter für die Kre­dit­ver­ga­be fest­ge­legt ist. Trotz­dem wer­den in der Pra­xis Per­so­nen über 75 Jah­ren kaum noch für einen Kre­dit berück­sich­tigt. Ab 80 ist es fast schon unmög­lich, von der Bank einen Kre­dit zu erhalten.

In der Schweiz ver­ge­ben die Ban­ken Per­so­nen ab 70 Jah­ren kei­nen Kre­dit mehr, ein­fach aus dem Grund, um älte­re Men­schen in der Ren­te vor einer Über­schul­dung zu bewahren.

Wel­che Bedin­gun­gen gel­ten für einen Kre­dit im Alter?

Wer aus Sicht des Geld­in­sti­tuts als kre­dit­wür­dig erscheint, hängt neben dem Alter auch von der finan­zi­el­len Situa­ti­on des Kre­dit­stel­lers, also von der Höhe sei­ner Ren­te, mög­li­chen wei­te­ren Ein­nah­men und der Höhe des geplan­ten Kre­dits ab.

Für Per­so­nen im fort­ge­schrit­te­nen Alter gilt letzt­end­lich bei der Kre­dit­ver­ga­be das glei­che wie bei jedem ande­ren Kre­dit: Die Bank stellt die Ein­nah­men und Aus­ga­ben des poten­zi­el­len Kre­dit­neh­mers ein­an­der gegen­über. Ist die Ren­te gering, hat die Bank nur wenig Aus­sicht auf Sicher­hei­ten, falls es zu einem Rück­zah­lungs­aus­fall kom­men soll­te. Zu den Sicher­hei­ten zäh­len ein eige­nes Haus, Akti­en, kost­ba­rer Schmuck, Fest­geld und Antiquitäten.

Außer­dem besteht das Risi­ko, dass der Kre­dit zu Leb­zei­ten nicht mehr voll­stän­dig zurück­ge­zahlt wer­den kann, d. h. der Kre­dit­neh­mer ver­stirbt, bevor alle Raten getilgt wur­den. Soll­te der Kre­dit über­haupt gewährt wer­den, wer­den die Til­gungs­zeit­räu­me (die Kre­dit­lauf­zeit) knapp ange­setzt, was wie­der­um dem Kre­dit­neh­mer nicht gefal­len dürfte.

Noch aus­sichts­lo­ser gestal­tet sich die Situa­ti­on, falls ein nega­ti­ver Schufa-Ein­trag vor­liegt. Ein Kre­dit ohne Schufa lässt sich dann mög­li­cher­wei­se über aus­län­di­sche Ban­ken rea­li­sie­ren. Nach­teil auch hier: Der Kre­dit­neh­mer soll­te nicht älter als 62 Jah­re sein und die Kre­dit­sum­me wird von der Bank bestimmt.

Ver­lo­cken­de Senio­ren-Ange­bo­te von spe­zi­el­len Anbie­tern soll­ten mit Vor­sicht genos­sen wer­den. Bevor man sich für einen sol­chen Kre­dit ent­schei­det, heißt es, alle Infor­ma­tio­nen her­an­zie­hen, die man bekom­men kann, sowie Nut­zen und Kos­ten gegen­ein­an­der abwä­gen. Denn auch hier lau­ern vie­le schwar­ze Schafe.

Wel­che Alter­na­ti­ven für Kre­di­te gibt es im Alter?

Wer mit einer Kre­dit­an­fra­ge bei sei­ner Bank kei­nen Erfolg hat, muss nach Alter­na­ti­ven Aus­schau hal­ten, wie z. B. der Immobilienverrentung.

Fol­gen­de gän­gi­ge For­men der Immo­bi­li­en­ver­ren­tung kom­men für Best Ager ab 70 Jah­ren, die ein Haus besit­zen, infrage:

  • Leib­ren­te
  • Zeit­ren­te
  • Teil­ver­kauf der Immobilie

Die Immo­bi­li­en­ver­ren­tung kann von Woh­nungs- und Haus­ei­gen­tü­mern ab einem Alter von 55 und dar­über hin­aus in Anspruch genom­men werden.

Was ver­steht man unter Immobilienverrentung?

Die Immo­bi­li­en­ver­ren­tung ist als eine Maß­nah­me der pri­va­ten Alters­vor­sor­ge zu ver­ste­hen. Woh­nungs- und Haus­ei­gen­tü­mer im Ren­ten­al­ter haben damit die Mög­lich­keit, ihr inves­tier­tes Kapi­tal liqui­de zu machen, ohne dass sie aus ihrer Immo­bi­lie aus­zie­hen müssen.

Ob man eine Hypo­thek auf­neh­men muss, das Objekt ganz oder nur einen Teil davon ver­kauft, hängt von dem jewei­li­gen Modell ab, das man wählt. Die Bank bzw. der Inves­tor gewährt einem ein Wohn- oder Nieß­brauch­recht, damit man wei­ter in sei­ner Woh­nung oder sei­nem Haus woh­nen blei­ben kann. Wie die wei­te­ren Rech­ten und Pflich­ten aus­se­hen, wird von der jewei­li­gen Ver­ren­tungs­form geregelt.

Leib­ren­te

Bei der Leib­ren­te ver­kauft man sei­ne Immo­bi­lie, bekommt von dem neu­en Eigen­tü­mer aber ein Wohn- oder Nieß­brauch­recht gewährt. Das Wohn­recht gilt lebens­läng­lich, doch man hat weder Rech­te noch Pflich­ten in sei­nem ver­kauf­ten Haus, ganz im Gegen­satz zum Nieß­brauch­recht. Hier kann man als Bewoh­ner des Hau­ses und ehe­ma­li­ger Eigen­tü­mer die Immo­bi­lie sogar vermieten.

Zeit­ren­te

Im Unter­schied zur Leib­ren­te wird die Zeit­ren­te nur für einen fest­ge­leg­ten Zeit­raum gezahlt und muss ver­steu­ert wer­den. Wenn der Ren­ten­be­zie­her vor Ablauf des defi­nier­ten Zeit­raums stirbt, bekom­men die Erben die noch aus­ste­hen­den Rentenzahlungen.

Immo­bi­li­en-Teil­ver­kauf

Für den Immo­bi­li­en-Teil­ver­kauf wird mit dem Inves­tor eine stil­le Teil­ha­ber­schaft aus­ge­macht, die sich auf maxi­mal die Hälf­te des gegen­wär­ti­gen Immo­bi­li­en­wer­tes beschränkt. Auch hat man ein Nieß­brauch­recht. Ein Rück­kaufs­recht wie das Ver­er­ben des Eigen­an­teils ist möglich.

Im Gegen­zug für das wei­te­re Nut­zungs­recht zahlt man an den Inves­tor eine monat­li­che Nut­zungs­ge­bühr, deren Höhe sich aus dem Kauf­preis und der mög­li­chen zeit­li­chen Nut­zungs­über­ein­kunft ergibt.

Wei­te­re wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen zur Immobilienverrentung

Bevor man sich für eines der Model­le ent­schei­det, soll­te man alle Vor- und Nach­tei­le genau­es­tens abwä­gen. Für wel­ches Modell man sich ent­schei­det, hängt in den meis­ten Fäl­len von der eige­nen Lebens­si­tua­ti­on ab:

  • Wer wei­ter­hin über sein Haus oder sei­ne Woh­nung ver­fü­gen will, soll­te das Nieß­brauch­recht vor­zie­hen. Wer nichts mehr mit der Immo­bi­li­en­pfle­ge zu tun haben will, für den passt bes­ser das Wohnrecht.
  • Wer regel­mä­ßi­ge Geld­zah­lun­gen für die Lebens­hal­tung braucht, soll­te sich für ein Ren­ten­mo­dell entscheiden.
  • Für die Ablö­sung einer offe­nen Hypo­thek bie­tet sich der Teil­ver­kauf der Immo­bi­lie als idea­le Lösung an, da man hier auch Ein­mal­zah­lun­gen zulässt.
  • Eben­falls soll­te man steu­er­li­che Aspek­te und die anfal­len­den Kos­ten der Immo­bi­li­en­ver­ren­tung nicht vergessen.
  • Wer Erben hat, soll­te mit ihnen im Vor­feld die ver­schie­de­nen Model­le der Immo­bi­li­en­ver­ren­tung besprechen.

Fazit

Einen Kre­dit ab Ende 60/​Anfang 70 zu bean­tra­gen, gestal­tet sich schwie­rig bis unmög­lich. Die Ban­ken sehen in die­ser Alters­grup­pe nicht mehr genü­gend Sicher­hei­ten für eine ver­läss­li­che Ratentilgung.

Doch es gibt vor allem für Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer ande­re Mög­lich­kei­ten, um sich im Alter eine finan­zi­el­le Unab­hän­gig­keit zu bewah­ren, wie die Immo­bi­li­en­ver­ren­tung und ihre ver­schie­de­nen Model­le. Jedes Modell hat sei­ne Vor- und Nach­tei­le, die vor­ab gründ­lich durch­dacht wer­den müs­sen, bevor man sich für eine Opti­on entscheidet.

Über die Autorin

Mein Name ist Susan­ne Braun und ich bin selb­stän­di­ge Web­de­si­gne­rin und Bloggerin.

Auf mei­nem Geld-online-Blog schrei­be ich seit Mit­te 2009 über alle The­men­be­rei­che, die die Selb­stän­dig­keit online, erfolg­rei­ches Arbei­ten und Geld­ver­die­nen im Inter­net betreffen.

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © IgorVetushko/Depositphotos.com)

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