Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit — Welche Möglichkeiten gibt es?

Inhalt zuletzt aktua­li­siert: 18. Mai 2021

Wer sich aus der Arbeits­lo­sig­keit selb­stän­dig machen will, ver­fügt in den meis­ten Fäl­len über kei­ne gro­ße Kapi­tal­de­cke, um die ers­te Zeit der Exis­tenz­grün­dung ange­mes­sen zu über­ste­hen und um wenigs­tens sei­ne Lebens­hal­tungs­kos­ten bezah­len zu können.

Immer­hin bie­tet die Bun­des­agen­tur für Arbeit sowohl Emp­fän­gern von Arbeits­lo­sen­geld I als auch Emp­fän­gern von Arbeits­lo­sen­geld II eine klei­ne Finan­zie­rungs­hil­fe an, die grün­dungs­wil­li­ge Arbeits­su­chen­de auch nut­zen soll­ten. Für ALGI-Emp­fän­ger gibt es den soge­nann­ten Grün­dungs­zu­schuss und für ALGII-Emp­fän­ger das soge­nann­te Ein­stiegs­geld.

Lei­der wur­de der Grün­dungs­zu­schuss Ende 2011 in sei­nen Leis­tun­gen gekürzt und kann grün­dungs­wil­li­gen Arbeits­lo­sen auch ver­wei­gert wer­den, wenn der zustän­di­ge Arbeits­ver­mitt­ler in dem Grün­dungs­kon­zept kei­nen dau­er­haf­ten Markt­er­folg sieht oder an der ernst­haf­ten Grün­dungs­wil­lig­keit zwei­felt. Ein wei­te­rer Ver­wei­ge­rungs­grund kann sein, dass der Grün­dungs­wil­li­ge auf dem Arbeits­markt leicht ver­mit­tel­bar ist.

Damit ist der Grün­dungs­zu­schuss zu einer Ermes­sens­leis­tung gewor­den, es gibt kei­nen Rechts­an­spruch mehr auf die­se Zahlung.

Gründungszuschuss für ALGI-Empfänger

Seit den Ver­schär­fun­gen für die Zah­lung des Grün­dungs­zu­schuss ist die Zahl derer, die die­se Leis­tung erhal­ten, deut­lich zurück­ge­gan­gen. Das belegt eine Gra­fik, in der die monat­li­chen Zugän­ge in die För­de­rung mit Grün­dungs­zu­schuss sowie Ein­stiegs­geld vom Janu­ar 2009 bis August 2013 line­ar dar­ge­stellt werden.

Bis zu den Neue­run­gen im Novem­ber 2011 ist die Inan­spruch­nah­me des Grün­dungs­zu­schus­ses auf einem abso­lu­ten Hoch und bricht danach stark ein. Solch star­ke Ein­brü­che wur­den in den Jah­ren zuvor noch nie ver­zeich­net. Dage­gen ist bei der Inan­spruch­nah­me des Ein­stiegs­gelds kein gro­ßer Rück­gang zu erken­nen, auch wenn die Zah­len in den letz­ten Jah­ren hier eben­falls rück­läu­fig sind.

Gründungszuschuss Entwicklung

Quel­le: Bun­des­agen­tur für Arbeit, Förderstatistik

Trotz­dem soll­te man sich von den Ver­schär­fun­gen nicht abschre­cken las­sen, wenn man glaubt eine gute und erfolg­rei­che Geschäfts­idee zu haben und wirk­lich bestrebt ist, sich selb­stän­dig zu machen.

Dass die Geschäfts­idee erfolg­reich ver­spre­chend ist, soll­te eigent­lich das Ziel von jedem Exis­tenz­grün­der sein, ob er nun aus der Arbeits­lo­sig­keit grün­det oder nicht. Den­noch ist es bedau­er­lich, dass nun die Ver­mitt­lung in Arbeit bei dem Arbeits­su­chen­den Vor­rang hat und die För­de­rung abge­lehnt wer­den kann. Begrün­det wird die­ses Vor­ge­hen damit, dass es mitt­ler­wei­le in vie­len Berufs­bran­chen einen star­ken Fach­kräf­te­man­gel gibt und soll­te der Grün­dungs­wil­li­ge gute Chan­cen haben, in den ers­ten Arbeits­markt inte­griert zu wer­den, wird er wohl kei­ne För­der­zu­sa­ge für eine Exis­tenz­grün­dung erhalten

Zu den Zah­len von abge­lehn­ten Grün­dungs­zu­schuss-Anträ­gen deutsch­land­weit kann ich nichts sagen. Inter­es­sant zu die­sem The­ma ist das Inter­view über weni­ger Grün­dungs­zu­schuss-Anträ­ge in Meck­len­burg-Vor­pom­mern auf Gründer-MV.de.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Um einen Grün­dungs­zu­schuss zu erhal­ten, muss der Grün­dungs­wil­li­ge meh­re­re Vor­aus­set­zun­gen erfüllen.

  • Man muss bei der Auf­nah­me der selb­stän­di­gen Tätig­keit noch einen Anspruch auf Arbeits­lo­sen­geld I von 150 Tagen haben.
  • Man muss dem Arbeits­ver­mitt­ler dar­le­gen, dass man fach­lich und per­sön­lich für die Selb­stän­dig­keit geeig­net ist. Bestehen Zwei­fel, kann von einem ver­langt wer­den, an einer Maß­nah­me für Eig­nungs­fest­stel­lung oder einem Exis­tenz­grün­dungs­kurs teilzunehmen.
  • Eine fach­kun­di­ge Stel­le muss das Grün­dungs­vor­ha­ben begut­ach­ten und fest­stel­len, dass die Exis­tenz­grün­dung trag­fä­hig ist. Zu sol­chen Stel­len gehö­ren Han­dels- und Hand­werks­kam­mern, Steu­er­be­ra­ter und Kre­dit­in­sti­tu­te. Das heißt, man muss bei­spiels­wei­se bei einem Steu­er­be­ra­ter einen Geschäfts- und Ren­ta­bi­li­täts­plan erstel­len las­sen und die­sen dann bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit einreichen.
  • Und ganz wich­tig ist auch der Wil­le zur beruf­li­chen Selb­stän­dig­keit. Wer nur das Geld des Zuschus­ses abgrei­fen möch­te, der kommt bei sei­nem Ver­mitt­ler auch nicht über­zeu­gend rüber.

Gründungszuschuss in zwei Phasen gegliedert

Der Grün­dungs­zu­schuss wird 15 Mona­te lang gezahlt und ist in zwei Zah­lungs­pha­sen unterteilt.

In der Pha­se 1, die sechs Mona­te dau­ert, bekommt man einen Zuschuss in Höhe des indi­vi­du­el­len monat­li­chen Arbeits­lo­sen­gel­des sowie eine Pau­scha­le von 300 Euro für die sozia­le Absi­che­rung (vor allem Krankenversicherung).

In der Pha­se 2 (neun Mona­te) wird nur noch die Pau­scha­le von 300 Euro für die Sozi­al­ver­si­che­rung gezahlt. Das Arbeits­lo­sen­geld I ent­fällt. Für die­se För­der­pau­scha­le muss man sei­ne bis­he­ri­gen geschäft­li­chen Akti­vi­tä­ten schrift­lich nachweisen.

Der Grün­dungs­zu­schuss muss nicht ver­steu­ert werden.

Wer sich selb­stän­dig macht, ist nicht mehr ver­pflich­tet, Mit­glied in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung zu sein. Man soll­te sich aber pri­vat absi­chern, zumin­dest dann, wenn die finan­zi­el­le Situa­ti­on sich ver­bes­sert hat. Aus­nah­men bestä­ti­gen auch hier die Regel, denn Hand­wer­ker, Heb­am­men, Künst­ler, Leh­rer und Publi­zis­ten müs­sen wei­ter­hin in die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung einzahlen.

Wel­che Ver­si­che­run­gen Exis­tenz­grün­der wirk­lich benö­ti­gen und wel­che nicht so wich­tig sind, fin­den Sie hier.

Einstiegsgeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II

Wer ALGII bezieht, kann sich mit dem Ein­stiegs­geld selb­stän­dig machen. Ob die Bean­tra­gung erfolg­reich sein wird, ent­schei­det der jewei­li­ge Fall­ma­na­ger, denn einen Rechts­an­spruch auf die­se Unter­stüt­zung gibt es nicht.

Eine fes­te Bei­trags­hö­he ist dem Ein­stiegs­geld nicht zuge­wie­sen, sie rich­tet sich nach der Dau­er der Arbeits­lo­sig­keit und der Grö­ße der Bedarfs­ge­mein­schaft des Grün­ders bzw. der Grün­de­rin. Das Ein­stiegs­geld wird dann maxi­mal über 24 Mona­te als Zuschuss zum ALGII gezahlt.

Vor­aus­set­zun­gen, um das Ein­stiegs­geld zu erhal­ten, wer­den an der Per­sön­lich­keit (ent­spre­chen­de Kennt­nis­se usw.) des Grün­ders und an des­sen Geschäfts­idee fest­ge­macht. Wird die Idee als wirt­schaft­lich trag­fä­hig bewer­tet, dürf­te man das Ein­stiegs­geld erhalten.

Was noch alles mög­lich an finan­zi­el­ler Unter­stüt­zung für grün­dungs­wil­li­ge ALGII-Emp­fän­ger ist, wird man dann auch im Bera­tungs­ge­spräch erfahren.

Fazit

Wer eine gute und trag­fä­hi­ge Geschäfts­idee besitzt, soll­te sich von sei­ner augen­blick­li­chen finan­zi­el­len Situa­ti­on nicht ins Bocks­horn jagen las­sen. Denn es doch bes­ser, mit wenig Geld aktiv zu wer­den und sich selbst aus sei­ner miss­li­chen Lage befrei­en zu wol­len als nur pas­siv zu sein und abzuwarten.

Wer auf dem ers­ten Arbeits­markt schwer ver­mit­tel­bar ist, alle Vor­aus­set­zun­gen für eine För­der­zu­la­ge erfüllt und eine gute Geschäfts­idee lie­fert, dürf­te mit gro­ßer Wahr­schein­lich­keit den Grun­dungs­zu­schuss erhalten.

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © Myri­ams-Fotos /Pixabay.com)

2 Gedanken zu „Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit — Welche Möglichkeiten gibt es?“

  1. Guten Tag

    aus eige­ner leid­vol­ler Erfah­rung kann ich nur sagen, dass es nicht ein­fach ist, es wer­den einem auch vom Amt immer wie­der Stei­ne in den Weg gelegt und Hür­den auf­ge­baut. Beson­ders wenn man selbst­stän­dig ist und kei­ne Ware pro­du­ziert, son­dern sei­ne Arbeits­kraft oder eine künst­le­ri­sche Leis­tung ver­kauft. Da hap­pert es beim Verständnis.

    Den ein­zi­gen Weg den ich gefun­den habe war mir einen Neben­job zu suchen und mei­ne Selb­stän­dig­keit auf­zu­bau­en. Das dies dann län­ger dau­ert und anstren­gen­der ist, ist klar, aber oft ist es lei­der der ein­zi­ge Weg und nur weil auf dem Amt zu wenig Fan­ta­sie herrscht und zu vie­le Regeln vor­han­den sind. Men­schen pas­sen nun mal nicht in ein Schema.

    gruß

Schreibe einen Kommentar

Privatsphäre-Einstellungen ändern | Historie der Privatsphäre-Einstellungen | Einwilligungen widerrufen

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner