Update: Nachdem zuerst das genaue Datum für die Gründungszuschuss-Neuregelungen nicht klar war und diese erst im Laufe von 2012 eintreten sollten, werden sie jetzt schon zum 1. November 2011 umgesetzt.
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig machen will, der kann — wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt — einen Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen.
Auch ich habe vor gut zwei Jahren diese Möglichkeit genutzt, um in den ersten Monaten meiner Selbständigkeit finanziell etwas abgesichert zu sein. Gerade am Anfang verdient man ja nicht viel und so hat man zumindest für neun Monate einen festen Betrag, mit dem man seine Lebenshaltung finanzieren kann.
Ich finde diese Art der Unterstützung für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit ein gelungenes Programm der Bundesagentur für Arbeit, aber im nächsten Jahr kündigen sich unschöne Entwicklungen an. So soll der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss ab April 2012 entfallen. Bevor ich darauf näher eingehe, will ich weitere Informationen zum Gründungszuschuss vorstellen.
WERBUNG
Preiswertes SEO-Tool für Blogger noch günstiger
SERPBOT PRO dauerhaft 20 Prozent günstiger – 1. Monat kostenlos
Nutze dafür diesen Gutscheincode: erfolg-durch-serpbot
Registrierungslink: SERPBOT PRO*
Aufbau des Gründungszuschusses
Der Gründungszuschuss wird insgesamt über einen Zeitraum von 15 Monaten gewährt und setzt sich aus zwei Phasen zusammen:
- In der ersten Phase, die neun Monate umfasst, wird dem Existenzgründer eine Grundförderung gezahlt in der Höhe des bisherigen Arbeitslosengeld-I-Anspruchs plus einer monatlichen Pauschale von 300 Euro, mit der Sie Ihre Sozialversicherungsausgaben wie Krankenversicherung usw. abdecken sollen. Allerdings können diese Ausgabe auch höher als 300 Euro sein. Für die Gewährung der Grundförderung müssen Sie u. a. einen Businessplan, eine Rentabilitäts- und Liquiditätsrechnung vorlegen. Den Businessplan sollten Sie selbst verfassen, die anderen Unterlagen wird ein Steuerberater für Sie übernehmen.
- In der zweiten Phase werden über einen Zeitraum von sechs Monaten nur noch 300 Euro gezahlt. Diese zweite Phase, die sogenannte Aufbauförderung müssen Sie nochmals extra beantragen. Das heißt, nach den neun Monaten Grundförderung wird nicht automatisch für die nächsten sechs Monate die Aufbauförderung gezahlt. Denn die Zahlungen der zweiten Phase liegen im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters. Für die Verlängerung müssen Sie bestimmte Unterlagen vorlegen, wie z. B. Ihre unternehmerischen Tätigkeiten in den ersten neun Monaten, einen Ausblick auf die weitere Geschäftsentwicklung usw. Fragen Sie vorher nach, was Ihr Sachbearbeiter für die Gewährung der Aufbauförderung an Nachweisen benötigt. Außerdem ist Ihr Steuerberater bei dem Zusammenstellen der nötigen Informationen behilflich.
Ganz wichtig zu wissen ist, dass diese Zahlungen nicht versteuert werden müssen. Das heißt, das Finanzamt rechnet diese Beträge nicht auf Ihre weiteren Einnahmen an.
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
Gründungszuschuss erhalten Sie dann, wenn Sie noch mindestens 90 Tage (Rest-) Anspruch auf Arbeitslosengeld I geltend machen können. Entweder sind Sie schon arbeitslos — dann müssen Sie Ihre Gründungsvorbereitungen zügig durchziehen, damit Sie die 90-Tages-Frist nicht überschreiten.
Zu den wichtigen Gründungsvorbereitungen gehören vor allem ein gut ausgearbeiteter Businessplan, den Sie Ihrem Steuerberater vorlegen müssen und weitere betriebswirtschaftliche Berechnungen, die Ihr Steuerberater für Sie zusammenstellt und die Sie bei Ihrem Sachbearbeiter einreichen müssen.
Oder Sie müssen noch Arbeitslosengeld beantragen. Anspruch auf ALG I können Sie geltend machen, wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben.
Sie haben auch als Angestellte/r Anspruch auf den Gründungszuschuss, wenn Sie sich selbständig machen wollen. Hierzu und auch zu allen anderen Fragen zum Gründungszuschuss erhalten Sie ausführliche Informationen auf der Website www.gruendungszuschuss.de.
Unattraktive Neuerungen wahrscheinlich ab April 2012
Nun kündigen sich allerdings für alle zukünftigen Existenzgründer, die den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen können, unattraktive Neuerungen im nächsten Jahr an. Nicht nur, dass die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung deutlich ansteigen und man fünf Jahre an die Versicherung gebunden ist, auch der Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss soll nach dem Willen der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen entfallen und die Voraussetzungen für die Förderung erschwert werden.
Waren bisher 90 Tage Restanspruch auf ALG I Bedingung, sollen es dann 180 Tage sein. Und auch der Umfang der Förderung soll deutlich zurückgefahren werden. Sollten die Pläne wirklich so umgesetzt werden, würde es von April 2012 im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters liegen, ob der Gründungszuschuss gewährt wird oder nicht. Die neun Monate Grundförderung würden auf sechs Monate verkürzt, dafür die Aufbauförderung von 300 Euro Pauschale von sechs Monaten auf neun Monate verlängert werden.
Ich finde diese Entwicklung bedauerlich, denn somit werden angehenden Existenzgründern noch mehr Steine in den beschwerlichen Weg der Selbständigkeit gelegt. Außerdem wird man noch mehr abhängig von dem Beurteilungsvermögen der Arbeitsvermittler, ob eine Gründung Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Ich fände es wirklich schade, wenn diese Neuregelungen so umgesetzt werden, aber wer sich selbständig machen will, sollte sich auch davon nicht abschrecken lassen.
(Bildquelle Artikelanfang: © geralt/Pixabay.com)
[…] meinem Artikel Gründungszuschuss-Neuregelungen ab 2012 Ende Mai habe ich schon beschrieben, dass die Förderung der Existenzgründung von der […]
Leider stimmen die Angaben inhaltlich aber nicht terminlich. Die Änderungen treten bereits zum 01.11.2011 in Kraft und dass wichtigste: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss sondern es wird eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit ob Gründungszuschuss gewährt wird oder nicht…
[…] treten. Wie diese aussehen sollten, habe ich vor ein paar Wochen in einem Blogbeitrag mit dem Titel Gründungszuschuss-Neuregelungen […]
Ja leider hat uns die neue Reglung auch schwerr getroffen. Jetzt entscheiden nach unserer Meinung nach eine Behörde, die nicht über das geschulte Personal verfügt, um einschätzen zu können ob ein Gründer gefördert werden sollte oder nicht. Nur wenige Agenturen haben hierfür geschultes Personal. Die Aussage der IHK oder eines Coaches spielt nun keine Rolle mehr. Sehr schade
es geht glaube ich gar nicht mehr. ich war sogar heute in arbeitsamt wegen selbstständig zu machen, am 07.02.2012.die haben gesagt das gibs nicht mehr ab 01.01.2012 vorschuss für selbsständig zu machen, angeblich neues gesetz.obwohl ich auch sogab zeit 01.01.2012 arbeitslos bin. was sol ich machen.…..?????
Fakt ist: Die Kassen sind leer!! Das Ministerium stellt Ziele für alle Agenturen für Arbeit auf. Nur ein gewisser Prozentsatz muss im Jahr gewährt werden. Daher sind die Agenturen überfordert und versuchen zu retten was zu retten gibt. Ich hatte selbst ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter. Ich möchte mich auch Selbstständig machen in der Finanzbranche. Angeblich soll ein wichtiges Kriterium seit 01.01.12 sein, dass der Antragsteller nicht zu vermitteln sein muss. z.B ein Förster kommt zu Ihnen und beabsichtigt im Einzelhandel etwas zu machen, da er in Industriegebieten keine Stelle findet und keinerlei fachliche Qualis bringt.
m.E. nach totaler Schwachsinn! Die Absurdität kennt keine Grenzen!
Mir hat man die Absage mit der Begründung erteilt, ich wäre überqualifiziert weil ich eine abgeschlossene Ausbildung + Studium habe. Ich hätte damit kein Recht drauf, da ich leicht vermittelbar wäre. Das ist einfach nur Quatsch! Unsinnige Ausreden!
Es ist meiner Meinung nach wirklich eine Ermessungsentscheidung wie V.Knee oben schon schrieb.
da bin ich ja froh das ich mich schon 2003 selbständig gemacht habe da wurde noch für drei jahre gefördert. auserdem muss ich sagen das schon damals sich zuviele leute ohne richtigen plan in die selbständigkeit gestürzt haben und 6 monate später wieder beim amt waren.
Existenzgründung gut und schön aber was passiert, wenn mein Partner innerhalb von einem oder 2 Jahren pleite geht, weil er nicht mehr genug Aufträge hat? Ich habe ALG II und mein Mann auch. Muss er dann alles wieder zurück zahlen? Müssen wir jeden Monat einen Nachweis auf dem Amt erbringen oder wie bei normalem ALG II nur alle halben Jahre? Erhalte ich trotzdem die Sozialleistungen vom Amt oder muss ich dann jeden Monat betteln gehen? Oder muß ich gar noch ausziehen, um wenigsten Geld für den normalen Zahlungsverkehr und mich selbst zu haben.Mein Mann ist nicht extrem standfest,um alles durchzuziehen auch wenn es grade Sch.… läuft.Ich habe Angst und keine Lust irgendwann durch seine Selstständigkeit obdachlos zu werden.
@Kathrin Jahr: Ich kann Ihnen leider keine genaue Beratung geben, dafür ist die Agentur für Arbeit zuständig.
Es ist aber so: Wenn Ihr Mann sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig gemacht hat, Gründungszuschuss erhalten hat und doch nicht genügend Aufträge erhält, kann er sich wieder arbeitslos melden.
War er freiwillig arbeitslosversichert, bekommt er sechs Monate ALGI, wenn bestimmte Regelungen auf ihn zutreffen. Den Gründungszuschuss braucht er nicht zurückzuzahlen.
Es ist noch ein Grund Schwarz-Gelb abzuwählen
[…] wurde der Gründungszuschuss Ende 2011 in seinen Leistungen gekürzt und kann gründungswilligen Arbeitslosen auch verweigert werden, wenn der zuständige […]