Gründungszuschuss-Neuregelungen ab 2012: Förderung der Existenzgründung wird damit erschwert

Inhalt zuletzt aktua­li­siert: 20. Juli 2019

Update: Nach­dem zuerst das genaue Datum für die Grün­dungs­zu­schuss-Neu­re­ge­lun­gen nicht klar war und die­se erst im Lau­fe von 2012 ein­tre­ten soll­ten, wer­den sie jetzt schon zum 1. Novem­ber 2011 umgesetzt. 

Wer sich aus der Arbeits­lo­sig­keit selb­stän­dig machen will, der kann — wenn er bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt — einen Grün­dungs­zu­schuss bei der Arbeits­agen­tur beantragen.

Auch ich habe vor gut zwei Jah­ren die­se Mög­lich­keit genutzt, um in den ers­ten Mona­ten mei­ner Selb­stän­dig­keit finan­zi­ell etwas abge­si­chert zu sein. Gera­de am Anfang ver­dient man ja nicht viel und so hat man zumin­dest für neun Mona­te einen fes­ten Betrag, mit dem man sei­ne Lebens­hal­tung finan­zie­ren kann.

Ich fin­de die­se Art der Unter­stüt­zung für Exis­tenz­grün­der aus der Arbeits­lo­sig­keit ein gelun­ge­nes Pro­gramm der Bun­des­agen­tur für Arbeit, aber im nächs­ten Jahr kün­di­gen sich unschö­ne Ent­wick­lun­gen an. So soll der Rechts­an­spruch auf den Grün­dungs­zu­schuss ab April 2012 ent­fal­len. Bevor ich dar­auf näher ein­ge­he, will ich wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Grün­dungs­zu­schuss vorstellen.

Aufbau des Gründungszuschusses

Der Grün­dungs­zu­schuss wird ins­ge­samt über einen Zeit­raum von 15 Mona­ten gewährt und setzt sich aus zwei Pha­sen zusammen:

  1. In der ers­ten Pha­se, die neun Mona­te umfasst, wird dem Exis­tenz­grün­der eine Grund­för­de­rung gezahlt in der Höhe des bis­he­ri­gen Arbeits­lo­sen­geld-I-Anspruchs plus einer monat­li­chen Pau­scha­le von 300 Euro, mit der Sie Ihre Sozi­al­ver­si­che­rungs­aus­ga­ben wie Kran­ken­ver­si­che­rung usw. abde­cken sol­len. Aller­dings kön­nen die­se Aus­ga­be auch höher als 300 Euro sein. Für die Gewäh­rung der Grund­för­de­rung müs­sen Sie u. a. einen Busi­ness­plan, eine Ren­ta­bi­li­täts- und Liqui­di­täts­rech­nung vor­le­gen. Den Busi­ness­plan soll­ten Sie selbst ver­fas­sen, die ande­ren Unter­la­gen wird ein Steu­er­be­ra­ter für Sie übernehmen.
  2. In der zwei­ten Pha­se wer­den über einen Zeit­raum von sechs Mona­ten nur noch 300 Euro gezahlt. Die­se zwei­te Pha­se, die soge­nann­te Auf­bau­för­de­rung müs­sen Sie noch­mals extra bean­tra­gen. Das heißt, nach den neun Mona­ten Grund­för­de­rung wird nicht auto­ma­tisch für die nächs­ten sechs Mona­te die Auf­bau­för­de­rung gezahlt. Denn die Zah­lun­gen der zwei­ten Pha­se lie­gen im Ermes­sen des zustän­di­gen Sach­be­ar­bei­ters. Für die Ver­län­ge­rung müs­sen Sie bestimm­te Unter­la­gen vor­le­gen, wie z. B. Ihre unter­neh­me­ri­schen Tätig­kei­ten in den ers­ten neun Mona­ten, einen Aus­blick auf die wei­te­re Geschäfts­ent­wick­lung usw. Fra­gen Sie vor­her nach, was Ihr Sach­be­ar­bei­ter für die Gewäh­rung der Auf­bau­för­de­rung an Nach­wei­sen benö­tigt. Außer­dem ist Ihr Steu­er­be­ra­ter bei dem Zusam­men­stel­len der nöti­gen Infor­ma­tio­nen behilflich.

Ganz wich­tig zu wis­sen ist, dass die­se Zah­lun­gen nicht ver­steu­ert wer­den müs­sen. Das heißt, das Finanz­amt rech­net die­se Beträ­ge nicht auf Ihre wei­te­ren Ein­nah­men an.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Grün­dungs­zu­schuss erhal­ten Sie dann, wenn Sie noch min­des­tens 90 Tage (Rest-) Anspruch auf Arbeits­lo­sen­geld I gel­tend machen kön­nen. Ent­we­der sind Sie schon arbeits­los — dann müs­sen Sie Ihre Grün­dungs­vor­be­rei­tun­gen zügig durch­zie­hen, damit Sie die 90-Tages-Frist nicht überschreiten.

Zu den wich­ti­gen Grün­dungs­vor­be­rei­tun­gen gehö­ren vor allem ein gut aus­ge­ar­bei­te­ter Busi­ness­plan, den Sie Ihrem Steu­er­be­ra­ter vor­le­gen müs­sen und wei­te­re betriebs­wirt­schaft­li­che Berech­nun­gen, die Ihr Steu­er­be­ra­ter für Sie zusam­men­stellt und die Sie bei Ihrem Sach­be­ar­bei­ter ein­rei­chen müssen.

Oder Sie müs­sen noch Arbeits­lo­sen­geld bean­tra­gen. Anspruch auf ALG I kön­nen Sie gel­tend machen, wenn Sie inner­halb der letz­ten 24 Mona­te min­des­tens 12 Mona­te Bei­trä­ge in die Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung bezahlt haben.

Sie haben auch als Angestellte/​r Anspruch auf den Grün­dungs­zu­schuss, wenn Sie sich selb­stän­dig machen wol­len. Hier­zu und auch zu allen ande­ren Fra­gen zum Grün­dungs­zu­schuss erhal­ten Sie aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen auf der Web­site www​.gruen​dungs​zu​schuss​.de.

Unattraktive Neuerungen wahrscheinlich ab April 2012

Nun kün­di­gen sich aller­dings für alle zukünf­ti­gen Exis­tenz­grün­der, die den Grün­dungs­zu­schuss in Anspruch neh­men kön­nen, unat­trak­ti­ve Neue­run­gen im nächs­ten Jahr an. Nicht nur, dass die Bei­trä­ge zur frei­wil­li­gen Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung deut­lich anstei­gen und man fünf Jah­re an die Ver­si­che­rung gebun­den ist, auch der Rechts­an­spruch auf den Grün­dungs­zu­schuss soll nach dem Wil­len der Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­rin Ursu­la von der Ley­en ent­fal­len und die Vor­aus­set­zun­gen für die För­de­rung erschwert werden.

Waren bis­her 90 Tage Rest­an­spruch auf ALG I Bedin­gung, sol­len es dann 180 Tage sein. Und auch der Umfang der För­de­rung soll deut­lich zurück­ge­fah­ren wer­den. Soll­ten die Plä­ne wirk­lich so umge­setzt wer­den, wür­de es von April 2012 im Ermes­sen des jewei­li­gen Sach­be­ar­bei­ters lie­gen, ob der Grün­dungs­zu­schuss gewährt wird oder nicht. Die neun Mona­te Grund­för­de­rung wür­den auf sechs Mona­te ver­kürzt, dafür die Auf­bau­för­de­rung von 300 Euro Pau­scha­le von sechs Mona­ten auf neun Mona­te ver­län­gert werden.

Ich fin­de die­se Ent­wick­lung bedau­er­lich, denn somit wer­den ange­hen­den Exis­tenz­grün­dern noch mehr Stei­ne in den beschwer­li­chen Weg der Selb­stän­dig­keit gelegt. Außer­dem wird man noch mehr abhän­gig von dem Beur­tei­lungs­ver­mö­gen der Arbeits­ver­mitt­ler, ob eine Grün­dung Aus­sicht auf Erfolg hat oder nicht. Ich fän­de es wirk­lich scha­de, wenn die­se Neu­re­ge­lun­gen so umge­setzt wer­den, aber wer sich selb­stän­dig machen will, soll­te sich auch davon nicht abschre­cken lassen.

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © geralt/Pixabay.com)

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