Geld verdienen mit dem Verkauf von Gold und Goldmünzen

Gold verkaufen und Geld verdienen?

Es ist dir bestimmt auch schon auf­ge­fal­len: Im Inter­net bie­ten eini­ge Por­ta­le an, dei­nen alten Gold­schmuck, Gold­mün­zen, Zahn­gold und Gold­bar­ren auf­zu­kau­fen und den geschätz­ten Geld­wert zügig auf dein Kon­to zu überweisen.

Der Zeit­punkt für die­sen “Gold­rausch” ist auch sehr güns­tig, denn augen­blick­lich liegt der Gold­preis sehr hoch, ein Gramm Gold kos­tet gut 62 US-Dol­lar (Stand: Sep­tem­ber 2020).

Wer sei­ne Gold­vor­rä­te ver­kau­fen will, muss dies nicht unbe­dingt über das Inter­net erle­di­gen. Siche­rer ist es, einen Edel­me­tall­händ­ler vor Ort auf­zu­su­chen und dort einen Preis aus­zu­han­deln. Der Online-Ver­kauf ist dage­gen beque­mer und auch günstiger.

Es hängt auch von den Gegen­stän­den ab, die ver­kauft wer­den sol­len, ob online oder off­line vor Ort der bes­se­re Weg ist.

Gold­bar­ren sowie ‑mün­zen kön­nen wegen ihres fest vor­ge­schrie­be­nen Gold­ge­halts meist ohne Pro­ble­me über das Inter­net ver­äu­ßert werden.

Für Schmuck gibt es kei­ne fest­ge­leg­ten Gold­wer­te. Aus die­sem Grund emp­fiehlt es sich, dass du dir sowohl online als auch bei einem loka­len Edel­me­tall­händ­ler Prei­se einholst.

Gold online verkaufen

Für alle, die Gold online ver­kau­fen wol­len: Im Inter­net fin­den sich eini­ge Web­sites, die nach der Goog­le-Suche gold ver­kau­fen ange­zeigt werden.

Ob alle seri­ös sind, bezweif­le ich. Um kei­ne böse Über­ra­schung zu erle­ben, soll­test du auf fol­gen­des achten:

  • Ver­läss­li­che Online-Ankaufs­platt­for­men für Edel­me­tal­le sind häu­fig Mit­glied im Berufs­ver­band des deut­schen Münz­han­dels. Falls du auf der Inter­net­sei­te dazu kei­ne Infor­ma­tio­nen fin­dest, fra­ge bei dem Ankäu­fer nach.
  • Der Ver­sand dei­nes Gol­des soll­te vom Ankäu­fer ver­si­chert sein.
  • Man­che Händ­ler bie­tet einen Abhol­ser­vice an. Die­se Opti­on ist bes­ser als das Ein­sen­den der Ware per Post. Aller­dings wird der Abhol­ser­vice meist erst bei einer höhe­ren Ankaufs­sum­me (ca. 2.500 Euro) gewährt.
  • Der Sitz der Ankäu­fer soll­te in Deutsch­land sein.

Falls du dich ent­schließt, dein Gold online ein­zu­sen­den, ste­hen die die fol­gen­den Abläu­fe an:

#1 Wertermittlung

Bevor du dein Gold ver­sen­dest, soll­test du den Wert ermit­teln. Dafür kon­trol­lierst du den Gold­ge­halt dei­ner Gold­vor­rä­te. Es gibt ver­schie­de­ne Gold­ge­hal­te, von 333 bis hoch zu 999. 333 bedeu­tet, dass das jewei­li­ge Gold­stück aus einem Drit­tel Gold besteht.

Je höher der Gold­ge­halt, des­to wert­vol­ler sind der Schmuck, die Mün­zen und der Goldbarren.

Den Fein­gold­ge­halt dei­nes Schmucks kannst du selbst errech­nen. Dafür tei­le das Gewicht (in Gramm) durch 1000 und mul­ti­pli­zie­re die­ses Ergeb­nis mit dem Gold­ge­halt, der auf jedem Schmuck­stück steht (z. B. 333, 585 oder 750). Das Resul­tat gibt an, wie viel Gramm Fein­gold wirk­lich in dem Stück ent­hal­ten sind.

Auf Gold​rech​ner24​.de fin­dest du einen Rech­ner, mit des­sen Hil­fe du den Wert dei­ner Gold­vor­rä­te schnell aus­rech­nen kannst.

Ist die­ser Schritt absol­viert, steht der Ver­sand an.

#2 Versand

Ein­fach dein Gold (Sil­ber oder Pla­tin — die meis­ten Fir­men neh­men auch ande­re Edel­me­tal­le) in ein Päck­chen geben, abschi­cken und ein paar Tage spä­ter ist auch schon das Geld auf dem Kon­to — so ein­fach ist das nicht. Denn Wert­sa­chen wie Gold sind auf dem nor­ma­len Post­weg nicht ver­si­chert. Geht das Päck­chen ver­lo­ren, dann hast du das Nachsehen.

Die meis­ten Gold­an­nah­me-Por­ta­le ermög­li­chen dir, für dein Gold einen ent­spre­chen­den Spe­zi­al­um­schlag anzu­for­dern (Gold-Tasche, Gold-Kit). In die­sen Umschlä­gen ist dein Gold dann bis 500 Euro ver­si­chert. Du kannst auf den Inter­net­auf­trit­ten direkt auf der Start­sei­te über das For­mu­lar die­se Umschlä­ge anfordern.

Wer die­sen Ser­vice nicht anbie­tet, soll­test du schon gar nicht in die nähe­re Aus­wahl neh­men. Oft wird die­ser Ver­si­che­rungs­ser­vice nicht expli­zit erwähnt. Des­halb schaue genau nach, ob der Ver­sand auch wirk­lich ver­si­chert ist. Fin­dest du die Info nicht, schrei­be das Por­tal an und fra­ge sicher­heits­hal­ber nach.

#3 Preisauskunft

Nor­ma­ler­wei­se soll­ten die Fir­men dir vor dem Kauf den aktu­el­len Gold­preis nen­nen. Und doch gibt es auch eini­ge Gold­an­käu­fer, die dies nicht tun. Ganz ein­fach aus dem Grund: So kön­nen sie bei unwis­sen­den Kun­den den Gold­preis nach ihrem Ermes­sen bestimmen.

Daher ist es wich­tig, selbst den aktu­el­len Gold­preis zu kennen.

Infor­mie­re dich also vor einem Ver­kauf über den aktu­el­len Goldpreis.

Wie sieht es mit dem Rücktrittsrecht aus?

Bis­her hat sich gezeigt, dass die­se Fir­men die Geschäf­te schnell abwi­ckeln und schon ein paar Tage nach dem Gold­ein­gang das Geld auf dei­nem Kon­to ist. Doch was pas­siert, wenn du mit dem Betrag nicht ein­ver­stan­den bist?

Nor­ma­ler­wei­se haben Kun­den dann ein Widerrufsrecht.

Ein wei­te­res Pro­blem zeigt sich dar­in, in wel­chem Zustand man sein Gold zurück­be­kommt. In den AGBs fin­det man oft den Hin­weis, dass der Gold­schmuck zur Wert­schät­zung beschä­digt oder zer­stört wer­den darf.

Nach der Rück­sen­dung ist er oft nichts mehr wert. Und beim Ein­kla­gen von Scha­dens­er­satz stehst du vor der nächs­ten Fal­le. Wenn die Fir­ma im Aus­land sitzt, wird es schwie­rig, sein Recht durch­zu­set­zen. Wo sich der Fir­men­sitz befin­det, fin­dest du im jewei­li­gen Impres­sum heraus.

Es bleibt also immer ein Risi­ko bestehen, sein Gold online zu verkaufen.

Wer sich von den beschrie­be­nen Risi­ken abge­schreckt fühlt, Gold oder ande­res Edel­me­tall an eine Online-Fir­ma zu ver­kau­fen, soll­te viel­leicht lie­ber den klas­si­schen Weg gehen und sich an einen Juwe­lier oder Edel­me­tall­händ­ler vor Ort wenden.

Experte kontaktieren

Bei älte­rem Gold­schmuck ist manch­mal die Gra­vur für den Gold­an­teil unle­ser­lich gewor­den oder sie fehlt ganz. Ist dies der Fall, kannst du selbst nicht mehr den exak­ten Gold­an­teil ermit­teln, son­dern wirst einen Exper­ten (wie z. B. ein Juwe­lier) her­an­zie­hen müs­sen. Der Auf­wand für die Prü­fung wird Kos­ten ver­ur­sa­chen, sodass sich dein Gewinn deut­lich ver­rin­gern wird, aller­dings ist die­ser Schritt für die Wert­ermitt­lung kaum zu umgehen.

Verkauf von Goldmünzen

Wer im Besitz von Gold­mün­zen ist, wie z. B. die klas­si­schen Reichs­gold­mün­zen mit den Kon­ter­feis von Fried­rich I. und II. von Baden oder Wil­helm II. von Preu­ßen, kann sich auf schei​de​an​stalt​.de oder ande­ren Preis­ver­gleichs­por­ta­len über deren aktu­el­le Ankaufs­prei­se infor­mie­ren. Auch ein Ver­kauf über die­se Sei­ten ist möglich.

Muss man für den Goldverkauf Steuern zahlen?

Was häu­fig ver­ges­sen wird, ist die Tat­sa­che, dass auf den Ver­äu­ße­rungs­ge­winn Steu­ern gezahlt wer­den müs­sen. Ob Ein­kom­men­steu­er fäl­lig wird, hängt davon ab, wie lan­ge du das Gold beses­sen hast.

Ist es schon län­ger als ein Jahr in dei­nem Eigen­tum, ist der Gewinn steu­er­frei. Ansons­ten (bei weni­ger als einem Jahr) musst du den Ver­kaufs­ge­winn in dei­ner Ein­kom­men­steu­er ein­tra­gen, wenn die Höhe von 600 Euro erreicht oder über­schrit­ten wird. Bis dahin gilt eine Freigrenze.

Die Frei­gren­ze gilt für alle pri­va­ten Ver­äu­ße­rungs­ge­schäf­te, nicht nur für den Gold­ver­kauf. Ver­kaufst du noch ande­re Din­ge pri­vat, müs­sen alle Beträ­ge zusam­men­ad­diert wer­den und soll­ten den oben genann­ten Frei­be­trag nicht überschreiten.

Falls doch, wird bei Über­schrei­ten die gesam­te Sum­me ver­steu­ert und nicht nur der die Frei­gren­ze über­schrei­ten­den Betrag.

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © hamil­ton­leen /Pixabay.com)

Schreibe einen Kommentar

Privatsphäre-Einstellungen ändern | Historie der Privatsphäre-Einstellungen | Einwilligungen widerrufen

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner