Abmah­nun­gen ver­mei­den: Bil­der und Vide­os rechts­si­cher online verwenden

Abmahnungen vermeiden: Bilder und Videos rechtssicher online verwenden

Lesedauer: 5 Minuten

Wer auf sei­ner Web­site oder sei­nem Blog nicht nur eige­ne Fotos, Gra­fi­ken und Vide­os ver­wen­det, ist vor Abmah­nun­gen nie hun­dert­pro­zen­tig sicher. Das durf­te ich selbst vor vier Wochen erle­ben, als mir eine Abmah­nung ins Haus flatterte.

Dar­in wur­de mir ange­las­tet, dass ich auf einer mei­ner Web­sites im Impres­sum den Urhe­ber des Bil­des nicht auf­ge­führt wur­de, was lei­der stimm­te. OK, da hat­te mich jemand auf dem fal­schen Fuß erwischt und ich durf­te gut 100 Euro zah­len, was noch recht güns­tig war. Mitt­ler­wei­le habe ich alles kor­ri­giert, aber trotz­dem darf man sich auch dann nicht all­zu sicher sein, dass nichts mehr passiert.

Daher kann ich nur jedem emp­feh­len, das Urhe­ber­recht von Fotos und Vide­os genau zu beach­ten, bzw. es zumin­dest zu ver­su­chen, denn vie­le Web­site-Betrei­ber und Blog­ger laden sich oft Bil­der aus dem Netz run­ter und set­zen sie recht leicht­fer­tig auf Ihren Inter­net­auf­trit­ten ein. Auch pri­va­te Blog­ger kön­nen abge­mahnt wer­den und nicht nur pro­fes­sio­nel­le Website-Betreiber.

(Hin­weis: Die­ser Arti­kel ist auch kei­ne fach­li­che Rechts­be­ra­tung, son­dern gibt nur mei­ne Mei­nung und mei­ne Erfah­run­gen wie­der. Ich bin kei­ne Anwäl­tin, wer zu die­sem The­ma eine aus­führ­li­che und kon­kre­te Rechts­be­ra­tung benö­tigt, soll­te sich an einen Rechts­an­walt wenden.)

Kein Pro­blem mit selbst erstell­ten Fotos und Videos

Ganz auf der siche­ren Sei­te ist man im Inter­net wohl nur, wenn man sei­ne eige­nen Fotos, Gra­fi­ken und Vide­os auf Blog und Web­site ein­bin­det. Denn man ist schließ­lich selbst der Urhe­ber. Was noch beach­tet wer­den muss, ist die Motiv­aus­wahl, auch da kann es Pro­ble­me geben, selbst wenn man das Foto selbst geschos­sen hat. So soll­te man sich vor­ab eine Zustim­mung von auf Fotos abge­bil­de­ten Per­so­nen ein­ho­len, ob sie damit ein­ver­stan­den sind, dass das Foto auf einer Web­site (oder in den sozia­len Netz­wer­ken) ver­öf­fent­licht wird. Auch Gebäu­de oder nicht-öffent­li­che Anla­gen kön­nen nicht so ein­fach foto­gra­fiert und deren Fotos ver­öf­fent­licht wer­den. Dazu ist auch eine Geneh­mi­gung einzuholen.

Das bekann­tes­te Urhe­ber­rechts-Bei­spiel von einem Gebäu­de oder einer Sehens­wür­dig­keit ist der illu­mi­nier­te Pari­ser Eif­fel­turm bei Nacht. Wer davon ein Foto macht, darf es sich natür­lich pri­vat auf sei­nem Rech­ner anschau­en oder auch ent­wi­ckeln las­sen. Aber das Foto online zu stel­len, kann abge­mahnt wer­den, weil ein Beleuch­tungs­un­ter­neh­men sich die Rech­te dar­an gesi­chert hat.

Auch bei Kunst­wer­ken soll­te man beden­ken, dass man die­se nicht ein­fach so ver­öf­fent­li­chen kann. Erst wenn der Künst­ler schon 70 Jah­re ver­stor­ben ist, erlö­schen die Urhe­ber­rech­te daran.

Daher soll­test du dich vor­her immer ver­ge­wis­sern, wie es bei einem Foto von Gebäu­den, Innen­räu­men, Kunst­wer­ken, nicht-öffent­li­chen Park­an­la­gen mit dem Urhe­ber­recht aus­sieht und dir eine schrift­li­che Geneh­mi­gung für die Ver­öf­fent­li­chung einholst.

Das glei­che gilt auch für die Motiv­wahl in Vide­os. Falls du ein Video selbst drehst und Hin­ter­grund­mu­sik ver­wen­dest, soll­test du auch hier beach­ten, dass du nicht gegen Urhe­ber­rech­te verstößt.

Manch­mal las­sen sich aber auch bestimm­te Fra­gen nicht ganz auf­klä­ren, wie z. B. die recht­li­che Lage bei Screen­shots. So stel­len man­che Blog­ger Soft­ware vor und machen zur Ver­an­schau­li­chung Screen­shots davon. Ob das wirk­lich ok ist, kann ich nicht sagen. Wenn man die Soft­ware vor­stellt (und hin­ter so einem Bei­trag steckt ja meist eine Emp­feh­lung :-)), dann dürf­te das Soft­ware-Unter­neh­men oder der ‑Ent­wick­ler kaum was dage­gen haben. Oder man holt sich die expli­zi­te Erlaub­nis für die Veröffentlichung.

Frem­de Gra­fi­ken, Fotos und Vide­os verwenden

Die­ser Fall kommt natür­lich auf den meis­ten Blogs und Web­sites vor: Man baut Fotos und Gra­fi­ken von irgend­wel­chen Foto-Stockagen­tu­ren ein, im opti­ma­len Fall. Da die­se Bil­der aber was kos­ten, grei­fen vie­le ger­ne auf kos­ten­lo­se Fotos von Flickr oder ande­ren Gra­tis-Bild­por­ta­len wie u. a. Pix­a­bay zurück. Oder man holt sich sogar Fotos aus der Google-Suche.

Letzt­ge­nann­tes geht schon mal gar nicht, die­se Vor­ge­hens­wei­se ist ein­fach nur ein Bilderklau.

Wer frem­de Inhal­te — ganz gleich, ob nun Video oder Foto — in sei­nen Blog ein­fügt, soll­te sich die schrift­li­che Ein­wil­li­gung des Urhe­bers ein­ho­len. Da dies meist recht schwie­rig ist, nut­zen vie­le (auch ich) Fotos von Stockagenturen.

Recht siche­re Ange­le­gen­heit: Stockagenturen

Ich kau­fe mei­ne Fotos und Gra­fi­ken auf Foto­lia, einer der bekann­tes­ten Stockagen­tu­ren. Für die rechts­si­che­re Nut­zung des Bild­ma­te­ri­als muss man sich an die Bestim­mun­gen der Bild­agen­tur hal­ten, die von Anbie­ter zu Anbie­ter vari­ie­ren kön­nen. Wer sich nicht ganz sicher ist, wie und wo er den Urhe­ber des gekauf­ten Bil­des benen­nen muss, soll­te sich die Bedin­gun­gen der Stockagen­tur durch­le­sen oder sich an den Sup­port wen­den. Aus mei­ner Sicht ist es bes­ser, den Urhe­ber eher ein­mal zu viel als ein­mal zu wenig zu nen­nen und so füh­re ich die Bild­quel­le unter jedem Arti­kel auf.

Ob Stockagen­tu­ren als hun­dert­pro­zen­tig siche­re Bil­der­quel­le ange­se­hen wer­den kön­nen, ist frag­lich. Denn was ist, wenn ein Nicht-Urhe­ber Bil­der auf so eine Platt­form hoch lädt und sich als Urhe­ber aus­gibt? Die Stockagen­tur kann doch nicht genau klä­ren, ob der Foto­an­bie­ter auch die Urhe­ber­rech­te an den Bil­dern hat. Und wenn es schließ­lich Ärger gibt, fällt es auf den zurück, der im guten Glau­ben die Bil­der in sei­ne Web­site ein­ge­fügt hat, also auf uns.

Trotz­dem sehe ich Stockagen­tu­ren als eine der siche­re­ren Bil­der­quel­len — wenn nicht als die sichers­te über­haupt — im Inter­net an.

Kri­tisch: Kos­ten­lo­se Bilderportale

Das kos­ten­lo­se Bil­der­por­tal Pix­a­bay habe ich wei­ter oben im Text schon erwähnt, aber es gibt noch vie­le ande­re kos­ten­lo­se Stock­fo­tos-Por­ta­le im Web. Zwar bie­ten die­se Por­ta­le wirk­lich gute Fotos an und ich war oft in der Ver­su­chung, die­se auf mei­nen Sei­ten zu nut­zen, doch ich traue der gan­zen Sache nicht richtig.

Sicher, in den meis­ten Fäl­len wird nichts pas­sie­ren, aber was ist, wenn Bil­der mit bösen Hin­ter­ge­dan­ken hoch­ge­la­den wer­den? Die User bin­den die Fotos dann ein und nach eini­ger Zeit ver­schwin­den die­se Fotos von der Platt­form. Du erhältst irgend­wann eine Abmah­nung von dem Urhe­ber, weil du sein Bild auf dei­ner Web­site hast ohne die ent­spre­chen­den Nut­zungs­rech­te. Wie willst du dann nach­wei­sen, dass du es in gutem Gewis­sen von einer kos­ten­lo­sen Bil­der­platt­form genom­men hast?

Mir ist das Gan­ze zu ris­kant, denn da Abmah­nun­gen in Deutsch­land von man­chen als lukra­ti­ves Geschäfts­mo­dell ange­se­hen wer­den, gibt es wahr­schein­lich eini­ge schwar­ze Scha­fe da drau­ßen, die auch Kapi­tal dar­aus schla­gen wollen.

Frem­de Fotos in den sozia­len Netz­wer­ken posten

Vie­le Stockagen­tu­ren haben es in ihren AGB ste­hen, dass es ver­bo­ten ist, gekauf­te Bil­der ohne Urhe­ber­hin­weis in Face­book & Co. zu tei­len. D. h. wenn du bei­spiels­wei­se ein auf Foto­lia gekauf­tes Foto in einem Face­book-Post ver­brei­test, muss dar­auf der Urhe­ber als klei­ne Zei­le ein­ge­fügt wer­den. Auch hier infor­mierst du dich am bes­ten vor­her, was erlaubt ist und was nicht.

Wenn du gegen das Urhe­ber­recht ver­stößt, muss es nicht immer gleich teu­er wer­den. Man­cher Urhe­ber weist einen nur dar­auf hin, dass man ein Bild oder ein Video von ihm ent­fer­nen sollte.

Ande­re dage­gen mah­nen ab, auch weil es natür­lich schnell ver­dien­tes Geld bringt. Wer will es ihnen ver­übeln? Und der Abmah­nungs­be­trag kann schon mal im vier­stel­li­gen Bereich lie­gen, daher soll­te das The­ma nicht so leicht genom­men werden.

Das Risi­ko lässt sich deut­lich mini­mie­ren, wenn man Fotos bei Stockagen­tu­ren kauft, deren Bestim­mun­gen beach­tet und am bes­ten noch eine Media-Haft­pflicht-Ver­si­che­rung abschließt, denn die über­nimmt die Kos­ten bei Urhe­ber­rechts­ver­stö­ßen. Dar­über den­ke ich mitt­ler­wei­le auch nach und habe mir dies­be­züg­lich schon Infos geholt.

Außer­dem soll­te man auch eher dar­auf ver­zich­ten, Vide­os von den gro­ßen Platt­for­men wie You­Tube oder Vimeo ein­zu­bin­den. Auch das ist recht­lich grenz­wer­tig, denn meis­tens ver­gisst man die soge­nann­ten Cre­den­ti­als zum Video wie den Erstel­ler hin­zu­zu­fü­gen. Eige­ne Vide­os, die man auf You­Tube hoch­ge­la­den hat und in sei­nen Blog ein­fügt, sind kein Problem.

Fazit

Das Ein­bin­den von Bil­dern und Vide­os in die eige­ne Web­site ist mit recht gro­ßen Risi­ken ver­bun­den, sehr schnell wer­den Urhe­ber­rech­te ver­letzt. Und das kann teu­er werden.

Wer das Risi­ko auf 0 stel­len will, ver­wen­det nur eige­nes Bild- und Filmmaterial.

Aber auch mit Stockagen­tu­ren ist man recht sicher unter­wegs, wenn auch nicht hundertprozentig.

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © nito103/Depositphotos.com)

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