Wer sich viel auf Facebook bewegt, sei es nun aus privaten oder geschäftlichen Gründen, der sollte ein paar Regeln beachten, denn es kommt immer wieder zu Abmahnungen wegen verschiedener Urheberrechtsverletzungen.
Auch ich habe mich schon über manche Abmahnungen gewundert, die ja dann im Internet publik gemacht werden, allein schon um andere Facebook-User davor zu warnen, denselben “Fauxpas” zu begehen und ebenfalls abgemahnt zu werden.
Ich weise darauf hin, dass ich keine Rechtsanwältin bin und in diesem Artikel keine Rechtsberatung leisten kann. Es sind nur persönliche Erfahrungen, die ich im Laufe der Zeit gesammelt habe. Wer konkrete Fragen zu bestimmten Sachverhalten hat oder mit einer Abmahnung konfrontiert wird, sollte sich an einen auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalt wenden.
Was darf man und was nicht?
Ich selbst nutze Facebook sowohl privat als auch geschäftlich und somit musste ich mich irgendwann mit den unterschiedlichen Urheberrechtsproblemen auseinandersetzen, sei es mit dem Veröffentlichen bzw. Posten von Bildern, Videos und Texten. Oft vermutet man nicht, dass man damit Probleme bekommen kann, dennoch läuft es generell auf Facebook – was das Urheberrecht angeht – zuerst einmal nicht anders als im Internet.
Doch Facebook wird zum großen Teil bestimmt von User generated Content und dieser birgt so manche “Gefahr”, vor allem da dieser über den Sharing-Button immer weiter in das Netzwerk verbreitet wird und man sich so gut wie keine Gedanken darüber macht, dass man damit gegen Urheberrechte verstoßen kann.
Ich will nicht das Urheberrecht an sich kritisieren, denn viele Regelungen wie das Recht am eigenen Bild oder am eigenen Text finde ich wichtig, um sein Eigentum in der modernen vernetzten Gesellschaft sichern zu können. Dennoch ist dieses Recht in manchen Aspekten etwas angestaubt und aus meiner Sicht nicht mehr aktuell, bzw. es kann sich nicht so schnell an die Veränderungen und Weiterentwicklungen der modernen Medien anpassen, um up-to-date zu sein.
Und daher heißt es für uns alle, aufpassen und sich an die Spielregeln halten, auch wenn sie einem manchmal unsinnig vorkommen, denn schließlich will man nicht ständig abgemahnt werden und recht hohe Geldbeträge bezahlen.
Urheberrechte von Bildern, Videos und Texten auf Facebook
Wer Bilder, Videos und Texte auf Facebook publiziert, findet hier die gleichen Regeln vor wie sie generell im Internet gelten. Man sollte keine Bilder usw. posten, an denen man keine eigenen Urheberrechte besitzt.
Doch wie sieht es aus, wenn man auf seinen geschäftlichen Facebook-Seiten beispielsweise seine Blogartikel postet und in denen ein gekauftes Foto von einer Stockfotoagentur wie u. a. Fotolia enthalten ist? Da sieht die Sache schon wieder anders aus. Nur weil man das Bild gekauft hat, darf man es nicht überall veröffentlichen. Fotolia bietet seit einigen Wochen die Möglichkeit eines social-media-sicheren Downloads an. Auf dem Bild finden sich am unteren Rand die Fotonummer von Fotolia und der Bildurheber. Wer diese Download-Option wählt, ist auf der sicheren Seite.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Stockfotoagenturen und deren Lizenzbedingungen zu Facebook finden Sie hier. Es kann allerdings sein, dass sich bei manchen Agenturen in dieser Hinsicht schon wieder etwas geändert hat, daher sollte man am besten immer googeln, bevor man den Informationen älterer Blogartikel Glauben schenkt. Im Zweifelsfall sollte man von der Veröffentlichung eines Fotos von Stockfotoagenturen auf Facebook die Finger lassen.
Aus diesem Grund habe ich auch auf Facebook keine RSS-Apps wie RSS-Graffiti oder RSS for Pages mehr im Gebrauch, mit denen ich meine Blogartikel automatisch auf den Facebookseiten posten konnte. Denn mit dem Post wird ja auch das gekaufte Bild veröffentlicht und ich konnte mich bis jetzt immer noch nicht entschließen, Fotolia-Bilder mit dem Urheberhinweis unter dem Bild zu kaufen. Ganz einfach, weil mir das nicht gefällt. Und in den Apps kann ich die Veröffentlichung von Bildern nicht abschalten.
Das gleiche gilt bei Texten und Videos. Wer eigene Texte und Videos postet – letztere sollte allerdings nicht gegen Persönlichkeitsrechte usw. verstoßen – ist auf der sicheren Seite.
Beliebt ist auch, auf Facebook YouTube-Videos zu posten, z. B. Musikvideos oder lustige Tierfilmchen. Hier sollte man eher vorsichtig sein, denn im Grunde genommen begeht man damit schon eine Urheberrechtsverletzung, weil man das Video nicht selbst erstellt hat. Andererseits freuen sich viele, wenn ihre YouTube-Videos auf anderen Social-Media-Plattformen verbreitet werden und unternehmen keine rechtlichen Schritte dagegen. Aber eine gewisse Unsicherheit ist bei dieser Aktion immer dabei, daher lasse ich sowas konsequenterweise sein.
Außerdem sollte man beim Posten von selbst erstellten Fotos, auf denen andere Personen zu sehen sind, darauf achten, ob diese mit einer Veröffentlichung des Bildes einverstanden sind. Das hat zwar nichts mit Urheberrechten, sondern mit Persönlichkeitsrechten zu tun, aber auch hier können Abmahnungen vorkommen. Davon lasse ich ebenfalls die Finger.
Inhalte von anderen Usern teilen
Was ist mit Inhalten von anderen Usern, die man teilt und die damit auf die eigene Pinnwand bzw. Timeline wandern?
In diesem Bereich können ebenfalls Abmahnungen zustande kommen, wenn man einen Artikel teilt oder postet, der ein Foto verwendet, an dem kein Urheberrecht besteht. Wer sich hier sicherer fühlen will, kann bei der Sharing-Aktion die Option “Kein Miniaturbild” anklicken, sodass das Bild nicht mehr angezeigt wird, sondern nur noch der Artikeltitel und ein kurzer Anriss. Die Möglichkeit, das Vorschaubild zu deaktivieren, gibt es seit ein paar Monaten.
Kommentare und Bilder von anderen Usern
Auch da gab es schon Abmahnungen wegen eines fremden Fotos, das in der Timeline eines Facebook-Users erschien, obwohl dieser das Bild gar nicht selbst veröffentlicht hatte, sondern ein anderer Besucher innerhalb eines Kommentars einfügte.
Das ist natürlich sehr seltsam und widerspricht wohl bei den meisten ihrem Rechtsverständnis, denn schließlich kann der User ja nicht ahnen, dass das fremde Bild rechtswidrig auf die Facebook-Plattform hochgeladen wurde bzw. dass der User kein Urheberrecht an dem Bild hatte. So etwas kann man Fotos bzw. Bildern nicht ansehen und man kann es über die Google-Suche auch nicht herausfinden.
Daher finde ich solche Abmahnungen etwas befremdlich, der oben genannte Fall wurde mittlerweile einvernehmlich beigelegt, dennoch konnte immer noch nicht geklärt werden, ab wann ein Facebook-Seitenbetreiber für fremde Inhalte haften muss. Da wird auf die Gerichte wohl noch so manche Klage zukommen.
Fazit
Wer sich zu diesem Thema “Urheberrechte auf Facebook” genauer informieren will, findet im Internet auf allfacebook.de eine Checkliste und Tipps, wie man um Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen herumkommen kann. Und auf verschiedenen Blogs über Internetrecht werden immer wieder aktuelle Abmahnungsfälle und Gerichtsentscheidungen veröffentlicht. Über die Google-Suche findet man sehr schnell solche Beiträge.
Ebenfalls sehr interessant und lesenswert ist die Artikelreihe von dem Rechtsanwalt Thomas Schwenke auf allfacebook über rechtliche Stolperfallen auf Facebook. Diese Reihe ist noch nicht beendet und setzt zwar den Schwerpunkt auf die geschäftliche Nutzung des Social-Media-Netzwerkes, dennoch sind die Beiträge sehr informativ und auch für private Facebook-User äußerst nützlich.
Auf Amazon.de habe ich ein Buch über Recht im Social Web entdeckt, Verfasser sind Jakob Wahlers und der sehr bekannte Rechtsanwalt Christian Solmecke. Es ist ein ziemlich dicker Wälzer von über 500 Seiten geworden und es werden darin nicht nur die Urheberrechte auf Facebook behandelt, sondern auch Markenrecht, Datenschutz, Impressumspflicht usw. im gesamten Social Web.
Das Buch, das im Februar 2014 erschienen ist, kostet 29,90 Euro und wird bisher von Kunden als gut bis sehr gut bewertet. Mehr kann ich dazu nicht sagen, denn noch habe ich es mir nicht zugelegt.
Wie man sieht, muss man auf Facebook vorsichtig sein, um nicht eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. Es bleibt zu hoffen, dass in wichtigen Fällen die Gerichte klare Entscheidungen zugunsten der User treffen, vor allem wenn diese die Urheberrechtsverletzung nicht erkennen können (siehe beim Teilen und bei fremden Bildern in Kommentaren), und dass die Abmahnwelle irgendwann zum Erliegen kommt.