Impressumspflicht in den sozialen Medien: Bitte das Impressum nicht vergessen

Impressumspflicht in den sozialen Medien: Bitte das Impressum nicht vergessen

Lesedauer: 4 Minuten

Wer die sozialen Medien wie Facebook, Twitter, Google+ oder YouTube beruflich nutzt, muss als Selbständiger oder Freiberufler dort ein Impressum oder einen Impressumslink einfügen. Auch Pinterest und Instagram, beruflich verwendet, sollten mit einem Impressumshinweis ausgestattet werden.

Wer dies versäumt, kann juristisch belangt werden. In den letzten Jahren und Monate gab es immer wieder Abmahnungswellen, in denen User, die sich diesbezüglich nicht korrekt verhalten haben, mit Abmahnungskosten und einer Unterlassungserklärung konfrontiert wurden.

Hinweis: Ich bin keine Anwältin, daher handelt es sich bei diesem Artikel nicht um eine Rechtsberatung, sondern um meine persönlichen Erfahrungen. Wer eine Rechtsberatung zu diesem Thema benötigt, sollte sich an einen Fachanwalt wenden.

Impressumspflicht nach §5 des Telemediengesetzes

Rein private Internetangebote benötigen kein korrektes Impressum, aber schon solche, mit den man Geld verdienen könnte, müssen ein Impressum aufweisen, und natürlich alle Webauftritte, bei denen es sich um ein geschäftsmäßiges Online-Angebot handelt, brauchen diese rechtlich relevante Inhaltsseite.

Wer mit seiner privaten Website ein paar Einnahmen mittels Google Adsense erzielt, darf ebenfalls auf ein Impressum nicht verzichten, wenn er auf der sicheren Seite sein will.

Um sich ein korrektes Impressum zu erstellen, gibt es im Internet verschiedene Generatoren, in denen man seine Daten eingibt und anschließend das Ganze in seinen Internetauftritt kopiert, so wie beispielsweise bei e-recht24, dem wohl bekanntesten Impressumsgenerator.

Impressum auf Facebook

Durch die zahlreichen Abmahnungen und die unaufhörliche Kritik von deutschen Usern, geschäftliche Facebook-Seiten nicht auf zufriedenstellende Art und Weise mit einem Impressum ausstatten zu können, gab Facebook nach und ermöglicht es seit ein paar Monaten, ein Impressumstext in den Bereich “Seiteninfo” einzutragen. Dafür gibt es dort nun ein extra Feld.

Vorher haben viele ihr Impressum in das Info-Feld “Kurze Beschreibung” eingetragen, weil es keine andere Möglichkeit gab. Diese Lösung war allerdings nicht rechtssicher.

Dieser Impressumshinweis ist nun auch in der mobilen Facebook-Variante zu sehen, zumindest auf meinem Android-Smartphone.

Da es aber immer noch unterschiedliche Anzeigearten auf den verschiedenen Endgeräten gibt, lohnt es sich, in das Feld “Kurze Beschreibung” einen Impressumslink einzubinden, der nachher auf der Seite sichtbar ist, zusätzlich zu dem Impressumsfeld. So dürfte in den Apps, im Messenger und in anderen Ansichten wenigstens ein Impressumshinweis vorzufinden sein, was ja ausreicht.

Impressum auf Twitter

Dort ist es sehr simpel, einen Impressumslink einzufügen, und zwar in das größere Textfeld unterhalb des Profilfotos, in dem die Accountbeschreibung steht. Dort solltest du am Schluss das Wort “Impressum:” und einen Link zu deinem Website-Impressum einfügen.

Impressum auf YouTube

Auch hier ist es recht einfach, einen Impressumslink in den eigenen YouTube-Channel einzubinden, da YouTube seinen Usern im Bereich “Kanalinfo” die Möglichkeit gibt, selbst benutzerdefinierte Links zu den sozialen Medien und zu anderen Websites einzutragen.

Impressum auf Google+

Im privaten Google+ Profil benötigt man kein Impressum, im Registerreiter “Über mich” kann man sich ja näher vorstellen.

Auf den Google+ Geschäftsseiten ist der Reiter “Info” für die Platzierung des Impressums geeignet. Dort habe ich einen Impressumstext eingefügt, habe aber dann irgendwo gelesen, dass dies nicht hundertprozentig sicher ist.

Zusätzlich fügte ich unter “Links” noch einen Link zu meiner Impressumsseite ein, sodass nun direkt auf der Google + Seite unterhalb des Logos der Impressumslink zu sehen ist.

Impressum auf Xing

Da Xing ohnehin nur beruflich genutzt wird, wird in den Profilen der Xing-User auch ein Impressum verlangt. Xing hat auf diese Anforderung mittlerweile auch reagiert und bietet ein eigenes Feld dafür an. Somit ist auf der jeweiligen Xing-Profilseite ein Impressumslink auf der rechten Seite platziert.

Impressum auf Linkedin

Da dieses Netzwerk auch beruflich genutzt wird, besteht auch hier die Pflicht, ein Impressum zu integrieren, auch als Link. Am besten fügt man unter “Kontakte: Sichtbar für alle auf Linkedin” einen Link im Bereich “Webseiten” zu seinem Impressum ein. Dort ist dieser Hinweis gut sichtbar.

Impressum auf Pinterest

Pinterest, das große Bildernetzwerk, wird von vielen Unternehmen und Online-Shops auch geschäftlich genutzt. Dort war es längere Zeit nicht möglich, sichtbar einen Impressumslink zu platzieren, doch seit wenigen Monaten geht das nun auch.

Das Feld für den Impressumslink findest du unter “Profil bearbeiten”. Damit wird direkt unter dem Pinterest-Accounttitel für alle gleich zu sehen ein Impressumslink eingefügt.

Impressum auf Instagram

Und auch auf einem geschäftlichen Instagram-Profil wird ein Impressum verlangt. Da die Plattform selbst kein Feld für einen solchen Link zur Verfügung stellt, muss man etwas kreativ sein und ihn in das Feld “Website” eingeben. Damit jeder weiß, dass sich dahinter auch ein Impressum verbirgt, sollte der Link “sprechend” sein, also in der URL sich das Wort “impressum” befinden.

Da mit diesem Link allerdings nicht auf die Startseite des Geschäftsauftritts verwiesen wird, ist diese Vorgehensweise etwas unpraktisch. Aber es gibt eine Lösung mit einer Umleitungs-URL, die in diesem Artikel beschrieben wird.

Wichtig: Wer auf den sozialen Medien seine Impressumsseite von seinem Internetauftritt als Link einbindet, sollte in sein Impressum schreiben, dass dieses auch für die verschiedenen Profile der sozialen Netzwerke gilt:

Beispiel:
Dieses Impressum gilt auch für:
den Twitter-Account -> der Link zu deinem Twitter-Account
den Facebook-Account -> der Link zu deinem Facebook-Account
den Google+ Account -> der Link zu deinem Google + Account
den YouTube-Account -> der Link zu deinem YouTube-Account
das XING-Profil -> der Link zu deinem XING-Profil
das LinkedIn-Profil -> der Link zu deinem LinkedIn-Profil

Immer auf dem Laufenden bleiben

Damit sind wohl die meisten sozialen Netzwerke, die im deutschsprachigen Raum geschäftlich genutzt werden, bezüglich des Impressumslinks abgedeckt. Wer noch andere wie beispielsweise Tumblr einsetzt, muss bedenken, dass auch dort ein Impressumslink vorzufinden sein muss.

Leider wird uns dieses Thema auch weiterhin durch den beruflichen Alltag begleiten, vor allem weil die Gerichte unterschiedliche Auffassungen haben und damit die Sache nicht klarer wird.

Führt irgendwann ein Netzwerk eine Layoutänderung durch und der Impressumslink wird nicht mehr sichtbar angezeigt, kommt schon der nächste Anpassungsärger auf uns zu.

Daher sollte man zu der Rechtssicherheit von sozialen Netzwerken immer auf dem Laufenden bleiben, sich über aktuelle Rechtsurteile oder Änderungen informieren oder danach googeln.

Was ist bei einer Abmahnung zu tun?

Wer wirklich abgemahnt wird, sollte gleich handeln und einen Anwalt aufsuchen. Auf keinen Fall die Abmahnung ignorieren und in den Papierkorb werfen.

Der Anwalt wird genau erläutern, wie bei dieser Angelegenheit die nächsten Schritte aussehen.

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