Buch­be­spre­chung: Fotos rechts­si­cher nut­zen im Internet

Fotos rechtssicher nutzen im Internet (mitp Business)

Lesedauer: 3 Minuten

Wer als Blog­ger, Web­de­si­gner oder sons­ti­ger Krea­ti­ver mit Fotos arbei­tet, kann schnell in die Rechts­fal­le tap­pen. Denn über­all lau­ern Ver­füh­run­gen, Fotos aus dem Inter­net her­un­ter­zu­la­den und für sei­ne Zwe­cke zu verwenden.

Allein die Bil­der­su­che in Goog­le hat schon vie­le User dazu ver­lei­tet, die auf­ge­spür­ten Fotos als frei ver­wend­bar anzu­se­hen und sie beden­ken­los in ihren Online-Pro­jek­ten einzusetzen.

Obwohl die­se Fotos urhe­ber­recht­lich geschützt sind.

Wer sich auf der rechts­si­che­ren Sei­te bei der Ver­wen­dung von Foto­gra­fien im Web bewe­gen möch­te, fin­det in dem Buch Fotos rechts­si­cher nut­zen im Inter­net* zahl­rei­che nütz­li­che Infor­ma­tio­nen und Tipps.

Die bei­den Autoren Robert Golz und Maria Slo­wio­c­zek-Manns­feld sind als Rechts­an­wäl­te tätig mit den Schwer­punk­ten in Urheber‑, Pres­se- und Per­sön­lich­keits­recht sowie in gewerb­li­chem Rechtsschutz.

Das bro­schier­te Buch im hand­li­chen For­mat von 21 x 14,8 Zen­ti­me­tern gehört zu der mitp-Rei­he “Die klei­nen Schwar­zen”. Die dar­in ent­hal­te­nen Fotos und Gra­fi­ken wur­den als Schwarz-Weiß-Bil­der gedruckt.

Inhalt­li­cher Auf­bau des Buches

Das Buch ist in drei Tei­le untergliedert:

Teil 1 — Fotos rechts­si­cher verwenden
Kapi­tel 1: Wann ist ein Foto geschützt?
Kapi­tel 2: Ich möch­te ein Foto nut­zen — wel­che Rech­te brau­che ich?
Kapi­tel 3: Ich will das Foto auch bear­bei­ten dürfen
Kapi­tel 4: Was soll­te ver­trag­lich gere­gelt werden?
Kapi­tel 5: Die Aus­nah­men: Wann man kei­ne Lizenz braucht
Kapi­tel 6: Fotos aus dem Internet

Teil 2 — Wor­auf ach­ten bei Fotos von Per­so­nen und Sachen?
Kapi­tel 7: Fotos von Sachen
Kapi­tel 8: Fotos von Personen

Teil 3 — Rechts­fol­gen von Verstößen
Kapi­tel 9: Kon­se­quen­zen der Rechtsverletzung

Fotos rechts­si­cher verwenden

Vie­le wer­den sich die Fra­ge stel­len: Ist jedes Foto urhe­ber­recht­lich geschützt oder nur hand­werk­lich auf­wän­di­ge Fotografien?

Gene­rell gilt, dass die not­wen­di­ge Schöp­fungs­hö­he nicht beson­ders hoch sein muss, also schon eine ein­fa­che Foto­gra­fie unter den Schutz des Urhe­ber­rechts fällt.

Im ers­ten Teil wer­den so wich­ti­ge Fra­gen wie

  • Wann erlangt ein Foto Urheberschutz?
  • Wie wird zwi­schen Licht­bild­werk und Licht­bild unterschieden?
  • Wel­che Rech­te haben die Foto­gra­fen an ihren Fotos?
  • Wie muss der Foto­graf als Urhe­ber genannt werden?
  • Darf ich Bil­der von ande­ren bearbeiten?
  • Wie soll­ten Lizenz­re­ge­lun­gen in den AGB auf­ge­führt werden?
  • Wann braucht man kei­ne Lizenz?
  • Wie sehen die Lizenz­grund­la­gen von Stock­fo­tos und Online-Agen­tu­ren aus?

beant­wor­tet. Im letz­ten Kapi­tel des ers­ten Teils stel­len die Autoren die sechs unter­schied­li­chen Crea­ti­ve-Com­mons-Lizen­zen und deren Rege­lun­gen vor.

Wor­auf ist bei Fotos von Per­so­nen und Sachen zu achten?

Im zwei­ten Teil ste­hen Fotos von Per­so­nen und von Sachen im Mit­tel­punkt. Bei­de Kate­go­rien haben ihre eige­nen Rege­lun­gen und Tücken. So gibt es bei­spiels­wei­se kein Recht am Bild der eige­nen Sache, im Gegen­satz zum Recht am eige­nen Bild.

Das heißt, Sachen wie Häu­ser, Fahr­zeu­ge, Gegen­stän­de und auch Tie­re dür­fen ohne Zustim­mung des Eigen­tü­mers foto­gra­fiert und die Bil­der ver­wer­tet wer­den. Aber wie so oft bestim­men auch hier Aus­nah­men die Regel, wie u. a. Foto­gra­fien auf pri­va­ten Grund­stü­cken, Foto­gra­fien von urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­ken etc.

Gera­de in die­sem Teil wird die Kom­ple­xi­tät des The­mas deut­lich, wenn man die Schutz­rech­te (Per­sön­lich­keits­recht, Mar­ken- und Urhe­ber­recht) und deren gesetz­li­che Aus­nah­men wie bei­spiels­wei­se das Pan­ora­ma­recht betrach­tet. Anhand von zahl­rei­chen Bei­spie­len wer­den die ent­spre­chen­den Situa­tio­nen und Aus­nah­men anschau­lich erläutert.

Das Glei­che gilt für Fotos von Per­so­nen. Neben der Defi­ni­ti­on des KUG (Kunst­ur­he­ber­ge­setz) und des Bild­nis­ses erfährt der Leser, wie eine Ein­wil­li­gung des Abge­bil­de­ten erteilt wer­den kann, wel­che Aus­nah­men vom Recht am eige­nen Bild exis­tie­ren und wann Per­so­nen­fo­tos unzu­läs­sig sind.

Rechts­fol­gen bei Verstößen

Im drit­ten und letz­ten Teil des Buches zei­gen die bei­den Autoren auf, mit wel­chen Kon­se­quen­zen man bei einer Urhe­ber­rechts­ver­let­zung rech­nen muss, wer über­haupt der Rech­te­inha­ber ist und wel­che Ansprü­che einem im Fall einer Rechts­ver­let­zung drohen.

Fazit

Ich selbst arbei­te schon eini­ge Jah­re im Inter­net als Web­de­si­gne­rin und Blog­ge­rin und weiß eini­ges über die recht­mä­ßi­ge Ver­wen­dung von Foto­gra­fien im Inter­net, vor allem was den kom­mer­zi­el­len Bereich angeht. Zwangs­läu­fig muss man sich in die­se The­ma­tik ein­ar­bei­ten, will man rechts­si­che­re Web­sites für Kun­den erstel­len und sich selbst beim Ein­satz von Blog­bil­dern absichern.

Trotz­dem fand ich vie­le Infor­ma­tio­nen vor, die mir noch unbe­kannt waren und die ich wirk­lich wis­sen sollte.

Pro: Was mir an dem klein­for­ma­ti­gen Buch zusagt, sind die vie­len auf­ge­führ­ten Bei­spie­le, die die abs­trak­ten gesetz­li­chen Rege­lun­gen kon­kre­ti­sie­ren, die gra­fisch gekenn­zeich­ne­ten Tipps, Hin­wei­se und War­nun­gen sowie das ein­ge­setz­te Bildmaterial.

Con­tra: Was dem Buch fehlt, ist ein Kapi­tel zur neu­en Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO), die Ende Mai die­ses Jah­res in Kraft getre­ten ist. Gera­de die Rege­lun­gen des KUG, die auch in dem Werk beschrie­ben wer­den, bedür­fen in man­chen Punk­ten einer kom­plet­ten Neu­be­wer­tung. Und auch was die Aus­füh­run­gen zur Ein­wil­li­gung von Per­so­nen­fo­tos angeht, dürf­te nicht mehr alles auf dem aktu­ells­ten Stand der Din­ge sein.

Soll­te das Buch in einer neu­en Aus­ga­be her­aus­kom­men, darf die DSGVO the­ma­tisch nicht mehr unter den Tisch fallen.

Mei­ne Emp­feh­lung: Fotos rechts­si­cher nut­zen im Internet*

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