Buchbesprechung: Fotos rechtssicher nutzen im Internet

Fotos rechtssicher nutzen im Internet (mitp Business)

Lesedauer: 3 Minuten

Wer als Blogger, Webdesigner oder sonstiger Kreativer mit Fotos arbeitet, kann schnell in die Rechtsfalle tappen. Denn überall lauern Verführungen, Fotos aus dem Internet herunterzuladen und für seine Zwecke zu verwenden.

Allein die Bildersuche in Google hat schon viele User dazu verleitet, die aufgespürten Fotos als frei verwendbar anzusehen und sie bedenkenlos in ihren Online-Projekten einzusetzen.

Obwohl diese Fotos urheberrechtlich geschützt sind.

Wer sich auf der rechtssicheren Seite bei der Verwendung von Fotografien im Web bewegen möchte, findet in dem Buch Fotos rechtssicher nutzen im Internet* zahlreiche nützliche Informationen und Tipps.

Die beiden Autoren  Robert Golz und Maria Slowioczek-Mannsfeld sind als Rechtsanwälte tätig mit den Schwerpunkten in Urheber-, Presse- und Persönlichkeitsrecht sowie in gewerblichem Rechtsschutz.

Das broschierte Buch im handlichen Format von 21 x 14,8 Zentimetern gehört zu der mitp-Reihe “Die kleinen Schwarzen”. Die darin enthaltenen Fotos und Grafiken wurden als Schwarz-Weiß-Bilder gedruckt.

Inhaltlicher Aufbau des Buches

Das Buch ist in drei Teile untergliedert:

Teil 1 – Fotos rechtssicher verwenden
Kapitel 1: Wann ist ein Foto geschützt?
Kapitel 2: Ich möchte ein Foto nutzen – welche Rechte brauche ich?
Kapitel 3: Ich will das Foto auch bearbeiten dürfen
Kapitel 4: Was sollte vertraglich geregelt werden?
Kapitel 5: Die Ausnahmen: Wann man keine Lizenz braucht
Kapitel 6: Fotos aus dem Internet

Teil 2 – Worauf achten bei Fotos von Personen und Sachen?
Kapitel 7: Fotos von Sachen
Kapitel 8: Fotos von Personen

Teil 3 – Rechtsfolgen von Verstößen
Kapitel 9: Konsequenzen der Rechtsverletzung

Fotos rechtssicher verwenden

Viele werden sich die Frage stellen: Ist jedes Foto urheberrechtlich geschützt oder nur handwerklich aufwändige Fotografien?

Generell gilt, dass die notwendige Schöpfungshöhe nicht besonders hoch sein muss, also schon eine einfache Fotografie unter den Schutz des Urheberrechts fällt.

Im ersten Teil werden so wichtige Fragen wie

  • Wann erlangt ein Foto Urheberschutz?
  • Wie wird zwischen Lichtbildwerk und Lichtbild unterschieden?
  • Welche Rechte haben die Fotografen an ihren Fotos?
  • Wie muss der Fotograf als Urheber genannt werden?
  • Darf ich Bilder von anderen bearbeiten?
  • Wie sollten Lizenzregelungen in den AGB aufgeführt werden?
  • Wann braucht man keine Lizenz?
  • Wie sehen die Lizenzgrundlagen von Stockfotos und Online-Agenturen aus?

beantwortet. Im letzten Kapitel des ersten Teils stellen die Autoren die sechs unterschiedlichen Creative-Commons-Lizenzen und deren Regelungen vor.

Worauf ist bei Fotos von Personen und Sachen zu achten?

Im zweiten Teil stehen Fotos von Personen und von Sachen im Mittelpunkt. Beide Kategorien haben ihre eigenen Regelungen und Tücken. So gibt es beispielsweise kein Recht am Bild der eigenen Sache, im Gegensatz zum Recht am eigenen Bild.

Das heißt, Sachen wie Häuser, Fahrzeuge, Gegenstände und auch Tiere dürfen ohne Zustimmung des Eigentümers fotografiert und die Bilder verwertet werden. Aber wie so oft bestimmen auch hier Ausnahmen die Regel, wie u. a. Fotografien auf privaten Grundstücken, Fotografien von urheberrechtlich geschützten Werken etc.

Gerade in diesem Teil wird die Komplexität des Themas deutlich, wenn man die Schutzrechte (Persönlichkeitsrecht, Marken- und Urheberrecht) und deren gesetzliche Ausnahmen wie beispielsweise das Panoramarecht betrachtet. Anhand von zahlreichen Beispielen werden die entsprechenden Situationen und Ausnahmen anschaulich erläutert.

Das Gleiche gilt für Fotos von Personen. Neben der Definition des KUG (Kunsturhebergesetz) und des Bildnisses erfährt der Leser, wie eine Einwilligung des Abgebildeten erteilt werden kann, welche Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild existieren und wann Personenfotos unzulässig sind.

Rechtsfolgen bei Verstößen

Im dritten und letzten Teil des Buches zeigen die beiden Autoren auf, mit welchen Konsequenzen man bei einer Urheberrechtsverletzung rechnen muss, wer überhaupt der Rechteinhaber ist und welche Ansprüche einem im Fall einer Rechtsverletzung drohen.

Fazit

Ich selbst arbeite schon einige Jahre im Internet als Webdesignerin und Bloggerin und weiß einiges über die rechtmäßige Verwendung von Fotografien im Internet, vor allem was den kommerziellen Bereich angeht. Zwangsläufig muss man sich in diese Thematik einarbeiten, will man rechtssichere Websites für Kunden erstellen und sich selbst beim Einsatz von Blogbildern absichern.

Trotzdem fand ich viele Informationen vor, die mir noch unbekannt waren und die ich wirklich wissen sollte.

Pro: Was mir an dem kleinformatigen Buch zusagt, sind die vielen aufgeführten Beispiele, die die abstrakten gesetzlichen Regelungen konkretisieren, die grafisch gekennzeichneten Tipps, Hinweise und Warnungen sowie das eingesetzte Bildmaterial.

Contra: Was dem Buch fehlt, ist ein Kapitel zur neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die Ende Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist. Gerade die Regelungen des KUG, die auch in dem Werk beschrieben werden, bedürfen in manchen Punkten einer kompletten Neubewertung. Und auch was die Ausführungen zur Einwilligung von Personenfotos angeht, dürfte nicht mehr alles auf dem aktuellsten Stand der Dinge sein.

Sollte das Buch in einer neuen Ausgabe herauskommen, darf die DSGVO thematisch nicht mehr unter den Tisch fallen.

Meine Empfehlung: Fotos rechtssicher nutzen im Internet*

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