Von der Schulbank bis ins Büro: Wege zur Selbstständigkeit

Wege in die Selbständigkeit

Lesedauer: 3 Minuten
Artikel zuletzt aktualisiert: 5. April 2022

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Selbst ein Unternehmen gründen – davon träumen Viele schon, bevor sie ihren ersten Schulabschluss in der Tasche haben. Aber wie genau wird dieser Traum zur Realität?

Tatsächlich ist die Selbstständigkeit oft keine Alternative zum klassischen Bildungsweg, sondern die logische Konsequenz daraus.

Erst wenn du dir durch eine entsprechende Ausbildung genügend Fachwissen angeeignet hast, solltest du den Schritt in die freie Wirtschaft wagen. Dabei gibt es natürlich nicht den einen goldenen Weg, der zum Ziel führt. Welche Stolpersteine du allerdings auf jeden Fall vermeiden solltest, verrät dieser Ratgeber.

Schulbildung

Auch wenn wir in den Medien immer wieder von atemberaubenden Erfolgsgeschichten hören, solltest du dir keine Illusionen machen – für Schulabbrecher stehen die Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt gleich Null.

Selbst für eine Karriere als Schreiner brauchst du mindestens den mittleren Schulabschluss. Im digitalen Zeitalter wird außerdem eine höhere Bildung immer wichtiger, um im Berufsleben Fuß zu fassen. Deshalb ist ein gutes Abiturzeugnis meist der erste Schritt zum Erfolg. Dorthin gelangst du über verschiedene Wege:

Erster Bildungsweg Zweiter Bildungsweg
Gymnasium

Gesamtschule

Fachoberschule

Abendgymnasium

Berufsoberschule

Volkshochschule

Was aber tun, wenn du trotz aller Mühen die Prüfungen zum wiederholten Mal nicht bestehst? Im Notfall kannst du auch rechtlich gegen ein Ergebnis vorgehen.

Dafür gibt es spezialisierte Rechtsanwälte, die genau prüfen, ob bei einem Prüfungsverfahren alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden und gegebenenfalls die Gültigkeit deiner Noten anfechten. Das gilt übrigens auch für Klausuren im Studium.

Höhere Bildung

In vielerlei Hinsicht fängt nach der Schule das Lernen erst an. Je nachdem, in welcher Branche (sei es nun die Medienbranche oder auch nicht)du tätig werden möchtest, bieten sich verschiedene Möglichkeiten:

Berufsausbildung

In Deutschland dauern Ausbildungen normalerweise drei Jahre, wobei du in einer Schule und in einem Betrieb gleichzeitig theoretische Kenntnisse bzw. praktische Fähigkeiten erlangst.

Möchtest du später deine eigene Firma gründen, profitierst du vor allem von einer kaufmännischen Ausbildung, in der du dich mit den Grundlagen der Geschäftsführung vertraut machst. Dabei hast du die Wahl zwischen zahlreichen Berufsbildern, unter anderem:

  • Bürokauffrau/-mann
  • Veranstaltungskauffrau/-mann
  • Medienkauffrau/-mann
  • Informatikkauffrau/-mann

Studium

Wem der Weg über die Hochschule zu aufwändig erscheint, sollte bedenken, dass ein Bachelorabschluss etwa drei Jahre dauert – also genauso lange, wie du auch für eine Berufsausbildung brauchst. Zudem gibt es auch hier mehrere Möglichkeiten, sich für ein Studium einzuschreiben:

Abitur:

An der Universität wirst du grundsätzlich nur mit einer allgemeinen Hochschulreife zugelassen. Je nach Fachrichtung kann dabei auch dein Notendurchschnitt eine entscheidende Rolle spielen.

Fachabitur:

Mit einer fachgebundenen Hochschulreife hast du an einer Fachhochschule eine große Auswahl an Studiengängen. Dort kannst du sogenannte „angewandte Wissenschaften“ wie Medienmanagement, Wirtschaftsinformatik oder sogar E-Commerce studieren.

Kein Abitur:

In allen deutschen Bundesländern gibt es Sonderregelungen, die ein Studium ganz ohne Hochschulreife möglich machen. Wenn du bereits eine abgeschlossene Ausbildung und einige Jahre Berufserfahrung im betriebswirtschaftlichen Bereich mitbringst, kannst du dich so beispielsweise für ein BWL-Studium qualifizieren.

Buchhaltung leicht gemacht

Egal mit welchem Abschluss und in welcher Branche du dich selbstständig machst, in einem Fachgebiet muss sich jeder Existenzgründer auskennen: die Buchhaltung. Wie schnell du schwarze Zahlen schreibst, hängt zu einem Großteil davon ab, wie effektiv du das Steuerrecht für dich nutzt.

Als Unternehmer kannst du viele Tricks anwenden, um völlig legal deine Abgaben an das Finanzamt zu reduzieren. Dafür musst du dich natürlich mit entsprechenden Paragraphen und Klauseln auseinandersetzen.

Besonders wichtig ist für Gründer die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Laut §19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind Unternehmen von der Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihr Umsatz lag im vergangenen Jahr unter 17.500€
  • Ihr Umsatz wird im laufenden Jahr nicht über 50.000€ liegen.

Überlege also gut, wann du dein Gewerbe anmeldest. Je später der Anmeldezeitpunkt im Jahr liegt, desto eher wirst du bei der ersten Jahresbilanz die Höchstgrenze für Kleinunternehmer nicht überschreiten.

(Bildquelle Artikelanfang: © rawpixel/Pixabay.com)



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