Kann man ein Girokonto eröffnen trotz Schufa-Eintrag?

Kann man wegen einem negativen Schufa-Eintrag kein Girokonto eröffnen, kann das die Alternative sein.

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Ohne eigenes Girokonto kommt man heutzutage nicht mehr wirklich aus. Man benötigt es als Gehaltskonto oder auch für das Begleichen regelmäßig anfallender Zahlungen.

Eigentlich sollte also jede Person einen Anspruch auf ein eigenes Bankkonto haben – oder? Theoretisch ist das richtig, doch wer einen negativen Eintrag bei der Schufa hat, wird von Banken unter Umständen abgelehnt. Welche Möglichkeiten haben Verbraucher in solch einem Fall?

Die Schufa-Abfrage ist ein normaler Vorgang bei der Kontoabfrage

Es mag unfair erscheinen, dass Banken einen wegen eines schlechten Schufa-Eintrags ablehnen können. Dennoch ist es für viele Kreditinstitute sehr wichtig, sich schon vor der Kontoeröffnung von der Zahlungsfähigkeit ihrer Neukunden zu überzeugen. Es sollte einen also nicht überraschen, wenn einem die Wunschbank bei der Kontoeröffnung mitteilt, dass eine Schufa-Auskunft eingeholt wird.

Wer in der Vergangenheit keine Einträge bei der Schufa erhalten hat, hat nichts zu befürchten. Anders sieht es leider aus, wenn die Schufa negative Vermerke enthält.

Voraussetzung für eine Kontoeröffnung

Wer ein Girokonto bei einer deutschen Bank eröffnen möchte, muss einige Kriterien erfüllen. Dazu gehören neben einer sauberen Schufa-Abfrage ein fester Wohnsitz in Deutschland, ein regelmäßiges Einkommen und eine allgemein gute Bonität.

Wird eines dieser Kriterien nicht erfüllt, fallen Interessenten oft schon bei der Antragsstellung durchs Raster und können kein normales Girokonto eröffnen.

Was prüft die Schufa?

Die Anfrage bei der Schufa dient dazu, die Zahlungsfähigkeit des Neukunden einzuschätzen. Konnte dieser in der Vergangenheit Schulden nicht begleichen, ist das oft ein Ausschlusskriterium für die Bank. Doch was genau prüft die Schufa eigentlich?

Die Schufa stellt fest, ob in Zusammenhang mit einer Person Lohnpfändungen, Kreditkündigungen, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide oder auch Zwangsvollstreckungen bestanden. Auch kriminelle Handlungen wie Scheckkartenbetrug oder Kreditkartenmissbrauch werden durch die Schufa überprüft.

Was tun, wenn die Bank den Kontoantrag ablehnt?

Wurde einem die Kontoeröffnung verweigert, gibt es zum Glück Alternativen. Es gibt Banken, die ein Girokonto ohne Schufa-Abfrage ermöglichen. Dabei sollte Verbrauchern aber bewusst sein, dass sie kein normales Girokonto, sondern ein sogenanntes Jedermann-Konto oder Basiskonto eröffnen.

Was ist ein alternatives Basiskonto?

§ 1 Zahlungskontengesetz legt fest, dass jede erwachsene Person, die sich rechtmäßig in der EU aufhält, in Deutschland ein Konto eröffnen können muss – unabhängig von ihrem Asylstatus, ihrem Arbeitsverhältnis und ihrer Bonität.

Neben den Begriffen Basiskonto und Jedermann-Konto hat sich vor allem der Name Guthabenkonto etabliert. Und dieser Name beschreibt die Funktion eines solchen Kontos ganz gut.

Was kann man mit dem Basiskonto machen?

Ein Basiskonto ermöglicht Verbrauchern alle Dienste rund um den Zahlungsverkehr, die auch ein normales Girokonto bietet. Ein Basiskonto kann also als Gehaltskonto angegeben und ebenso für Überweisungen oder Daueraufträge genutzt werden.

Das Abheben von Bargeld ist mit einem Guthabenkonto ebenso möglich wie Bargeldeinzahlungen. Selbstverständlich stehen auch für Basiskonten EC-Karten zur Verfügung. Worin aber liegt dann der Unterschied zu einem Girokonto mit Schufa-Abfrage?

Unterschied zum normalen Girokonto

Etwas weiter oben fiel bereits der Begriff Guthabenkonto. Wie der Name vermuten lässt, basieren diese Bankkonten darauf, dass sie stets ein Guthaben verbuchen müssen. Basiskonten dürfen und können also nicht ins Minus rutschen. Diese Dispo-Sperre dient dazu, Personen mit ohnehin als schlecht eingestufter Bonität keinen Spielraum für das Anhäufen weiterer Schulden zu bieten.

Die finanzielle Flexibilität ist bei einem Jedermann-Konto also vor allem während finanzieller Engpässe eingeschränkt. Dafür kann man dadurch ein Girokonto ohne Schufa-Abfrage eröffnen.

Pfändungsschutzkonto als Alternative bei schlechter Bonität

Viele Verbraucher entschließen sich dafür, ein sogenanntes P-Konto – kurz für Pfändungsschutzkonto – zu eröffnen. P-Kontos dienen dazu, einen Teil seines Geldes vor Pfändungen zu bewahren. Der monatliche Freibetrag beläuft sich dabei auf 1.260€ pro Person. Auch wenn das Konto selbst dennoch pfändbar ist, können Verbraucher sich so monatlich einen Teil ihrer Einnahmen aus Affiliate-Marketing & Co sichern.

Normalerweise wird bei Bedarf ein normales Girokonto in ein P-Konto umgewandelt. Doch auch dann, wenn man ein Basiskonto eröffnen möchte, kann man es direkt in ein P-Konto umwandeln. Durch eine Erklärung weist man dazu darauf hin, dass das betreffende Konto gemäß § 850k der Zivilprozessordnung als Pfändungsschutzkonto geführt werden soll. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass jede natürliche Person nur ein P-Konto besitzen darf.

(Bildquelle Artikelanfang: © Vi5-Vi5 /Pixabay.com)

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