Welche Versicherungen man nicht wirklich braucht

Als Selb­stän­di­ger oder Free­lan­cer unter­ver­si­chert zu sein, ist mit Sicher­heit eine ris­kan­te Situa­ti­on, vor allem dann, wenn man den feh­len­den Ver­si­che­rungs­schutz benötigt.

Ver­si­che­run­gen, die einem nichts nüt­zen und nur unnö­tig Geld kos­ten, sind genau­so schlecht.

Vor allem soll­te man sich nicht gegen Vor­fäl­le absi­chern, die nicht oft im Leben pas­sie­ren, sodass sie damit auch leicht aus der eige­nen Por­to­kas­se zu zah­len sind.

#1 Glasbruchversicherung

Als Bei­spiel sei hier ein zer­bro­che­nes Fens­ter genannt: Die­ser Scha­den wird von Glas­bruch­po­li­cen abge­deckt. Doch wie oft gehen dir wirk­lich Fens­ter­schei­ben zu Bruch? Mit aller­höchs­ter Wahr­schein­lich­keit nur sehr selten.

War­um also eine sol­che Ver­si­che­rung abschlie­ßen, Jahr für Jahr Bei­trä­ge zah­len (der Durch­schnitts­be­trag liegt bei ca. 60 Euro jähr­lich), wenn die durch­schnitt­li­che Scha­dens­hö­he einer defek­ten Fens­ter­schei­be bei unge­fähr 280 Euro liegt?
Und dann soll­te man auch noch wis­sen, dass die Ver­si­che­rung Schä­den wie zer­kratz­te Schei­ben oder abge­split­ter­tes Glas nicht übernimmt.

#2 Insassenunfallversicherung

Die Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung zahlt, wenn die Bei- oder Mit­fah­rer bei einem Auto­un­fall zu Scha­den kom­men und man kei­nen Schul­di­gen fin­den kann, wie bei­spiels­wei­se bei Fah­rer­flucht. Seit ein paar Jah­ren hat die­se Ver­si­che­rung an Wich­tig­keit ver­lo­ren, da mitt­ler­wei­le in sol­chen Fäl­len die KFZ-Haft­pflicht des Fah­rers dafür aufkommt.

#3 Handyversicherung, Laptopversicherung usw.

Die teu­ren Smart­phones, Lap­tops, iPads und Co. kann man gegen Schä­den wie Bedie­nungs­feh­ler, Bruch­scha­den, Sabo­ta­ge usw. absi­chern. Aller­dings greift meist in den ers­ten bei­den Jah­ren nach dem Gerä­te­kauf die Gewähr­leis­tungs­pflicht, die einem ohne­hin zusteht.

Und bei Dieb­stahl bekommt man sel­ten etwas von der Ver­si­che­rung, da die­se sich mit dem Argu­ment der gro­ben Fahr­läs­sig­keit aus der Zah­lungs­ver­ant­wor­tung zieht. Ver­gess­li­che und schus­se­li­ge Men­schen soll­ten auf solch eine Gerä­te­ver­si­che­rung sowie­so bes­ser ver­zich­ten, da man dage­gen schon mal gar nicht abge­si­chert wird.

#4 Reisegepäckversicherung

Auch eine Ver­si­che­rung aus der Kate­go­rie „über­flüs­sig“. Ein­mal muss man so peni­bel auf sein Gepäck auf­pas­sen, dass man es sich gleich an den Kör­per befes­ti­gen kann. Wird es dann gestoh­len, dürf­te die Ver­si­che­rung wohl ein­sprin­gen. Aber wer kann das schon?

Außer­dem hat jede Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft ein ande­res Ver­ständ­nis für Rei­se­ge­päck. Für man­che gehö­ren Geld­beu­tel und Fahr­kar­ten nicht dazu. Kom­men die­se Gegen­stän­de also abhan­den, geht man ver­si­che­rungs­recht­lich leer aus.

Wer eine Haus­rat­po­li­ce abge­schlos­sen hat, bei dem sind Dieb­stäh­le aus Hotel­zim­mer oder Feri­en­woh­nung sowie­so mit abgedeckt.

Oft ver­steckt sich die Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung in einem Rei­se­pa­ket, wozu auch die mit Sicher­heit sinn­vol­le Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung gehört.

#5 Haus- und Wohnungsschutzbrief

Eine Absi­che­rung gegen alle mög­li­chen Pan­nen am Haus oder in der Woh­nung: Schlüs­sel­dienst, Rohr­rei­ni­gung, Besei­ti­gung von Unge­zie­fer im Haus, das soll die­ser Schutz­brief leis­ten. Doch es sind auch vie­le Schä­den aus­ge­schlos­sen, wie bestimm­tes Unge­zie­fer, oder die Höchst­gren­ze für den zu über­neh­men­den Scha­den wird sehr nied­rig ange­setzt, sodass man den dar­über lie­gen­den Betrag dann selbst zah­len muss.

Meist kos­tet der Schutz­brief ca. 60 Euro pro Jahr, den­noch kann man die­se nicht all­zu oft ein­tre­ten­den Schä­den, die er abdeckt, auch selbst bezahlen.

#6 Krankenversicherung für Tiere

Zwar kön­nen umfas­sen­de Arzt­be­hand­lun­gen für Hund, Kat­ze usw. sehr teu­er wer­den, vor allem wenn die Tie­re ope­riert wer­den müs­sen. Da die Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge für Hun­de bei unge­fähr 350 Euro und für Kat­zen bei 150 Euro jähr­lich lie­gen, müs­sen die Tie­re schon sehr häu­fig krank sein, damit sich die Ver­si­che­rung rechnet.

Außer­dem müs­sen Besit­zer älte­rer und damit krank­heits­an­fäl­li­ger Tie­re oft einen Selbst­be­halt zahlen.

#7 Sterbeversicherung

Damit soll der Ver­si­cher­te schon zu Leb­zei­ten sei­ne eige­ne Beer­di­gung finan­zi­ell absi­chern. Je nach Ein­stiegs­al­ter in die­se Ver­si­che­rung kön­nen die monat­li­chen Ver­si­che­rungs­prä­mi­en aber ziem­lich hoch sein (ca. 50 Euro und mehr).

Wer sei­ne Beer­di­gungs­kos­ten den Zurück­ge­blie­be­nen erspa­ren will, der kann das Geld auch in einen Spar­plan inves­tie­ren oder eine preis­wer­te­re Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung abschließen.

#8 Hochzeits-Rücktrittskostenversicherung

Für fast jede Even­tua­li­tät gibt es mitt­ler­wei­le eine Ver­si­che­rung, so auch für Hoch­zei­ten. Wer eine sol­che Ver­si­che­rung abschließt, erwar­tet, dass die Ver­si­che­rung die Stor­no­kos­ten über­nimmt, falls die Hoch­zeit ins Was­ser fällt.

Doch die Ver­si­che­rung wird nur aktiv, falls Braut, Bräu­ti­gam oder nahe Ange­hö­ri­ge erkran­ken oder einen Unfall erlei­den. Will einer der Betei­lig­ten plötz­lich nicht mehr hei­ra­ten, dann zahlt die Ver­si­che­rung nicht.
Außer­dem wer­den bestimm­te Auf­wen­dun­gen wie z. B. ein Miet­au­to nicht bezahlt.

Fazit

Wer über­flüs­si­ge Ver­si­che­run­gen kün­di­gen will, muss eine Frist von drei Mona­ten zum Ende des Ver­trags­jah­res ein­hal­ten. Wahr­schein­lich gibt es noch wei­te­re unsin­ni­ge Ver­si­che­run­gen. Die hier auf­ge­führ­ten wer­den aller­dings recht oft abge­schlos­sen und gehö­ren zu den gän­gi­gen Ver­si­che­run­gen in Deutschland.

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © Alexis /Pixabay.com)

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