Wie Selbst­stän­di­ge Exis­tenz­grün­dun­gen und Erwei­te­run­gen finan­zie­ren können

Wie Selbstständige Existenzgründungen und Erweiterungen finanzieren können

Lesedauer: 3 Minuten

Eine eige­ne selbst­stän­di­ge Exis­tenz oder eine grö­ße­re Geschäfts­er­wei­te­rung lässt sich meist nur mit einem Kre­dit stem­men. Das stellt an Grün­der und Unter­neh­men zwei Anfor­de­run­gen: Ers­tens müs­sen sie eine Bank davon über­zeu­gen, ihnen einen Kre­dit zu gewäh­ren.

Zwei­tens soll­ten sie eine Finan­zie­rung mit mög­lichst guten Kon­di­tio­nen abschlie­ßen. Vor allem der Zins­satz inter­es­siert, er ent­schei­det über die Kos­ten eines Dar­le­hens und damit über die Wirt­schaft­lich­keit eines Betriebs.

Vor­aus­set­zung für ein Dar­le­hen: Der Businessplan

Bei Pri­vat­kun­den prü­fen Ban­ken bei der Kre­dit­ver­ga­be die Boni­tät. Ins­be­son­de­re bei Exis­tenz­grün­dern wür­de das kei­nen Sinn machen, da sie noch kei­ne Ein­nah­men vor­wei­sen kön­nen. Hier kommt es auf einen ande­ren Aspekt an: Kön­nen sie über­zeu­gend dar­le­gen, dass sie mit ihrer Geschäfts­idee künf­tig Geld verdienen?

Auch bei bestehen­den Fir­men ach­ten Insti­tu­te im Wesent­li­chen dar­auf, ob eine Erwei­te­rung einen Mehr­ertrag ver­spricht. Bei sol­chen Fir­men berück­sich­ti­gen sie aber zugleich die bis­he­ri­ge Zah­lungs­fä­hig­keit. In bei­den Fäl­len ver­lan­gen Ban­ken schrift­lich for­mu­lier­te Plä­ne, bei Exis­tenz­grün­dern for­dern sie einen aus­führ­li­chen Busi­ness­plan. Die­ser besteht aus zwei Teilen.

Im ers­ten Teil beschrei­ben Grün­der detail­liert ihre Geschäfts­idee und erläu­tern, wie sie die­se umset­zen wol­len. Sie benen­nen zum Bei­spiel die Ver­triebs­form, die Art des Mar­ke­tings und die Betriebs- und gege­be­nen­falls Per­so­nal­or­ga­ni­sa­ti­on. Sie set­zen sich zugleich mit der aktu­el­len Markt­si­tua­ti­on aus­ein­an­der und erklä­ren, wie sie gegen die Kon­kur­renz bestehen wollen.

Im zwei­ten Teil prä­sen­tie­ren Grün­der ein fun­dier­tes Zah­len­werk. In die­sen Abschnitt gehö­ren sämt­li­che ein­ma­li­ge und dau­er­haf­te Kos­ten, etwa für die Anschaf­fung von Gerä­ten, für Wer­bung, Mie­te und Betriebs­ver­si­che­run­gen. Zusätz­lich schät­zen Kre­dit­in­ter­es­sier­te ihre Ein­nah­men. Die­se Schät­zun­gen soll­ten sie begrün­den können.

Exis­tenz­grün­der: Attrak­ti­ve Kre­di­te der KfW

Der Staat hat ein gro­ßes Inter­es­se dar­an, dass mög­lichst vie­le Men­schen den Schritt in die Selbst­stän­dig­keit voll­zie­hen. Das sichert die wirt­schaft­li­che Dyna­mik des Lan­des. Von die­sem Inter­es­se pro­fi­tie­ren Grün­der, sie kön­nen die För­der­kre­di­te der öffent­lich-recht­li­chen Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau nut­zen. Die­se Dar­le­hen bestechen durch nied­ri­ge Zins­sät­ze, die weit unter Markt­ni­veau liegen.

Zudem zeich­nen sie sich durch libe­ra­le Ver­ga­be­vor­aus­set­zun­gen und Rück­zahl­be­din­gun­gen aus. Drei För­der­pro­gram­me kom­men infra­ge: der ERP-Grün­der­kre­dit Start­Geld mit einer Höchst­sum­me von 100.000 Euro, der ERP-Grün­der­kre­dit Uni­ver­sell bis zu 10 Mil­lio­nen Euro und das ERP-Kapi­tal für Grün­dung. Wäh­rend das letzt­ge­nann­te Pro­gramm Eigen­ka­pi­tal vor­aus­setzt, müs­sen Selbst­stän­di­ge bei den ande­ren bei­den Vari­an­ten Start­Geld und Uni­ver­sell kein Kapi­tal einbringen.

Mit die­sen zwei Kom­plett­lö­sun­gen lässt sich die Grün­dung kom­plett finan­zie­ren: Die KfW akzep­tiert bei der Berech­nung des Kre­dit­be­trags sämt­li­che anste­hen­de Kos­ten, dazu zäh­len neben Ein­mal­aus­ga­ben not­wen­di­ge Betriebs­mit­tel für Mar­ke­ting, Per­so­nal, Mie­ten und Bera­tung. Bei Inter­es­se wen­den sich Grün­der nicht an die KfW, son­dern an ihre Haus­bank. Die KfW über­lässt die Abwick­lung Pri­vat­ban­ken, die güns­ti­gen Kon­di­tio­nen gel­ten aber immer.

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zu die­sen The­men fin­den sich auch im kos­ten­frei­en Rat­ge­ber der Kre­dit­zen­tra­le.

Gewer­be­kre­di­te von Ban­ken: Kon­di­tio­nen vergleichen

Alter­na­tiv kön­nen Exis­tenz­grün­der und Unter­neh­mer Finanz­be­darf bei Pri­vat­ban­ken decken. In die­sem Fall soll­ten sie sich aber nicht nur auf die Haus­bank ver­las­sen, son­dern bei ver­schie­de­nen Insti­tu­ten eine Kre­dit­an­fra­ge stellen.

Am Markt exis­tie­ren erheb­li­che Zins­un­ter­schie­de. Bei den glei­chen Rah­men­be­din­gun­gen kön­nen die Bank­an­ge­bo­te eine Dif­fe­renz von weit über einem Pro­zent­punkt auf­wei­sen. Nur mit einem Ver­gleich las­sen sich unnö­ti­ge Mehr­kos­ten mei­den, die sich nega­tiv auf die Fir­men­bi­lanz durch­schla­gen würden.

Es emp­feh­len sich bei der Recher­che zwei Schrit­te: Ers­tens soll­ten sich Geschäfts­leu­te zum Bei­spiel auf einem Ver­gleichs­por­tal infor­mie­ren, wel­che Insti­tu­te gene­rell durch nied­ri­ge Zin­sen für gewerb­li­che Dar­le­hen auf­fal­len. Zwei­tens fra­gen sie bei attrak­tiv schei­nen­den Insti­tu­ten die kon­kre­ten, indi­vi­du­el­len Kon­di­tio­nen ab. Die­se hän­gen immer von zahl­rei­chen Fak­to­ren ab, etwa von der Bran­che und den genau­en Geschäfts­plä­nen. Zah­len auf einem Ver­gleichs­por­tal geben aus­schließ­lich wert­vol­le Orientierung.

Bei allen Dar­le­hen: Inves­ti­tio­nen gründ­lich abwägen

Bevor Grün­der und Unter­neh­mer einen Kre­dit ver­ein­ba­ren, soll­ten sie die Finan­zen gewis­sen­haft durch­rech­nen. Das emp­fiehlt sich nicht nur, um die Ban­ken zu über­zeu­gen. Poten­zi­el­le Kre­dit­ge­ber soll­ten sich auch selbst ver­ge­wis­sern, ob sie die spä­ter anfal­len­den Raten beglei­chen können.

Pla­nen sie zu eng oder gar toll­kühn, dro­hen bal­di­ge wirt­schaft­li­che Schwie­rig­kei­ten und even­tu­ell die Zah­lungs­un­fä­hig­keit. So eine Ent­wick­lung lässt sich mit einer ver­nünf­ti­gen Vor­be­rei­tung und kri­ti­schem Hin­ter­fra­gen des Vor­ha­bens ausschließen.

Zugleich ver­dient Fle­xi­bi­li­tät beim Kre­dit­ver­gleich Auf­merk­sam­keit. Bei man­chen Kre­dit­ge­bern kön­nen Fir­men vor­über­ge­hend Raten redu­zie­ren oder aus­set­zen, damit las­sen sich zwi­schen­zeit­lich auf­tre­ten­de finan­zi­el­le Eng­päs­se über­brü­cken. Bedeu­tung kommt auch bei, ab wann Kre­dit­ge­ber mit der Til­gung begin­nen müssen.

Grün­der bzw. Unter­neh­mens­nach­fol­ger in Öster­reich müs­sen auf ande­re För­der­töp­fe zugrei­fen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu ste­hen in die­sem Bei­trag.

Tei­le die­sen Beitrag:


Schreibe einen Kommentar

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner