Websites-Abstrafungen: Wenn Google die rote Karte zeigt

Websites-Abstrafungen: Wenn Google die rote Karte zeigt

Was pas­siert, wenn Goog­le den eige­nen Web­auf­tritt oder Blog abstraft und viel­leicht sogar aus dem Such­in­dex streicht? Auweia, dar­über habe ich mir selbst noch kei­ne Gedan­ken gemacht.

Doch ver­gan­ge­ne Woche hat­te ich ein Gespräch mit einem Bekann­ten, der eben­falls ein paar Web­sites im Netz hat und von denen eine die rote Kar­te von Goog­le erhielt.

Von ihm bekam ich wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen, wor­an man eine Abstra­fung fest­stellt, was die Grün­de sein kön­nen und was man am bes­ten tut, damit dies über­haupt nicht passiert.

Meis­tens merkt man eine Goog­le-Abstra­fung dadurch, dass plötz­lich viel weni­ger Besu­cher auf die Web­site kom­men als in den Tagen und Wochen zuvor. Viel­leicht macht man sich zuerst noch kei­ne gro­ßen Gedan­ken über die­se Auf­fäl­lig­keit, aber nach ein paar Tagen wird einem doch klar, dass mit der Site irgend­et­was nicht mehr stimmt.

Mögliche Bestrafungsarten

Zurück­stu­fung im Suchmaschinen-Ranking

Dann ist es mög­lich, dass Goog­le die Sei­te hin­dert, auf den vor­de­ren Plät­zen in den Such­ma­schi­nen­er­geb­nis­lis­ten auf­zu­tau­chen. Und auf die hin­te­ren Sei­ten einer Goog­le-Such­ergeb­nis­lis­te gehen die aller­we­nigs­ten User.

Ent­fer­nung der Web­site aus dem Google-Index

Ganz schlimm ist schließ­lich, wenn die Sei­te kom­plett aus dem Such­in­dex von Goog­le ent­fernt wird, dann ist die Sei­te sozu­sa­gen tot, weil nicht mehr auffindbar.

Die­se Stra­fe wird aber nicht all­zu häu­fig angewandt.

Ver­lust des PageRanks

Außer­dem habe ich noch gele­sen, dass einer Web­site der Page­Rank aberkannt wer­den kann, was vor allem pas­siert, wenn Web­sites Links ver­kau­fen. Aller­dings ist ein schlech­te­rer Page­Rank nicht unbe­dingt als Kata­stro­phe zu bewer­ten, denn Sei­ten mit schlech­tem Page­Rank sind ja immer noch im Goog­le-Index enthalten.

Gründe für die Website-Bestrafung

Doch was muss man „ver­bro­chen“ haben, wenn Goog­le den Inter­net­auf­tritt zurück­stuft oder gar aus dem Index löscht?

1. Schlech­te Backlinks

Vor allem schlech­te Back­links aus zwei­fel­haf­ten Quel­len wer­den von Goog­le sehr ger­ne abge­straft. Sol­che Links waren wohl auch der Grund, war­um die Web­site mei­nes Bekann­ten zurück­ge­stuft wurde.

Da man mit ent­spre­chen­der Soft­ware in kur­zer Zeit mas­sen­wei­se Back­links in Blogs über Spam­kom­men­ta­re oder auf Social-Book­mar­king-Por­ta­len set­zen kann, genie­ßen die­se Rück­ver­lin­kun­gen kein Ver­trau­en bei Goog­le. Denn die Ent­wick­lung der Back­link­struk­tur wirkt künst­lich und nicht orga­nisch gewachsen.

Davon also lie­ber die Fin­ger lassen.

2. Dou­ble Content

Wenn auf der Web­site haupt­säch­lich nur Inhal­te von ande­ren Sei­ten ste­hen, dann liegt dop­pel­ter Inhalt (dou­ble con­tent) vor, was Goog­le sehr ungern sieht. Denn schließ­lich will die Such­ma­schi­ne den Usern qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Infor­ma­tio­nen lie­fern und nicht Mehrfachkopien.

Um dop­pel­ten Inhalt zu ver­mei­den, soll­te man am bes­ten kei­ne News­feeds von ande­ren Web­sei­ten auf sei­ner eige­nen ein­bin­den, da sie kei­nen wirk­li­chen Mehr­wert bie­ten. Außer­dem kann das auch recht­li­che Kon­se­quen­zen haben. In mei­nem Freun­des­kreis wur­de jemand des­halb von dem Blog­ger ange­zeigt, des­sen Feeds auf der Sei­te mei­ner Freun­din waren. Er sah dar­in sein Urhe­ber­recht ver­letzt und schal­te­te einen Anwalt ein. Mei­ne Freun­din muss­te unge­fähr 500 € Stra­fe zahlen.

3. Immer gleich lau­ten­de Linktexte

Auch das soll schlecht bewer­tet wer­den. Der Link- oder Anker­text ist der les­ba­re Teil eines Links. Und wenn dar­in immer wie­der die glei­chen Such­be­grif­fe vor­kom­men, sieht dies eben­falls sehr künst­lich aus. Denn nor­ma­ler­wei­se ver­lin­ken User meist mit unter­schied­li­chen Link­tex­ten. Ein­mal wird z. B. mit „Hier geht es zu der Web­site“ oder dann wie­der kon­kre­ter mit „Emp­feh­lens­wer­te Ver­si­che­run­gen“ ver­linkt. Bei ste­reo­ty­pen Link­tex­ten wird dann auch Goog­le klar, dass hier etwas zu viel an Opti­mie­rung getan wurde.

4. Link­kauf und ‑ver­kauf

Meist will man mit dem Kauf oder Ver­kauf von Links in der Page­Rank-Bewer­tung schnel­ler nach vor­ne kom­men. Die­ses Ver­hal­ten bewer­tet Goog­le als Ver­stoß gegen sei­ne Richt­li­ni­en. Daher soll­te man gekauf­te Links auf alle Fäl­le mit dem nofol­low-Attri­but ent­wer­ten, um Goog­le dar­auf auf­merk­sam zu machen, dass es sich dabei um Wer­bung handelt.

5. Dubio­se aus­ge­hen­de Links

Alle von der eige­nen Web­site aus­ge­hen­den Links wer­den von Goog­le sozu­sa­gen als Emp­feh­lung gewer­tet. Sind dann ver­däch­ti­ge Sei­ten dar­un­ter wie gewalt­ver­herr­li­chen­de oder por­no­gra­phi­sche, dann fällt deren schlech­ter Ruf auf die eige­ne Sei­te zurück.

Daher am bes­ten nur Links zu Web­sites set­zen, die man selbst gut fin­det und ande­ren Usern wei­ter­emp­feh­len kann.

In Spam­kom­men­ta­ren wer­den auf Blogs ger­ne sol­che dubio­sen Links ein­ge­baut. Des­halb immer alle Kom­men­ta­re kon­trol­lie­ren und sol­che Spams sofort löschen.

Kann man Abstrafungen rückgängig machen?

Was aber, wenn man nun wirk­lich abge­straft wur­de? Lässt sich der Zustand wie­der ändern oder nicht?

Wenn die Sei­te noch im Index ist, aber nicht mehr so weit vor­ne bei Such­an­fra­gen rankt, dann soll­te man über­le­gen, wel­che der oben genann­ten Feh­ler man wahr­schein­lich began­gen hat und damit begin­nen, even­tu­ell dop­pel­ten Con­tent, schlech­te Back­links und/​oder dubio­se aus­ge­hen­de Links zu entfernen.

Ist die Web­site von den „Fehl­trit­ten“ befreit, wird sie bald wie­der in den Such­ergeb­nis­sen wei­ter vor­ne auftauchen.

Sie kön­nen auch mit der Such­an­fra­ge site:ihre-domain.de fest­stel­len, ob Ihre Web­site noch im Index von Goog­le vor­han­den ist. Erscheint nach sol­cher Abfra­ge kein ein­zi­ger Tref­fer, sieht es wirk­lich so aus, dass Goog­le alle Sei­ten aus sei­nem Index raus­ge­wor­fen hat. Die­ser Schritt wird von Goog­le dem Web­sei­ten-Besit­zer oder ‑betrei­ber per Mail mit­ge­teilt und begründet.

Ob man dann aller­dings noch Chan­cen hat, wie­der auf­ge­nom­men zu wer­den, ist frag­lich. Man kann zwar über die Goog­le-Web­mas­ter-Tools einen Antrag auf erneu­te Über­prü­fung stel­len. Die Site muss aber nicht mehr auf­ge­nom­men wer­den und falls doch wie­der, sind die War­te­zei­ten ziem­lich lang.

Aus die­sen Punk­ten lässt sich doch erken­nen, dass Goog­le Con­tent-Erstel­lung für die Inter­net­user will, und nicht für die Such­ma­schi­nen. Daher soll­te man viel­leicht mal weni­ger Wert auf SEO legen (ohne das The­ma ganz zu ver­nach­läs­si­gen) und mehr Wert auf sei­ne Botschaften.

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © Andre­as Haert­le /Fotolia.com)

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