Von der Schulbank bis ins Büro: Wege zur Selbstständigkeit

Selbst ein Unter­neh­men grün­den – davon träu­men Vie­le schon, bevor sie ihren ers­ten Schul­ab­schluss in der Tasche haben. Aber wie genau wird die­ser Traum zur Realität?

Tat­säch­lich ist die Selbst­stän­dig­keit oft kei­ne Alter­na­ti­ve zum klas­si­schen Bil­dungs­weg, son­dern die logi­sche Kon­se­quenz daraus.

Erst wenn du dir durch eine ent­spre­chen­de Aus­bil­dung genü­gend Fach­wis­sen ange­eig­net hast, soll­test du den Schritt in die freie Wirt­schaft wagen. Dabei gibt es natür­lich nicht den einen gol­de­nen Weg, der zum Ziel führt. Wel­che Stol­per­stei­ne du aller­dings auf jeden Fall ver­mei­den soll­test, ver­rät die­ser Ratgeber.

Schulbildung

Auch wenn wir in den Medi­en immer wie­der von atem­be­rau­ben­den Erfolgs­ge­schich­ten hören, soll­test du dir kei­ne Illu­sio­nen machen – für Schul­ab­bre­cher ste­hen die Chan­cen auf dem deut­schen Arbeits­markt gleich Null.

Selbst für eine Kar­rie­re als Schrei­ner brauchst du min­des­tens den mitt­le­ren Schul­ab­schluss. Im digi­ta­len Zeit­al­ter wird außer­dem eine höhe­re Bil­dung immer wich­ti­ger, um im Berufs­le­ben Fuß zu fas­sen. Des­halb ist ein gutes Abitur­zeug­nis meist der ers­te Schritt zum Erfolg. Dort­hin gelangst du über ver­schie­de­ne Wege:

Ers­ter BildungswegZwei­ter Bildungsweg
Gym­na­si­um

Gesamt­schu­le

Fach­ober­schu­le

Abend­gym­na­si­um

Berufs­ober­schu­le

Volks­hoch­schu­le

Was aber tun, wenn du trotz aller Mühen die Prü­fun­gen zum wie­der­hol­ten Mal nicht bestehst? Im Not­fall kannst du auch recht­lich gegen ein Ergeb­nis vorgehen.

Dafür gibt es spe­zia­li­sier­te Rechts­an­wäl­te, die genau prü­fen, ob bei einem Prü­fungs­ver­fah­ren alle gesetz­li­chen Vor­schrif­ten ein­ge­hal­ten wur­den und gege­be­nen­falls die Gül­tig­keit dei­ner Noten anfech­ten. Das gilt übri­gens auch für Klau­su­ren im Studium.

Höhere Bildung

In vie­ler­lei Hin­sicht fängt nach der Schu­le das Ler­nen erst an. Je nach­dem, in wel­cher Bran­che (sei es nun die Medi­en­bran­che oder auch nicht)du tätig wer­den möch­test, bie­ten sich ver­schie­de­ne Möglichkeiten:

Berufsausbildung

In Deutsch­land dau­ern Aus­bil­dun­gen nor­ma­ler­wei­se drei Jah­re, wobei du in einer Schu­le und in einem Betrieb gleich­zei­tig theo­re­ti­sche Kennt­nis­se bzw. prak­ti­sche Fähig­kei­ten erlangst.

Möch­test du spä­ter dei­ne eige­ne Fir­ma grün­den, pro­fi­tierst du vor allem von einer kauf­män­ni­schen Aus­bil­dung, in der du dich mit den Grund­la­gen der Geschäfts­füh­rung ver­traut machst. Dabei hast du die Wahl zwi­schen zahl­rei­chen Berufs­bil­dern, unter anderem:

  • Büro­kauf­frau/-mann
  • Ver­an­stal­tungs­kauf­frau/-mann
  • Medi­en­kauf­frau/-mann
  • Infor­ma­tik­kauf­frau/-mann

Studium

Wem der Weg über die Hoch­schu­le zu auf­wän­dig erscheint, soll­te beden­ken, dass ein Bache­lor­ab­schluss etwa drei Jah­re dau­ert – also genau­so lan­ge, wie du auch für eine Berufs­aus­bil­dung brauchst. Zudem gibt es auch hier meh­re­re Mög­lich­kei­ten, sich für ein Stu­di­um einzuschreiben:

Abitur:

An der Uni­ver­si­tät wirst du grund­sätz­lich nur mit einer all­ge­mei­nen Hoch­schul­rei­fe zuge­las­sen. Je nach Fach­rich­tung kann dabei auch dein Noten­durch­schnitt eine ent­schei­den­de Rol­le spielen.

Fach­ab­itur:

Mit einer fach­ge­bun­de­nen Hoch­schul­rei­fe hast du an einer Fach­hoch­schu­le eine gro­ße Aus­wahl an Stu­di­en­gän­gen. Dort kannst du soge­nann­te „ange­wand­te Wis­sen­schaf­ten“ wie Medi­en­ma­nage­ment, Wirt­schafts­in­for­ma­tik oder sogar E‑Commerce studieren.

Kein Abitur:

In allen deut­schen Bun­des­län­dern gibt es Son­der­re­ge­lun­gen, die ein Stu­di­um ganz ohne Hoch­schul­rei­fe mög­lich machen. Wenn du bereits eine abge­schlos­se­ne Aus­bil­dung und eini­ge Jah­re Berufs­er­fah­rung im betriebs­wirt­schaft­li­chen Bereich mit­bringst, kannst du dich so bei­spiels­wei­se für ein BWL-Stu­di­um qualifizieren.

Buchhaltung leicht gemacht

Egal mit wel­chem Abschluss und in wel­cher Bran­che du dich selbst­stän­dig machst, in einem Fach­ge­biet muss sich jeder Exis­tenz­grün­der aus­ken­nen: die Buch­hal­tung. Wie schnell du schwar­ze Zah­len schreibst, hängt zu einem Groß­teil davon ab, wie effek­tiv du das Steu­er­recht für dich nutzt.

Als Unter­neh­mer kannst du vie­le Tricks anwen­den, um völ­lig legal dei­ne Abga­ben an das Finanz­amt zu redu­zie­ren. Dafür musst du dich natür­lich mit ent­spre­chen­den Para­gra­phen und Klau­seln auseinandersetzen.

Beson­ders wich­tig ist für Grün­der die soge­nann­te Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung. Laut §19 des Umsatz­steu­er­ge­set­zes (UStG) sind Unter­neh­men von der Umsatz­steu­er­pflicht befreit, wenn Sie fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfüllen:

  • Ihr Umsatz lag im ver­gan­ge­nen Jahr unter 17.500€
  • Ihr Umsatz wird im lau­fen­den Jahr nicht über 50.000€ liegen.

Über­le­ge also gut, wann du dein Gewer­be anmel­dest. Je spä­ter der Anmel­de­zeit­punkt im Jahr liegt, des­to eher wirst du bei der ers­ten Jah­res­bi­lanz die Höchst­gren­ze für Klein­un­ter­neh­mer nicht überschreiten.

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © rawpixel/Pixabay.com)

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