Unternehmensnachfolge in Österreich – Wie geht das?

Für eine Unter­neh­mens­nach­fol­ge in Öster­reich gibt es unter­schied­li­che Grün­de und in der Regel zwei haupt­säch­li­che Situationen.

Einer­seits kann ein Nach­fol­ger für ein bestehen­des Unter­neh­men gesucht wer­den, an den die­ses über­ge­ben bzw. ver­kauft wer­den soll. Ander­seits kann es aber auch sein, dass sich ein Grün­der nach einem bereits bestehen­den Unter­neh­men umschaut, um die­ses zu über­neh­men bzw. käuf­lich zu erwerben.

Was ist eine Unternehmensnachfolge?

Von einer Unter­neh­mens­nach­fol­ge spricht man in der Regel, wenn der Wert und die Lei­tung eines Unter­neh­mens an einen Drit­ten über­tra­gen wer­den. Dafür kom­men gleich meh­re­re Umstän­de infrage:

  • Tod oder Krank­heit des Unternehmers
  • Unter­neh­mer tritt in den Ruhe­stand ein
  • Unter­neh­mer möch­te aus Grün­den der Neu­ori­en­tie­rung bestehen­des Unter­neh­men abgeben

Die Zahl der Unter­neh­mens­über­ga­ben ist in den letz­ten Jah­ren in Öster­reich deut­lich ange­stie­gen. Das lag in der Ver­gan­gen­heit zum größ­ten Teil am demo­gra­fi­schen Wan­del und wird auch in Zukunft durch das hohe Durch­schnitts­al­ter der der­zei­ti­gen Unter­neh­mer bestimmt.

Die meis­ten Unter­neh­mens­nach­fol­gen fin­den im Bereich Tou­ris­mus und Gas­tro­no­mie statt, wohin­ge­gen in der Indus­trie­bran­che die gerings­ten Unter­neh­mens­über­ga­ben erfolgen.

Es gibt kei­ne stren­gen Regeln bei einer Unter­neh­mens­nach­fol­ge, jedoch soll­te auf­grund der Kom­ple­xi­tät recht­zei­tig für die Zukunft und den Fort­be­stand eines Unter­neh­mens gesorgt werden.

Die Unter­neh­mens­nach­fol­ge kann natür­lich unter Berück­sich­ti­gung des Pflicht­an­teils­ge­set­zes inner­halb der Fami­lie erfol­gen. Doch immer häu­fi­ger wer­den exter­ne Nach­fol­ger für den Unter­neh­mens­ver­kauf gesucht.

Die Chancen einer Unternehmensnachfolge in Österreich

Gera­de für jun­ge Men­schen, die einen Ein­stieg in das Unter­neh­mer­tum wagen möch­ten, ist eine Unter­neh­mens­nach­fol­ge eine gro­ße Chan­ce. In der Regel ist die Über­nah­me eines bestehen­den erfolg­rei­chen Geschäfts mit vie­len Vor­tei­len verbunden:

  • es gibt bereits einen vor­han­de­nen Kundenstamm
  • Risi­ken sind leich­ter zu kalkulieren
  • nach­weis­lich gene­rel­ler Mindestumsatz
  • funk­tio­nie­ren­des Team von Mitarbeitern
  • Unter­stüt­zung durch den Vor­gän­ger (des­sen Erfahrungen)

Wer eine sol­che Unter­neh­mens­nach­fol­ge in Öster­reich plant, kann sich hier­bei von der öster­rei­chi­schen Wirt­schafts­kam­mer mit einer Bera­tung durch den soge­nann­ten Grün­dungs­ser­vice unter­stüt­zen lassen.

Zusätz­lich bie­tet sich in Öster­reich die Mög­lich­keit bei der Betriebs­über­nah­me eine För­de­rung in Anspruch zu neh­men. Hier hält die Wirt­schafts­kam­mer für den Unter­neh­mens­nach­fol­ger lukra­ti­ve Bonus­zah­lun­gen bereit. Und für lang­fris­tig geplan­te Über­nah­men in ein bis sechs Jah­ren bekom­men die Grün­der wei­te­re finan­zi­el­le Unter­stüt­zung durch die Wirtschaftskammer.

Natür­lich soll­ten auch die Nach­tei­le nicht ver­schwie­gen werden:

  • ver­steck­te bzw. nicht bilan­zier­te Verluste
  • ver­al­te­te Technik/​Struk­tu­ren
  • fal­scher Unternehmenswert

Auf alle Fäl­le wird eine Unter­neh­mens­nach­fol­ge bzw. ein Unter­neh­mens­ver­kauf im Ide­al­fall immer durch einen exter­nen und kom­pe­ten­ten Bera­ter beglei­tet, wie zum Bei­spiel einen Anwalt oder einen Steuerberater.

Unternehmensnachfolge in Österreich – wie geht das?

Foto: © nattanan23 /Pixabay.com

Die allgemeine Situation zur Unternehmensnachfolge in Österreich

Gera­de im Bereich der Klein- und Mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men ste­hen laut KMU-For­schung Aus­tria rund ein Fünf­tel aller Betrie­be in der gewerb­li­chen Wirt­schaft für eine Nach­fol­ge zur Verfügung.

Dabei wird unge­fähr die Hälf­te der Unter­neh­men inner­halb der Fami­lie über­ge­ben. Aller­dings ste­hen im Zeit­raum 2018 – 2027 etwa 41.000 Unter­neh­men vor der Her­aus­for­de­rung einen geeig­ne­ten Nach­fol­ger zu fin­den. Das ent­spricht rund 27 Pro­zent aller KMU in Österreich.

Lei­der kommt es auf­grund der feh­len­den lang­fris­ti­gen Pla­nung von Unter­neh­mens­nach­fol­gen zwi­schen dem Über­ge­ben­dem und dem Nach­fol­ger oft zu Span­nun­gen. Die­se sind dann auch der häu­figs­te Grund für geschei­ter­te Unter­neh­mens­nach­fol­gen in Österreich.

Um zusätz­li­che Schwie­rig­keit bei Unter­neh­mens­über­ga­ben zu ver­mei­den hat die öster­rei­chi­sche Regie­rung das Rege­lungs­um­feld für Unter­neh­men mit dem Dere­gu­lie­rungs­grund­sät­ze­ge­setz von 2017 deut­lich vereinfacht.

Zusätz­lich wur­den Erleich­te­run­gen in der Betriebs­an­la­gen­ge­neh­mi­gung geschaf­fen und wei­te­re Ver­ein­fa­chun­gen fin­den sich im Steu­er­re­form­ge­setz 2020.

Unternehmensnachfolge in Österreich – wie geht das?

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Wo findet man Unternehmen für eine Nachfolge?

Um einen geeig­ne­ten Nach­fol­ger für ein Unter­neh­men zu fin­den, inse­rie­ren die Anbie­ter vakan­ter Unter­neh­men ihr Ange­bot über ein ent­spre­chen­des Inserat.

Auf den meis­ten Nach­fol­ge­bör­sen für eine Unter­neh­mens­nach­fol­ge in Öster­reich kön­nen sowohl Mit­glie­der der Wirt­schafts­kam­mer von Öster­reich als auch Inter­es­sen­ten ein Inse­rat schalten.

Möch­te sich der Unter­neh­mer von einem Drit­ten bei der Ver­öf­fent­li­chung sei­nes Ange­bo­tes unter­stüt­zen las­sen, ist das in der Regel nur durch einen Immo­bi­li­en­mak­ler oder Unter­neh­mens­be­ra­ter mög­lich. Dazu muss die­ser sei­ne Regis­trie­rung bei der WKO (Por­tal der Wirt­schafts­kam­mer in Öster­reich) nach­wei­sen können.

Wo gibt es Unterstützung für die Unternehmensnachfolge?

Die Wirt­schafts­kam­mer mit ihren über 90 Stand­or­ten in ganz Öster­reich bie­tet ange­hen­den Jung­un­ter­neh­mern pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung mit ihrem Grün­dungs­ser­vice. Mit umfang­rei­chen Ser­vice­an­ge­bo­ten soll so dafür gesorgt wer­den, dass Unter­neh­mens­nach­fol­gen auch tat­säch­lich rei­bungs­los ablau­fen können.

Über die signi­fi­kan­ten Her­aus­for­de­run­gen einer Unter­neh­mens­nach­fol­ge kann man sich zusätz­lich in dem Rat­ge­ber „Leit­fa­den zur Betriebs­nach­fol­ge“ infor­mie­ren, den man sich online kos­ten­los bestel­len kann.

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: geralt/Pixabay.com)

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