Eine kleine Einführung über den Nutzen des Unternehmensregisters: Das Lesen der Bilanz eines Unternehmens

Eine kleine Einführung über den Nutzen des Unternehmensregisters: Das Lesen der Bilanz eines Unternehmens

Lesedauer: 5 Minuten

Was ist das Unternehmensregister?

Beim Unternehmensregister handelt es sich um ein Online-Verzeichnis, in welchem verschiedene Informationen aus anderen Registern, wie dem Handels-, dem Genossenschaftsregister und dem Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Das Unternehmensregister soll Unternehmern ermöglichen, Informationen über andere Unternehmer zu recherchieren und dient somit der Offenlegung von Informationen von Unternehmen für andere Marktteilnehmer oder öffentliche Akteure.

Zu den wichtigsten Informationen, welche man im Unternehmensregister recherchieren kann, zählen unter anderem die Adressdaten anderer Unternehmen, allgemein Unternehmensregistrierungen, aber auch Dokumente wie der Jahresabschluss bzw. die Jahresbilanz von Unternehmen.

Die Jahresabschlüsse bzw. Jahresbilanzen eines Unternehmens werden ebenfalls im sogenannten Bundesanzeiger veröffentlicht. Da es sich beim Unternehmensregister jedoch um ein Sammelregister handelt, findet man dort ebenfalls die entsprechenden Daten.

Wer muss sich in das Unternehmensregister eintragen lassen?

Grundsätzlich besteht nicht für jede Art von Unternehmen die Pflicht sich im Unternehmensregister eintragen zu lassen bzw. dort bestimmte Informationen zu veröffentlichen. Der Unterschied ist im Wesentlichen darin begründet, dass es einerseits sogenannte Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften gibt.

Ganz grob gesagt haften im Insolvenzfall bei Personengesellschaften die Unternehmer selbst: das bedeutet beispielsweise, dass Einzelunternehmer im Insolvenzfall mit ihrem Privatvermögen haften und im schlimmsten Fall die Privatinsolvenz anmelden müssen.

Dies ist bei den sogenannten Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise GmbH, UG und AG nicht der Fall. Wie der Name schon andeutet, haftet hier im Ernstfall das Kapital der juristischen Personen.

Aus diesem Grunde ist sehr nützlich, wenn in einem öffentlichen Register wie dem Unternehmensregister Daten über die Zahlungsfähigkeit für andere Markteilnehmer ersichtlich sind.

Bestimmte Formen von Unternehmen müssen daher im Unternehmensregister ihre Daten veröffentlichen. Hierzu zählen beispielsweise die GmbH, die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

Ferner zählen hierzu bestimmte Personengesellschaften, wie beispielsweise eine GmbH & Co. KG oder eine UG & Co. KG. Bei diesen beiden rechtlichen Konstrukten haftet nämlich im Insolvenzfall auch keine Privatperson, sondern es haftet die GmbH bzw. die UG dieser Rechtskonstrukte.

Was kann man Praktisches mit dem Unternehmensregister anfangen?

Eines der wesentlichen Zwecke des Unternehmensregisters besteht darin, die finanzielle Lage von möglichen Partnern oder Mitbewerbern besser abschätzen zu können. Somit hat jeder, der sich im Unternehmensregister registriert und anmeldet, die Möglichkeit die Bilanz bzw. den Jahresabschluss von Unternehmen einzusehen, die dort veröffentlichen müssen.

Um die Daten einsehen zu können, musst du dich beim Unternehmensregister einloggen. Unter der Suchnavigation im Bereich Menü ist es nun möglich, Registereintragungen von verschiedenen Unternehmen abzurufen.  Viele der abgerufenen Daten sind kostenlos einsehbar, für andere ist es notwendig eine geringe Gebühr zu bezahlen.

Unternehmensregister

Bilanz einer kleinen GmbH

Am Beispiel einer GmbH, welche sich 2018 noch in den Anfängen befand, können wir die wichtigsten Elemente des Jahresabschlusses kurz betrachten.

Jahresabschluss

In dieser Bilanz erkennt man zwei Hauptbereiche.

Den Bereich mit den Aktiva und den Bereich Passiva.

Im Aktivabereich werden alle Vermögensgegenstände aufgezählt, die zum Vermögen des Unternehmens zählen.

Zuerst einmal besteht dieses aus der Position Anlagevermögen. Hierin werden materielle Vermögensgegenstände geführt, wie beispielsweise angemeldete Patente oder Sachanlagen wie ein Bürostuhl oder Laptop. Außerdem bestehen die Aktiva aus Umlaufvermögen wie Bargeldbestände aber auch Forderungen gegenüber Kunden.

Der Wert all dieser Vermögensgegenstände wird zusammengerechnet und ergibt die Summe der Aktiva, das bedeutet Vermögen, welches das Unternehmen nach Jahresabschluss hält.

Die Zahlen, welche zusammengerechnet werden, sind jeweils in der Farbe dunkelblau gekennzeichnet. Die Kennzahlen in dunkelblau sind auch die wesentlichen Aspekte, auf welche wir uns in diesem Artikel konzentrieren werden.

Wir erkennen an dem obigen Beispiel, dass es sich um ein relativ kleines Unternehmen handeln muss, welches zu diesem Zeitpunkt offenbar noch recht wenig Vermögensgegenstände besitzt.

Wichtig ist zu bemerken, dass wir hier nicht erkennen können, wieviel Umsatz das Unternehmen macht. Da es sich um eine sehr kleine GmbH handelt, ist diese nicht verpflichtet, beispielsweise eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) vorzulegen, durch welche man den Umsatz erkennen könnte.

Da man allerdings eine recht geringe Zahl bei den Forderungen erkennt, wäre zumindest anzunehmen, dass sich das Unternehmen noch in den Anfängen befindet. Auch andere Kennzahlen wie das Anlagevermögen oder die Verbindlichkeiten deuten auf diesen Schluss hin.

Bei größeren Kapitalgesellschaften kann man auf Zahlen wie den Umsatz jedoch ohne weiteres zugreifen. Ein Beispiel für eine Kapitalgesellschaft, welche einen sehr ausführlichen Bericht veröffentlichen muss, wäre eine sogenannte Aktien-Gesellschaft (AG).

Doch kommen wir zurück zu den Zahlen in dem Beispiel der kleinen GmbH. Im oberen Beispiel erkennt man im unteren Teil der Bilanz die Passiva.

Aus dem Vermögen, welches das Unternehmen zur Verfügung stehen hat, den Aktiva, ist nicht ersichtlich, woher die Vermögensgegenstände stammen.

Es bleibt offen, ob es sich beim Kapital eines Unternehmens um sogenanntes Eigenkapital handelt, also Kapital, welches das Unternehmen tatsächlich selbst besitzt, oder ob das Kapital auf irgendeine Weise geliehen ist und zurückgezahlt werden muss, wie beispielsweise durch Kredite. Diese Information wird durch die Passiva offengelegt.

In der Position der Passiva erkennen wir im obigen Beispiel die Position Verbindlichkeiten. Hier wird offensichtlich, dass offenbar der größte Teil des Vermögens, welches das Unternehmen zur Verfügung stehen hat, in irgendeiner Form geliehen ist.

Es wird aus der Bilanz des kleinen Unternehmens jedoch nicht ersichtlich, in welcher Art dies geschehen ist. Möglichkeiten könnten hier sein, dass sich das Unternehmen Kredite bei einer Bank aufgenommen hat oder aber, dass es Waren eingekauft hat, die Rechnungen hierfür noch nicht bezahlt sind.

Eine weitere Möglichkeit wäre auch, dass das geliehene Kapital von den Unternehmern selbst stammt. Für den Unternehmer ist es zwar möglich Eigenkapital in die Firma einzubringen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass er seiner eigenen Firma auch Geld in Form eines Kredites leiht. Gerade in dem obigen Beispiel wäre dies durchaus möglich.

GmbH gesucht, aber keine Bilanz?

Es kann durchaus vorkommen, dass man die Bilanz eines Mitbewerbers oder möglichen Geschäftspartners überprüfen möchte, aber nicht fündig wird…

Was dann?

Grundsätzlich besteht die Veröffentlichungspflicht einer GmbH. Gemäß den Vorschriften heißt es, dass der Jahresabschluss bis spätestens 12 Monate nach dem Ende des betreffenden Geschäftsjahres im Bundesanzeiger zu veröffentlichen ist

Das bedeutet, dass wenn du heute nach einem Unternehmen suchst, du möglicherweise nur den Jahresabschluss des Jahres 2019 zu Gesicht bekommst.

Denn um die finanzielle Schieflage so lange wie möglich zu verschleiern oder aufgrund von Zeitmangel kann es durchaus vorkommen, dass Unternehmen dazu neigen, den Bericht so lange wie möglich hinauszuzögern.

Doch prinzipiell besteht die Veröffentlichungspflicht. Kommt man der Veröffentlichung nicht zeitgerecht nach, muss man zumindest mit den Kosten rechnen, welche für die Androhung der Ordnungsgelder anfallen. Sollten dann tatsächlich Ordnungsgelder verhängt werden, können diese durchaus zwischen 2.500 und 25.000 Euro liegen.

Fazit

Durch das Unternehmensregister bieten sich für dich viele Möglichkeiten, dich über andere Unternehmen zu informieren: die Bilanz anderer Unternehmen einzusehen, ist eine davon. Allerdings hast auch du die Pflicht dieser Veröffentlichungspflicht nachzukommen, falls du eine entsprechende Rechtsform für dein Unternehmen gewählt hast.

Wie umfangreich diese Veröffentlichungspflicht ist, hängt jedoch zu einem großen Teil von dem Umsatz deines Unternehmens ab. Solltest du in diesem Zusammenhang weitere Fragen haben, kann dir ein Unternehmensberater oder ein Finanzberater weiter behilflich sein.


Autorenbox:

Tobias Späth ist studierter Ökonom und selbständig tätiger Unternehmensberater für Existenzgründung bei Businessstart.eu.


(Bildquelle Artikelanfang: © geralt /Pixabay.com)

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