Eine kleine Einführung über den Nutzen des Unternehmensregisters: Das Lesen der Bilanz eines Unternehmens

Was ist das Unternehmensregister?

Beim Unter­neh­mens­re­gis­ter han­delt es sich um ein Online-Ver­zeich­nis, in wel­chem ver­schie­de­ne Infor­ma­tio­nen aus ande­ren Regis­tern, wie dem Handels‑, dem Genos­sen­schafts­re­gis­ter und dem Bun­des­an­zei­ger ver­öf­fent­licht werden.

Das Unter­neh­mens­re­gis­ter soll Unter­neh­mern ermög­li­chen, Infor­ma­tio­nen über ande­re Unter­neh­mer zu recher­chie­ren und dient somit der Offen­le­gung von Infor­ma­tio­nen von Unter­neh­men für ande­re Markt­teil­neh­mer oder öffent­li­che Akteure.

Zu den wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen, wel­che man im Unter­neh­mens­re­gis­ter recher­chie­ren kann, zäh­len unter ande­rem die Adress­da­ten ande­rer Unter­neh­men, all­ge­mein Unter­neh­mens­re­gis­trie­run­gen, aber auch Doku­men­te wie der Jah­res­ab­schluss bzw. die Jah­res­bi­lanz von Unternehmen.

Die Jah­res­ab­schlüs­se bzw. Jah­res­bi­lan­zen eines Unter­neh­mens wer­den eben­falls im soge­nann­ten Bun­des­an­zei­ger ver­öf­fent­licht. Da es sich beim Unter­neh­mens­re­gis­ter jedoch um ein Sam­mel­re­gis­ter han­delt, fin­det man dort eben­falls die ent­spre­chen­den Daten.

Wer muss sich in das Unternehmensregister eintragen lassen?

Grund­sätz­lich besteht nicht für jede Art von Unter­neh­men die Pflicht sich im Unter­neh­mens­re­gis­ter ein­tra­gen zu las­sen bzw. dort bestimm­te Infor­ma­tio­nen zu ver­öf­fent­li­chen. Der Unter­schied ist im Wesent­li­chen dar­in begrün­det, dass es einer­seits soge­nann­te Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten und Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten gibt.

Ganz grob gesagt haf­ten im Insol­venz­fall bei Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten die Unter­neh­mer selbst: das bedeu­tet bei­spiels­wei­se, dass Ein­zel­un­ter­neh­mer im Insol­venz­fall mit ihrem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten und im schlimms­ten Fall die Pri­vat­in­sol­venz anmel­den müssen.

Dies ist bei den soge­nann­ten Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, wie bei­spiels­wei­se GmbH, UG und AG nicht der Fall. Wie der Name schon andeu­tet, haf­tet hier im Ernst­fall das Kapi­tal der juris­ti­schen Personen.

Aus die­sem Grun­de ist sehr nütz­lich, wenn in einem öffent­li­chen Regis­ter wie dem Unter­neh­mens­re­gis­ter Daten über die Zah­lungs­fä­hig­keit für ande­re Mark­teil­neh­mer ersicht­lich sind.

Bestimm­te For­men von Unter­neh­men müs­sen daher im Unter­neh­mens­re­gis­ter ihre Daten ver­öf­fent­li­chen. Hier­zu zäh­len bei­spiels­wei­se die GmbH, die Akti­en­ge­sell­schaft (AG), die Kom­man­dit­ge­sell­schaft (KG) und die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt).

Fer­ner zäh­len hier­zu bestimm­te Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten, wie bei­spiels­wei­se eine GmbH & Co. KG oder eine UG & Co. KG. Bei die­sen bei­den recht­li­chen Kon­struk­ten haf­tet näm­lich im Insol­venz­fall auch kei­ne Pri­vat­per­son, son­dern es haf­tet die GmbH bzw. die UG die­ser Rechtskonstrukte.

Was kann man Praktisches mit dem Unternehmensregister anfangen?

Eines der wesent­li­chen Zwe­cke des Unter­neh­mens­re­gis­ters besteht dar­in, die finan­zi­el­le Lage von mög­li­chen Part­nern oder Mit­be­wer­bern bes­ser abschät­zen zu kön­nen. Somit hat jeder, der sich im Unter­neh­mens­re­gis­ter regis­triert und anmel­det, die Mög­lich­keit die Bilanz bzw. den Jah­res­ab­schluss von Unter­neh­men ein­zu­se­hen, die dort ver­öf­fent­li­chen müssen.

Um die Daten ein­se­hen zu kön­nen, musst du dich beim Unter­neh­mens­re­gis­ter ein­log­gen. Unter der Such­na­vi­ga­ti­on im Bereich Menü ist es nun mög­lich, Regis­ter­ein­tra­gun­gen von ver­schie­de­nen Unter­neh­men abzu­ru­fen. Vie­le der abge­ru­fe­nen Daten sind kos­ten­los ein­seh­bar, für ande­re ist es not­wen­dig eine gerin­ge Gebühr zu bezahlen.

Unternehmensregister

Bilanz einer kleinen GmbH

Am Bei­spiel einer GmbH, wel­che sich 2018 noch in den Anfän­gen befand, kön­nen wir die wich­tigs­ten Ele­men­te des Jah­res­ab­schlus­ses kurz betrachten.

Jahresabschluss

In die­ser Bilanz erkennt man zwei Hauptbereiche.

Den Bereich mit den Akti­va und den Bereich Pas­si­va.

Im Aktiv­a­be­reich wer­den alle Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de auf­ge­zählt, die zum Ver­mö­gen des Unter­neh­mens zählen.

Zuerst ein­mal besteht die­ses aus der Posi­ti­on Anla­ge­ver­mö­gen. Hier­in wer­den mate­ri­el­le Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de geführt, wie bei­spiels­wei­se ange­mel­de­te Paten­te oder Sach­an­la­gen wie ein Büro­stuhl oder Lap­top. Außer­dem bestehen die Akti­va aus Umlauf­ver­mö­gen wie Bar­geld­be­stän­de aber auch For­de­run­gen gegen­über Kunden.

Der Wert all die­ser Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de wird zusam­men­ge­rech­net und ergibt die Sum­me der Akti­va, das bedeu­tet Ver­mö­gen, wel­ches das Unter­neh­men nach Jah­res­ab­schluss hält.

Die Zah­len, wel­che zusam­men­ge­rech­net wer­den, sind jeweils in der Far­be dun­kel­blau gekenn­zeich­net. Die Kenn­zah­len in dun­kel­blau sind auch die wesent­li­chen Aspek­te, auf wel­che wir uns in die­sem Arti­kel kon­zen­trie­ren werden.

Wir erken­nen an dem obi­gen Bei­spiel, dass es sich um ein rela­tiv klei­nes Unter­neh­men han­deln muss, wel­ches zu die­sem Zeit­punkt offen­bar noch recht wenig Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de besitzt.

Wich­tig ist zu bemer­ken, dass wir hier nicht erken­nen kön­nen, wie­viel Umsatz das Unter­neh­men macht. Da es sich um eine sehr klei­ne GmbH han­delt, ist die­se nicht ver­pflich­tet, bei­spiels­wei­se eine Gewinn-und-Ver­lust-Rech­nung (GuV) vor­zu­le­gen, durch wel­che man den Umsatz erken­nen könnte.

Da man aller­dings eine recht gerin­ge Zahl bei den For­de­run­gen erkennt, wäre zumin­dest anzu­neh­men, dass sich das Unter­neh­men noch in den Anfän­gen befin­det. Auch ande­re Kenn­zah­len wie das Anla­ge­ver­mö­gen oder die Ver­bind­lich­kei­ten deu­ten auf die­sen Schluss hin.

Bei grö­ße­ren Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten kann man auf Zah­len wie den Umsatz jedoch ohne wei­te­res zugrei­fen. Ein Bei­spiel für eine Kapi­tal­ge­sell­schaft, wel­che einen sehr aus­führ­li­chen Bericht ver­öf­fent­li­chen muss, wäre eine soge­nann­te Akti­en-Gesell­schaft (AG).

Doch kom­men wir zurück zu den Zah­len in dem Bei­spiel der klei­nen GmbH. Im obe­ren Bei­spiel erkennt man im unte­ren Teil der Bilanz die Pas­si­va.

Aus dem Ver­mö­gen, wel­ches das Unter­neh­men zur Ver­fü­gung ste­hen hat, den Akti­va, ist nicht ersicht­lich, woher die Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de stammen.

Es bleibt offen, ob es sich beim Kapi­tal eines Unter­neh­mens um soge­nann­tes Eigen­ka­pi­tal han­delt, also Kapi­tal, wel­ches das Unter­neh­men tat­säch­lich selbst besitzt, oder ob das Kapi­tal auf irgend­ei­ne Wei­se gelie­hen ist und zurück­ge­zahlt wer­den muss, wie bei­spiels­wei­se durch Kre­di­te. Die­se Infor­ma­ti­on wird durch die Pas­si­va offengelegt.

In der Posi­ti­on der Pas­si­va erken­nen wir im obi­gen Bei­spiel die Posi­ti­on Ver­bind­lich­kei­ten. Hier wird offen­sicht­lich, dass offen­bar der größ­te Teil des Ver­mö­gens, wel­ches das Unter­neh­men zur Ver­fü­gung ste­hen hat, in irgend­ei­ner Form gelie­hen ist.

Es wird aus der Bilanz des klei­nen Unter­neh­mens jedoch nicht ersicht­lich, in wel­cher Art dies gesche­hen ist. Mög­lich­kei­ten könn­ten hier sein, dass sich das Unter­neh­men Kre­di­te bei einer Bank auf­ge­nom­men hat oder aber, dass es Waren ein­ge­kauft hat, die Rech­nun­gen hier­für noch nicht bezahlt sind.

Eine wei­te­re Mög­lich­keit wäre auch, dass das gelie­he­ne Kapi­tal von den Unter­neh­mern selbst stammt. Für den Unter­neh­mer ist es zwar mög­lich Eigen­ka­pi­tal in die Fir­ma ein­zu­brin­gen. Es ist jedoch nicht aus­ge­schlos­sen, dass er sei­ner eige­nen Fir­ma auch Geld in Form eines Kre­di­tes leiht. Gera­de in dem obi­gen Bei­spiel wäre dies durch­aus möglich.

GmbH gesucht, aber keine Bilanz?

Es kann durch­aus vor­kom­men, dass man die Bilanz eines Mit­be­wer­bers oder mög­li­chen Geschäfts­part­ners über­prü­fen möch­te, aber nicht fün­dig wird…

Was dann?

Grund­sätz­lich besteht die Ver­öf­fent­li­chungs­pflicht einer GmbH. Gemäß den Vor­schrif­ten heißt es, dass der Jah­res­ab­schluss bis spä­tes­tens 12 Mona­te nach dem Ende des betref­fen­den Geschäfts­jah­res im Bun­des­an­zei­ger zu ver­öf­fent­li­chen ist

Das bedeu­tet, dass wenn du heu­te nach einem Unter­neh­men suchst, du mög­li­cher­wei­se nur den Jah­res­ab­schluss des Jah­res 2019 zu Gesicht bekommst.

Denn um die finan­zi­el­le Schief­la­ge so lan­ge wie mög­lich zu ver­schlei­ern oder auf­grund von Zeit­man­gel kann es durch­aus vor­kom­men, dass Unter­neh­men dazu nei­gen, den Bericht so lan­ge wie mög­lich hinauszuzögern.

Doch prin­zi­pi­ell besteht die Ver­öf­fent­li­chungs­pflicht. Kommt man der Ver­öf­fent­li­chung nicht zeit­ge­recht nach, muss man zumin­dest mit den Kos­ten rech­nen, wel­che für die Andro­hung der Ord­nungs­gel­der anfal­len. Soll­ten dann tat­säch­lich Ord­nungs­gel­der ver­hängt wer­den, kön­nen die­se durch­aus zwi­schen 2.500 und 25.000 Euro liegen.

Fazit

Durch das Unter­neh­mens­re­gis­ter bie­ten sich für dich vie­le Mög­lich­kei­ten, dich über ande­re Unter­neh­men zu infor­mie­ren: die Bilanz ande­rer Unter­neh­men ein­zu­se­hen, ist eine davon. Aller­dings hast auch du die Pflicht die­ser Ver­öf­fent­li­chungs­pflicht nach­zu­kom­men, falls du eine ent­spre­chen­de Rechts­form für dein Unter­neh­men gewählt hast.

Wie umfang­reich die­se Ver­öf­fent­li­chungs­pflicht ist, hängt jedoch zu einem gro­ßen Teil von dem Umsatz dei­nes Unter­neh­mens ab. Soll­test du in die­sem Zusam­men­hang wei­te­re Fra­gen haben, kann dir ein Unter­neh­mens­be­ra­ter oder ein Finanz­be­ra­ter wei­ter behilf­lich sein.

Autoren­box:

Tobi­as Späth ist stu­dier­ter Öko­nom und selb­stän­dig täti­ger Unter­neh­mens­be­ra­ter für Exis­tenz­grün­dung bei Busi​ness​start​.eu.

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © ger­alt /Pixabay.com)

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