Eine der ersten Handlungen in der Selbständigkeit ist die Neuregelung seiner Krankenversicherung, d. h. man muss seiner Krankenkasse mitteilen, dass man sich selbständig macht.
Eine der ersten Handlungen in der Selbständigkeit ist die Neuregelung seiner Krankenversicherung, d. h. man muss seiner Krankenkasse mitteilen, dass man sich selbständig macht.
Susanne Braun
Pfarrer-Weber-Straße 8
66440 Blieskastel
Telefon: 06842 976210
E‑Mail: info@geld-online-blog.de