MOSS-Verfahren: Was ist zu beachten?

MOSS-Verfahren: Was ist zu beachten?

Seit dem 1.1.2015 gibt es das sogenannte MOSS-Verfahren (MOSS = Mini-One-Stop-Shop). Dahinter steckt eine Neuregelung der Umsatzsteuer. Diese Regelung betrifft nur den Verkauf von elektronischen Dienstleistungen und Produkten an Privatkunden sowie an Personen und Unternehmen, die nicht am Umsatzsteuerverfahren teilnehmen (z. B. nicht umsatzsteuerpflichtige Kleinunternehmer), im europäischen Ausland.

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