Softwaretipp: Buchhaltung mit dem Lexware buchhalter

Inhalt zuletzt aktua­li­siert: 18. Juni 2019

Als Frei­be­ruf­ler oder Unter­neh­mer gilt es neben der eigent­li­chen Arbeit auch so man­che admi­nis­tra­ti­ve Auf­ga­be zu meis­tern. Hier­zu gehö­ren nicht nur die Finan­zen im Blick, son­dern auch die Buch­hal­tung im Griff zu haben.

Als Selbst­stän­di­ger, Frei­be­ruf­ler, Unter­neh­mer oder Gewer­be­trei­ben­der sind neben der Akqui­se und der Auf­trags­be­ar­bei­tung auch vie­le ande­re Din­ge zu erle­di­gen. Hier­zu zäh­len ins­be­son­de­re die Buch­füh­rung und das Rech­nun­gen Schreiben.

Ohne die Erle­di­gung die­ser Auf­ga­ben kommt kein Geld in die Kas­se und es gibt meist auch irgend­wann Ärger mit dem Finanzamt.

Schließ­lich ist die ordent­li­che Buch­füh­rung auch eine Pflicht für alle Unter­neh­mer und Frei­be­ruf­ler – egal ob Groß­un­ter­neh­men oder Klein­ge­wer­be­trei­ben­der. Die Buch­füh­rung dient dabei eben­so als Basis für eine ggf. not­wen­di­ge Umsatz­steu­er­erklä­rung und die Einkommenssteuererklärung.

Leichte Buchführung mit dem richtigen Buchhaltungsprogramm

Die­se Arbei­ten kön­nen heu­te schnell und bequem per Com­pu­ter­soft­ware erle­digt wer­den. Der bekann­te Soft­ware-Her­stel­ler Lex­wa­re bie­tet mit dem Lex­wa­re buch­hal­ter ein Buch­hal­tungs­pro­gramm an, mit der — wie der Soft­ware­pro­du­zent wirbt — ein­fach und sicher die Buch­füh­rung erle­digt wer­den kann. Erhält­lich ist die Soft­ware als CD oder als Soft­ware­down­load. Die Kos­ten für die Soft­ware hal­ten sich dabei mit unter 200 Euro im Rah­men. Updates sind sogar noch günstiger.

Beim Funk­ti­ons­um­fang bie­tet der Lex­wa­re buch­hal­ter nahe­zu alle Funk­tio­nen, die für Frei­be­ruf­ler und klei­ne Gewer­be­trei­ben­de bei der Buch­hal­tung benö­tigt wer­den. So las­sen sich mit dem Pro­gramm neben dem Buchen von Pos­ten auch Umsatz­steu­er­vor­anmel­dun­gen und der Jah­res­ab­schluss ein­fach erstel­len. Dabei wer­den sowohl die ein­fa­che Ein­nah­men-Über­schuss­rech­nung (EÜR) als auch die Bilan­zie­rung mit Gewinn- und Ver­lust­rech­nung (GuV) unterstützt.

Prüfung, Controlling und Mahnwesen den Schrecken nehmen

Kommt das Finanz­amt ein­mal für eine Prü­fung vor­bei, ist die Soft­ware auch dar­auf gut vor­be­rei­tet. Hier­für stellt der Lex­wa­re buch­hal­ter einen Betriebs­prü­fer-Modus bereit. Die­ser soll nach Anga­ben von Lex­wa­re nach den zur Zeit gül­ti­gen Grund­sät­zen zum Daten­zu­griff und zur Prüf­bar­keit digi­ta­ler Unter­la­gen – auch kurz GDPdU genannt – arbeiten.

Und auch für die kom­men­de E‑Bilanz ist das Buch­hal­tungs­pro­gramm gerüs­tet. Doch nicht nur für die öffent­lich auf­er­leg­ten Pflich­ten hält der Lex­wa­re buch­hal­ter Kom­fort bereit. Auch die inter­nen Arbei­ten kann das Buch­hal­tungs­pro­gramm mit Kom­fort erleich­tern. Hier las­sen sich Kos­ten­stel­len aus­wer­ten und Berich­te erstel­len. Zudem hilft das Pro­gramm beim Mana­gen des Zah­lungs­ver­kehrs und beim Mahnwesen.

Mehr Firmen und Nutzer mit Pro Version managen

Wer mit meh­re­ren Per­so­nen oder für meh­re­re Fir­men die Buch­füh­rung erle­di­gen will und auch mehr Funk­tio­nen benö­tigt, der kann die Lex­wa­re buch­hal­ter pro Ver­si­on erste­hen. Bis zu drei Arbeits­plät­ze kön­nen so ohne den Erwerb von wei­te­ren optio­nal erhält­li­chen Zusatz­li­zen­zen an der Buch­füh­rung arbeiten.

Für die­se Buch­hal­tungs­soft­ware muss zwar deut­lich tie­fer in die Tasche gegrif­fen wer­den, doch dafür las­sen sich mit der Pro Ver­si­on ein Online Ban­king Kon­to­ab­gleich sowie auch ein DATEV-Kon­ten­zu­ord­nungs­mo­dul nut­zen. Zudem las­sen sich mit der Pro Ver­si­on des Lex­wa­re buch­hal­ter auch klei­ne Auf­ga­ben wie die Dau­er­frist­ver­län­ge­rung mit weni­gen Ein­ga­ben und Klicks erle­di­gen. Auch eine Kas­sen­buch­funk­ti­on ist in die­ser Lösung integriert.

Tipp: Wer den Lex­wa­re buch­hal­ter vor dem Kauf erst in Ruhe anse­hen möch­te, kann das Pro­gramm vier Wochen lang kos­ten­los in vol­lem Funk­ti­ons­um­fang tes­ten. Die Rech­nung muss erst dann bezahlt wer­den, wenn die Soft­ware auch wirk­lich den Erwar­tun­gen ent­spricht. Ansons­ten kann das Pro­gramm inner­halb von 4 Wochen por­to­frei zurück­ge­sen­det werden.

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