Das (kleine) Einmaleins der Einkommensteuer für Selbständige und Freiberufler

Ein­kom­men­steu­er fällt auf Ein­kom­men an: es heißt zwar „Ein­kom­men“ und daher anders als “Lohn” und “Gehalt”, einen Unter­schied in der Besteue­rung gibt es des­we­gen aber nicht.

Tat­säch­lich macht die Ein­kom­men­steu­er in den meis­ten Fäl­len die größ­te Steu­er­last bei Frei­be­ruf­lern und Selb­stän­di­gen aus — wes­halb sie sich vor einer Grün­dung aber auch mit Hin­blick auf die Steu­er­op­ti­mie­rung unbe­dingt näher damit befas­sen sollten.

Die ersten Schritte als Selbständiger

Zunächst ein­mal musst du dir Gedan­ken über dei­nen recht­li­chen, juris­ti­schen Sta­tus machen. Eini­ge freie Beru­fe erfor­dern kei­ne Gewer­be­an­mel­dung, wie bei­spiels­wei­se bei Künst­lern oder Autoren zutreffend.

Ohne die Gewer­be­an­mel­dung ent­fal­len nicht nur damit ver­bun­de­ne Gewer­be­steu­ern, auch wird sich das Finanz­amt nicht wie sonst üblich schrift­lich bei dir mel­den — das über­nimmst bei frei­en Beru­fen also du selbst.

Selbst­ver­ständ­lich sind gegen­über dem Finanz­amt alle Anga­ben der Wahr­heit ent­spre­chend zu täti­gen. Neben dei­nen per­sön­li­chen Daten betrifft das vor allem auch die Umsatzsteuerregelung.

Du musst selbst ent­schei­den, ob du umsatz­steu­er­pflich­tig sein möchtest/​musst oder ob für dich auch eine Klein­ge­wer­be­re­ge­lung in Fra­ge kommt. Letz­te­re erlaubt kei­nen Vor­steu­er­ab­zug, dafür ver­ein­fachst du die Buch­hal­tung maßgeblich.

Ein Klein­ge­wer­be lohnt sich aber nur dann, wenn du ledig­lich über­schau­ba­re Sum­men ver­dienst. Im Regel­fall wirst du von einem Klein­ge­wer­be als ein­zi­ge Ein­nah­me­quel­le nicht leben können.

Tipp: Bist du umsatz­steu­er­pflich­ti­ger Unter­neh­mer, soll­test du früh­zei­tig eine Dau­er­frist­ver­län­ge­rung ein­rich­ten, selbst wenn du sie viel­leicht nicht unbe­dingt benö­tigst. Die­se gibt dir vor allem bei ver­spä­tet erhal­te­nen oder gestell­ten Rech­nun­gen zeit­li­chen Spiel­raum und trägt dazu bei, unnö­ti­ge Ver­zugs­zin­sen zu unterbinden.

Sofern die Umsatz­steu­er weni­ger als 7.500 Euro p.a. beträgt, reicht eine vier­tel­jähr­li­che Anmel­dung und Abfuhr. Ein­mal im Jahr ist den­noch eine voll­stän­di­ge Umsatz­steu­er­erklä­rung auszufüllen.

Nun geht es an die Einkommensteuer

Die Ein­kom­men­steu­er muss zah­len, wer ein Ein­kom­men ober­halb der Frei­gren­ze vor­wei­sen kann. Im lau­fen­den Jahr 2021 beträgt die­se 9.744 Euro.

Wel­che Ein­kom­men sind genau zu versteuern?

  • Ein­kom­men aus selb­stän­di­ger Arbeit oder einem Gewerbebetrieb
  • wei­te­re Ein­künf­te (zum Bei­spiel Ver­mie­tung, Ver­pach­tung oder aus Kapital)
  • Ein­kom­men aus der Land- und Forstwirtschaft.

Gehäl­ter und Löh­ne von Arbeit­neh­mern natür­lich eben­so, aber um die soll es in die­sem Arti­kel nicht gehen. Vor allem aus Ham­burg und Bay­ern wer­den hohe Ein­kom­men­steu­ern abge­führt — auf­grund des da typi­scher­wei­se eben­so hohen Lohn­ni­veaus, das sich indi­rekt auch auf Selb­stän­di­ge überträgt.

Wie viel Einkommensteuer musst du zahlen — und wie kannst du die Steuerlast reduzieren?

Bei­des geht Hand in Hand, das kannst du dir wie eine Waa­ge vor­stel­len. Auf der einen Sei­te hast du die Ein­nah­men aus dei­ner selb­stän­di­gen Tätig­keit, auf der ande­ren Sei­te alle Aus­ga­ben, die damit zusam­men­hän­gen und sich daher steu­er­min­dernd ein­set­zen lassen.

Du ver­folgst effek­tiv zwei Zie­le: Einer­seits möch­test du natür­lich viel Geld ver­die­nen, also Ein­nah­men gene­rie­ren. Ande­rer­seits möch­test du zwar mög­lichst wenig Aus­ga­ben gene­rie­ren (eine hohe Mar­ge erzie­len), dafür aber Aus­ga­ben auch strikt steu­er­min­dernd ein­set­zen — indem du sie “absetzt”.

Was kann man von der Steu­er absetzen?

  • Wer­bungs­kos­ten (Anschaf­fun­gen wie ein Dru­cker oder der Druck von Flyern)
  • Bewir­tungs­kos­ten, wenn die Bewir­tung im Zuge der geschäft­li­chen Tätig­keit stattfand
  • Kos­ten für das Büro oder Arbeitszimmer
  • Rei­se­kos­ten
  • Bei­trä­ge, die du in Sozi­al- und Kran­ken­ver­si­che­rung zahlst
  • Ver­si­che­run­gen

Außer­dem natür­lich noch eini­ge wei­te­re Aus­ga­ben. Hier ist zunächst zu unter­schei­den, was du im Kon­text dei­ner Selb­stän­dig­keit und spä­ter als Pri­vat­per­son steu­er­lich absetzt. Das staf­felt sich wie folgt:

#1 Du erzielst Einnahmen

#2 Du rech­nest alle geschäft­li­chen Kos­ten aus den Ein­nah­men her­aus, die Sum­me ist dein Gewinn.

#3 Dein Gewinn lan­det in der Ein­kom­men­steu­er, wird aber noch um pri­va­te abzugs­fä­hi­ge Pos­ten (bei­spiels­wei­se dei­ne Kran­ken­ver­si­che­rung) gemindert

#4 Danach zahlst du auf den ver­blei­ben­den Betrag dei­ne Einkommensteuer.

Wie hoch die­se aus­fällt, ist von der Ein­kom­mens­hö­he abhän­gig. Ten­den­zi­ell ist es in Deutsch­land so, unab­hän­gig ob selb­stän­dig oder Arbeit­neh­mer, dass höhe­re Ein­kom­men auch eine höhe­re pro­zen­tua­le Steu­er­last tragen.

Aus die­sem Grund ist es gleich dop­pelt sinn­voll, mit Hil­fe einer Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung die zu ver­steu­ern­den Beträ­ge zu redu­zie­ren: einer­seits ver­min­dert sich der Betrag, ande­rer­seits auch die pro­zen­tua­le Grenzbelastung.

Wie wich­tig Steu­ern für die Bun­des­re­pu­blik sind, kannst du anhand der Steu­er­quo­te fest­stel­len. Die­se beträgt im Regel­fall um die 21 bis 24 %.

Steuererklärung ist als Selbständiger noch wichtiger!

Denn nur so erfährt das Finanz­amt von dei­nen erziel­ten Ein­nah­men, da die­se kein Arbeit­ge­ber über­mit­telt und die Steu­er bereits vor­ab abzieht. 

Glei­cher­ma­ßen ist dei­ne Steu­er­erklä­rung eine gute Mög­lich­keit, um die Steu­er­last zu redu­zie­ren — was du als wirt­schaft­lich soli­de han­deln­der Selb­stän­di­ger sowie­so machen solltest!

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © web­an­di /Pixabay.com)

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