Das (kleine) Einmaleins der Einkommensteuer für Selbständige und Freiberufler

Einkommensteuer für Selbständige und Freiberufler

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Einkommensteuer fällt auf Einkommen an: es heißt zwar „Einkommen“ und daher anders als “Lohn” und “Gehalt”, einen Unterschied in der Besteuerung gibt es deswegen aber nicht.

Tatsächlich macht die Einkommensteuer in den meisten Fällen die größte Steuerlast bei Freiberuflern und Selbständigen aus – weshalb sie sich vor einer Gründung aber auch mit Hinblick auf die Steueroptimierung unbedingt näher damit befassen sollten.

Die ersten Schritte als Selbständiger

Zunächst einmal musst du dir Gedanken über deinen rechtlichen, juristischen Status machen. Einige freie Berufe erfordern keine Gewerbeanmeldung, wie beispielsweise bei Künstlern oder Autoren zutreffend.

Ohne die Gewerbeanmeldung entfallen nicht nur damit verbundene Gewerbesteuern, auch wird sich das Finanzamt nicht wie sonst üblich schriftlich bei dir melden – das übernimmst bei freien Berufen also du selbst.

Selbstverständlich sind gegenüber dem Finanzamt alle Angaben der Wahrheit entsprechend zu tätigen. Neben deinen persönlichen Daten betrifft das vor allem auch die Umsatzsteuerregelung.

Du musst selbst entscheiden, ob du umsatzsteuerpflichtig sein möchtest/musst oder ob für dich auch eine Kleingewerberegelung in Frage kommt. Letztere erlaubt keinen Vorsteuerabzug, dafür vereinfachst du die Buchhaltung maßgeblich.

Ein Kleingewerbe lohnt sich aber nur dann, wenn du lediglich überschaubare Summen verdienst. Im Regelfall wirst du von einem Kleingewerbe als einzige Einnahmequelle nicht leben können.

Tipp: Bist du umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, solltest du frühzeitig eine Dauerfristverlängerung einrichten, selbst wenn du sie vielleicht nicht unbedingt benötigst. Diese gibt dir vor allem bei verspätet erhaltenen oder gestellten Rechnungen zeitlichen Spielraum und trägt dazu bei, unnötige Verzugszinsen zu unterbinden.

Sofern die Umsatzsteuer weniger als 7.500 Euro p.a. beträgt, reicht eine vierteljährliche Anmeldung und Abfuhr. Einmal im Jahr ist dennoch eine vollständige Umsatzsteuererklärung auszufüllen.

Nun geht es an die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer muss zahlen, wer ein Einkommen oberhalb der Freigrenze vorweisen kann. Im laufenden Jahr 2021 beträgt diese 9.744 Euro.

Welche Einkommen sind genau zu versteuern?

  • Einkommen aus selbständiger Arbeit oder einem Gewerbebetrieb
  • weitere Einkünfte (zum Beispiel Vermietung, Verpachtung oder aus Kapital)
  • Einkommen aus der Land- und Forstwirtschaft.

Gehälter und Löhne von Arbeitnehmern natürlich ebenso, aber um die soll es in diesem Artikel nicht gehen. Vor allem aus Hamburg und Bayern werden hohe Einkommensteuern abgeführt – aufgrund des da typischerweise ebenso hohen Lohnniveaus, das sich indirekt auch auf Selbständige überträgt.

Wie viel Einkommensteuer musst du zahlen – und wie kannst du die Steuerlast reduzieren?

Beides geht Hand in Hand, das kannst du dir wie eine Waage vorstellen. Auf der einen Seite hast du die Einnahmen aus deiner selbständigen Tätigkeit, auf der anderen Seite alle Ausgaben, die damit zusammenhängen und sich daher steuermindernd einsetzen lassen.

Du verfolgst effektiv zwei Ziele: Einerseits möchtest du natürlich viel Geld verdienen, also Einnahmen generieren. Andererseits möchtest du zwar möglichst wenig Ausgaben generieren (eine hohe Marge erzielen), dafür aber Ausgaben auch strikt steuermindernd einsetzen – indem du sie “absetzt”.

Was kann man von der Steuer absetzen?

  • Werbungskosten (Anschaffungen wie ein Drucker oder der Druck von Flyern)
  • Bewirtungskosten, wenn die Bewirtung im Zuge der geschäftlichen Tätigkeit stattfand
  • Kosten für das Büro oder Arbeitszimmer
  • Reisekosten
  • Beiträge, die du in Sozial- und Krankenversicherung zahlst
  • Versicherungen

Außerdem natürlich noch einige weitere Ausgaben. Hier ist zunächst zu unterscheiden, was du im Kontext deiner Selbständigkeit und später als Privatperson steuerlich absetzt. Das staffelt sich wie folgt:

#1 Du erzielst Einnahmen

#2 Du rechnest alle geschäftlichen Kosten aus den Einnahmen heraus, die Summe ist dein Gewinn.

#3 Dein Gewinn landet in der Einkommensteuer, wird aber noch um private abzugsfähige Posten (beispielsweise deine Krankenversicherung) gemindert

#4 Danach zahlst du auf den verbleibenden Betrag deine Einkommensteuer.

Wie hoch diese ausfällt, ist von der Einkommenshöhe abhängig. Tendenziell ist es in Deutschland so, unabhängig ob selbständig oder Arbeitnehmer, dass höhere Einkommen auch eine höhere prozentuale Steuerlast tragen.

Aus diesem Grund ist es gleich doppelt sinnvoll, mit Hilfe einer Einkommensteuererklärung die zu versteuernden Beträge zu reduzieren: einerseits vermindert sich der Betrag, andererseits auch die prozentuale Grenzbelastung.

Wie wichtig Steuern für die Bundesrepublik sind, kannst du anhand der Steuerquote feststellen. Diese beträgt im Regelfall um die 21 bis 24 %.

Steuererklärung ist als Selbständiger noch wichtiger!

Denn nur so erfährt das Finanzamt von deinen erzielten Einnahmen, da diese kein Arbeitgeber übermittelt und die Steuer bereits vorab abzieht.

Gleichermaßen ist deine Steuererklärung eine gute Möglichkeit, um die Steuerlast zu reduzieren – was du als wirtschaftlich solide handelnder Selbständiger sowieso machen solltest!

(Bildquelle Artikelanfang: © webandi /Pixabay.com)

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