SEPA-Umstellung: Was das für Selbständige bedeutet

Inhalt zuletzt aktua­li­siert: 26. April 2017

Seit ein paar Wochen geis­tert der Begriff SEPA durch’s Netz und ande­re Medi­en. Die Ban­ken ver­schi­cken an ihre Kun­den Infor­ma­ti­ons­fly­er zu die­sem The­ma, auch ich habe einen bekom­men und ihn mir genau durch­ge­le­sen. Denn die SEPA-Umstel­lung ist sehr wich­tig für Fir­men und selb­stän­dig Tätige.

Hin­ter der Abkür­zung SEPA steckt die Bezeich­nung “Sin­gle Euro Pay­ments Area”, was so viel heißt wie “Ein­heit­li­cher Euro-Zah­lungs­ver­kehrs­raum”. Ab dem 1. Febru­ar 2014 wird nun der Zah­lungs­ver­kehr inner­halb Deutsch­lands und der Euro­päi­schen Uni­on einheitlich.

Es gibt damit kei­nen Unter­schied mehr zwi­schen inlän­di­schen und euro­pa­wei­ten Über­wei­sun­gen und Last­schrif­ten in Euro.

Die­ser Pro­zess voll­zog sich in klei­nen Schrit­ten über meh­re­re Jah­re und ist ab oben genann­tem Datum für alle Fir­men, selb­stän­dig Täti­ge, Behör­den, Ver­ei­ne und öffent­li­chen Ver­wal­tun­gen verbindlich.

Pri­vat­kun­den der Ban­ken kön­nen dage­gen ihre Zah­lun­gen inner­halb Deutsch­lands in einer zwei­jäh­ri­gen Über­gangs­zeit vom Febru­ar 2014 bis Febru­ar 2016 ent­spre­chend anpassen.

Was ändert sich mit SEPA?

Mit SEPA wer­den die für im Inland genutz­ten Zahl­ver­fah­ren für Last­schrif­ten und Über­wei­sun­gen mit Kon­to­num­mer sowie Bank­leit­zahl abge­schafft. Statt­des­sen muss man dann auf Rech­nun­gen und Last­schrif­ten für den inlän­di­schen Zah­lungs­ver­kehr die IBAN ange­ben und für den grenz­über­schrei­ten­den IBAN und BIC.

Für inlän­di­sche Zah­lun­gen wird die BIC nicht mehr nötig, für den euro­pa­wei­ten Zah­lungs­ver­kehr muss sie noch bis zum 31. Janu­ar 2016 ange­ge­ben werden.

Die IBAN — die inter­na­tio­na­le Bank­kon­to­num­mer — wird also auch für den natio­na­len Zah­lungs­ver­kehr von gro­ßer Bedeu­tung sein. Die­se Num­mer setzt sich aus Bank­leit­zahl und Kon­to­num­mer des jewei­li­gen Kon­tos zusam­men, ergänzt wird sie durch ein Län­der­kenn­zei­chen (wie DE für Deutsch­land) und einer zwei­stel­li­gen Prüf­zif­fer. Die Prüf­zif­fer soll dazu die­nen, um mög­li­che Zah­len­dre­her zu erken­nen und damit Fehl­über­wei­sun­gen zu vermeiden.

Was bedeutet SEPA für Firmen und Selbständige?

Je nach Grö­ße des Unter­neh­mens kommt mit dem neu­en ein­heit­li­chen Euro-Zah­lungs­ver­kehrs­raum unter­schied­li­cher Arbeits­auf­wand auf Fir­men und Selb­stän­di­ge zu. Und es wird mit Sicher­heit all­mäh­lich Zeit, die nöti­gen Schrit­te für die SEPA-Umstel­lung in Angriff zu nehmen.

Das For­schungs­in­sti­tut ibi der Uni­ver­si­tät Regens­burg hat ermit­telt, dass sich ca. 35 Pro­zent der KMU noch gar nicht mit die­ser Umstel­lung aus­ein­an­der­ge­setzt haben, ca. 25 Pro­zent kön­nen noch kei­nen kon­kre­ten Plan für die Umstel­lung aufweisen.

Gera­de wer dop­pel­te Buch­füh­rung betreibt, muss eini­ges anpas­sen wie Stamm­da­ten und Pro­zes­se, dar­über hin­aus Ände­run­gen der AGB sowie Geschäfts­pa­pie­re vornehmen.

Es ste­hen also vie­le orga­ni­sa­to­ri­sche Schrit­te an, um das SEPA-Ver­fah­ren in den Betrieb zu inte­grie­ren, u. a. folgende:

  • Die EDV- bzw. IT-Sys­te­me müs­sen geprüft wer­den, ob sie für SEPA bereit sind (was wohl bei den meis­ten der Fall ist, denn die Soft­ware­un­ter­neh­men wer­den die­se Neue­run­gen in die Updates ihrer Buch­hal­tungs­soft­ware zeit­nah inte­grie­ren und ihren Kun­den ankündigen).
  • Im Kun­den­stamm der Buch­hal­tung müs­sen IBAN/​BIC ergänzt wer­den. Die­se Daten soll­te man rechts­zei­tig von sei­nen Kun­den oder Geschäfts­part­nern anfordern.
  • Die Rech­nungs- und Brief­bö­gen müs­sen mit den neu­en Num­mern aus­ge­stat­tet werden.
  • Wer das Last­schrift­ver­fah­ren nutzt, soll­te die neu­en Last­schrift­man­da­te in die For­mu­la­re einfügen.
  • Und auch die Umstel­lung auf ein SEPA-Last­schrift­ver­fah­ren muss orga­ni­siert wer­den, was zahl­rei­che Schrit­te beinhal­tet (wie Gläu­bi­ger-ID bean­tra­gen, Inkas­so-Ver­ein­ba­rung mit dem eige­nen Kre­dit­in­sti­tut tref­fen usw.)

Die Anbie­ter von Buch­hal­tungs­soft­ware wer­den recht­zei­tig SEPA-fähi­ge Updates für die ein­zel­ne Pro­gram­me ihren Kun­den zur Ver­fü­gung stel­len. Außer­dem bie­ten wohl die meis­ten auch Ein­rich­tungs­as­sis­ten­ten, Check­lis­ten und wei­te­re Tipps an, um den Unter­neh­men die Umstel­lung mög­lichst ein­fach zu machen.

Wer als Selb­stän­di­ger kein Last­schrift­ver­fah­ren bei sei­nen Kun­den ein­setzt, son­dern nur Rech­nun­gen schreibt, der wird nicht mit all­zu gro­ßen Ver­wal­tungs­um­stel­lun­gen kämp­fen müs­sen. Aber den­noch soll­te man dar­an den­ken, die Bank­da­ten auf den Rech­nungs­schrei­ben ent­spre­chend anzu­pas­sen. Befin­den sich auch auf ande­ren Geschäfts­pa­pie­ren Bank­da­ten, müs­sen die­se natür­lich eben­falls geän­dert werden.

Wer mit sei­ner Umstel­lung zu spät dran ist, kann ab dem 1. Febru­ar 2014 nicht mehr am elek­tro­ni­schen Zah­lungs­ver­kehr teilnehmen.

Vorteile von SEPA

Das ein­heit­li­che Zahl­ver­fah­ren euro­pa­weit bringt ein paar Vor­tei­le mit. Die Über­wei­sun­gen an aus­län­di­sche Geschäfts­kun­den oder ‑part­ner wer­den spür­bar schnel­ler und auch günstiger.

Das beson­ders in Deutsch­land sehr häu­fig ein­ge­setz­te Last­schrift­ver­fah­ren kann nun auch grenz­über­schrei­tend genutzt wer­den. Nur die Regeln dafür wer­den abge­wan­delt, auch für das inlän­di­sche Last­schrift­ver­fah­ren, wozu die Ein­zugs­er­mäch­ti­gung und das Abbu­chungs­ver­fah­ren zählen.

Wer genaue­re Infor­ma­tio­nen zur SEPA-Basis-Last­schrift (ent­spricht der bis­he­ri­gen Ein­zugs­er­mäch­ti­gung) und der SEPA-Fir­men­last­schrift (ent­spricht dem Abbu­chungs­ver­fah­ren, kann nur zwi­schen Unter­neh­men ein­ge­setzt wer­den), der fin­det hier wei­te­re wis­sens­wer­te Details.

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