Rechtssicherheit beim Video-Marketing — was gilt es zu beachten?

Video­mar­ke­ting ist in den letz­ten Jah­ren regel­recht explo­diert. Das Pro­blem ist, dass die meis­ten heu­ti­gen Mar­keter (Ent­wick­ler), ins­be­son­de­re die in klei­nen und mitt­le­ren Unter­neh­men, kei­ne Ahnung haben, wel­che recht­li­chen Pro­ble­me beim Video­mar­ke­ting und bei Online-Vide­os auf­tre­ten können.

Im Fol­gen­den wer­den die wich­tigs­ten recht­li­chen Fra­gen in Zusam­men­hang mit Video­mar­ke­ting und die damit ver­bun­de­nen schwer­wie­gen­den recht­li­chen Fol­gen näher erläu­tert. Wei­ter­hin wer­den noch eini­ge Tipps für Ent­wick­ler erläutert.

Rechtliche Probleme beim Videomarketing

  • Urhe­ber­rechts­ver­let­zung: Die unbe­fug­te Ver­wen­dung eines Vide­os oder von Inhal­ten, die in einem Video ent­hal­ten sind, unter­liegt dem Urhe­ber­recht einer ande­ren Per­son. Dies schließt das Recht ein, das urhe­ber­recht­lich geschütz­te Werk zu repro­du­zie­ren, aus­zu­füh­ren oder abge­lei­te­te Wer­ke herzustellen.
  • Mar­ken­ver­let­zung: Die Ver­wen­dung eines Mar­ken­na­mens oder der Iden­ti­tät einer ande­ren Mar­ke in Dei­nem Video führt zu Ver­wir­rung beim Ver­brau­cher und kann die Mar­ke des Inha­bers beschädigen.
  • Publi­zi­täts­recht: Es wird auch als “Per­sön­lich­keits­recht” bezeich­net. Dies ist das Recht zu steu­ern, wie Dein Bild für einen belie­bi­gen Zweck ver­wen­det wird. Dies gilt nicht nur für ande­re Per­so­nen, son­dern auch für pri­va­te Orte und Ein­rich­tun­gen, die in einem Video gezeigt wer­den. Es ist einer der Grün­de, war­um für alle Teil­neh­mer stren­ge Richt­li­ni­en gelten.
  • Recht auf Pri­vat­sphä­re: Es ist grund­sätz­lich das Recht, allein gelas­sen zu wer­den und sei­ne Per­sön­lich­keit nicht ohne Erlaub­nis öffent­lich ver­tre­ten zu las­sen. Bei einer Video­auf­nah­me wür­de dies das Recht einer ein­zel­nen Per­son betref­fen, kein Video für kom­mer­zi­el­le oder nicht für Nach­rich­ten bestimm­te Zwe­cke auf­zu­neh­men und den Namen die­ser Per­son nicht zu verwenden.
  • Ver­leum­dung: Ver­leum­dung sind bös­wil­li­ge Äuße­run­gen gegen jeman­den und die Behaup­tun­gen sind falsch oder beru­hen auf unsi­che­ren Quel­len. Der Ruf oder das gesam­te Bild die­ser Per­son könn­te zer­stört werden.

Eine Ver­leum­dung in Vide­os tritt nor­ma­ler­wei­se in zwei Situa­tio­nen auf:

Ein Unter­neh­men oder eine Per­son wird in einem Video mit dif­fa­mie­ren­dem Inhalt über ein ande­res Unter­neh­men oder eine pro­fes­sio­nel­le Per­son reden.

Ein Unter­neh­men oder eine Per­son erstellt einen benut­zer­ori­en­tier­ten Inhalts­be­reich, in dem ande­re Per­so­nen dif­fa­mie­ren­de Video­in­hal­te über ein ande­res Unter­neh­men oder eine ande­re Per­son ein­rei­chen und nicht recht­zei­tig und ange­mes­sen auf Benach­rich­ti­gun­gen über das Ent­fer­nen bzw. auf Beschwer­den reagie­ren können.

Schwerwiegende Folgen für die Nichteinhaltung des Gesetzes

Kon­to­sper­rung: Dei­ne Vide­os wer­den mög­li­cher­wei­se von Dei­ner Video­frei­ga­be-Web­site (wie You­Tube) oder sogar von einer eige­nen Web­site ent­fernt, wenn Dein ISP oder Web­host eine DMCA-Deak­ti­vie­rungs­be­nach­rich­ti­gung erhält. Bei Nicht­ein­hal­tung bzw. wie­der­hol­tem Ver­stoß kann Dein gan­zes Kon­to auf unbe­stimm­te Zeit gesperrt werden.

Zivil­kla­ge: Du kannst sowohl mit Geld­stra­fen belegt wer­den (im Fal­le von Ver­stö­ßen gegen ein­ge­tra­ge­ne Mar­ken oder Urhe­ber­rech­te). Dei­ne Kun­den oder Part­ner kön­nen Dich auch dafür ver­ant­wort­lich machen, dass Du nicht die erfor­der­li­chen Geneh­mi­gun­gen ein­ge­hal­ten hast.

Repu­ta­ti­ons- und Geschäfts­ver­lust: Du kannst das Ver­trau­en Dei­ner Kun­den und poten­zi­el­len Kun­den ver­lie­ren, wenn Du nach­weis­lich gegen gesetz­li­che Richt­li­ni­en und Rechts­strei­tig­kei­ten verstößt.

Tipps für das Videomarketing

1. Suche nach Berechtigungen

Mit jedem Video, das Du pro­du­zierst, ver­öf­fent­lichst und zu kom­mer­zi­el­len oder Wer­be­zwe­cken ver­mark­test, kön­nen zahl­rei­che Pro­ble­me mit geis­ti­gem Eigen­tum und Per­sön­lich­keits­rech­ten ver­bun­den sein.

Dies kön­nen sein:

  • Eige­nes urhe­ber­recht­lich geschütz­tes Film­ma­te­ri­al ande­rer Per­so­nen, wie z. B. Video‑, Audio- oder Gra­fik­auf­nah­men, die Du in Dein Video ein­fü­gen möchtest.
  • Talent im Video: ent­we­der bezahlt oder nicht bezahlt.
  • Orte im Video: Wenn Du an einer Ver­an­stal­tung teil­nimmst, musst Du mög­li­cher­wei­se auch von der Ein­rich­tung, in der die Ver­an­stal­tung statt­fin­det sowie von den Ver­an­stal­tern der Ver­an­stal­tung Berech­ti­gun­gen erhalten.
  • Ver­wen­dung: Es ist wich­tig, dass Du weißt, wie du Video­ma­te­ri­al ver­wen­den darfst. Selbst wenn Du die Erlaub­nis hast, etwas oder jeman­den auf­zu­neh­men, darfst Du dies mög­li­cher­wei­se nur für den per­sön­li­chen Gebrauch nut­zen, nicht für den öffent­li­chen. Mög­li­cher­wei­se darfst Du ein Video zu Infor­ma­ti­ons­zwe­cken ver­öf­fent­li­chen, jedoch nicht zu kom­mer­zi­el­len Zwecken.
  • Inhalt: Der Inhalt muss kor­rekt sein und darf eine Per­son oder Dich selbst nicht falsch darstellen.

Das ers­te, was Du tun soll­test, wenn Du in Dei­nem Video Film­ma­te­ri­al oder Inhal­te ver­wen­dest, die nicht von Dir stam­men, ist zu über­prü­fen, wem es gehört.

Suche nach Ori­gi­nal­quel­len und online nach dem Mar­ken­na­men oder der Copy­right-Regis­trie­rung. Auf die­se Wei­se kannst Du die Eigen­tü­mer aus­fin­dig machen und her­aus­fin­den, wel­che Berech­ti­gun­gen Du mög­li­cher­wei­se hast oder nicht, und wel­che Lizen­zen Du mög­li­cher­wei­se für eine sol­che Ver­wen­dung arran­gie­ren und erwer­ben müssest.

Der bes­te Weg, um Berech­ti­gun­gen zu erhal­ten, ist eine schrift­li­che Freistellung.

Für die­je­ni­gen, die es ernst mei­nen, ihr Video­ma­te­ri­al und sich selbst zu schüt­zen, emp­feh­le ich drin­gend, sich mit einem Anwalt in Ver­bin­dung zu set­zen, um Dein For­mu­lar für den Ver­zicht auf die Ver­öf­fent­li­chung von Vide­os zu über­prü­fen oder zu erstellen.

2. Faire und richtige Verwendung

Ver­le­ger und Ver­mark­ter von Vide­os, die kei­ne aus­drück­li­che Geneh­mi­gung erhal­ten haben (z. B. schrift­lich oder auf ande­re Wei­se auf­ge­zeich­net), müs­sen unbe­dingt ver­ste­hen, was eine fai­re Ver­wen­dung ist.

Fair-Use-Schutz­maß­nah­men für ein Video sind viel stär­ker, wenn die­ses Video als “aktu­ell” ein­ge­stuft wird, als wenn ein Video haupt­säch­lich für kom­mer­zi­el­le Zwe­cke ver­öf­fent­licht wird (oder die­ses Video sogar ver­kauft wird).

3. Rechtliche Online-Ressourcen befolgen

Die gute Nach­richt ist, dass es im Inter­net zahl­rei­che Infor­ma­tio­nen mit recht­li­chen Hin­wei­sen für das Online-Video­mar­ke­ting gibt, die Dich kei­nen Cent kos­ten. Lese im Vor­aus alle Web­site-Richt­li­ni­en für das Ein­rei­chen von Video­in­hal­ten (ins­be­son­de­re Copy­right- und Mar­ken­richt­li­ni­en) und für das Ein­rei­chen von Ansprü­chen und Gegen­an­sprü­chen bezüg­lich Urhe­ber­rechts- oder Markenrechtsverletzungen.

Auf You­Tube soll­test Du Dir unbe­dingt die Sei­te mit recht­li­chen Anfra­gen von You­Tube und die Sei­te mit recht­li­chen Res­sour­cen genau­er durch­le­sen. Mache Dich auch mit DMCA-Deak­ti­vie­rungs­mit­tei­lun­gen ver­traut, um zu wis­sen, wie im Fal­le eines Rechts­streits (Kla­ge oder Gegen­kla­ge) vor­ge­gan­gen wer­den muss.

4. Zeitpunkt für einen Anwalt

Wen­de Dich an einen Anwalt, der auf gewerb­li­chen Rechts­schutz, Inter­net­recht und Unter­hal­tungs­recht spe­zia­li­siert ist, idea­ler­wei­se einer, der nicht nur den Online-Videobe­reich ver­folgt und sich mit Kun­den über Web­vi­deo­kam­pa­gnen berät, son­dern auch Ahnung im Bereich Video­mar­ke­ting hat.

Wenn Du eine gro­ße Kam­pa­gne mit Video durch­führst, soll­test Du ein Bud­get für die Bera­tung mit einem Anwalt in Betracht zie­hen, damit Dei­ne Pro­jekt­plä­ne über­prüft wer­den. Auf die­se Wei­se erfährst Du, wel­che Berech­ti­gun­gen Du mög­li­cher­wei­se benö­tigst oder nicht und wel­che Vor­sichts­maß­nah­men Du tref­fen musst, bevor Du mit dem Auf­neh­men und Ver­öf­fent­li­chen star­test. Zumin­dest soll­test Du Dich der Risi­ken viel mehr bewusst sein und Dich ent­spre­chend vorbereiten.

5. Rechtsverbindliche Verträge

Stel­le sicher, dass Dei­ne schrift­li­chen Ver­trä­ge mit Kun­den, Anbie­tern und ande­ren Drit­ten eine kla­re Spra­che ent­hal­ten, die Dich von der Haf­tung für nicht auto­ri­sier­te und ein­ge­schränk­te Video­in­hal­te befreit.

Autoren­box:

Kevin van den Berg ist Mit­ent­wick­ler und Teil des Teams von SWISSANIMATE. Sei­ne Pas­si­on ist das Kre­ieren von hoch­wer­ti­gen Vide­os und das Videomarketing.

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