Wer sich im Online-Handel selbständig machen will, der muss sich auch für eine entsprechende Rechtsform seines Unternehmens entscheiden, auch wenn es nur aus einer Person bestehen sollte.
Denn mit Ihrer Rechtsformwahl nehmen Sie letztendlich bedeutenden Einfluss auf Ihre steuerlichen sowie rechtlichen Verpflichtungen und den finanziellen Aufwand für Ihre Geschäftsgründung. Außerdem kann die gewählte Rechtsform entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens sein.
Für Online-Händler kommen diesbezüglich drei Rechtsformen in Betracht: das Einzelunternehmen, die Personen- und die Kapitalgesellschaft. Die beiden erstgenannten Formen verursachen keinen großen Gründungsaufwand, auf der anderen Seite müssen Sie als Einzelunternehmen oder als Personengesellschaft unbegrenzt mit Ihrem geschäftlichen wie privaten Vermögen haften.
Die Kapitalgesellschaft dagegen bietet eine Haftungsbeschränkung, ist aber für Kleingründer unattraktiv wegen des geforderten hohen Stammkapitals von mindestens 25.000 Euro.
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Wissenswertes zur haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft
Als gelungene Alternative für junge Existenzgründer hat sich mittlerweile die Ende 2008 eingeführte haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) bewährt, eine Kapitalgesellschaft für Kleingründer, auch als Mini-GmbH oder als 1‑Euro-GmbH bezeichnet. Das verlangte Stammkapital liegt gerade mal bei einem Euro, der Aufwand der Gründung ist nicht groß.
Was man als Existenzgründer noch alles über die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft wissen sollte, steht in der neuesten Ausgabe von INTERNETHANDEL.
Auf über 20 Seiten erhält der Leser einen ausführlichen Überblick über diese noch junge Rechtsform, über ihre Eigenheiten, die Rechte und Verpflichtungen des Unternehmers, der diese Rechtsform wählt, die entstehenden Kosten sowie über die Unterschiede zwischen der UG und der klassischen GmbH.
Abgerundet wird das theoretische Wissen von zwei kleinen Interviews mit Online-Händlern, die sich für die Mini-GmbH entschieden haben.
Zusätzliche Themen im Magazin: Weitere Beiträge in der März-Ausgabe des Online-Magazins beschäftigen sich u. a. mit der OnPage-Optierung von Websites und hier vor allem mit dem Seitentitel, stellen ein innovatives Geschäftsmodell vor — das Abo für Männerunterwäsche von Mansbox — und zeigen in einem interessanten Artikel auf, dass ca. 80 Prozent der Gründungszuschuss-Geförderten auch 1,5 Jahre nach der Gründung immer noch selbständig sind.
Ebenfalls wichtig für Online-Händler ist der Datenschutz im Bereich Social Media. Und auch hierzu bietet INTERNETHANDEL einen informativen Beitrag von Florian Decker, der Rechtsanwalt für IT- und Internetrecht ist.
Bei Interesse an der März-Ausgabe von INTERNETHANDEL können Sie auch eine kostenlose Leseprobe der Ausgabe 101 anfordern.
» Weitere Artikel über vergangene Ausgaben von INTERNETHANDEL
Am meisten ärgert mich bei der Mini Gmbh, dass jährlich unnützige Gebühren von 200 Euro an die IHK zahlen zu sind. Das finde ich nicht angemessen.
Hallo,
die Mini-GmbH ist meiner Meinung nach eine gut Alternative zur GmbH. Einer der größten Vorteile ist die Haftungsbeschränkung. Die geringen Gründungskosten sind ebenfalls interessant. Ich denke, dass die Mini-GmbH sich nicht nur für reine Onlineunternehmen eignet.
Neben den oben genannten Kosten, sollte man sich auch überlegen ob man die gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen bilden möchte.
VG Jens