Onlinehändler beklagen weiterhin Bilderklau im Internet

Inhalt zuletzt aktua­li­siert: 26. Juni 2023

Im Netz gibt es eine unend­li­che Anzahl von frei ver­wend­ba­ren Bil­der, die sich kin­der­leicht zu eige­nen machen las­sen. Pas­siert das ohne Ein­wil­li­gung des Eigen­tü­mers, gilt dies als Dieb­stahl und kann teu­er werden.

Ein Ange­bot auf Auk­ti­ons­platt­for­men ist in der Regel mit einem Arti­kel­bild wesent­lich erfolg­rei­cher. Jeder Käu­fer wünscht sich ein Bild, um zu sehen, was er kauft. Ein Ange­bot ohne Bild wird kaum wahr­ge­nom­men. Die Qua­li­tät des Bil­des löst eine Vor­stel­lung beim Kun­den aus, die den Arti­kel­kauf beflü­gelt. Die bild­li­che Dar­stel­lung ist daher sehr wichtig.

Online­händ­ler inves­tie­ren viel Geld und somit auch Zeit in die Erstel­lung von hoch­wer­ti­gem Bild­ma­te­ri­al. Immer mehr Online­händ­ler gehen dazu über, Foto­gra­fen mit bild­li­cher Erstel­lung zu beauf­tra­gen oder sogar als Mit­ar­bei­ter einzustellen.

Des­to grö­ßer ist dann der Ärger, wenn die beauf­trag­ten und bezahl­ten Bil­der bei ande­ren Online­händ­lern im Inter­net zu fin­den sind.

Wur­de ein Foto­graf beauf­tragt, so kann die­ser in der Regel sämt­li­che Nut­zungs­rech­te des Bild­ma­te­ri­als an den Online­händ­ler abtre­ten. Das Urhe­ber­recht obliegt dem Foto­gra­fen wei­ter­hin. Der Online­händ­ler aller­dings ist dann Inha­ber der Bil­der und darf fast unein­ge­schränkt über die­se verfügen.

Wer­den die­se Bil­der ohne Ein­wil­li­gung des Online­händ­lers ver­wen­det, so hat die­ser die Mög­lich­keit gegen den uner­laub­ten Nut­zer einen Unter­las­sungs­an­spruch gel­tend zu machen. Dies kann vor­erst durch eine Abmah­nung gesche­hen. Bleibt eine Reak­ti­on auf die Abmah­nung aus, so kann der Online­händ­ler gericht­lich vor­ge­hen. Die Kos­ten trägt grund­sätz­lich der Gegner.

Des Wei­te­ren hat der Online­händ­ler einen Anspruch auf Scha­dens­er­satz. Hier­für gibt es ver­schie­de­ne Berech­nungs­ar­ten, wie z. B. Ver­mö­gens­ein­bu­ße, ent­gan­ge­ner Gewinn und Lizenzzahlung.

Als Scha­den wird meist ein pau­scha­li­sier­ter Min­dest­be­trag gel­tend gemacht, da der Nach­weis eines kon­kret ent­stan­de­nen Scha­dens durch den Bil­der­klau oft schwer zu bewei­sen ist.

Fazit:

Vie­le Online Händ­ler wis­sen gar nicht, dass es bei frem­den Bil­dern um urhe­ber­recht­lich gesi­cher­tes Mate­ri­al geht. Die meis­ten Online­händ­ler den­ken, dass Bil­der aus dem Inter­net, die in aller Öffent­lich­keit erreich­bar sind, für jeden frei zu ver­wen­den sind. Dul­den muss dies nie­mand. Durch eine Abmah­nung kann der Inha­ber sei­ne Rech­te gel­tend machen. — LG Köln (Beschluss vom 13.01.2010, Az. 28 O 68809)

(Bild­quel­le Arti­kel­an­fang: © Dark Vec­toran­gel /Fotolia.com)

1 Gedanke zu „Onlinehändler beklagen weiterhin Bilderklau im Internet“

  1. Hat­ten erst kürz­lich zwei sol­cher Fälle.
    Dann sitzt man vor dem Bild­schirm und schaut sich den pri­va­ten Ver­käu­fer an. Hat gera­de 40 Bewer­tun­gen und unser Bild auf dem gewis­se Details unse­res “Foto­stu­di­os” zu sehen sind und denkt sich. Solch ich ihn abmah­nen oder ihm lie­ber eine böse E‑Mail schreiben.
    Dann hat man aber auch Kan­di­da­ten, die offen­bar gar kei­ne Hem­mun­gen haben nicht nur das Bild zu kopie­ren, son­dern auch noch sämt­li­che Tex­te die zur Beschrei­bung gehören.
    Ist echt ärger­lich so etwas. Zum einen denkt man, man will nur unger­ne abmah­nen, da man auch selbst kei­ne Abmah­nung erhal­ten möch­te, zum ande­ren schaut man auf die bana­len Sachen die abge­mahnt wur­den und wür­de dem “Dieb” am liebs­ten an den Hals gehen

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