Aufbau eines Online-Shops: Was Sie bei der Preisauszeichnung beachten müssen

Preise im Online-Shop

Lesedauer: 2 Minuten
Artikel zuletzt aktualisiert: 12. Oktober 2023

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Seit ein paar Monaten trage ich mich mit dem Gedanken, einen Online-Shop zu starten. Um mich mit den ganzen rechtlichen Fallstricken vertraut zu machen, habe ich daher in der letzten Zeit gezielt nach Informationen gesucht, die man wissen sollte, will man einen abmahnsicheren Online-Shop ins Netz stellen.

Allerdings werde auch ich nicht ganz um professionelle Hilfe herum kommen, denn gerade die AGB sollten von einem Anwalt erstellt werden. Dennoch will ich in regelmäßigen Abständen ein paar Beiträge über unerlässliche Bestandteile eines erfolgreichen Online-Shops schreiben.

Heute steht in meinem ersten Artikel die richtige Preisauszeichnung im Mittelpunkt. Ich verstehe meine Informationen nicht als Rechtsberatung, was sie auch nicht sein dürfen, denn hierzu stehen Ihnen in diesem Themengebiet spezialisierte Rechtsanwälte zur Verfügung.

Ich will in meiner kleinen Artikelreihe letztendlich einen Überblick für Einsteiger in den Online-Handel gewähren.

Preisauszeichnung im Online-Shop – Was darf nicht fehlen?

Für die Auszeichnung von Preisen gibt es eine rechtliche Grundlage, die sogenannte Preisangabenverordnung (PAngV). Sie enthält u. a. folgende Regelungen:

Mehrwertsteuer-Hinweis: Das heißt vor allem, dass Sie immer Endpreise angeben müssen, also die Mehrwertsteuer sowie andere Preisbestandteile sind in der Preisangabe schon enthalten. Wichtig ist auch, dass der Hinweis „inklusive Mehrwertsteuer“ in der direkten Nähe des Bruttopreises steht.

Versandkosten: Ebenfalls wichtig ist die Angabe, ob bei Warenversendung Versandkosten anfallen und in welcher Höhe. Erheben Sie Versandkosten, dann sollte Ihr Online-Shop eine extra Seite mit Aufführung der Versandkosten aufweisen. Diese Seite sollte über die Angabe „zzgl. Versandkosten“ – die neben dem Endpreis stehen muss – verlinkt sein, sodass der Kunde sich schnell über die zusätzlichen Kosten informieren kann.

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Grundpreis: Bestimmte Waren, die in Verkaufseinheiten nach Gewicht, Länge, Volumen usw. oder in Fertig- oder offenen Packungen verkauft werden, sollten mit einem Grundpreis gekennzeichnet werden, damit der Kunde Preise besser miteinander vergleichen kann. Das hat zur Folge, dass der Verkäufer die Preise auf eine bestimmte Mengeneinheit umrechnen muss, wie beispielsweise auf ein Kilogramm, einen Liter, ein Kubikmeter, ein Quadratmeter oder ein Meter. Hierunter fallen vor allem Lebensmittel.

Der Grundpreis sollte auch in unmittelbarer Nähe des Endpreises stehen, sodass der Kunde ihn schnell erfassen kann.

Dies sind zumindest die wichtigsten Basisinformationen zur Preisangabe in Online-Shops. Darüber hinaus gibt es auch Vorschriften, wie Sie Preisreduzierungen korrekt angeben oder was passiert, wenn Sie aus Versehen falsche Preise in Ihren Shop eingetragen haben.

Falls Sie wirklich die Absicht haben, einen Online-Shop zu starten, dann sollten Sie auf alle Fälle einen Rechtsexperten zu Rate ziehen, denn nur allzu gerne werden fehlerhafte Online-Shops abgemahnt. Das Geld können Sie dann auch in einen rechtssicheren Shop vorab investieren. Ebenfalls empfehlenswert ist die entsprechende Fachliteratur.

Weitere Informationen zur richtigen Preisauszeichnung finden Sie im Internet unter:

  • Shopbetreiber-Recht.de – Wie gebe ich Preise korrekt an?
  • Teltarif.de – Recht im Onlineshop: Preisangaben müssen korrekt sein
  • IT-Recht-Kanzlei München – Preisangaben im Online-Handel
  • IT-Business – BGH entscheidet über korrekte Preisangaben
  • Portal zu Internetrecht e-Recht 24: Aktuelle Urteile aus der Welt des Online-Handels sowie Wissenswertes zum Thema IT-Recht finden auf der bekannten Seite des Rechtsanwalts Sören Siebert. Er hat auch E-Books zu den Titeln „Die Abmahnung im Internet“, „Die rechtssichere Website“, „Existenzgründer im Internet“ sowie „Neues Widerrufsrecht für Online-Shops, eBay, Amazon & Co.“ verfasst. Diese Infoquellen sind vor allem für alle angehenden Online-Händler sehr zu empfehlen und auch nicht sehr teuer.
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(Bildquelle Artikelanfang: © pedrosala/Canva.com)

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