Bye Bye Google AdSense: Warum ich Google AdSense von meinen Websites entfernt habe

Google AdSense und die DSGVO

Lesedauer: 3 Minuten

Vergangenen Freitag, dem 25. Mai 2018, habe ich mich nach neun Jahren Google-AdSense-Verwendung und recht attraktiven Einnahmen von den Werbeanzeigen verabschiedet.

Ob nun auf Dauer oder nur vorübergehend, wird sich noch zeigen. BYE BYE GOOGLE ADSENSE!

Ich habe die Anzeigen schweren Herzens ausgeschaltet, doch da durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Datenschutz-konforme Nutzung in der bisherigen Form nicht mehr möglich ist, habe ich mich für diesen Schritt entschieden.

Google AdSense und die Cookies

Google AdSense setzt Cookies vor allem deshalb, um den Nutzern personalisierte Werbung einzublenden. Hat man z. B. in Google nach Sommersandalen gesucht und sich auf verschiedenen Online-Shops welche angesehen, wird man beim Besuch einer Website, die Google AdSense verwendet, Werbeeinblendungen zu Sommersandalen angezeigt bekommen.

Mit diesen personalisierten Werbeanzeigen ist allerdings ein Tracking verbunden, das nicht im Sinne der neuen Datenschutzrichtlinien ist. Wie darüber die Gerichte entscheiden werden, bleibt noch abzuwarten. Vielleicht haben sie dazu eine ganz andere Ansicht.

Alternative: Nicht personalisierte Werbung

Die Alternative wäre nicht personalisierte Werbung. Und tatsächlich: In den Einstellungen von Google AdSense findest du unter Anzeigen zulassen und blockieren -> Alle eigenen Websites -> EU-Nutzereinwilligung die Möglichkeit, nicht personalisierte Werbeanzeigen auszuwählen (siehe unterer Screenshot).

Google AdSense - Nicht-personalisierte Werbung

Wenn du diese Option auswählst, wird allen Usern aus der EU nicht personalisierte Werbeanzeigen eingeblendet. Dafür sollen Kontextinformationen und nicht das bisherige Userverhalten herangezogen werden. Ganz ohne Cookies geht auch leider diese Werbung nicht, zumindest Cookies für das Frequency Capping (damit wird die Häufigkeit einer Werbeeinblendung für den User reguliert), für zusammengefasste Anzeigenberichte und zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch werden gesetzt.

Dennoch ist auch für diese Art von Werbeeinblendungen nach den Angaben von Google eine Einwilligung für das Verwenden von Cookies einzuholen. Wer sich als Publisher nicht an diese Vorschrift hält, riskiert mit Sicherheit den Rauswurf aus dem Google-AdSense-Programm.

Also doch keine richtig gute Wahlmöglichkeit für AdSense-Publisher. Daher werde ich keine nicht-personalisierte Anzeigen schalten.

Google Funding Choices: Tools für die Einwilligung für Google AdSense

Mit Google Funding Choices bietet Google ein Tool an, mit dem man die Einwilligung für die Schaltung von Google-AdSense-Anzeigen bei den Nutzern einholen kann. Wer das Tool verwenden will, kann sich über den blauen Sign-In-Button dafür anmelden.

Google Funding Choices

Eine deutschsprachige Hilfe steht auch zur Verfügung, dennoch sieht die Einrichtung von Funding Choices ziemlich kompliziert aus.

Das Tool bietet neben der Anzeigen-Einwilligung eine Werbeblocker-Erkennung. Diese soll durch eine Einblendung die Website-Besucher auffordern, die Werbeanzeigen zu aktivieren, um den Website-Betreiber zu unterstützen, oder es gibt als Alternative zur Werbefreischaltung (von personalisierter oder nicht-personalisierter Werbung) die Option, überhaupt keine Werbung einblenden zu lassen.

Wählt der User die letztgenannte Möglichkeit, soll er über das sogenannte Contributor-Programm einen kleinen Geldbetrag in seinen Contributor-Pass hochladen. In dem Contributor-Account kann man Websites hinzufügen, auf denen der Pass verwendet werden kann.

Jedes Mal, wenn der Contributor-Nutzer die im Pass aufgeführten Websites aufruft und die Seite ohne Werbung angezeigt wird, verringert sich der auf dem Pass verfügbare Betrag.

Der Preis pro aufgerufener Seite kann man als Website-Betreiber und Google-AdSense-Publisher selbst festlegen. Die vom Contributor-Pass abgebuchten Beträge werden – abzüglich einer kleinen Gebühr für die Bereitstellung des Contributor-Services – an den Website-Betreiber gezahlt. Wie hoch diese Preise vom Website-Betreiber ausgewählt werden können und ob es eine Preis-Obergrenze gibt, weiß ich nicht.

Dieses neue Angebot klingt wirklich spannend, doch ich werde Google Funding Choices noch nicht einsetzen, weil ich nicht weiß, ob es absolut sicher ist, was die neue DSGVO angeht.

Außerdem hat der Website-Besucher gar keine richtige Wahl zwischen Werbung (ob nun personalisiert oder nicht) und keiner Werbung, denn schließlich soll er bei der Wahl von “Keine Werbung” Geld über das Contributor-Programm zahlen. Ob dieser Zwang – entweder Werbung oder Geld – rechtlich bedenkenlos ist, bezweifle ich. Darüber hinaus müsste Google Funding Choices in der Datenschutzerklärung erwähnt werden. Einen passenden Text habe ich dafür noch nirgendwo entdeckt.

Daher warte ich erst ab, wie sich dieses Tool und seine Einsatzmöglichkeiten weiter entwickeln werden.

Fazit

Noch gibt es keine überzeugende und Datenschutz-konforme Lösung, um Google-AdSense-Anzeigen im DSGVO-Zeitalter bedenkenlos in Websites zu integrieren. Das soll aber nicht heißen, dass es nun für alle Zeit vorbei ist für die Werbeanzeigen von Google.

Irgendetwas wird in den nächsten Monaten schon passieren, und wenn wichtige Entscheidungen von Gerichten getroffen wurden, werde ich darüber informieren.

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