Bye Bye Goog­le AdSen­se: War­um ich Goog­le AdSen­se von mei­nen Web­sites ent­fernt habe

Google AdSense und die DSGVO

Lesedauer: 3 Minuten

Ver­gan­ge­nen Frei­tag, dem 25. Mai 2018, habe ich mich nach neun Jah­ren Goog­le-AdSen­se-Ver­wen­dung und recht attrak­ti­ven Ein­nah­men von den Wer­be­an­zei­gen verabschiedet.

Ob nun auf Dau­er oder nur vor­über­ge­hend, wird sich noch zei­gen. BYE BYE GOOGLE ADSENSE!

Ich habe die Anzei­gen schwe­ren Her­zens aus­ge­schal­tet, doch da durch die neue Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) eine Daten­schutz-kon­for­me Nut­zung in der bis­he­ri­gen Form nicht mehr mög­lich ist, habe ich mich für die­sen Schritt entschieden.

Goog­le AdSen­se und die Cookies

Goog­le AdSen­se setzt Coo­kies vor allem des­halb, um den Nut­zern per­so­na­li­sier­te Wer­bung ein­zu­blen­den. Hat man z. B. in Goog­le nach Som­mer­san­da­len gesucht und sich auf ver­schie­de­nen Online-Shops wel­che ange­se­hen, wird man beim Besuch einer Web­site, die Goog­le AdSen­se ver­wen­det, Wer­be­ein­blen­dun­gen zu Som­mer­san­da­len ange­zeigt bekommen.

Mit die­sen per­so­na­li­sier­ten Wer­be­an­zei­gen ist aller­dings ein Track­ing ver­bun­den, das nicht im Sin­ne der neu­en Daten­schutz­richt­li­ni­en ist. Wie dar­über die Gerich­te ent­schei­den wer­den, bleibt noch abzu­war­ten. Viel­leicht haben sie dazu eine ganz ande­re Ansicht.

Alter­na­ti­ve: Nicht per­so­na­li­sier­te Werbung

Die Alter­na­ti­ve wäre nicht per­so­na­li­sier­te Wer­bung. Und tat­säch­lich: In den Ein­stel­lun­gen von Goog­le AdSen­se fin­dest du unter Anzei­gen zulas­sen und blo­ckie­ren -> Alle eige­nen Web­sites -> EU-Nut­zer­ein­wil­li­gung die Mög­lich­keit, nicht per­so­na­li­sier­te Wer­be­an­zei­gen aus­zu­wäh­len (sie­he unte­rer Screenshot).

Google AdSense - Nicht-personalisierte Werbung

Wenn du die­se Opti­on aus­wählst, wird allen Usern aus der EU nicht per­so­na­li­sier­te Wer­be­an­zei­gen ein­ge­blen­det. Dafür sol­len Kon­text­in­for­ma­tio­nen und nicht das bis­he­ri­ge User­ver­hal­ten her­an­ge­zo­gen wer­den. Ganz ohne Coo­kies geht auch lei­der die­se Wer­bung nicht, zumin­dest Coo­kies für das Fre­quen­cy Cap­ping (damit wird die Häu­fig­keit einer Wer­be­ein­blen­dung für den User regu­liert), für zusam­men­ge­fass­te Anzei­gen­be­rich­te und zur Bekämp­fung von Betrug und Miss­brauch wer­den gesetzt.

Den­noch ist auch für die­se Art von Wer­be­ein­blen­dun­gen nach den Anga­ben von Goog­le eine Ein­wil­li­gung für das Ver­wen­den von Coo­kies ein­zu­ho­len. Wer sich als Publisher nicht an die­se Vor­schrift hält, ris­kiert mit Sicher­heit den Raus­wurf aus dem Google-AdSense-Programm.

Also doch kei­ne rich­tig gute Wahl­mög­lich­keit für AdSen­se-Publisher. Daher wer­de ich kei­ne nicht-per­so­na­li­sier­te Anzei­gen schalten.

Goog­le Fun­ding Choices: Tools für die Ein­wil­li­gung für Goog­le AdSense

Mit Goog­le Fun­ding Choices bie­tet Goog­le ein Tool an, mit dem man die Ein­wil­li­gung für die Schal­tung von Goog­le-AdSen­se-Anzei­gen bei den Nut­zern ein­ho­len kann. Wer das Tool ver­wen­den will, kann sich über den blau­en Sign-In-But­ton dafür anmelden.

Google Funding Choices

Eine deutsch­spra­chi­ge Hil­fe steht auch zur Ver­fü­gung, den­noch sieht die Ein­rich­tung von Fun­ding Choices ziem­lich kom­pli­ziert aus.

Das Tool bie­tet neben der Anzei­gen-Ein­wil­li­gung eine Wer­be­blo­cker-Erken­nung. Die­se soll durch eine Ein­blen­dung die Web­site-Besu­cher auf­for­dern, die Wer­be­an­zei­gen zu akti­vie­ren, um den Web­site-Betrei­ber zu unter­stüt­zen, oder es gibt als Alter­na­ti­ve zur Wer­be­frei­schal­tung (von per­so­na­li­sier­ter oder nicht-per­so­na­li­sier­ter Wer­bung) die Opti­on, über­haupt kei­ne Wer­bung ein­blen­den zu lassen.

Wählt der User die letzt­ge­nann­te Mög­lich­keit, soll er über das soge­nann­te Con­tri­bu­tor-Pro­gramm einen klei­nen Geld­be­trag in sei­nen Con­tri­bu­tor-Pass hoch­la­den. In dem Con­tri­bu­tor-Account kann man Web­sites hin­zu­fü­gen, auf denen der Pass ver­wen­det wer­den kann.

Jedes Mal, wenn der Con­tri­bu­tor-Nut­zer die im Pass auf­ge­führ­ten Web­sites auf­ruft und die Sei­te ohne Wer­bung ange­zeigt wird, ver­rin­gert sich der auf dem Pass ver­füg­ba­re Betrag.

Der Preis pro auf­ge­ru­fe­ner Sei­te kann man als Web­site-Betrei­ber und Goog­le-AdSen­se-Publisher selbst fest­le­gen. Die vom Con­tri­bu­tor-Pass abge­buch­ten Beträ­ge wer­den — abzüg­lich einer klei­nen Gebühr für die Bereit­stel­lung des Con­tri­bu­tor-Ser­vices — an den Web­site-Betrei­ber gezahlt. Wie hoch die­se Prei­se vom Web­site-Betrei­ber aus­ge­wählt wer­den kön­nen und ob es eine Preis-Ober­gren­ze gibt, weiß ich nicht.

Die­ses neue Ange­bot klingt wirk­lich span­nend, doch ich wer­de Goog­le Fun­ding Choices noch nicht ein­set­zen, weil ich nicht weiß, ob es abso­lut sicher ist, was die neue DSGVO angeht.

Außer­dem hat der Web­site-Besu­cher gar kei­ne rich­ti­ge Wahl zwi­schen Wer­bung (ob nun per­so­na­li­siert oder nicht) und kei­ner Wer­bung, denn schließ­lich soll er bei der Wahl von “Kei­ne Wer­bung” Geld über das Con­tri­bu­tor-Pro­gramm zah­len. Ob die­ser Zwang — ent­we­der Wer­bung oder Geld — recht­lich beden­ken­los ist, bezweif­le ich. Dar­über hin­aus müss­te Goog­le Fun­ding Choices in der Daten­schutz­er­klä­rung erwähnt wer­den. Einen pas­sen­den Text habe ich dafür noch nir­gend­wo entdeckt.

Daher war­te ich erst ab, wie sich die­ses Tool und sei­ne Ein­satz­mög­lich­kei­ten wei­ter ent­wi­ckeln werden.

Fazit

Noch gibt es kei­ne über­zeu­gen­de und Daten­schutz-kon­for­me Lösung, um Goog­le-AdSen­se-Anzei­gen im DSGVO-Zeit­al­ter beden­ken­los in Web­sites zu inte­grie­ren. Das soll aber nicht hei­ßen, dass es nun für alle Zeit vor­bei ist für die Wer­be­an­zei­gen von Google.

Irgend­et­was wird in den nächs­ten Mona­ten schon pas­sie­ren, und wenn wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen von Gerich­ten getrof­fen wur­den, wer­de ich dar­über informieren.

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